Ich wollte nur konkret wissen, wann im Bundesrat die Abstimmung dazu ansteht und - es gibt diesbezüglich Initiativen Mecklenburg-Vorpommerns - wie sich Brandenburg dazu verhalten wird.
Die Abstimmung in der Landesregierung zu diesem Punkt ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird am kommenden Dienstag erfolgen. Die Bundesratsabstimmung, Kollege Helm, lieber Dieter, wird am 10. Juli stattfinden, also in der nächsten Woche. - Danke.
Wir kommen jetzt zur Frage 2425 (Bundeswehreinsatz in Af- ghanistan), die der Abgeordnete Claus stellt.
Mit großem Bedauern mussten die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen, dass bei den kriegerischen Auseinandersetzungen in Afghanistan erneut drei deutsche Soldaten gefallen sind, unter ihnen auch ein 23-jähriger Brandenburger.
Angesichts der steigenden Zahl am Hindukusch getöteter deutscher Soldaten frage ich die Landesregierung: Wird sie sich bei der Bundesregierung dafür verwenden, diesen sinnlosen Krieg in Afghanistan zu beenden, um weitere unnötige Opfer junger deutscher Soldatinnen und Soldaten zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, ich bin weder Verteidigungsminister noch Außenminister. Als Innenminister schaue ich aber in die Verfassung. Vielleicht tun Sie das auch einmal. In der Verfassung des Landes Brandenburg steht, welche Aufgaben die Landesregierung hat, und im Grundgesetz steht, welche Aufgaben die Bundesregierung hat. Wenn Sie das Studium beendet haben, werden Sie zu dem Ergebnis kommen: Ihre Frage ist überflüssig. Ich antworte: Wir machen nichts.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2426 (Mobilitäts-, Schülerferien- und Seniorenticket des VBB), die die Abgeordnete Kircheis stellen wird.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg macht für verschiedene Zielgruppen spezifische Angebote mit seinem Mobilitätsticket, dem Seniorenticket und dem Schülerferienticket. Die bisherigen Verkaufszahlen sind allerdings gerade beim Seniorenticket und dem Mobilitätsticket noch nicht befriedigend, wie in der „Märkischen Allgemeinen“ am 15. Juni zu lesen war.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Angebote des VBB in Brandenburg besser bekannt zu machen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, ich glaube, wenn ich mir die Verkaufszahlen ansehe, sowohl, was das Mobilitätsticket anbelangt, als auch, was das Seniorenticket anbelangt, feststellen zu dürfen, dass es ein guter Erfolg ist. Wir haben bis Ende April rund 43 500 Tickets im Bereich der Angebote für sozial schwächere Menschen verkauft und ab 1. April bereits rund 50 000 Seniorentickets. Aber richtig ist, dass solche Angebote eine gewisse Anlaufphase brauchen, dass die Menschen, die davon Gebrauch machen können, darüber informiert werden. Es gab zwar schon eine umfangreiche Medienberichterstattung darüber. Aber der Verkehrsfunk Berlin-Brandenburg als auch wir, das Ministerium, sind der Auffassung, dass wir da noch nachlegen müssen, damit quasi jeder, der nicht nur Interesse daran hat, sondern der es vor allen Dingen auch nutzen kann, Informationen darüber erhält. Wir werden eine Aktion über brandenburgische Tageszeitungen durchführen, sodass wir quasi in jeden Haushalt, der eine Tageszeitung hat, die Information hineinbringen. Das wird ein Flyer sein, den wir in den nächsten Tagen verteilen werden, in dem ganz bewusst noch einmal unseren Bürgerinnen und Bürgern diese sehr guten Angebote für Berlin und Brandenburg vermittelt werden. Wir gehen davon aus, dass diese sehr gezielte Aktion einen Beitrag dazu leistet, dass diese Angebote noch stärker genutzt werden. - Danke.
Die Landesregierung hat es in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt, sich für die Abschaffung der Residenzpflicht einzusetzen. Jetzt ist etwas Bewegung in den Prozess gekommen. Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Ausländerbeirat, aber auch die SPD in ihrem Wahlprogramm setzen sich dafür ein, dass die Residenzpflicht abgeschafft wird.
Ich frage die Landesregierung: Sieht sie neue Tatsachen und Argumente, sich jetzt für die Abschaffung der Residenzpflicht einzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, Ihre Frage lautet, ob neue Tatsachen bekannt geworden sind. Die Antwort ist: Nein. - Danke.
Es gab keine Nachfrage. Deshalb kommen wir zur Frage 2428, die die Abgeordnete Monika Schulz stellt, Aktionswoche „Alkohol“.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, das auch selbst auditiert ist, fördert im Rahmen des Arbeitspolitischen Programms unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Implementierung einer familienbewussten Personalpolitik in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem audit berufundfamilie©.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorteile haben nach ihrer Kenntnis die Unternehmen und Einrichtungen vom audit berufundfamilie©?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Durchführung des audit berufundfamilie durch die berufundfamilie gGmbH wird vom MASGF im Rahmen des Arbeitspolitischen Programms seit Dezember 2006 aus ESF-Mitteln gefördert. Das Audit bietet ein umfassendes Management-Instrument, das Arbeitgeber darin unterstützt, die Unternehmensziele und die Interessen der Beschäftigten in Übereinstimmung zu bringen. Mit der Förderung des Familienbewusstseins von Arbeitgebern
wird vor allem für Beschäftigte mit Familienverantwortung für Kinder und/oder auch pflegebedürftige Angehörige, das wird in Zukunft noch zunehmen, die Vereinbarkeit verbessert. Hier sind es immer noch gerade die Frauen, die den größeren Teil der Familienarbeit leisten. Sie werden darin bestärkt, sich Erwerbsarbeit und Familie gleichzeitig zuzutrauen. Aber auch Männer werden durch familienbewusste Arbeitgeber unterstützt, sich parallel zur Erwerbsarbeit für die Familie zu engagieren, zum Beispiel durch die Übernahme der Eltern- oder der Pflegezeit.
Eine repräsentative bundesweite Erhebung des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik der Universität Münster zeigt, dass sich familienfreundliche Personalpolitik auch auf den Unternehmenserfolg positiv auswirkt. In allen elf untersuchten Zielbereichen schneiden familienbewusste Unternehmen gegenüber nichtfamilienbewussten Unternehmen besser ab. Ich nenne hier die folgenden:
Familienbewusste Unternehmen sind für Stellenbewerberinnen und -bewerber attraktiver - in Zeiten wachsenden Fachkräftebedarfs ein ganz entscheidender Faktor. Sie erhalten bei der Ausschreibung anspruchsvoller Stellen deutlich mehr Bewerbungen, und das gilt auch für Initiativbewerbungen.
Zweitens: Familienbewusste Unternehmen schneiden in den Bereichen Mitarbeiterproduktivität, Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitszufriedenheit deutlich besser ab.
Drittens: Die Wiedereingliederungskosten nach der Familienphase liegen bei familienbewussten Unternehmen erheblich niedriger.
Das sind keine weichen Faktoren, sondern das sind knallharte wirtschaftliche Faktoren, die belegbar sind.
Auch in den 25 auditierten Brandenburger Unternehmen und nichterwerbswirtschaftlichen Einrichtungen bestätigen sich die positiven Auswirkungen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Ich nenne als Beispiel den Unternehmer Miethke, dessen Unternehmen seit 1992 erfolgreich in der Medizintechnik tätig ist. Die Christoph Miethke GmbH Co. KG ist seit 2007 Träger des Grundzertifikats Beruf und Familie. Der Unternehmer erklärte jüngst bei einer Veranstaltung für Familienfreundlichkeit in Potsdam:
„Das Audit hat uns darin unterstützt, unsere Personalpolitik auf die Bedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien abzustimmen. Das wirkt sich auf die Leistungen aus. Zufriedene Mitarbeiter arbeiten besser.“
Die Auditierung wird in den Unternehmen als langfristiger und umfassender Prozess verstanden, der auf die Verbesserung der Unternehmenskultur abzielt. Das zeigt sich auch daran, dass sich alle vor 2007 auditierten Arbeitgeber reauditieren ließen, also nicht aufhören und sagen: „Das wars jetzt.“, sondern das weiterführen.
Lassen Sie mich dazu ganz kurz noch typische Maßnahmen nennen: Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle, Einrichtung von Telearbeitsplätzen, Sportund Entspannungsangebote zur Gesundheitsförderung, Einbeziehung der Vereinbarkeitsfrage in Führungskräfteschulungen, Integration der Vereinbarkeitsfrage in Personalentwicklungsgespräche, Schaffung von Kontakthalteprogrammen für Beschäftigte, die ihre Berufstätigkeit aus unterschiedlichen Gründen unterbrechen müssen, regelmäßige Firmenaktivitäten wie Familienfeste etc. und Engagement in unseren lokalten Bündnissen für Familien.
Ich möchte Folgendes betonen: Egal, um welche Unternehmensgröße es sich handelt, Familienfreundlichkeit ist in jeder Unternehmensgröße möglich. Ich nenne jetzt nur einmal Beispiele: Unternehmen bis 25 Beschäftigte: Kuhl Augenoptik auditiert, bis 500 Beschäftigte: AWO-Kreisverband Eisenhüttenstadt, Polizeipräsidium Potsdam, Technische Hochschule Wildau, Unfallkasse Brandenburg auditiert, bis 3 000 Beschäftigte: Technische Universität Cottbus, Landkreis Dahme-Spreewald - sehr geehrte Abgeordnete - auditiert, über 3 000 Beschäftigte: Vattenfall auditiert. Das ist also ein sehr breites Spektrum von Unternehmensgrößen. Das ist mir wichtig, weil man oftmals die Reaktion hört: Wir können das nicht; wir sind zu klein. - Dieses Argument geht ins Leere. Wenn man länger darüber nachdenkt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass Familienfreundlichkeit in Unternehmen jeder Größe möglich und notwendig - ist. - Danke.
Vielen Dank. - Da wir heute noch den Besuch der schwedischen Botschafterin erwarten sowie eine Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit zur Verfassung und die gemeinsame Tagung der Botschafterin mit dem Europaausschuss anstehen, möchte ich Sie, Frau Schulz, bitten, damit einverstanden zu sein, dass Ihre Frage 2428 schriftlich beantwortet wird. - Danke.
Gesetz über die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Ausfertigungs- und Verkün- dungsgesetz - BbgAusfVerkG)