Protokoll der Sitzung vom 02.07.2009

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um die derzeitige Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte

des Katastrophenschutzes sowie um die Frage der Verwendung der Feuerschutzsteuer. Der Landtag hat hierzu am 13. Mai dieses Jahres beschlossen und die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Bericht über die derzeitige Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte des Katastrophenschutzes sowie über die geplante Verwendung der Feuerschutzsteuer vorzulegen. Die von Ihnen gestellten Fragen beschäftigen naturgemäß auch das Innenressort sehr intensiv, denn Sie haben uns - die Landesregierung - mit diesem Beschluss gleichzeitig aufgefordert, eine Konzeption vorzulegen, wie die Auswirkungen der Neuausrichtung des Bundes im ergänzenden Katastrophenschutz aufgefangen, organisiert und finanziert werden können. Allein aus der Formulierung „aufgefangen, organisiert und finanziert werden können“ wird klar, dass dies eine komplexe und umfangreiche Aufgabe ist.

Die Vorlage der Konzeption zur Neugestaltung der Strukturen des Katastrophenschutzes musste zurückgestellt werden, da hierzu noch Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung besteht. Ich will nur ein Beispiel nennen: Die Abgrenzung, was auch bei der oberen und unteren Katastrophenschutzbehörde, was mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag abzustimmen ist - all diese Fragen sind juristischer und finanzieller Art und nicht übers Knie zu brechen.

Ebenfalls zurückgestellt wurde die Vorlage des Konzepts für den Massenanfall von Verletzten, welches vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Familie in engem fachlichen Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzkonzept erarbeitet wurde. Ich möchte an dieser Stelle Frau Kollegin Ziegler sehr herzlich für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit danken, die wir miteinander hatten.

Inhaltlich stellt der Ihnen vorliegende Bericht eine Sachstandsbeschreibung des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg dar. Hieraus wird erkennbar, dass die Gewährleistung eines auch künftig funktionsfähigen Katastrophenschutzes die Aufgabenträger vor umfangreiche Anforderungen stellt. Vor dem Hintergrund der neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und sich verändernder Gefährdungspotenziale gilt es, hierzu sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und dann auch praktisch umzusetzen.

Der Bericht enthält darüber hinaus Aussagen zur derzeitigen und geplanten Verwendung der Feuerschutzsteuer, die in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen erstellt wurden. Daraus geht hervor, dass die Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes und die Ausgaben für die Einrichtungen des Landes auf diesem Gebiet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer auch bei einer derzeit noch nicht bezifferbaren Erhöhung weiterhin bei Weitem übersteigen. Die Frage, ob wir die Mittel sachgerecht verwenden, kann ich also folgendermaßen beantworten: Wir geben mehr aus, als wir durch die Feuerschutzsteuer einnehmen.

Der Katastrophenschutz, meine Damen und Herren, ist durch ein effektives Zusammenwirken zwischen den unteren Katastrophenschutzbehörden, den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und der obersten Katastrophenschutzbehörde gekennzeichnet. Die für unser Land prägenden Hochwasserlagen an der Oder und an der Elbe der vergangenen Jahre belegen dies. Wir haben innerhalb von sieben Jahren viermal Jahrhunderthochwasser gehabt. Das ist schon ein

merkwürdiges Jahrhundert. Wir werden uns wohl davon verabschieden müssen, anzunehmen, dass das Hochwasser nur alle 100 Jahre kommt.

Durch unser Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes vom März 2007 wurde das Erfordernis eines leistungsfähigen Katastrophenschutzes beschrieben. Wie bereits im März 2007 dargelegt, bin ich auch heute der Auffassung, dass sich die bereits seit den 90er Jahren bestehenden Strukturen der Brandschutzeinheiten und der Schnelleinsatzgruppen im Sinne des kreisübergreifenden Katastrophenschutzes grundsätzlich bewährt haben und als weiterführende Instrumente tauglich sind.

Darüber hinaus bedarf es aber der Erledigung weiterer Aufgaben, und zwar erstens einer Definition der zentralen Aufgaben des Landes gemäß des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf den kreisübergreifenden Katastrophenschutz. Ich kann nicht oft genug betonen: Der kreisübergreifende Katastrophenschutz wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Zweitens bedarf es der Entwicklung einheitlicher Vorgaben zu Stärke und Ausstattung für Brandschutzeinheiten und Schnelleinsatzgruppen - Sanität und Verpflegung - unter Einbindung der Fahrzeuge der Schenkungsmasse, die wir vom Bund bekommen.

Drittens müssen wir ein Ausbildungskonzept für die Helfer der Brandschutzeinheiten und der Schnelleinsatzgruppen erarbeiten. Letztlich ist die Entwicklung von weitergehenden Überlegungen zur Erhöhung der Attraktivität des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz sowie in der Reaktion auf demografische Entwicklungen erforderlich. Wir haben das Thema - lediglich um eine kleine Facette erweitert - nachher noch einmal auf der Tagesordnung.

Diese Aufgabenabgrenzung auch zwischen der höheren und unteren Katastrophenschutzbehörde gehört mit in diese Arbeit. Daraus ergeben sich Aufgaben, und daraus leiten sich auch die zur Verfügung gestellten Mittel ab.

Katastrophenschutz in unserem Land ist das Zusammenwirken der kommunalen und staatlichen Aufgabenträger. An keinem Einzelprojekt ist dies besser zu verdeutlichen als am Beispiel des künftigen Großflughafens BBI. Der BBI ist unbestritten das wichtigste Infrastrukturvorhaben in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Wie heißt es so schön in dem gemeinsamen Bericht der Landesplanungsabteilung? - Aus diesem neuen Flughafen ergeben sich neue Entwicklungschancen für die Städte, Gemeinden und Landkreise im Flughafenumfeld.

Der BBI stellt auch schon jetzt herausgehobene Anforderungen an die Belange der Gefahrenabwehr, die die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenträger für den Brandschutz und der unteren Katastrophenschutzbehörden übersteigen können bzw. bei einem Großschadensereignis auf jeden Fall übersteigen werden. Der sich daraus ergebenden zentralen Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung auf dem Gebiet des Brandund Katastrophenschutzes hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit gestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Wir werden auf der Basis der jetzt vorliegenden Parameter dieses

Konzept so weiterführen, dass es dann umgesetzt werden kann. Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Schönbohm. - Wir hören jetzt den Wortbeitrag der Linken. Es spricht der Kollege Dr. Scharfenberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Zivilschutzgesetzes durch SPD und CDU auf Bundesebene hat sich der Bund aus der flächendeckenden Grundversorgung des Katastrophenschutzes verabschiedet.

Damit ist ein erheblicher organisatorischer und auch finanzieller Handlungsbedarf für das Land entstanden. Das Thema ist drängend. Als es am 26. März 2009 im Innenausschuss diskutiert werden sollte, hat die Koalition erst für einen entsprechenden Punkt in der Tagesordnung gesorgt, um ihn dann wieder wegzustimmen, obwohl eine zeitnahe Befassung mit den Fachleuten des Ministeriums, die zahlreich anwesend waren, sinnvoll gewesen wäre.

Die Koalition hatte sich stattdessen entschieden, die Sache höher zu gewichten und das Landtagsplenum mit einem entsprechenden Antrag zu befassen. Das geschah dann - wenn auch mit vierwöchiger Verspätung - im Mai. Ich hätte nie gedacht, dass dieser scheinbar selbstverständliche und fast überflüssige Antrag noch einmal eine solche Bedeutung erlangen könnte, denn eigentlich ist die Landesregierung auch ohne Zutun des Parlaments zum Handeln verpflichtet.

Nun wurde mit Schreiben der Landesregierung mitgeteilt, dass dieser Beschluss des Landtages von der Landesregierung nicht erfüllt wird. Der Landtag verlangte mit dem in der Mai-Sitzung gefassten Beschluss einen Bericht über Lage und Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzkräfte und die Verwendung der Feuerschutzsteuer. Dieser Bericht ist vorgelegt worden, wobei man sich über seine Aussagekraft streiten kann.

Das geforderte Konzept ist allerdings ausgeblieben; Minister Schönbohm hat dazu etwas gesagt. Offensichtlich ist es wegen der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen, denen das Kabinett nicht zugestimmt hat, ausgeblieben. Dabei war es doch genau das Ziel des Koalitionsantrags, dass die Landesregierung mit der jetzt beginnenden Haushaltsplanung finanzielle Vorsorge trifft - so Kollege Schippel im Mai. Das steht allerdings im deutlichen Widerspruch zu der Tatsache, dass die Landesregierung im Bundesrat für die Neuordnung des Katastrophenschutzes gestimmt hat und sich dabei der finanziellen Folgen für das Land bewusst gewesen sein musste. Das geht zumindest aus den Bemerkungen von Minister Schönbohm hervor, der die Entscheidung im Bundesrat als fairen Ausgleich bezeichnete. Zudem war er sehr optimistisch, dass die Landesregierung den Parlamentsauftrag erfüllen wird. Niemand konnte im Mai denken, dass wir mit einem lapidaren Schreiben der Landesregierung die Mitteilung erhalten, dass der Auftrag nicht erfüllt wird. Da stellt sich schon die Frage, auf welcher

Grundlage und mit welcher Folgenabschätzung Entscheidungen in dieser Landesregierung gefällt werden.

Meine Damen und Herren, ob Sie der vorliegende Bericht befriedigen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Linke ist jedenfalls nicht zufrieden, da der gegenwärtige Zustand im Brand- und Katastrophenschutz nicht zufriedenstellend ist. Das Land wird das reduzierte Bundesengagement ausgleichen müssen, denn das Schutzniveau der Bevölkerung - darüber sind wir uns hoffentlich einig - soll erhalten bleiben.

Dass die erforderlichen Mittel auch in absehbarer Zeit notwendig sind, zeigt allein ein Blick auf die vom Bund überlassenen Fahrzeuge aus den Jahren 1992 bis 1995, womit die entsprechende Wartung der Altfahrzeuge und die Ersatzbeschaffung anstehen. Zudem stellt sich das Problem der notwendigen Ausbildung.

Zur Verwendung der Feuerschutzsteuer hat vor kurzem mein Kollege Dr. Bernig nachgefragt. Die Antwort ließ lange auf sich warten. Offensichtlich waren sich Finanz- und Innenministerium mal wieder nicht einig. Dass man in dem vorliegenden Bericht nun aber nicht einmal das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer im Land Brandenburg und ihre Verwendung darstellt, sondern sich auf allgemeine haushaltstechnische Ausführungen beschränkt, ist ein Armutszeugnis. So gefährden Sie den Katastrophenschutz. Die Aufgabe des Parlaments haben Sie nicht erfüllt, und das ist nicht akzeptabel. Zugleich ist diese Fehlleistung eine Missachtung der Katastrophenschutzkräfte des Landes durch die Landesregierung.

Wir fordern die Landesregierung mit Nachdruck auf, ihrer Pflicht nachzukommen und noch in dieser Wahlperiode das geforderte Konzept, einschließlich des Finanzierungsnachweises, vorzulegen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Scharfenberg. - Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Schippel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache 4/7708 entspricht in einigen Teilen nicht dem Auftrag des Landtages und erfüllt somit auch nicht die berechtigten Erwartungen der vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute bzw. Katastrophenschutzhelfer.

In Punkt 1 vermisse ich die Aussagen zu den Personalressourcen, die bei einer realen Alarmierung tatsächlich zur Verfügung stehen. Da ich selbst für eine SEG-V - Sondereinsatzgruppe Verpflegung - zuständig bin, kann ich Ihnen das aus der Praxis sagen. 25 % der ursprünglichen Sollstärke ist noch real vorhanden bzw. steht bei einer Alarmierung zur Verfügung.

Punkt 2 des Landtagsauftrages, eine Konzeption vorzulegen, wie den Auswirkungen der Novellierung des Zivilschutzänderungsgesetzes des Bundes begegnet werden soll, ist aus meiner Sicht nicht erfüllt worden. Kein Wort zu den jetzt notwendigen Entscheidungen in Richtung der sogenannten Schenkungsmasse des Bundes, kein Wort zu den jetzt notwendigen Antworten

auf die Finanzierungsfragen, stattdessen meines Wissens eine unverständliche Diskussion um Zuständigkeiten für den landesweiten Katastrophenschutz innerhalb der Landesregierung.

Ich frage den Finanzminister: Was passiert, wenn Brandenburg die Schenkungsmasse jetzt nicht in Anspruch nimmt? Wer ersetzt zum Beispiel kurzfristig die 14 LF 16 TS, die zurzeit als Bundeseigentum bei den Stützpunktfeuerwehren stehen und vielleicht am Ende des Jahres Interessenten aus anderen Bundesländern zugeordnet werden, weil die in der Lage sind, fundierte Anmeldungen vorzunehmen? Die Ersatzkosten dafür würden in der Größenordnung von 3 bis 4 Millionen liegen das weiß jeder, der die Preise solcher Autos kennt.

Auf welcher Basis soll ich zum Beispiel Garagen für meinen Versorgungszug anmieten, wenn der Bund ab 2010 nicht mehr dafür aufkommt, weil er für die entsprechenden Unterhaltungskosten, Betriebskosten etc. nicht mehr zuständig ist?

Was, Herr Minister Speer, soll ich meinen ehrenamtlichen Helfern sagen, die aus dieser kleinlichen Diskussion auf Landesebene Rückschlüsse auf den Stellenwert ihres ehrenamtlichen Engagements vor Ort ziehen und somit auf den Stellenwert des Brand- und Katastrophenschutzes insgesamt?

Zwischen 700 000 und 1 Million Euro würde die Übergangslösung kosten, die Fahrzeuge aus dieser möglichen Schenkungsmasse zu unterhalten bzw. umzurüsten. Wir hätten angesichts der Einnahmeausfälle bei den Kommunen, beim Land Zeit gewonnen, kommende notwendige Ausgaben in Höhe von 6 Millionen bei Erneuerung von Fahrzeugen etwas nach hinten zu verschieben.

Zwei Eisenbahnunglücke in Brandenburg zu Anfang des Jahres hätten den Charakter einer Katastrophe annehmen können. Die Gefahr einer weltweiten oder landesweiten Pandemie ist nicht auszuschließen. Der erste Hochwasserwächter Brandenburgs, der Präsident des Landesumweltamtes, schläft nach eigenem Bekunden zurzeit nicht gut, weil ein Sommerhochwasser größer als 1997 - nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahren einer Katastrophe sind also allgegenwärtig und richten sich nicht nach den Zeitplänen für Haushaltsaufstellungen der Landesregierung oder Haushaltsdiskussionen des Landtags.

Die Ergebnisse der Bundesgesetzgebung sind seit etwa zwei Jahren absehbar. Brandenburg war über den Bundesrat daran beteiligt. Insofern ist das Ergebnis, Herr Finanzminister, das jetzt vorliegt, und die Diskussion, die darum geführt wurde, aus meiner Sicht ungenügend. Ich kann nur sagen: Handeln Sie jetzt, meine Herren Minister, denn die größtmögliche Sicherheit der Brandenburger ist Teil Ihres Auftrags!

(Beifall bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE sowie des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Vielen Dank, Werner-Siegwart Schippel. - Für die DVU spricht Herr Claus.

(Dr. Klocksin [SPD]: Jetzt spricht die Katastrophe selbst! - Gelächter bei der SPD - Dr. Klocksin [SPD]: Immer cool bleiben!)

Das wollte ich gerade sagen.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes und der damit verbundenen Neuausrichtung des Ausstattungskonzeptes ist das Land vor eine große Aufgabe gestellt, die letztlich die Kommunen schultern müssen.

Mit der Drucksache 4/4151 wurde dies bereits im Rahmen der Plenardebatte des Landtags Brandenburg am 7. März 2007 im Hinblick auf die personelle und materielle Lage und Einsatzbereitschaft beim Katastrophenschutz dargestellt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Stärkung des Einsatzwertes der Brandschutzeinheiten für landkreisübergreifende Einsatzszenarien unter anderem zur Waldbrandbekämpfung und zur Bekämpfung von Chemieunfällen - erforderlich ist.

Des Weiteren war in Bezug auf die Logistik und Ausstattung der Schnelleinsatzgruppe des Katastrophenschutzes klargestellt worden, dass diese planerisch in ein landeseinheitliches Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit Massenunfällen und Verletzten einzufügen sind, weil der Einsatz von Feuerwehr, Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie Krankenhausversorgung koordiniert erfolgen muss.

Ein Schwerpunkt der Gefahren in Brandenburg liegt immer noch bei den Waldbränden. Das Land Brandenburg zählt mit immerhin 1,1 Millionen ha Waldfläche zu den waldreichsten Bundesländern. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit, die wir in Brandenburg haben, ist der wesentliche Anteil der Waldflächen in die höchste Gefahrenklasse eingestuft, was das Land Brandenburg hinsichtlich seines Gefährdungsgrades Mittelmeerstaaten gleichstellt. Das wurde herausgearbeitet.

Der vorbeugende Hochwasserschutz gehört - gerade im Hinblick auf die Hochwassergefahren an Oder und Elbe - zu einem weiteren Schwerpunkt. Das zeigt der Bericht der Landesregierung auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 13. Mai in der Drucksache 4/7708 noch einmal deutlich auf. Gerade beim Brandschutz ist es daher spekulativ, wenn die Landesregierung in ihrem Bericht behauptet, dass durch die Beschaffung von bisher 75 Fahrzeugen in den Jahren 2007/2008 eine signifikante Verbesserung auf dem Gebiet des Brandschutzes im Land Brandenburg erreicht worden sei.

In diesem Zusammenhang ist natürlich die Erkenntnis der Landesregierung erschreckend, dass vor dem Hintergrund verschiedener Finanzierungswege beim Brandschutz festzustellen ist, dass die Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Aufgaben für die Errichtung auf diesem Gebiet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer bei weitem übersteigen werden, was Minister Schönbohm soeben bestätigte.

Vor diesem Hintergrund ist der Rückzug des Bundes nach dem 31. Dezember 2009 mit der Folge zu sehen, dass die Länder ab 01.01.2010 Haushaltsmittel für die Weiterverwendung und Unterhaltung nicht mehr konzeptkonformer Ausstattung aufbringen müssen, was eine erhebliche Belastung für unsere Kommunen darstellt. Die Leidtragenden dieser Situation sind unsere Gemeinden; denn es ist zu befürchten, dass die finan