Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Insofern ist dieser Spagat, einerseits auf der Bundesebene kategorisch nein zu sagen, vermessen und schlichtweg nicht vermittelbar, den Sie zu demonstrieren versuchen. Auf der Landes

ebene andererseits, wo die Entscheidungsgewalt überhaupt nicht liegt, wollen Sie sozusagen den Saubermann herauskehren.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das geht nicht. Diesen Spagat wird man Ihnen auch vor Ort nicht abnehmen. Dafür werden wir in der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit sorgen.

In wenigen Tagen - Ende Februar, das war dieses markante Datum - ist das Ausschreibungsverfahren beendet. Es besteht unserer Auffassung nach keine Möglichkeit einer ernsthaften Verhinderung dieses Projekts, auch im Wissen darum, dass die entsprechende Ebene so gehandelt hat, wie sie gehandelt hat.

In der Ausschusssitzung lag uns eine Stellungnahme des BUND für den Schleusenausbau auf 115 m vor. Von den Vertretern des Bundes- bzw. des Landesministeriums wurde uns zur Kenntnis gegeben, dass im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses ein Variantenvergleich zwischen einem Ausbau der Schleuse auf 190 m und einem Ausbau der Schleuse auf 115 m vorgenommen wurde. Dieser hatte folgendes Ergebnis, das zum Planfeststellungsbeschluss des Ersatzbaus der Schleuse durch den Bund auf 190 m führte:

Mit der 190-m-Variante - so wurden wir in Kenntnis gesetzt wären der Schutz des FFH-Gebietes, geringere Uferabgrabungen, da keine Entkopplungen von Schubverbänden an Land stattfinden müssten, und der Schutz der wertvollen Eichenbestände gesichert. Auch würden die vom Land Brandenburg zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geplanten Maßnahmen nicht berührt - so die Planfeststellung. Befürchtungen, dass mit dem Ausbau der Schleuse auf 190 m zukünftig noch größere Schubverbände den Standort passieren könnten, wurden ausgeräumt. Sie haben alle an dieser Ausschusssitzung teilgenommen. Das ursprünglich geplante Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 wurde nicht planfestgestellt und wird nicht realisiert, so die Aussage der Planfeststellungsbehörde.

Es geht um den Ersatzbau für die 70 Jahre alte Schleuse. Wie Sie wissen, fahren schon heute Schubverbände in einer Größe von 146 m durch die Schleuse. Bei einem Schleusenkammerausbau auf 190 m sind keine Entkopplungen der Schubverbände nötig; das liegt auf der Hand.

Der Streitpunkt zwischen dem BUND und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, der zuständigen Bundesbehörde, ob sich die Koppelstellen bei kleinerer Variante an Land befinden müssen oder nicht, wurde im Planfeststellungsverfahren abgewogen, Herr Jungclaus. Die Bundesebene steht auf dem Standpunkt, dass die Koppelstellen an Land gehören, um Sicherheits- und arbeitschutzrechtlichen Anforderungen für das Bedienpersonal gerecht zu werden. Überdies wäre kein ausreichender Platz im Wasserbereich vorhanden, weil notwendige Wartestellen für den Schiffsverkehr einzurichten wären. Mit Koppelstellen an Land und der kleineren Variante des Schleusenausbaus auf 115 m wären größere Uferabgrabungen verbunden als bei einem 190-m-Ausbau, so die Planfeststellung.

Zur Kenntnis wurde uns ebenso gegeben, dass für den direkten Bau bzw. die Erweiterung der Schleusenkammer auf 190 m keine größeren Uferabgrabungen notwendig sind als bei der kleineren Variante. Auch das wurde im Rahmen des Planfest

stellungsverfahrens geprüft. Begründet wurde es damit, dass eine doppelte Schubverbandslänge bei beiden Varianten notwendig ist, um aus der Schleusenkammer zu kommen.

Wegen der örtlichen Gegebenheiten - die kennen wir mittlerweile alle, insbesondere, dass die Schleusenkammerfahrrinne in unmittelbarer Nähe zur Uferzone liegt, weil die mittige Variante aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich war - muss ein Schubverband erst gänzlich aus der Schleusenkammer herausfahren, bevor die Richtung geändert werden kann. Das alles sind strittige Punkte, zu denen es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir hatten aber im Ausschuss nicht die Aufgabe, sozusagen den Schiedsrichter zu spielen oder per Gericht einen Beschluss herbeizuführen, ein solcher wurde in den zurückliegenden Jahren auch nicht angestrengt. Überdies, Herr Jungclaus, hätte eine Befassung im zuständigen Umweltausschuss - ja, in Ihrem Ausschuss - möglicherweise noch mehr Aufhellung gebracht und vielleicht eine weitere Annäherung der Standpunkte. Wir waren im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft aus der Sicht der Planfeststellung betroffen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Genilke spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan hat vieles vorweggenommen. Daher bleibt mir nur, einige ergänzende Äußerungen zu machen.

Erst einmal bin ich sehr froh, Frau Gregor-Ness, dass ich kein Böser bin, obwohl wir es schon den ganzen Tag gewesen sind. Wir werden nach wie vor der Überzeugung sein und auch so abstimmen, dass die Schleuse in der jetzigen planfestgestellten Variante auf 190 m ausgebaut werden soll. Das hat Gründe. Die Gründe hat uns Frau Mende im Ausschuss deutlich erläutert. Sie kam von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost aus Magdeburg. Sie selbst hatte den Planfeststellungbeschluss erarbeitet und war ein Stück weit - wie man anerkennend sagen muss - an der Stelle die kompetenteste Person, wenngleich wir nicht alle Möglichkeiten hinsichtlich der Einladung weiterer Experten ausschöpfen konnten.

Wir haben uns sehr ernsthaft mit dieser Problematik beschäftigt, wobei wir uns allesamt nicht vorwerfen lassen müssen, dass sich jemand übergangen gefühlt hat. Frau Mende hat im Ausschuss eindeutig erläutert, dass diese 190-m-Variante die ökologisch sinnvollere Variante ist. Sie hat den Vorteil, dass zwei Europaschiffe, die 85 m lang sind, in einem Schleusengang geschleust werden können. Das macht Sinn, weil es die Wartestellen automatisch vermindert. Sie können dann nämlich in den Kanal und eben nicht in den Außenbereich gestellt werden. Es hat Vorteile, den Uferbereich nicht in einer derartigen Größe auszubauen, weil dieser Ausbau der Haltestellen, in denen die Schiffe lagern müssten, an den Uferbereichen zur Abholzung geführt hätte.

Es hat außerdem den Vorteil, dass die 146 m langen Schiffe, die Frau Wehlan angesprochen hat, nicht entkoppelt werden müssen, was bei geringerer Schleusenlänge der Fall wäre. Aus arbeitsrechtlichen Gründen müsste dies aber an Land gesche

hen. Frau Mende hat klargestellt, dass es aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll ist, die Schiffe bei laufendem Motor zwei Stunden lang im Wasser stehen zu lassen. So ein Schleusengang dauert nicht nur ein paar Minuten.

Alles komplett betrachtet, ist diese Variante die sinnvollere. Wir haben hier eine Entscheidung für die nächsten 80, 90 Jahre zu fällen. Diese können wir nur so fällen, dass Verkehr vor allem auch in der Größe möglich wird, dass er in 80 Jahren noch brauchbar ist.

Wenn man mit dem Schifffahrtsamt gesprochen hat, kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis: Selbst die Abspeckung auf 115 m ist unter finanziellen Gesichtspunkten kaum der Rede wert, nicht einmal, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, dort notfalls Vorrichtungen zu schaffen, um sie später erweitern zu können.

Die Mobilität von Menschen und Gütern ist eben nicht Folge, sondern vor allem Grundlage unseres Wohlstandes. In dieser Hinsicht haben wir zu handeln, und in diesem Sinn sind wir uns alle einig, wie ich denke. Wir haben in die Zukunft gerichtet Entscheidungen zu treffen. Nicht in der Krise müssen die Zahlen des Verkehres aufgenommen werden, die anfallen können, denn wir kommen aus der Krise heraus. Es wird mehr Güterverkehr geben. Er wird nicht ohne Weiteres auf die Straße zu verlagern sein. Die Schiene und der Wasserweg sind der richtige Weg. Ich denke, wir sind uns zumindest im großen Teil in diesem Parlament darüber einig. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Der Kollege Vogelsänger spricht zum letzten Mal als Staatssekretär für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war eine wohltuende Diskussion in Kleinmachnow, aber auch im Ausschuss. Sie war fachlich sehr fundiert. Das sollten wir uns bei Verkehrsprojekten weiterhin so vornehmen.

Die Binnenschifffahrt ist ein umweltfreundlicher Verkehrsträger. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat sich vorgenommen, diesen Verkehrsträger zu stärken.

Es gab heute schon viel Diskussion zur Schleuse Kleinmachnow. Mich freut es, dass wir auch beim Schiffshebewerk Niederfinow - bei der Schleuse Kersdorf - weiterkommen. Dort gab es kaum Bedenkenträger; mir sind zumindest keine bekannt.

Aber bei anderen Verkehrsprojekten gibt es verschiedene Meinungen, gibt es Auseinandersetzungen. Das wird die namentliche Abstimmung noch einmal deutlich machen.

Es gab eine langwierige Variantenuntersuchung. Es gibt einen Planfeststellungsbeschluss von 2001. Wir haben großes Interesse daran, dass dieser realisiert wird. Es geht um einen Ersatzneubau. Kanäle und Schleusen sind für den Transport von Schiffen, also von Gütern, gebaut. Angesichts einer Lebensdauer von 80 oder 90 Jahren ist eben ein Ersatzneubau wie in Kleinmachnow notwendig.

Ich hoffe, dass wir mit unserem Engagement für die Schleuse Kleinmachnow, für die Binnenschifffahrt, dafür sorgen, dass die Transporte weniger auf der A 10 und mehr auf dem Teltowkanal stattfinden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Die FDPFraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Es steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft in Drucksache 5/489 zur Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Ich bitte um einen Moment Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Für die Beschlussempfehlung stimmten 51 Abgeordnete, dagegen 11, und 3 enthielten sich der Stimme, sodass dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft gefolgt worden ist.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 581)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Das Ergebnis der Evaluation der Regionalen Wachstumskerne (RWK) gerecht bewerten - den Evaluationsprozess verstetigen

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU

Drucksache 5/446

Der Abgeordnete Kosanke eröffnet die Debatte für die SPDFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Prinzip „Stärken stärken“ ist in Brandenburg inzwischen hinlänglich bekannt und etabliert. Insofern habe ich eine Weile überlegt, ob ich längere Einführungen mache. Ich will das nicht tun, sondern mich bei fortgeschrittener Stunde auf das Wesentliche beschränken.

Wir haben - das hatten wir auch in der letzten Plenarsitzung festgestellt - die Gießkanne auf dem Friedhof gelassen. Wir haben gesagt, wir konzentrieren uns räumlich und sektoral. Wir haben in mehreren Berichten, die man zur Kenntnis nehmen konnte, festgestellt, dass dieses Prinzip Früchte trägt. Es ist nicht nur in den Orten erfolgreich, die als Regionale Wachstumskerne anerkannt worden sind, sondern auch in anderen Kommunen, die sich an diesem Prozess der räumlich sektoralen Konzentration

orientieren und Konzepte auf den Weg gebracht haben, auf deren Grundlage die Potenziale, die die Regionen haben, besser erschlossen werden. Diesen Prozess gilt es zu verstetigen.

Was wir jetzt machen, ist eigentlich - jetzt lachen die hier vorn.

(Abgeordneter Kosanke [SPD] muss selbst lachen.)

- Es ist gemein, wenn man von der eigenen Fraktion abgelenkt wird.

(Dr. Woidke [SPD]: Herr Kosanke, bitte Konzentration! - Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Kosanke, so etwas gilt in der Regel als Zustimmung. Setzen Sie ruhig fort.

Gut, ich lasse mich jetzt nicht mehr ablenken, auch wenn dort hinten noch gewinkt wird. Danke für die freundlichen Blicke und die Grüße. Uns liegt ein Antrag vor, bei dem feststeht, dass er angenommen wird, weil er von einer breiten Mehrheit hier im Haus getragen wird. Darüber bin ich sehr froh. Der Antrag bekräftigt den Prozess, in dem wir sind, und zwar dadurch, dass er seine Dynamik aufrechterhält, indem nicht alles so gelassen wird, wie es ist, nachdem wir jetzt die Weisheit gefunden haben, sondern dafür gesorgt wird, dass Konkurrenz auch weiterhin ein Prinzip zwischen den Regionen bleibt. Wir sorgen dafür, dass dieses Instrument stetig angewandt wird, indem wir sagen, dass diejenigen Orte und Regionen, welche die von uns erwarteten Erfolge nicht bringen, diesen Status eventuell verlieren können, und dass die Orte und Regionen, die sich mehr bemühen und die entsprechende Potenziale mitbringen bzw. mitbringen werden, in den Genuss kommen können, diesen Status zu erhalten. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.