Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

Ich frage deswegen die Landesregierung: Wie viele zusätzliche Plätze sollen tatsächlich - und vor allen Dingen: mit welchen Landesmitteln - finanziert werden?

Herr Minister Baaske erhält die Gelegenheit zu antworten.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schier, Sie sind eine gute Kennerin der Szene und wissen, was in diesem Land, bezogen auf arbeitspolitische Themen, läuft. Sie wissen auch, dass wir derzeit über 21 000 Leute im öffentlichen Beschäftigungsbereich haben. Allerdings sind

das nicht die Jobs, die wir meinen. Das sind vielfach MAE-Tätigkeiten, also Jobs von Hartz-IV-Empfängern mit Mehraufwandsentschädigung. Diese wollen wir nicht; das ist klar. Wir wollen auf Qualität setzen und andere Beschäftigungsverhältnisse einbringen.

Was den Kommunalkombi betrifft, so haben wir schon eine ganze Menge erreicht. Zumindest verdienen die im Rahmen dieses Programms Beschäftigten über 7,50 Euro. Mitunter geht die Bezahlung bis in den Bereich von 10 Euro hoch. Ich denke, dass das ganz gute Beschäftigungsverhältnisse sind. Aber wegen der Begrenzung auf 30 Stunden sind die Jobs nicht immer so auskömmlich, wie wir uns das vorstellen.

Generell brauchen wir in diesem Bereich mehr Qualität. Der Koalitionsvertrag setzt diesbezüglich in der Tat Eckpunkte. Er besagt, dass wir die Arbeitsförderung zusammen mit dem Bund - was den Bund betrifft, kann ich die Frage gern wieder zurückgeben: Was wird da noch kommen? - und den Grundsicherungsstellen so gestalten, dass wir 8 000 Jobs schaffen, die sozialversicherungspflichtig und existenzsichernd sind.

Wir bezahlen derzeit für einen Kommunalkombi in diesem Land pro Monat 150 Euro. Es ist eine relativ einfache Rechnung: Wenn man die 40 Millionen Euro, zu denen sich die Koalition im Koalitionsvertrag verpflichtet hat, durch 8 000, also die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse teilt, erhält man 5 000 Euro pro Beschäftigungsverhältnis. Wenn wir von einer Laufzeit der Zahlung von mindestens zwei Jahren ausgehen - die dritte Bedingung hieß: mehr als ein Jahr -, dann müssen wir 5 000 Euro durch 24 Monate teilen. Das ergibt 208 Euro pro Monat. Wir werden also auf jeden Fall mehr Geld zu diesen Jobs dazugeben, als es in der Vergangenheit beim Kommunalkombi gegeben hat, der für uns bereits eine Herausforderung war. Wir sind natürlich auch davon abhängig, was sich demnächst noch im Bund ereignen wird. Mit den ARGEn und den Optionskommunen hier im Land sind wir in guten Gesprächen. Sie haben signalisiert, dass sie das unterstützen wollen. Es wird jedoch schwierig sein, die Frage zu beantworten: Wie schätzen wir das Thema Bürgerarbeit ein? - Vielleicht können Sie uns eine Antwort darauf geben, Frau Schier.

Das steht im Koalitionsvertrag. Das, was in Sachsen-Anhalt gemacht wurde, entspricht nicht unbedingt dem, was wir uns wünschen, weil dann die Finanzierung für die von uns gewünschte existenzsichernde und auskömmliche Beschäftigung nicht ganz reichen würde.

Zum anderen wissen wir nicht, wie viele Stellen der Bund zur Verfügung stellen wird. Wenn Sie mithelfen könnten, für mehr Klarheit beim Bundesarbeitsministerium zu sorgen, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Dann könnte ich Ihnen auch ziemlich bald sagen, wie es bei uns weitergehen soll.

Wir werden in diesem Jahr mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, das Programm nach § 16e umzusetzen - ich kann Ihnen versprechen, wir werden wenigstens 1 100, wahrscheinlich sogar 1 200 Beschäftigungsverhältnisse schaffen -, und wir werden in dieser Legislaturperiode weiterhin auf den Kommunalkombi setzen; denn der läuft noch zwei Jahre. Auch diese Koalition wird für diesen Bereich 17 Millionen Euro ausgeben. - Und jetzt wollen Sie mir sagen, wie die Bürgerarbeit finanziert wird.

Es gibt Nachfragebedarf bei der Fragestellerin. Frau Abgeordnete Schier, bitte.

Herr Minister, wir sind in der Fragestunde, wo die Abgeordneten an die Landesregierung Fragen stellen, nicht umgekehrt. Vielleicht ändern wir das einmal, oder wir machen es bilateral.

Wir schöpfen den Kommunalkombi nicht aus. Von den Kommunen werden die Leute für ganz bestimmte Arbeiten ausgesucht. Das sollen Arbeiten sein, die Jobs auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht verdrängen. Dieser Kommunalkombi wurde nicht ausgeschöpft. Woher wollen Sie die Leute nehmen und wo wollen Sie sie einsetzen? Es muss ja irgendein Kriterium für den Einsatz geben, damit der reguläre Arbeitsmarkt nicht gefährdet wird. Das ist ja ein großes Risiko.

Zum Ersten muss ich eine Aussage richtigstellen: Wir schöpfen den Kommunalkombi nicht aus, aber wir schöpfen ihn wesentlich besser aus als andere Länder. Das können Sie auch ohne Neid zugeben.

Das andere: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange der erste Arbeitsmarkt nicht beschädigt wird. Es ist eine klare Auflage, dass diese Arbeiten zusätzliche sein müssen und dass sie im öffentlichen Interesse sind. Wer nur mit etwas Fantasie durch dieses Land geht, der wird genug Arbeiten finden, die zu machen sind. Da muss man den Kommunen vielleicht den einen oder anderen Tipp geben. Wir werden ja heute Nachmittag noch über die schwarze Liste - oder: über die Positivliste; je nachdem, von welcher Seite man es sieht - reden. Dabei werde ich Ihnen vielleicht auch ein paar Ansatzpunkte nennen können, was machbar ist und was man in den nächsten Jahren noch besser machen könnte. - Danke sehr.

Danke, Herr Minister. - Die Frage 111 (Mühlendorf-Oberschu- le in Teltow) möchte der Abgeordnete Büttner von der FDPFraktion stellen. Herr Büttner, bitte.

In der Mühlendorf-Oberschule in Teltow ist die Stelle des stellvertretenden Schulleiters unbesetzt, die Nachfolge des in diesem Kalenderjahr in Altersteilzeit gehenden Schulleiters ist ungeklärt, und zu Beginn des aktuellen Schuljahres haben sechs Lehrer die Schule verlassen. Die frei gewordenen Stellen konnten durch das Schulamt nur notdürftig besetzt werden, unter anderem wurden drei Lehrkräfte nur befristet eingestellt. Einer der Lehrer ist an zwei Schulen tätig.

Der Deutschunterricht ist aufgrund der fehlenden Lehrer in mehreren Klassen bzw. Kursen nahezu zusammengebrochen, da es laut staatlichem Schulamt keine verfügbaren Lehrkräfte für Deutsch gibt.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Situation an der Mühlendorf-Oberschule?

Herr Minister Rupprecht möchte gern antworten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, die Ausschreibung der Stelle des stellvertretenden Schulleiters an der Mühlendorf-Oberschule wurde im Amtsblatt des MBJS am 14. April 2009 veröffentlicht. Es war also beabsichtigt, zu Beginn des Schuljahres 2009/10 die Stelle neu zu besetzen. Wir mussten konstatieren, es ging nicht eine einzige Bewerbung auf diese Ausschreibung ein. In diesem Fall führte das dazu, dass die Stelle zu Beginn des laufenden Schuljahres nicht besetzt werden konnte. Es wird zurzeit geprüft, ob wir eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter einer anderen Schule, an der aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen das Amt eventuell wegfällt, umsetzen können. Das ist die eine Möglichkeit. Sollte sich niemand finden, werden wir die Stelle rechtzeitig zum neuen Schuljahr ausschreiben. Aus der Erfahrung des vergangenen Verfahrens habe ich das Schulamt aufgefordert, geeignete Bewerber persönlich anzusprechen. Ich hoffe, dass wir diese Stelle dann besetzen können.

Die Stelle des Schulleiters - es geht ja in diesem Fall um die nahtlose Nachbesetzung - ist im Amtsblatt des MBJS am 30. Dezember 2009 ausgeschrieben worden. Das Bewerbungsverfahren läuft noch. Wir hoffen, dass die Besetzung zum Schuljahresbeginn nahtlos erfolgt ist.

Zu den Problemen bei der Absicherung des Deutschunterrichts: Das ist ein typisches Problem für eine relativ kleine Schule. Wir müssen davon ausgehen, dass die Oberschulen in Brandenburg eine Schülerzahl von 150, maximal 200 haben; an Grundschulen sind es teilweise noch weniger. Wenn dann, wie in diesem Fall, drei Lehrer gleichzeitig ausfallen, die in etwa die gleiche Fächerkombination unterrichten - in diesem Fall: Deutsch -, gibt es natürlich Probleme. Es war so, dass eine Kollegin aufgrund von Krankheit langfristig ausgefallen war. Dazu kam ein Beschäftigungsverbot bei zwei Risikoschwangerschaften. Das Schulamt hat sich bemüht und - nach Rückkehr der langzeitig Erkrankten am 4. Januar - am 11. Januar eine Neueinstellung vorgenommen. Wir können jetzt konstatieren: Gegenwärtig wird der Deutschunterricht an der Schule von vier Kolleginnen und Kollegen vollständig abgesichert. Deshalb ist im Moment auch kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Darlegung der Problemlage. - Wir kommen zur Frage 112 (Gesundheitszentrum am Flug- hafen Berlin Brandenburg International [BBI]), eingebracht von der Fraktion GRÜNE/B90. Die Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Presseberichten ist zu entnehmen, dass am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International ein neues Gesundheitszentrum direkt neben den Terminals errichtet werden soll. Das Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann und der Berliner Klinikkonzern Vivantes planen ein Zentrum mit zwölf medizi

nischen Fachrichtungen. Entstehen soll aber keine Klinik, sondern ein Zentrum für niedergelassene Ärzte, in dem die ambulante Versorgung der Bevölkerung sowie ausländischer Patienten vorgesehen ist.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Kooperationspläne für die Flughafenklinik?

Die Ministerin Tack wird diese Frage beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Nonnemacher, auch ich habe die Presse gelesen und bin aus der Abteilung Gesundheit darüber informiert worden, dass es eine mündliche Unterrichtung gab, wonach sowohl das Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann als auch das Berliner Unternehmen Vivantes mit der Verwaltung der Gemeinde Schönefeld in Gesprächen sind. Nach unserer derzeitigen Einschätzung soll eine ambulante Einrichtung zur Versorgung der in Schönefeld lebenden und arbeitenden Menschen entstehen. Es gibt, wie die Presse richtig dargestellt hat, keinen Antrag auf Aufnahme von Betten in den Krankenhausplan. Eine Klinik im Sinne stationärer Versorgung ist am Standort also nicht geplant; denn die stationäre Versorgung, so ist das mit der Flughafenplanung abgestimmt, wird in den Krankenhäusern in Königs Wusterhausen, Potsdam und auch Berlin gesichert.

Grundsätzlich will ich feststellen: Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung das ist geregelt -, nicht der Landesregierung; das ist sicherlich auch klar. Für die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patienten am Standort des Flughafens wären hierzu freie Vertragsarztsitze erforderlich.

Zusätzlich wird, wie bei allen großen Flughäfen, die notfallmedizinische Versorgung künftig auch noch ein wichtiges Thema sein. Betreiber von großen Flughäfen ermöglichen häufig auch ohne rechtliche Verpflichtung den Betrieb von privaten oder vertragsärztlichen medizinischen Versorgungseinrichtungen. Diese Maßnahmen bedürfen aber wiederum der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Ich gehe davon aus, verehrte Frau Nonnemacher, dass die Klinikträger zu gegebener Zeit ihre konkreten Vorstellungen auch uns als oberster Gesundheitsbehörde im Land vorstellen werden. Eine weitere Bewertung der jetzt geführten Gespräche kann ich deshalb nicht abgeben. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf bei der Fragestellerin. Abgeordnete Nonnemacher, bitte.

Frau Ministerin, ich würde trotzdem gerne eine Nachfrage stellen,

(Ministerin Tack: Bitte, immer gern.)

und zwar dahin gehend: Teilen Sie meine Befürchtung, dass es sich bei diesem Projekt um eine gezielte Aktivität handelt, um reiche Privatpatienten aus den arabischen Ländern und aus der Russischen Republik heranzuholen?

Sehr geehrte Kollegin, das sind interessante Befürchtungen. Ich habe Ihnen die bisherige Faktenlage aus unserer Sicht dargelegt. Ich habe nichts hinzuzufügen. - Schönen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 113 (Verbesserung der Leistungsfähigkeit der brandenburgischen Steuerverwaltung) , gestellt vom Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE.

Die Leistungsfähigkeit und die Organisation der deutschen Steuerverwaltung werden seit Jahren bundesweit kritisch betrachtet. So haben der Landesverband Brandenburg der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und der Landesrechnungshof wiederholt Kritik vorgebracht und auf die mangelnde Personalausstattung der Brandenburger Steuerverwaltung aufmerksam gemacht.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen wird sie die Leistungsfähigkeit und Organisation der brandenburgischen Steuerverwaltung verbessern?

Herr Minister Markov wird antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, schade, dass der Kollege Bommert nicht anwesend ist, denn er forderte ja am Schluss der Aktuellen Stunde, dass man die Unternehmen in Ruhe lässt und sie keiner Prüfung unterzieht. Ich denke jedoch, dass die Mehrheit der Bürger des Landes will, dass auch Unternehmen dahin gehend geprüft werden, ob sie ordnungsgemäß Steuern zahlen. Eine solche Prüfung erfolgt im Land Brandenburg.

Das Problem ist, dass mir Vergleichszahlen für das Jahr 2009 aus anderen Bundesländern nicht vorliegen. Es gibt Absprachen zwischen den Ländern, dass konkrete Zahlen anderer Länder nicht bekannt gegeben werden. Jedes Land hat da einen gewissen Vorbehalt.

Hinsichtlich der Zahlen aus dem Jahr 2008 sind wir auskunftsfähig. Bei den Betriebsprüfungen bzw. allgemeinen Außenprüfungen verzeichnete Brandenburg Einnahmen in Höhe von 221 Millionen Euro im Jahr 2008 und von 168 Millionen Euro im Jahr 2009. Größtbetriebe bzw. Konzerne wurden zu 100 % geprüft; es erfolgten aber auch überdurchschnittlich häufig Prüfungen bei Großunternehmen und Mittelbetrieben. Die Großbetriebe in Brandenburg werden durchschnittlich alle 3,8 Jahre überprüft; der Bundesdurchschnitt liegt bei 4,3 Jahren. Brandenburger Mittelbetriebe werden im Schnitt alle 11 Jahre geprüft,

der Bundesdurchschnitt beträgt 13 Jahre. Es trifft zu, dass wir hinsichtlich der Prüfungshäufigkeit bei Kleinst- und Kleinbetrieben unterhalb des Bundesdurchschnitts liegen. Dass sie im Verhältnis zu den Großbetrieben nicht so häufig geprüft werden, hat etwas mit der Wirtschaftskraft bzw. deren prozentualem Anteil an der gesamten Wertschöpfung zu tun.

Unabhängig davon muss man sagen, dass nicht nur die Betriebsprüfungen ein wichtiger Parameter sind. So ist Brandenburg hinsichtlich der Außendienste wie der Lohnsteuer-Außenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, der Investitionszulagen-Prüfung ausgezeichnet. Da ist die Steuerverwaltung auch in vielen Kleinst- und Kleinunternehmen präsent.

Ich weiß, dass der Landesrechnungshof stets die Einstellung von mehr Personal fordert. Das Land Brandenburg hat sich auf den Weg gemacht. Im Jahr 2010 ist - sofern der Landtag es beschließt - die Einstellung von 30 Auszubildenden vorgesehen. Eine solche Vereinbarung wäre auch für die kommenden Jahre notwendig und richtig. Durch die Reduktion der Einwohnerschaft Brandenburgs und den verstärkten IT-Einsatz, den wir exzessiv betreiben, konnte man ein Stück weit auf direkte VorOrt-Prüfung verzichten.

Insgesamt, sage ich, sind die Steuerbehörden des Landes Brandenburg gut aufgestellt. Sie können prüfen, und das tun sie auch. Die Ergebnisse habe ich dargestellt. Dass wir noch besser werden können, ist klar. Deswegen soll auch wieder ausgebildet werden. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 114 (Mangel an Impf- stoffen für Kinder) stellt der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack.

In der Presse wurde darüber berichtet, dass Kinderärzte über einen Mangel an Impfstoffen klagen. Von den Sechs- und Vierfachimpfstoffen sollen in den Arztpraxen nur noch geringe oder keine Bestände mehr vorhanden sein. Als Grund für den Engpass wird vonseiten des Herstellers die Produktion des Impfstoffes gegen die Schweinegrippe angegeben.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Bereitstellung der notwendigen Kinderimpfstoffe in Brandenburg dar?