Es geht also nicht um die Umsetzung einer Unternehmensstrategie, sondern um die notwendige Umsetzung unserer eigenen
politischen Zielstellungen. Dazu gibt es dieses Referat in unserem Haus. Wir werden unter anderem Informationen und Politikvermittlung, Organisation des politischen Dialogs, Öffentlichkeitsarbeit des Hauses, zusätzliche Internetauftritte, Herausgabe fachspezifischer Informationsmaterialien, Organisation, Durchführung und Nachbereitung fachspezifischer Veranstaltungen und ähnliche Formen nutzen, um genau diese Zielstellung zu erreichen.
Insofern können wir damit einen Beitrag zur notwendigen Gewinnung breiter gesellschaftlicher Mehrheiten für technologieorientierte Entwicklung und die Umsetzung von Technik leisten. Aus meiner Sicht ist das ein Stück Umsetzung von Technologiefolgeabschätzung und von Risikokommunikation, die wir mit der Gesellschaft führen müssen. - Vielen Dank.
Herr Minister, vorweg: Wir begrüßen die Einrichtung eines solchen Referats. Meine Nachfrage lautet: Wie können Sie angesichts der Vielstimmigkeit gerade aus Ihrer Partei heraus - ich darf an die Kommentare Ihres Landesvorsitzenden Nord sowie von Frau Enkelmann, Herrn Nesˇkovi´c- den Erfolg eines solchen Referats sicherstellen? Halten Sie es nicht für erforderlich, diese Vielstimmigkeit in Ihrer Partei zu diesem Thema erst einmal zu beenden,
Vielen Dank erst einmal für die Unterstützung zur Einrichtung des Referats. Ich sage Ihnen: Ich bin froh, einer Partei anzugehören, die sehr plural ist.
Ich gebe gern zu, dass das nicht immer einfach ist, aber das ist auch völlig in Ordnung so. Ich darf daran erinnern, dass Parteien - auch Ihre Partei - in dem Falle durchaus verschiedene Interessenlagen abbilden. Das heißt: Es ist kein Sonderproblem der Linken, sondern das betrifft uns alle ein Stück weit.
Zweitens: Es gibt einen eindeutigen Parteibeschluss der Linken zum Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag steht, welchen Auftrag beide Parteien der Landesregierung gegeben haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Vorrang erneuerbarer Energien plus die Sicherung der Braunkohleverstromung genauso umgesetzt wird, wie wir es festgeschrieben haben. Das wird Regierungshandeln sein. Sollten einige Mitglieder meiner eigenen Partei zu anderen Überzeugungen kommen, steht es ihnen frei, das zu äußern. Es geht nicht darum, ihnen zu untersagen, das
zu tun; das geht überhaupt nicht, das wissen Sie. Die Mehrheit einer Partei hat entschieden, wie die politische Richtung auszusehen hat. Das ist bei uns per Parteibeschluss festgelegt. - Vielen Dank.
Herr Minister, erst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für die Antwort bezüglich der Pluralität. Diesbezüglich hat unsere Partei anscheinend eine etwas andere Auffassung als andere Parteien hier im Hause.
Meine Frage lautet: Wenn Sie die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiestrategie des Landes erhöhen wollen und Sie dabei vermutlich die Chancen dieser Energiestrategie darstellen werden, inwiefern werden Sie in dem Referat die Risiken und die Probleme, die es eventuell auch geben könnte, durch Initiativen oder Studien etc. berücksichtigen?
Das haben wir schon getan. Einer der ersten Schritte war, dass wir über einen Internetauftritt alle Studien - dafür und dagegen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, und zwar nicht nur deutsche, sondern auch internationale Studien. Das heißt: Jeder, der ein Informationsbedürfnis hat und etwas über Risiken erfahren möchte, kann darauf zugreifen und über die Risiken reden. Er kann selbstverständlich aber auch Zugriff auf die Studien haben, die Erfahrungen auswerten.
Zu den Erfahrungen zwei Stichworte: Seit 20 Jahren wird in den USA CO2 per Rohrleitung über 3 000 km transportiert. In Norwegen wird CO2 seit über zehn Jahren abgeschieden und in tiefengeologischen Formationen gespeichert. Das heißt, es ist nicht so, dass es keinen Erfahrungshintergund gibt, wie man mit einer derartigen Technologie umgehen könnte. Insofern können wir Ihnen garantieren: Wir werden beides veröffentlichen und unsere Position dann selbstverständlich genauso dezidiert darstellen. - Vielen Dank.
(Jürgens [DIE LINKE]: Er hat seine Frage gestellt! Das Recht zu einer weiteren Nachfrage hat er nicht!)
Ich möchte meine Frage gern wiederholen. Meine Frage lautet konkret: Was werden Sie tun, um den Erfolg sicherzustellen,
(Jürgens [DIE LINKE]: Das ist SED-Denken, was Sie treiben! Das sitzt bei Ihnen viel tiefer! - Bretz [CDU]: Woher wissen Sie das?)
Herr Bretz, vielleicht habe ich mich unkorrekt ausgedrückt oder Sie auch missverstanden. Ich dachte, die Frage beantwortet zu haben. Ich habe gesagt, dass diese Landesregierung - und ich als Minister - den Koalitionsvertrag selbstverständlich umsetzen will und wird, und zwar mit allen dazu notwendigen rechtlichen und kommunikativen Schritten.
Herr Bretz, ich wäre ausgesprochen dankbar - wir als Landesregierung stehen auch in intensiven Verhandlungen mit dem Bund -, wenn Sie uns Unterstützung geben würden, dass die Zusage des Bundes, bis Ende dieses Jahres endlich ein Energiepaket vorzulegen, das unter anderem auch Rechtssicherheit hinsichtlich der Verpressung von CO2 beinhalten sollte, gehalten wird. Denn wir als Landesregierung haben rechtlich keine Möglichkeit, diesen Fall zu entscheiden bzw. landesgesetzlich aktiv zu werden. Das haben wir bereits geprüft. Es geht nicht. Dazu sind wir rechtlich nicht in der Lage. Selbstverständlich ist die Voraussetzung zur Erringung von Akzeptanz auch, dass ich betroffenen Regionen sagen kann: Das ist der Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen. Innerhalb dieses Rechtrahmens wird es zu einem Interessenausgleich kommen können. - Es erschwert gegenwärtig die Kommunikation und erleichtert sie nicht gerade, dass ein derartiger Rahmen derzeit nicht vorhanden ist. Insofern bitte ich auch um Ihre Unterstützung.
Ich kann Ihnen nur noch einmal versichern: Wenn Mitglieder meiner Partei zu dem einen oder anderen Aspekt eine andere Meinung haben, dann ist das deren persönliche Auffassung. Wir haben einen politischen Grundsatzbeschluss über die Koalitionsvereinbarung. Genauso wird es auch umgesetzt. Dazu werde ich auch alle rechtlichen und kommunikativen Schritte einleiten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir haben noch die Möglichkeit, eine nächste, wahrscheinlich letzte Frage zu stellen. Herr Abgeordneter Torsten Krause stellt die Frage 119 (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im brandenburgischen Schul- system). Bitte.
Am 28. Januar dieses Jahres hat der Sozialverband Deutschland ein Rechtsgutachten zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Daraus wird deutlich, dass Bund und Länder aufgefordert sind, dies, inklusive Bildung, zügig zu verwirklichen und dafür die Qualitätsmaßstäbe festzulegen. Aus dem Gutachten geht auch hervor, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, wenn dies nicht zügig geschehen würde.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Schritte leitet sie ein, um diesen Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, am 26. März 2009 ist das Übereinkommen, von dem Sie gesprochen haben, für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich geworden.
Leitbild des Artikels 24 Abs. 1 dieser UNO-Konvention ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. In der KMK werden derzeit die rechtlichen und fachlichen Schlussfolgerungen aus der Konvention beraten. Ich gehe davon aus, dass es in Kürze auch Hinweise der Kultusministerkonferenz hinsichtlich der Umsetzung geben wird.
Wir haben in Brandenburg eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung der Konvention bereits seit 1991 erfüllt. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist nämlich der Vorrang des gemeinsamen Lernens in § 3 unseres Schulgesetzes verankert. Das bedeutet: Wenn es Eltern wünschen und die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist ein Kind im gemeinsamen Unterricht zu beschulen. Meistens - man kann eigentlich sagen: fast immer - kann dem Wunsch der Eltern nach gemeinsamem Unterricht auch entsprochen werden.
Das hat dazu geführt, dass im Schuljahr 2008/2009 - neuere Zahlen liegen mir noch nicht vor - insgesamt 36,4 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Brandenburg im gemeinsamen Unterricht integrativ beschult werden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 16 %. Da können wir uns also gut sehen lassen.
Der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts ist eine Kernaussage der UN-Konvention und auch eine Kernaussage der brandenburgischen Landesregierung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag. Darin kann man das nachlesen.
Insgesamt richten wir unser Augenmerk derzeit verstärkt auf ein Bündel von frühzeitigen präventiven Maßnahmen wie FLEX oder die Verbesserung der individuellen Förderung in der allgemeinbildenden Schule, um sonderpädagogischen Förderbedarf möglichst zu vermeiden.
Wir haben einen vergleichsweise hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf und uns als Ziel gesetzt, diesen Anteil deutlich zu verringern. Grundsätzlich kann man Erfolge über die Kooperation zwischen Regelschullehrkräften und sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften, zum Beispiel im gemeinsamen Unterricht, also in der Regelschule, erzielen. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur schrittweisen Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Sinne der UN-Konvention.
Daneben sind natürlich weitere Aufgaben notwendig. Ich denke an die Schaffung - ich habe sie ja schon als Grundvoraussetzung genannt - der räumlichen, der sächlichen und anderer personeller Rahmenbedingungen. Da sind wir gefragt. Da sind die Schulträger, auch die Sozialleistungsträger gefragt. Dies ist jedoch kurzfristig nicht zu stemmen. Ich freue mich, dass die An
Wir haben beschlossen, dass wir das Problem ressortübergreifend angehen, zum Beispiel mit dem MASF. Wir werden dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe bilden. Ich hoffe auf baldige Erfolge. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Anfrage. Man muss unterscheiden zwischen einem Schulsystem, das Kinder mit einem Förderbedarf integriert - darüber haben Sie gesprochen -, und einem inklusiven Schulsystem, das sich gerade dadurch unterscheidet, dass man nicht erst eine Gruppe von Kindern mit einem Förderbedarf versieht, ihnen Ressourcen mitgibt und dann fragt, ob sie entweder in der Sonderschule oder in der Regelschule beschult werden, sondern dass man die Regelschule mit so vielen Ressourcen ausstattet, dass sie in der Lage ist, alle Kinder umfassend...
Werden Sie in diesem Zusammenhang auch darüber nachdenken, das sonderpädagogische Förderverfahren und die Diagnostik zu ändern, um festzustellen, ob ein Kind Förderbedarf hat oder nicht?
Das ist eine der Fragen, Frau Geywitz, die wir in der Arbeitsgruppe besprechen werden. Mein Ziel ist es - und das ist eben ein nicht kurzfristig zu erreichendes Ziel -, wirklich die inklusive Schule zu bilden. Das ist die Schule, die im Prinzip alle Schüler aus dem Umkreis aufnimmt, sowohl die förderbedürftigen als auch die hochbegabten. Eine Schule für alle intendiert die Konvention. Das ist sehr, sehr schwierig zu erreichen, denn es gibt diverse Gründe, die im Moment dagegen sprechen, es so machen zu können.
Wir haben einige Schulen mit diesem Ansatz. Ich denke beispielsweise an die Regine-Hildebrandt-Schule in Birkenwerder. Da ist das Konzept einfach einmal umgedreht worden, dass in die Regelschule behinderte Kinder integriert werden. Dort hat eine Förderschule die „normalen“ Kinder integriert. Das geht in Richtung Inklusion. Das wünsche ich mir nicht nur in Birkenwerder, sondern an vielen Orten unseres Landes. Das zu schaffen ist sicherlich nicht kurzfristig möglich; da haben wir noch ein ganz schön dickes Brett zu bohren.
Herr Minister, Sie haben auf § 3 des Schulgesetzes, der seit 1991 existiert, hingewiesen und gesagt, dass die personellen Voraussetzungen gegeben sein müssten, um dies umzusetzen. Sie haben nicht gesagt, dass sie vorhanden sind, sondern haben gesagt: Es müssen Voraussetzungen dafür vorliegen. - Deswegen lautet meine Frage: Glauben Sie, dass in Brandenburg die personellen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht in jeder Schule vorhanden sind?