Herr Minister, Sie haben auf § 3 des Schulgesetzes, der seit 1991 existiert, hingewiesen und gesagt, dass die personellen Voraussetzungen gegeben sein müssten, um dies umzusetzen. Sie haben nicht gesagt, dass sie vorhanden sind, sondern haben gesagt: Es müssen Voraussetzungen dafür vorliegen. - Deswegen lautet meine Frage: Glauben Sie, dass in Brandenburg die personellen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht in jeder Schule vorhanden sind?
Meine zweite Frage: Die Förderschulen in diesem Land fragen sich seit längerer Zeit - nämlich seit einer Aussage von Ihnen mit Blick auf ihre Zukunft, wie es weitergeht. Wann konkret, Herr Minister, sagen Sie den Förderschulen in diesem Land, wie ihre Zukunft aussehen soll? Welche Vorstellungen haben Sie hierzu?
Zunächst zu den personellen Voraussetzungen: Sie wissen es genauso gut wie ich, Herr Senftleben - wir haben oft genug darüber gesprochen -: Ich kann hier nicht sagen, dass in jeder Regelschule die Voraussetzungen da sind. Deswegen haben wir beispielsweise bei der Neueinstellung der 450 Lehrerinnen und Lehrer, die wir vornehmen werden, für das neue Schuljahr einen Schwerpunkt in diesem Bereich gesetzt. Ich hoffe, dass sich gut ausgebildete, also qualifizierte Lehrkräfte für Brandenburg entscheiden, sodass wir diese Lücken füllen können. Das wird auch zukünftig ein Problem sein, weshalb wir - auch das habe ich schon in der Öffentlichkeit gesagt - uns wünschen, die Ausbildung von Förderschullehrern nach Brandenburg zurückzuholen, und zwar an die Universität Potsdam. Dazu gibt es auch Gespräche; ich bin ganz optimistisch, dass uns das gelingen wird.
Ich stehe in Kontakt mit den Förderschulen. Ich fahre viel durchs Land und besuche auch Förderschulen und werde dort immer gefragt: Was sind denn Ihre Ziele, was Integration angeht? Ich sage: Wir wollen - und das ist nicht kurzfristig zu erreichen - das schaffen, was andere europäische Länder längst erreicht haben, dass es beispielsweise im Bereich Allgemeine Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ diese Schulform gar nicht mehr gibt, sondern dass alle förderbedürftigen Kinder ins Regelschulsystem integriert sind und dort adäquat gefördert werden. Dazu müssen natürlich entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein. Sie zu erfüllen ist mein persönliches Ziel, das ist auch unser Ziel. Auch dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag geäußert.
Derzeit gehe ich davon aus, dass der größte Teil der Allgemeinen Förderschulen - auch die mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ - weiterbestehen wird - bis auf Minisysteme mit zwei Handvoll Schülern, die einfach keinen Sinn mehr machen. Insofern kommt es, glaube ich, weiter auf die Kommunikation an, also darauf, mit den Förderschulleuten darüber zu reden. Es werden ja nicht die Förderschullehrer überflüssig, sondern wir werden sie ins Regelsystem integrieren.
Herr Minister, die UN-Konvention besagt, dass Kinder, deren Eltern es wünschen, Anspruch auf eine Beschulung in der Regelschule haben. Wird auch dem Wunsch von Eltern Rechnung getragen, die eine Beschulung ihrer Kinder an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt wünschen?
Ja. Es ist ein Verfahren, das Sie kennen, das klar in die von mir beschriebene Richtung tendiert. Ich wünsche mir, dass auch Kinder mit entsprechendem Förderbedarf in die Regelschule integriert werden können, und freue mich darüber, dass bei vielen Eltern dieser Wunsch besteht. Wenn das nicht im Konsens mit dem Elternhaus möglich ist und wir eine geeignete Förderschule vor Ort haben, dann ist es nach wie vor möglich, dass auch Kinder in eine Förderschule integriert werden.
Der Anteil unserer Förderschüler - das habe ich oft genug gesagt - ist aus meiner Sicht zu hoch. Wir sind da bundesweit negativer Spitzenreiter. Das wollen wir ändern; das ist das Ziel. Dazu stehe ich, und dazu gehört auch, dass die eine oder andere allgemeine Förderschule speziell mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in Zukunft nicht mehr existieren wird. Wir haben einige, die derzeit mit so wenig Schülern arbeiten, dass es unter verschiedenen Gesichtspunkten aus meiner Sicht keinen Sinn mehr macht, diese Schulen aufrechtzuerhalten. Es gibt ein paar Beispiele, die auch in der Öffentlichkeit gerade diskutiert werden.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion GRÜNE/B90
Der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/457 von allen fünf Fraktionen liegt Ihnen vor. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Folge leisten wollen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung einstimmig verabschiedet worden.
Der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/425, eingebracht von SPD und Linke, liegt Ihnen vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig verabschiedet worden.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen den zweiten Teil der heutigen Sitzung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Des Weiteren liegen Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/451 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/500 vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Leere Ränge, liebe Damen und Herren! Möglicherweise erwarten Sie von mir eine flammende Rede zu den Auswirkungen der Braunkohleverstromung in Brandenburg auf das Weltklima. Ich muss Sie enttäuschen.
Eine erneute Darlegung, dass das Kraftwerk Jänschwalde mit seinen 25 Millionen t CO2-Ausstoß pro Jahr viertgrößter Emit
tent Europas ist, dass es 2008 allein genauso viel CO2 produzierte wie alle 283 imissionshandelspflichtigen Betriebe des Landes Bayern, dass es mit jeder Kilowattstunde Strom zugleich 2 Kilowattstunden Abwärme produziert, mit jeder verbrannten Tonne Braunkohle mehr als 1 t CO2 in die Atmosphäre abgibt und jede zehnte Kilowattstunde für den eigenen Bedarf produziert, kann ich mir genauso sparen wie weitergehende Ausführungen zu dem besonders negativen Beitrag Brandenburgs zur Weltklimabilanz.
Das alles hat den Landtag bereits im Frühsommer 2008 in der Anhörung und Debatte zur Volksinitiative „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ ausführlich beschäftigt.
Die Notwendigkeit, Vattenfall bereits frühzeitig das absehbare Ende der Braunkohlenutzung zu signalisieren, nicht allein um die Dörfer Atterwasch, Kerkwitz, Grabko und Proschim vor dem Abbaggern zu retten, sondern auch um dem Stromkonzern die Unausweichlichkeit des Umstiegs auf andere Energieträger zu verdeutlichen, haben Ihnen damals die Vertreter der Volksinitiative in der Anhörung des Hauptausschusses und Frau Kaiser in der Debatte im Plenum des Landtags begründet.
Jeder von Ihnen weiß oder kann es wissen, dass Vattenfall noch über Vorräte von 1,3 Milliarden t Braunkohle in seinen fünf genehmigten Tagebauen in der Lausitz verfügt, dass diese Vorräte bei der gegenwärtigen Abbaurate noch 26 Jahre reichen und damit ausreichend Zeit besteht, die Stromversorgung in Ostdeutschland mittelfristig auf erneuerbare Energien umzustellen.
Jeder weiß, dass die Lichter nicht ausgehen, wenn Vattenfall keine neuen Tagebaue genehmigt werden. Dennoch hat der letzte Landtag am 10. Juli 2008 den Gesetzentwurf der Volksinitiative abgelehnt. Flankiert wurde diese Entscheidung von einem Beschluss des Hauptausschusses, in dem es unter anderem wie folgt heißt:
„Der Hauptausschuss weist darauf hin, dass nach seiner Auffassung die Landesregierung neue Tagebaue nur dann genehmigt, wenn die dazugehörigen Kraftwerke zur Braunkohleverstromung mit der CCS-Technologie ausgestattet werden.“
„Alle seriös arbeitenden Wissenschaftler sind der Überzeugung, dass die CCS-Technologie, wenn überhaupt, frühestens ab dem Jahr 2020 serienreif anwendbar sein wird. Es gibt mehr Fragen als Antworten. Auf all die ungeklärten Fragen und öffentlichen Bedenken, die hinsichtlich der Speicherung von Kohlendioxid existieren, sind beschleunigte Genehmigungsverfahren die falsche Antwort.“
- Wie wahr. Aber wie verhält sich nun die Landesregierung zu den von Vattenfall für das Tagebaufeld Jänschwalde-Nord und für Welzow-Süd, Teilfeld II, eingereichten verfahrenseinleitenden Unterlagen für die Erschließung dieser neuen Tagebaue?
In der Fragestunde am 17. Dezember hat Ministerin Lieske auf eine Anfrage von Herrn Domres erklärt, dass die Verfahren für Welzow-Süd, Teilfeld II, im Jahr 2013 und Jänschwalde-Nord
im Jahr 2014 abgeschlossen werden. Das ist also vor der Inbetriebnahme des für 2015 avisierten Demonstrationskraftwerkes und deutlich vor dem Jahr 2020, dem von Herrn Domres genannten Zeitpunkt, zu dem erst erkennbar ist, ob die ganze Chose wirtschaftlich überhaupt funktioniert.
Wenn wir also heute erneut den damaligen Gesetzentwurf der Volksinitiative vorlegen, so geht es nicht darum, die Linke vorzuführen, wie es eine Zeitung heute schreibt, sondern darum, zu verhindern, dass Vattenfall den Landtag vorführt. Wir wollen dem Landtag ermöglichen, sich selbst und seine Beschlüsse ernst zu nehmen und seine damals beschlossene Position auch durchzusetzen.
Wie vom zuständigen Abteilungsleiter des Landesbergamts am 26. Juni 2008 vor dem Hauptausschuss dargelegt, ist das Bundesbergrecht ein Gesetz zur Förderung der Ausbeutung von Bodenschätzen und nicht zu dessen Begrenzung. Auch das Immissionsrecht ist an dieser Stelle keine Hilfe, da es bis heute keinen Luftschadstoff CO2 kennt und daher auch keine Beschränkungen für den CO2-Ausstoß verhängt werden können.
Nur mit dem Landesplanungsrecht ist es möglich, der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch die Braunkohle Fesseln anzulegen. Genau dies ist der Ansatz des Gesetzentwurfs. Natürlich wissen wir, dass sich die landesrechtlichen Grundlagen geändert haben und am Gesetzentwurf deswegen noch etwas gefeilt werden muss. Ein Argument gegen die Überweisung an die Ausschüsse ist das nicht; denn genau zu dieser Verbesserung dienen die Ausschussberatungen.