Protokoll der Sitzung vom 07.05.2010

Im Übrigen sparen wir dadurch, dass wir es im eigenen Beritt machen, enorme Kosten, nämlich die Verwaltungsgebühren, die sonst an die Fondsmanager zu zahlen wären. Das ist ein anständiger Betrag.

Aber ich sehe, Sie stehen da und wollen sicher noch eine Nachfrage stellen.

Genau, Herr Minister, es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Burkardt, bitte.

Herr Minister, dieses Thema wird uns ungeachtet aller Diskussionen im Haushalt weiterhin beschäftigen. Die Zusatzfrage liegt auf der Hand: Wieso macht das Land den Gemeinden strengere Anlagevorschriften, als sie sie für sich selbst in Anspruch nimmt? Worin begründet sie die Vermutung einer höheren Weisheit bei der Landesregierung als bei den Stadtkämmern?

(Zuruf von der CDU: Gute Frage!)

Herr Minister.

Das Land ist keine Kommune. Das ist, glaube ich, auch Ihnen bekannt. Sie können versuchen, Pferde mit Ameisen zu vergleichen. Das ist aber schwierig. Tiere sind es beide. So ist das auch mit den unterschiedlichen Herangehensweisen eines Landes und von Kommunen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen mit Frage 209 (Ge- fährdung Fischereirecht der Sorben [Wenden]) fort, gestellt vom Abgeordneten Schippel, SPD-Fraktion.

In einem Schreiben des Rates für sorbisch (wendische) Angelegenheiten wurde darauf verwiesen, dass der Kormoran bereits vor zehn Jahren aus dem Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gestrichen wurde. Insbesondere wird dabei auf den Schaden in Höhe von jährlich 19 500 Euro verwiesen, den allein die Teichwirtschaft Stradow zu verzeichnen hat. Der zusätzliche Schaden in den Fließgewässern - dies betrifft die sorbischen Fischereirechte - wird mit mehr als 200 kg Fisch pro Tag bewertet. Mit diesen immensen Schäden ist das durch den Artikel 25 der Brandenburger Verfassung besonders geschützte Fischereirecht der Sorben (Wenden) in seiner Ausübung längerfristig gefährdet.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Stellenwert misst sie dieser Gefährdung, die zwar nicht juristisch, aber tatsächlich besteht, bei?

Frau Ministerin Tack wird diese Frage beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schippel, der besondere Schutz der nationalen Identität der Sorben (Wenden) durch die Brandenburger Verfassung steht, glaube ich, bei uns allen außer Frage. Zudem ist unstrittig, dass Kormorane insbesondere in Teichwirtschaften fischereiwirtschaftliche Schäden verursachen können.

(Frau Lehmann [SPD]: Und auch tun!)

- Und auch tun, genau.

Allerdings unterscheidet sich die Fischerei im Spreewald nicht von der Fischerei in anderen Landesteilen. Dies möchte ich der Vollständigkeit halber erwähnen.

Die Landesregierung hat bereits frühzeitig auf Hinweise zu fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane reagiert und die bis heute am weitesten gehende Kormoranverordnung aller Bundesländer erlassen. Das ist ein Fakt. Sie erlaubt außerhalb von Natur- und Vogelschutzgebieten nicht nur den ganzjährigen Abschuss von Kormoranen, sondern auch das Verhindern von Kolonieneugründungen.

Seit mehreren Jahren werden zudem bestandsregulierende Maßnahmen in verschiedenen Brutkolonien zugelassen. Auch in diesem Jahr wurden in zwei der drei großen Brutkolonien des Landes solche Maßnahmen durchgeführt. In Schutzgebieten können bei Bedarf zudem Einzelausnahmen bezüglich des Abschusses von Kormoranen zugelassen werden, wenn die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen vorliegen; es muss insbesondere ein erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden vorliegen, den Sie benannt haben.

Für die Spreewälder Teichwirtschaft Stradow wurde Anfang dieses Jahres eine solche bis zum Jahr 2013 gültige Ausnahme vom ganzjährigen Abschuss von Kormoranen erteilt. Auch die Gemeinschaft wendisch/sorbischer Spreewaldfischer Burg und Umgebung e. V. hat Anfang des Jahres 2009 eine solche Ausnahme beantragt. Trotz mehrerer Beratungen und Aufforderungen wurden dem Landesumweltamt jedoch bis heute keine Daten vorgelegt, aus denen der geltend gemachte Schaden ersichtlich wäre. Insofern konnte der Antrag bisher nicht genehmigt werden. Nun wäre es an der Zeit, die Daten vorzulegen, damit der Antrag genehmigt werden kann. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Da es keinen Nachfragebedarf gibt, kommen wir zur Frage 210 (Notwendigkeit des Erhalts der gymnasialen Oberstufe am OSZ Werder), die der Abgeordnete Dr. Luthardt von der Fraktion DIE LINKE formuliert.

Es ist vorgesehen, am Oberstufenzentrum Werder aufgrund zu geringer Anmeldungen für die Klasse 11 keine gymnasiale

Oberstufe mehr einzurichten. Das hätte zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler der Oberschule Lehnin keine Möglichkeit mehr haben, in zumutbarer Entfernung ein Abitur abzulegen. Damit wäre mittelfristig auch die Oberschule in ihrer Existenz gefährdet.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Entwicklung?

Herr Minister Rupprecht, Sie erhalten Gelegenheit, auf die Frage zu antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Luthardt, am 12. März 2010 - das ist der erste Stichtag im Verfahren - gab es am beruflichen Gymnasium im OSZ in Werder 26 Anmeldungen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr 2010 über die Einrichtung von Klassen der Stufe 11 an Gesamtschulen und an Oberstufenzentren müssen es jedoch mindestens 40 Anmeldungen sein. Das Schulamt hat daraufhin verkündet, dass es in diesem Jahr keine Klassen der Stufe 11 an diesen Gymnasien geben wird, weil es äußerst unwahrscheinlich ist, dass sich die Zahl 26 noch deutlich erhöhen wird. Im Gegenteil. Gewöhnlicherweise wird im Verlauf des Verfahrens die Anmeldezahl geringer.

Nun ist jedoch das geschehen, womit niemand gerechnet hätte. Derzeit sollen 31 Anmeldungen vorliegen. Die Zahl ist zwar noch immer sehr niedrig, aber ich habe mit dem Schulamt vereinbart, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen, sondern der endgültige Termin - 30. Juni abgewartet wird. Dies hat jedoch den Nachteil einer gewissen Unsicherheit für die Betroffenen, weil niemand genau sagen kann, wie hoch die Zahl der - das ist wichtig - geeigneten Bewerber ist. Insofern müssen die Schüler mit ihrem Schulabschluss in der 10. Klasse erst beweisen, dass sie den Zugang zu der Fachoberschule oder auch zum beruflichen Gymnasium realisieren können.

Eine Entscheidung werden wir aber auf jeden Fall treffen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Sollten mehr als 30 Anmeldungen in Werder vorliegen, werden wir eine Klasse 11 einrichten, und zwar auch auf die Gefahr hin, dass es dann eine relativ kleine gymnasiale Oberstufe sein wird. Dies ist im ländlichen Raum in Brandenburg an vielen Stellen der Fall, weshalb wir dann Werder wie den ländlichen Raum behandeln würden. Schließlich habe ich sehr wohl verstanden, dass daran auch Oberschulen mit ihrem Angebot hängen, die den Schülern sagen: Macht bei uns einen guten Abschluss der 10. Klasse, damit ihr eine Chance habt, das Abitur abzulegen. - Genau das wollen wir befördern, weshalb die Entscheidung so getroffen wurde. Wir kommen gleich noch zum Ausbildungsförderungsgesetz und können darauf noch ein wenig näher eingehen. Vielen Dank.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister, für die positive Antwort. - Da es keinen Nachfragebedarf gibt, kommen wir zur Frage 211 (Ge

schäfte mit Langzeitarbeitslosen), die die Abgeordnete SchulzHöpfner von der CDU-Fraktion stellt.

In den Medien wurde darüber berichtet, dass die AWO in Neumünster Gewinne mit 1-Euro-Kräften erzielt hat. Das Erwerbslosenforum glaubt, dass Neumünster nur die Spitze des Eisbergs sei. Eine Vielzahl von Trägern erziele durch den Einsatz der 1-Euro-Kräfte Einnahmen. Auch in Brandenburg soll es Kontrollen bei Maßnahmeträgern gegeben haben.

Daher frage ich die Landesregierung: Hat sie Kenntnis darüber, dass auch in Brandenburg Gewinne durch den Einsatz Langzeitarbeitsloser erzielt wurden?

Herr Minister Baaske antwortet für das Ministerium Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen! Frau Schulz-Höpfner, Erkenntnisse liegen uns zwar nicht vor, dennoch haben wir diesbezüglich einige Telefonate geführt.

Vorab möchte ich Folgendes kurz darstellen: In der Rechtsaufsicht sind wir zuständig für die zugelassenen kommunalen Träger. Die Rechts- und Fachaufsicht über die ARGEn im Land liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Insofern mussten wir uns im Wesentlichen an die Regionaldirektion wenden, was wir aufgrund Ihrer Anfrage am 4. Mai auch getan haben. Die Regionaldirektion signalisierte uns, dass sie keine Erkenntnisse hinsichtlich der ARGEn in Brandenburg habe. Zugleich riefen wir bei den zugelassenen kommunalen Trägern an und fragten dort nach Erkenntnissen. Aber auch denen liegen keine Erkenntnisse vor, es wird aber wohl geprüft. Bezüglich der ARGEn hat uns das BMAS mitgeteilt, dass sie bzw. die Innenrevision und auch der Bundesrechnungshof es prüfen werden. Anschließend wird das Gesamte dann zu prüfen sein.

Nun noch einmal zur Rechtslage: Es geht darum, dass die Menschen, die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten, kein Gehalt in dem Sinne beziehen, sondern nach wie vor SGB-IIEmpfänger sind, aber für ihren Aufwand sozusagen einen bestimmten Stundenlohn zusätzlich erhalten. Das rechtfertigt jedoch keinesfalls das, was die AWO in Neumünster getan hat, nämlich dafür Rechnungen zu schreiben und Zahlungen entgegenzunehmen; denn der AWO in Neumünster sind keine Kosten entstanden. Insofern ist ein solches Verhalten rechtswidrig und darf nicht geduldet werden, weshalb man dagegen einschreiten muss.

Herr Minister, es gibt Nachfragebedarf bei der Fragestellerin.

Zur Klarstellung möchte ich folgende Frage stellen: Kann ich davon ausgehen, dass es eine regelmäßige Prüfung oder eine

formalisierte Prüfung gibt und wir dann auch ein Ergebnis bekommen?

Wenn Sie es für Spree-Neiße - für Ihren Beritt - wissen wollen, fragen Sie bitte dort nach.

Nein, ich möchte es nicht nur für Spree-Neiße wissen, sondern, wie es im gesamten Land Brandenburg aussieht.

Die Zuständigkeit liegt definitiv nicht bei uns.

Entschuldigung, ich meine eine systematische Prüfung.

Nein. Eine systematische Prüfung gibt es insofern, als die Innenrevision des BMAS bzw. des Bundesrechnungshofs oder der Bundesfinanzhof das prüft. Ob die jeweils dort hineinsehen, weiß ich nicht; das ist deren Angelegenheit.

Vielen Dank, Herr Minister. - Da ich keinen weiteren Nachfragebedarf sehe, kommen wir zur Frage 212 (Kauf von Arriva), die die Abgeordnete Wehlan von der Fraktion DIE LINKE stellt.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Deutsche Bahn AG den gesamten britischen Arriva-Konzern erwerben will. Dieser hätte es wohl auch für 1,8 Millionen Euro bereits akzeptiert. Wir sehen hier Probleme der Monopolstellung in den Eisenbahnnetzen, die im Osten Deutschlands mit der Beteiligung von Arriva gegenwärtig untersetzt sind.

(Zuruf: 1,8 Milliarden Euro!)

Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Auswirkungen sie durch den Verkauf von Arriva auf den öffentlichen Schienenverkehr in Brandenburg sieht.

Vielen Dank. - Der heute meistgefragte Minister darf den Reigen schließen und die Frage beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich glaube, das sind nicht Millionen, das dürften Milliarden sein. Sie haben 1,8 Millionen Euro genannt.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Milliarden!)