Protokoll der Sitzung vom 02.07.2010

(Jürgens [DIE LINKE]: Kein Problem!)

Unsere Position ist: Facebook und auch die anderen Betreiber von sozialen Netzwerken müssen endlich sicherstellen, dass die persönlichen Daten aller Mitglieder umfassend geschützt werden. Grundsätzlich dürfen persönliche Daten nicht ohne Einwilligung automatisch an Dritte zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden. Das jedenfalls ist die Auffassung der CDUFraktion. Eine Weiterleitung und Kommerzialisierung privater Daten darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen. Da insbesondere den jungen Nutzern meist nicht bewusst ist, dass ihre persönlichen Profile zu kommerziellen bzw. Werbezwecken benutzt werden sollen, kommt Unternehmen wie Facebook besondere Verantwortung zu.

73 % der privaten Haushalte - die Zahlen sind Ihnen bekannt verfügen mittlerweile über einen Internetzugang. Auch in Brandenburg steigt die Zahl der Internetzugänge trotz aller Schwierigkeiten mit dem Landesförderprogrammm zum Ausbau der Breitbandversorgung mit schnellem Internet kontinuierlich an. Das Internet wird zunehmend nicht nur als Informations- und Kommunikationsmedium, sondern auch zum Onlineeinkauf genutzt. Hier ist oftmals die Registrierung und somit die Angabe verschiedener personenbezogener Daten wie des Namens, des Geburtsdatums, der Anschrift und oftmals sogar der Bankverbindung erforderlich.

Mittlerweile nutzt ein Viertel der Bürger in Deutschland auch Internetplattformen wie SchülerVZ, StudiVZ, Facebook oder Twitter. Auch einige Mitglieder dieses Hauses sind bei Twitter fleißig dabei. Nach einer im März veröffentlichten Untersuchung der Stiftung Warentest weisen acht von zehn dieser sozialen Netzwerke entweder deutliche oder gravierende Mängel im Hinblick auf den Datenschutz auf. Zwei von ihnen erhielten sogar nur ein „Mangelhaft“ im Umgang mit den persönlichen Daten. So würden die personenbezogenen Daten auch für die Schaltung verhaltensgebundener Werbung verwendet und weitergegeben werden.

Aus unserer Sicht ist deshalb zunächst die Frage zu klären, ob die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen ausreichen oder ob es lediglich an deren behördlicher Umsetzung hapert und diese verbessert werden muss, um bei den Unternehmen und Anbietern die erforderliche Transparenz bei Datenspeicherung und -weitergabe durchzusetzen und die Weitergabe nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer zu gestatten.

Wir in der CDU-Fraktion sind der Auffassung - ich freue mich, dass auch die FDP-Fraktion diesen Antrag unterstützt -: Brandenburg sollte dieses aktuelle Thema auf die Agenda der Verbraucherschutzministerkonferenz setzen, um möglichst rasch zu einer Klärung der Rechtslage, aber auch zu einer Verbesserung des Datenschutzes insgesamt zu kommen. Denn Datenschutz ist Verbraucherschutz. Darin sind sich alle Experten und, wie ich denke, auch alle Verbraucherschutzpolitiker hier im Hause einig. Brandenburg hat derzeit den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz inne, Frau Tack. Mit unserem Antrag hat heute der Landtag die Chance, sich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen und gemeinsam mit Ihnen, mit der Landesregierung und - auf Bundesebene - mit der Bundesverbraucherschutzministerin eine Lösung für das ge

schilderte Problem zu erarbeiten, um den ungehinderten Datenmissbrauch zu stoppen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Kircheis möchte zu uns sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich habe mich gefreut, dass das Interesse am Verbraucherdatenschutz auch in Ihren Reihen so hoch ist.

(Zurufe von der CDU: Wieso „auch“?)

Aber das ist wieder so ein Punkt, an dem man sich wünschen würde, die Bundes-CDU hätte mehr mit der Brandenburger CDU gemein.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie wollen, dass unsere Landesregierung einen Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz herbeiführt, um die Weitergabe von Verbraucherdaten ohne Einwilligung zu verhindern. Ich glaube, das will jeder hier im Saal. Diesen Beschluss gibt es aber schon. Auf ihrer vorletzten gemeinsamen Sitzung in Berchtesgaden haben die Verbraucherschutzminister beschlossen, dass „die Weitergabe sensibler Verbraucherdaten wie etwa der Bankverbindungsdaten oder der E-Mail-Adresse nur zulässig sein soll, wenn der Verbraucher hierzu in ausdrücklicher und gesonderter Form sein Einverständnis erklärt hat.“ Weiter heißt es in dem Beschluss:

„Es soll geprüft werden, ob sich das Einverständnis auf eine einmalige Datenweitergabe beschränken soll, um insbesondere kaskadenartige Weitergaben auszuschließen.“

So steht es im Protokoll der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 18. und 19. September 2008.

Aber das Bundesdatenschutzgesetz, in das eine solche Regelung aufgenommen werden müsste, muss vor allem vom Bundestag geändert werden. Es ist noch gar nicht so lange her, dass sich der Bundestag mit diesem Gesetz befasst hat. Erst vor einem Jahr wurden dort Änderungen beraten und beschlossen. Die von Ihnen heute eingeforderten Regelungen waren allerdings nicht darunter.

Die Union im Bund weigert sich, den Verbrauchern das Selbstbestimmungsrecht über ihre eigenen Daten zu geben. Auch der zitierte Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz hat sie in ihrer Haltung leider nicht beeinflusst. Aber auch die CDU soll ja lernfähig sein, und manchmal brauchen Sie eben drei Anläufe, wie wir erst vorgestern wieder erlebt haben.

Für Brandenburg haben wir gerade in unserer letzten Sitzung die Erarbeitung einer Verbraucherschutzstrategie beschlossen. Sie wird auch Ansätze enthalten, wie man aus den unzureichenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes noch et

was zugunsten der auf ihren Datenschutz bedachten Bürgerinnen und Bürger herausholen kann. Die fehlenden Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz können Sie damit aber nicht ersetzen. Hier wird es eine Änderung nur dann geben, wenn sich die Koalition im Bundestag darauf einigt. Vielleicht können die antragstellenden Fraktionen dafür an der richtigen Stelle Druck machen. Sie können sich dabei schon jetzt auf die Verbraucherschutzminister der Länder berufen, denn der Beschluss von 2008 hat weiter Gültigkeit. Ihr Antrag ist deshalb nicht zielführend, und wir werden ihn ablehnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer wird zu uns sprechen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von meiner Fraktion und den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag tangiert einen zentralen Aspekt moderner Verbraucherschutzpolitik. In den vergangenen rund 15 Jahren haben wir einen nie da gewesenen Aufstieg eines neuen Mediums, das Internet, erlebt. Das weltweite Netz bietet die Möglichkeit, alle relevanten Dienstleistungen, die man einstmals auf konventionellem Wege erledigen musste, online in Anspruch zu nehmen. Das beginnt beim täglichen Einkauf, zieht sich über die Suche nach dem günstigsten Stromanbieter oder der passenden Versicherung und spannt den Bogen zu bequemen und deshalb auch stark frequentierten sogenannten sozialen Netzen wie Schüleroder StudieVZ, Facebook oder Twitter. In vielen Fällen ist hierfür eine Registrierung erforderlich, bei der relevante Daten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum abgefragt werden.

Auf diese Weise kommen jährlich Millionen Anmeldungen zustande. Die hierfür nötigen Daten werden beim jeweiligen Anbieter in der Regel gespeichert. Dass die Daten in vielen Fällen nicht zu 100 % sicher sind, haben die Datenpannen beim größten sozialen Netzwerk Facebook im Frühjahr bewiesen. Erst vor einigen Wochen ist es einem Studenten aus Bielefeld gelungen, das Portal von SchülerVZ zu knacken und rund 1,6 Millionen Anwenderdaten freizulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um nicht missverstanden zu werden, möchte ich ein konkretes Beispiel geben. Dass ich beim Aufruf der Internetseite eines großen Onlinebuchhändlers mit „Hallo Gregor Beyer“ begrüßt werde, ist ein segensreicher Umstand. Dass der Server dieses Buchhändlers genau weiß, dass er mir auf der individualisierten Startseite seines Onlineangebots am besten Bücher zu den Themen Politik, Forstwirtschaft und gerne auch das neueste Kochbuch für Wildbretgerichte offerieren sollte, ist eine tolle Sache. Wenn er dann sogar noch weiß, dass die Bücher immer über die Kreditkarte meiner Frau bezahlt werden, ohne dass ich die Nummer eingeben muss, ist das sogar ganz super. Aber - das ist das Entscheidende bei dieser Technik - mir als User muss das Recht zugestanden sein, zu entscheiden, ob ich den Server überhaupt mit diesen Daten füttern will. Ich muss sicher sein können, dass ich meine Daten nur jenem bewusst ausgewählten Online-Buchhändler zur Verfügung stelle und nicht zwei Wochen später mit Ange

boten von Herstellern guter Jagdmesser zugeschüttet werde, weil irgendein anderer Server geschlussfolgert hat, dass jemand, der Kochbücher für Wildbretgerichte kauft, natürlich auch Bedarf an guten Messern hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig ein effektiver und lückenloser Datenschutz ist. Ich könnte viele weitere Beispiele aufzählen. So erinnere ich mich noch mit Grauen daran, wie ich, als ich vor 10 Jahren Geschäftsführer einer GmbH wurde, wenige Tage, nachdem mein Name im Handelsregister eingetragen war, mit Anrufen von Vertretern bombardiert wurde, die mir von der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung bis zum neuen Auto so ziemlich alles verkaufen wollten, wofür ich eigentlich gar keinen Bedarf hatte.

Warum mir die GEZ Anfang des Jahres, genau zwei Wochen, nachdem ich meinen Zweitwohnsitz in Potsdam gemeldet hatte, sofort ein Schreiben bezüglich der Anmeldung neuer Geräte in meiner Zweitwohnung zuzusenden wusste, ist auch etwas, worüber wir relativ lange reflektieren könnten.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die unerlaubte Weitergabe oder unautorisierte Verarbeitung personenbezogener Daten an und durch Dritte ist eines der größten Probleme, mit denen wir uns in Zeiten moderner Kommunikationsformen konfrontiert sehen. Aus diesem Grund brauchen wir auf der einen Seite wirkungsvolle Schutzmechanismen für die Verbraucher vor Datenmissbrauch und auf der anderen Seite griffige Sanktionen für Personen und Unternehmen, die Daten unberechtigterweise weitergeben.

Diesbezüglich freue ich mich auf den zweiten Frühling des Verbraucherschutzes, wie Ministerin Tack es kürzlich so schön formulierte. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen gern zu. Auch Ihre Aussage vor Vertretern der Verbraucherzentrale Brandenburg im März findet unsere Zustimmung und ist Bestandteil des Antrags von CDU und FDP. Ich darf zitieren:

„Die Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adresshandels, für Werbung oder zur Markt- und Meinungsforschung sollten im Grundsatz nur noch nach Einwilligung zulässig sein.“

Meine Fraktion freut sich, dass in diesem Punkt Einigkeit herrscht, und wir sehen der breiten Zustimmung zum vorliegenden Antrag gern entgegen. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen bei der Gelegenheit schöne Sommerferien. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Beyer. Ganz so weit ist es noch nicht. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Büchel von der Fraktion DIE LINKE fort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vertrauen und Sicherheit im Netz schaffen - das ist Aufgabe von Verbraucherpolitik und Wirtschaft. Diese zu Recht gewählten Worte stammen von Verbraucherschutzministerin Aigner. Jedoch sind es eben nur leere Worte, denen keine Taten folgten.

Beim Lesen Ihres Antrags, werte Kollegen der CDU- und der FDP-Fraktion, kam bei mir die Frage auf: Brauchen Sie jetzt schon die rot-rote Landesregierung, um Ihre Forderung gegenüber der von Ihrer Schwesterpartei gestellten Verbraucherschutzministerin im Bund durchzusetzen?

(Beifall DIE LINKE)

Warum setzt sich Frau Aigner nicht stärker für den Datenschutz und somit direkt für den Schutz der Verbraucher ein? Im Zuge der Diskussion über Facebook wird deutlich, dass Frau Aigner zwar ihr Facebook-Profil gelöscht hat, sich jedoch nicht konsequent gegenüber der Wirtschaft durchsetzen konnte bzw. wollte. Da hilft auch nicht, Kollege Wichmann, wenn sie einen Brief an die Konzerne schreibt, sondern hier muss ein klares Machtwort gesprochen werden.

Facebook, Google und weitere Anbieter im Internet müssen stärker in die Schranken gewiesen werden. Hier aber hat die Bundesregierung, insbesondere beim Bundesdatenschutzgesetz, ihre Hausaufgabe zu erledigen und nicht wir im Landtag.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind uns einig, werte Kollegen, die Grundrechte der Verbraucher müssen gestärkt und weiter geschützt werden, insbesondere beim Datenschutz. Aber meinen wir tatsächlich das Gleiche? Sie fordern in Ihrem sehr allgemein formulierten Antrag, dass die Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte, bei denen eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Verbraucher nicht vorliegt, verhindert wird. Richtig! Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle an das Projekt „ELENA“ der Bundesregierung erinnern. Dieses Verfahren umfasst die zentrale Speicherung aller Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agentur für Arbeit und allen weiteren deutschen Behörden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Arbeitnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an jede Behörde in Deutschland genehmigt hat. Dieses Verfahren kann und darf so nicht laufen. Es ist ein Bruch mit den Grundrechten der Verbraucher und ein klarer Datenmissbrauch. Wenn Sie es mit Ihrem Antrag ernst meinten, würden Sie sich gegenüber der Bundesregierung ganz klar gegen solche Verfahren aussprechen. Da dies für uns nicht erkennbar ist, muss der Antrag aus unserer Sicht abgelehnt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Das Wort erhält nun der Abgeordnete Jungclaus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Schutz personenbezogener Daten ist deshalb ein schwieriges Thema, weil wir uns dabei in einem Spannungsfeld zwischen persönlicher Freiheit und Kompetenz, mit dieser umzugehen, bewegen. Immer mehr Menschen nutzen soziale Netzwerke, um Freundschaften zu schließen oder zu pflegen sowie berufliche Kontakte zu knüpfen. Soziale Netzwerke sind für jeden zugänglich und scheinbar kostenlos nutzbar. Jedoch

das wird vielfach übersehen - bezahlen die Nutzerinnen und Nutzer indirekt, und zwar mit ihren privaten Daten. Diese Daten wiederum sind für die Betreiber der Netzwerke bares Geld. Zum Beispiel lässt sich durch sie passgenaue Werbung für entsprechende Zielgruppen schalten.

Welche Fülle an persönlichen Daten im weltweiten Netz gespeichert ist, kann man relativ einfach im Selbstversuch auf der Suche nach Angaben über die eigene Person erleben. Viele Fundstellen listen dann oftmals zur eigenen Überraschung Kollege Beyer hat es dargestellt - Daten wie Wohnanschrift, Hobbys, Alter, Beruf und sogar Fotos auf, die wir selbst oder andere von uns eingestellt haben. Der Versuch, diese Daten zu löschen, ist aufwendig bis unmöglich und die eigenen Daten zu kontrollieren dadurch extrem schwierig. Dies musste kürzlich auch Bundesverbraucherschutzministerin Aigner schmerzlich erfahren. In einer symbolischen Aktion versuchte sie, ihr Facebook-Profil zu löschen, jedoch war dies auch der Ministerin nicht ohne weiteres möglich.

Persönliche Informationen werden oftmals ungefragt gespeichert, veröffentlicht, weitergeleitet und vermarktet, denn das Netz vergisst nichts. Es ist daher völlig richtig, zu fordern, dass alle Angaben, die von den Nutzerinnen und Nutzern nicht ausdrücklich freigegeben wurden, nicht verwendet werden dürfen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Der Datenschutz muss die Einwilligung der Nutzer vorsehen. Einstellungen in den Netzwerken müssen so geändert werden, dass die Nutzer der Weitergabe von Daten aktiv zustimmen müssen und nicht, wie es derzeit ist, diese Weitergabe an versteckten Einstellungen ausschließen müssen.

Doch ein anderer Aspekt kommt im vorliegenden Antrag unserer Ansicht nach zu kurz. Sie schreiben in Ihrer Begründung zum Antrag: Selbst Gespräche zwischen Vertretern von Facebook und der Bundesverbraucherministerin blieben größtenteils erfolglos.

Das Problem liegt also nicht nur in den Vorschriften und deren Umsetzung, sondern es liegt vor allen Dingen an den Nutzerinnen und Nutzern. Sie selbst müssen aktiv werden und die Abgabe von persönlichen Daten auf das unbedingt Nötigste beschränken. Insbesondere Jugendliche gehen häufig leichtfertig mit der Freigabe ihrer persönlichen Daten um. Je mehr Daten preisgegeben werden, desto wahrscheinlicher ist ein Missbrauch.

Anbieter und Gesetzgeber haben die Pflicht, Datenschutz und Sicherheit im Internet zu gewährleisten. Dennoch bin ich der Meinung, mit Zwang und Verboten - zum Beispiel die Sperrung einzelner Internetseiten - kommen wir hier nicht weiter. Ein nachhaltiger Verbraucherschutz muss vor allem auf die Stärkung der Kompetenzen der Nutzer zielen. Hier sollte man von der Landesregierung mehr fordern, als sich nur für die Umsetzung auf Bundesebene einzusetzen. Erstens sollte sie für eine bessere personelle Ausstattung der Brandenburger Datenschutzbeauftragten sorgen. Zweitens - dies sollte der eigentliche Schwerpunkt eines Antrags zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sein - muss die Medienbildung in den Brandenburger Schulen verbessert werden. Der Weg zur Mündigkeit führt nach unserer Ansicht nur über Bildung.

(Beifall GRÜNE/B90 und FDP)