Kinder und Jugendliche müssen von klein auf den kompetenten Umgang mit Netzwerken kennenlernen. Sie brauchen In
formation und Aufklärung, um fundiertes Wissen zu erwerben, mit dem sie ihre Rechte wahren können. Das heißt in letzter Konsequenz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition: Wir brauchen eine in den Rahmenlehrplänen verankerte Verbraucher- und Medienbildung in der Schule.
Die von Ministerin Tack angekündigte Lehrerfortbildung ist dafür ein erster Schritt, und wir appellieren an die Landesregierung, die jüngste Ankündigung, diese Lehrerbildung zu verbessern, auch tatsächlich umzusetzen, sowie die geplante verbraucherschutzpolitische Strategie zügig zu entwickeln und umzusetzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Datenschutz war in den letzten Jahren sowohl auf Bundesebene als auch auf Brandenburger Ebene Gegenstand mehrerer Gesetzgebungsverfahren. Sicherer Datenschutz ist eine Querschnittsaufgabe; da sind wir uns einig. Es geht sowohl um das Verhältnis des Staates und der staatlichen Organe zu seinen Bürgerinnen und Bürgern als auch um die Nutzung personenbezogener Daten durch die Wirtschaft, aber auch durch Verbände und im privaten Verantwortungsbereich.
Dass gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, merken wir Verbraucherinnen und Verbraucher leider allzu oft. So sind zum Beispiel in den letzten Jahren viele Opfer von unerlaubten Telefonwerbeanrufen geworden, nachdem ihre Daten ohne ihre Einwilligung an aggressiv werbende Vertriebsunternehmen verkauft worden sind.
Schwerpunkt der gesetzgeberischen Aktivitäten im Datenschutz auf Bundesebene war im letzten Jahr die Bekämpfung des illegalen Adressenhandels, die durch Verkaufsangebote von Datenträgern mit Adressenkontakt und Kontodaten von hunderttausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgelöst worden war. Als Reaktion auf diese Missstände haben Datenschutzbeauftragte, aber auch Verbraucherschutzverbände und Bundesregierung vereinbart, die Anforderungen an Erhebung und Weitergabe der Adressendaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Zwecke der Werbung sowie der Markt und Meinungsforschung erheblich zu beschränken und die Weitergabe von Daten grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung abhängig zu machen. Leider, meine Damen und Herren, war diese sehr weitgehende generelle Einwilligungsregelung vor allem gegen den Widerstand der Werbe und Versandhandelswirtschaft politisch nicht durchsetzbar. Stattdessen kam es nur zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Daten. Aus meiner Sicht ist dies verbraucherschutzund datenschutzpolitisch außerordentlich bedauerlich.
Meine Damen und Herren, weder die auf der 4. Verbraucherschutzministerkonferenz im September 2008 eindeutig formulierten Forderungen noch die Stellungnahmen des Bundesrates
zu diesem Punkt haben eine grundsätzliche Abkehr von der Widerspruchslösung bewirkt. Die Mehrheiten im Bund waren einfach nicht vorhanden. Ich schaue noch einmal die Kollegen von der CDU- und der FDP Fraktion an. In den Händen Ihrer Kollegen auf Bundesebene liegt die Entscheidungskompetenz, sie müssen Mehrheitsbeschlüsse fassen.
Ich will noch einmal unterstreichen: Sie alle haben vorhin schon über die Bundesverbraucherschutzministerin Frau Aigner gesprochen. Ich war kürzlich zum Gespräch bei ihr. Ich konnte bei ihr keine Entschlossenheit erkennen, dass sie bundespolitisch aktiv werden will. Sie hat ihr eigenes Problem beschrieben - das war öffentlichkeitswirksam, und sie hat auch die Hindernisse beschrieben, aber dass sie im Bundestag eine mehrheitsfähige Lösung anstreben will, ließ sie leider vermissen.
Der Antrag der beiden Oppositionsfraktionen CDU und FDP greift meines Erachtens ein sehr berechtigtes Anliegen auf - das haben Sie alle auch deutlich unterstrichen -, ist aber in der Ausgestaltung meines Erachtens nicht zielführend. Ich empfehle Ihnen noch einmal: Engagieren Sie sich in Ihren Parteien auf Bundesebene dafür, dass das Thema weiterverfolgt wird. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang sehr deutlich meine Unterstützung und auch die Unterstützung der Verbraucherschutzministerkonferenz für die Stärkung des Verbraucherdatenschutzes zusichern. Das ist versprochen. Dazu gibt es eine Mehrheitsentscheidung, die im Bundestag leider nicht weiterverfolgt wird.
Hier im Land ist und bleibt es neben der Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Landesbeauftragte für Datenschutz unsere zentrale Aufgabe, die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung und Verwendung ihrer eigenen ebenso wie fremder Daten zu fördern. Das ist unabhängig davon, ob sie als Verbraucherinnen und Verbraucher oder in ihrem privaten Lebensumfeld handeln. Entscheidend ist aus meiner Sicht vor allem die Förderung der Medienkompetenz der jüngeren, aber auch der älteren Menschen. Es ist eine Bildungsaufgabe, der wir uns auf unterschiedlichen Ebenen stellen müssen.
Wir müssen bei den Internetnutzerinnen und -nutzern das Bewusstsein dafür schärfen helfen, dass viele vermeintlich kostenfreie Angebote letztendlich durch die Preisgabe und die Nutzung personenbezogener Daten finanziert werden und somit nicht wirklich kostenfrei sind. Alle Akteure, seien es die Verbraucherschutzorganisationen, die Landesdatenschutzbeauftragte oder Wirtschaftsverbände, die sich bemühen, den Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern den Wert ihrer personenbezogenen Daten zu vermitteln, verdienen daher unser aller Unterstützung. Ich habe erkannt, dass wir da alle einer Meinung sind. Dafür bedanke ich mich.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Der Abgeordnete Wichmann hat noch einmal Gelegenheit, zu uns zu sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss nach dieser Debatte sagen: Schade, Frau Tack. Sie haben
mit Ihrem Beitrag deutlich gemacht, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, bei dem wir uns in der Sache und inhaltlich eigentlich alle einig sind. Sie haben im Moment den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz, und ich denke, es hätte Sie in Ihrer Arbeit unterstützt und es Ihnen erleichtert, auf Bundesebene offensiver und klarer für dieses Thema einzutreten, wenn wir Ihnen mit dem Landtagsbeschluss heute als Parlament Rückendeckung gegeben hätten.
Ich kann das nicht nachvollziehen; das muss ich Ihnen wirklich sagen. Wir führen hier in diesem Haus zum ersten Mal seit einer längeren Zeit eine Debatte zu diesem wichtigen Thema, zum Datenschutz und zu den neuen Medien, die Datenschutzbeauftragte des Landes ist nicht einmal anwesend. Es ist auch keine Vertreterin und kein Vertreter der Datenschutzbeauftragten da. Das kann man nicht nachvollziehen, das muss ich Ihnen wirklich sagen.
Was mich an den Reden der Vertreter der beiden Regierungsfraktionen am meisten geärgert hat: Es gab eigentlich überhaupt keine Redebeiträge zur Sache, sondern lediglich Verteidigungsbeiträge. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, weil wir, die CDU- und die FDP-Fraktion, mit diesem Antrag nicht die Ministerin und auch nicht die Landesregierung angreifen wollten, sondern wir wollten ein aktuelles Thema zur Diskussion stellen, um der Landesregierung in der Verbraucherschutzministerkonferenz mit einem Landtagsbeschluss eine Handlungsgrundlage zu geben, dieses Thema offensiv anzugehen und auch gegenüber dem Bund zu handeln.
Permanent wurde bei jedem Thema, das wir hier in diesen beiden Tagen diskutiert haben, auf Schwarz Gelb verwiesen. Alles, was Ihnen nicht passt, wird auf Berlin, auf Schwarz Gelb geschoben. Selbst wenn Sie das Thema in der Sache eigentlich unterstützen, sind Sie nicht bereit, einem Antrag, der sinnvoll ist, zuzustimmen.
Am Dienstag wurde in Berlin der Verbraucherschutzindex vorgestellt. Die Ministerin aus Rheinland-Pfalz war da. Rheinland-Pfalz hat im Verbraucherschutz sehr gut abgeschnitten. Es sind dort auch viele Informationen von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegeben worden. Ich muss Ihnen sagen: Rheinland-Pfalz ist viel, viel weiter, was dieses Thema angeht,
auch auf Landesebene, auch mit der Verbraucherzentrale zusammen. Dass man dieses Thema einfach nicht aufgreifen will, ist eine Verweigerungshaltung, die wir nicht nachvollziehen können.
Sie haben heute wieder einmal eine Chance verpasst, ein wichtiges Thema aufzugreifen und offensiv damit umzugehen.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Weil wir diese Chance heute wieder versäumt haben, wird der Datenschutz auch in Zukunft den technischen Möglichkeiten, die es im Internet gibt, weiter
Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung. Es geht um den Antrag, Drucksache 5/1472, eingebracht von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion „Missbrauch bei der Weitergabe und der Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte stoppen und die Grundrechte der Verbraucher stärken.“ Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Lipsdorf hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein nationales Stipendienprogramm - einige scharren schon mit den Füßen, um das niederzuwalzen - ist ein Programm der Chancen. Das bitte ich ganz deutlich zu verinnerlichen: Es ist ein Programm der Chancen, nicht der Nöte.
Die Frage, die diesem Programm zugrunde liegt, ist: Wo stehen wir im Jahr 2020? Wo stehen wir dann mit der Wissenschaft? Wo stehen wir mit unseren Studenten? Wo stehen wir mit unseren Eliten? Wir brauchen Eliten in diesem Land. Wir brauchen sie in Deutschland. Wir brauchen sie auch hier in Brandenburg.
Deutschland hat bislang rund gerechnet ca. 2 % Stipendiaten und liegt damit im Vergleich zu allen führenden Wissenschaftsund Wirtschaftsnationen am ganz hinteren Ende. Zur Folge hat das, dass deutsche Studenten ins Ausland gehen, dort Stipendien annehmen und dann auch im Ausland bleiben; Eliten, die im Ausland bleiben, die wir hier nicht halten können.
Das Stipendienprogramm eröffnet die Möglichkeit - ich bitte diese Formulierung zu beachten, es steckt kein Zwang dahinter -, bis zu 8 % der eigenen Studierenden mit einem Stipendium zu versorgen, sodass man im Laufe der Jahre auf 10 % kommen kann.
Das Stipendium soll nicht einkommensabhängig sein, es ist einkommensunabhängig. Es ist auch unabhängig vom BAföG. Da sind wir auch bei den ersten Kritikpunkten, die man zu hören bekommt: Kann man das Geld nicht besser in die BAföGMittel stecken? Diese Frage wurde mir gestellt.
Wenn man dann aber einmal schaut, wie die letzte BAföG-Novellierung ausgegangen ist bzw. welchen Effekt sie hatte, und feststellt, dass genau diese Stellschrauben - Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG - nicht gegriffen haben und sie eben nicht zu einem spürbaren Anstieg der BAföG-Empfänger geführt hat, dann kann man nur sagen: Man braucht neue Instrumente.
Wir brauchen einen klugen Umgang mit unseren Talenten, weil letztlich von ihnen abhängig sein wird, wohin sich Brandenburg entwickelt.
Die Investitionen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft können hier sinnvoll zusammengeführt werden. Es ist ein längst überfälliges Signal, und zwar das der Solidarität mit dem Wissenschaftssystem. Auf dieses Signal wartet die Wissenschaft.
Sicher stellt sich dann die Frage: Woher sollen die Mittel, die Eigenmittel und die eingeworbenen Mittel kommen? Wird da nicht ein neuer bürokratischer Moloch aufgebaut? Die Gefahr besteht in der Tat. Aber da ist die Frage der handelnden Personen. Letztlich läuft das BAföG-System in der Mehrheit über eine Institution, die diesen Part mit übernehmen kann. Andererseits verweise ich auf die private Universität Witten/Herdecke. Dort hat die Studentenschaft die Hoheit über die rückfließenden Mittel übernommen. Sie kontrolliert die an diese private Universität rückfließenden Gelder. Die Universität finanziert sich zu einem großen Teil aus diesen Mitteln.
Die Frage ist auch: Ist das nationale Stipendienprogramm sozial gerecht? Ist es, weil es den Aufstieg durch Bildung fördert. Genau das ist es doch. Wenn mir gesagt wird, dieses Stipendium komme nur den Reichen zugute, die ihre Kinder sowieso zum Studium schicken, dann muss ich antworten: Wer das behauptet, behauptet per se, alle, die kein Geld haben, sind zu dumm für dieses Stipendium. Das wäre die Schlussfolgerung aus dieser Behauptung. Die kann ich nur ablehnen.