Protokoll der Sitzung vom 08.09.2010

1. Lesung

Minister Baaske eröffnet für die Landesregierung die Debatte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf wird noch eine Anhörung stattfinden. Es wird dazu Gespräche im Landtag geben. In den Ausschüssen gab es schon einige Runden. Ich will mich deshalb auch kurzfassen.

Es geht darum, etwas klarzustellen. Das Verfassungsgericht hat uns nicht direkt eine entsprechende Auflage erteilt, aber wir meinen, dass es wichtig und richtig ist, den kommunalen Ordnungsbehörden noch einmal dezidiert die Rechtslage mitzuteilen.

Am 1. Dezember vergangenen Jahres hat das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Berliner Regelung zum Ladenschluss

gesetz nicht verfassungskonform sei, weil das Regel-Ausnahme-Gebot nicht eingehalten werde. Sie wissen, Berlin hat ausdrücklich die Möglichkeit vorgehalten, dass an vier aufeinanderfolgenden Sonntagen im Advent die Geschäfte in der Stadt geöffnet sein können. Das Gericht hat sehr deutlich erkannt, dass damit vom Regel-Ausnahme-Gebot abgewichen wird, weil dann im Monat Dezember die Sonntagsöffnung die Regel und nicht mehr die Ausnahme wäre.

Dem ist in Brandenburg nicht so. Wir haben in unser Gesetz verschiedene Schutzmöglichkeiten für den Sonntag eingezogen. Erstens ermöglichte die Berliner Regelung die Öffnung an insgesamt zehn Sonntagen pro Jahr, bei uns sind es lediglich sechs. Außerdem war bei uns jeweils eine ordnungsbehördliche Verfügung notwendig. Das heißt, die Ordnungsbehörde, sprich das kommunale Ordnungsamt, musste entscheiden: An diesem Sonntag kann freigegeben werden oder nicht.

Wir haben die Ordnungsbehörden schon im Februar dieses Jahres angeschrieben und ihnen mitgeteilt: Es gibt dieses Urteil, achtet bitte darauf, dass ihr auch in diesem Jahr nicht zwei aufeinanderfolgende Sonntage freigebt.

Ich habe schon verschiedentlich gehört, dass das eine oder andere Ordnungsamt wieder alle vier Sonntage freigegeben hat, obwohl wir ihnen mitgeteilt haben, dass das nach dem Verfassungsgerichtsurteil nicht möglich ist. Jetzt wird darauf gedrängt, dieses Gesetz erst zum 01.01. nächsten Jahres wirksam werden zu lassen. Ich kann nur sagen: Die Ordnungsämter wussten Bescheid. Ich selbst habe einige Bürgermeister angerufen und ihnen gesagt: Was ihr gerade in eurem Verordnungsblatt veröffentlicht habt, funktioniert so nicht. - Sie haben es auch zurückgenommen. Wir sollten uns jetzt nicht durch Ordnungsbehörden ins Bockshorn jagen lassen, die, ich sage mal, schnippisch oder voreilig geurteilt haben. Da sollten wir auch keine Luft ranlassen.

Das ist die eine Änderung. Die andere, nicht ganz so große bezieht sich auf die Möglichkeit, Backwaren, die bisher nach unserem Ladenschlussgesetz immer montags verkauft werden durften, jetzt am Sonntag zu verkaufen. Das geht auf eine Initiative des Bäckerhandwerkes zurück. Dessen Vertreter haben uns gesagt, dass es wesentlich effizienter sei - sowohl energetisch gesehen als auch von der Manpower her -, wenn die Bäcker am Sonnabend die Brötchen und den Kuchenteig vorbereiten, in der Nacht backen und dann am Sonntag verkaufen. Dafür solle lieber am Montag geschlossen bleiben. Damit wird es künftig am Ostersonntag und Pfingstsonntag, aber nicht mehr am Ostermontag und Pfingstmontag Brötchen geben. Ich glaube, damit kann man leben.

Wir haben - als dritten Punkt - die Strafen nach oben gesetzt. Wenn gegen das Gesetz verstoßen wird, werden wir nicht mehr bei 500 Euro, sondern bei 5 000 Euro landen. Das ist, glaube ich, angesichts der Umsätze, die man im Wettbewerb gegenüber den Geschäften, die sich an das Gesetz halten, erschließen kann, auch angemessen. Es soll verhindern, dass gegen die Öffnungszeiten, die wir regeln wollen, verstoßen wird. Danke.

(Beifall SPD sowie des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Baer spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im März haben wir uns hier - auf der Grundlage eines Antrags der FDPFraktion - mit dem Thema Ladenöffnungszeiten beschäftigt. Ziel des Antrages war es seinerzeit, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten.

Bereits damals habe ich in der Debatte für unsere Fraktion deutlich gemacht, dass es nicht um eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten gehen kann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 erfordert eine Klarstellung der Brandenburger Rechtslage und keine Ausweitung. Darum begrüßen wir den uns heute vorliegenden Entwurf eines Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes.

Der Minister hat uns die rechtliche Situation und den Handlungsrahmen soeben noch einmal deutlich gemacht. Wir bewegen uns mit dem Gesetzentwurf und der vorgelegten Regelung im Rahmen der Gesetzgebung der meisten Bundesländer. Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben ebenfalls die Öffnung an sechs Sonntagen in ihren Landesgesetzen festgeschrieben. Lediglich das Land Berlin macht mit seiner besonderen Regelung eine Ausnahme, die uns aber - auch unter Berücksichtigung des angeführten Urteils - nicht nachahmenswert erscheint. Wir werden im Ausschuss und anlässlich der geplanten Anhörung im September Gelegenheit haben, die Argumente dazu auszutauschen.

Ich will an dieser Stelle trotzdem noch einmal auf die Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel hinweisen, die im Übrigen meist Frauen und Teilzeitbeschäftigte sind. Die längeren Öffnungszeiten haben die Belastung für die Beschäftigten deutlich erhöht. Häufig müssen wenige Beschäftigte längere Öffnungszeiten abdecken. Dass Nachtarbeit im Allgemeinen gesundheitsschädlich ist, ist erwiesen.

Außerdem steigt gerade in den dunklen Tagesstunden die Gefahr von Übergriffen und Überfällen, denn die Geschäfte sind dann nicht mehr so stark von Kunden bevölkert. Im Übrigen berücksichtigen öffentliche Einrichtungen und der Personennahverkehr die längeren Öffnungszeiten nicht.

Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt ausreichend Diskussionsstoff im Ausschuss. Wir werden uns noch in der geplanten Anhörung im September ausführlich mit den verschiedenen Interessenlagen beschäftigen. Deshalb bitten wir Sie um Überweisung in die beiden genannten Ausschüsse. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Die Abgeordnete Schier spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten das Gesetz heute in 1. Lesung. Das Bundesverfassungsgericht

hat uns einen ganz klaren und engen Rahmen gesetzt: Keine Ladenöffnung an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen, das schließt auch den Advent ein. Ziel der Beratung über das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz muss es eigentlich sein, dass wir eine Regelung mit Berlin hinbekommen. Berlin hat zehn, wir haben sechs verkaufsoffene Sonntage. Das ist natürlich gerade für die Randregionen um Berlin schwierig. Deshalb sollten wir uns darauf konzentrieren. Für uns sind vor allem zwei Aspekte wichtig:

Der Erste ist, dass die Ordnungsämter vor Ort entscheiden; denn sie wissen genau, welches Fest - oder was auch immer ansteht.

Zum Zweiten sollten wir klären, wie man damit umgeht, wenn Brandenburg zum Beispiel die Olympischen Spiele oder die Fußballweltmeisterschaft austrägt und über 14 Tage oder drei Wochen hinweg Events stattfinden. Dann müsste man an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen die Geschäfte öffnen. Dafür sollte es eine Regelung geben.

Wir haben Ende September die Anhörung des Wirtschafts- und des Sozialausschusses. Dort sitzen uns kompetente Menschen gegenüber, die aus ihrer Sicht Wünsche und Bedenken äußern, und ich denke, in der 2. Lesung sind wir dann schlauer. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Bernig fort; er spricht für die Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Detlef Baer hat bereits auf die Debatte im März hingewiesen. Der Antrag der FDP wurde damals aus verschiedenen und guten Gründen abgelehnt, unter anderem auch, weil das Berliner Gesetz Regelungen enthält, die den spezifischen Bedingungen eines Stadtstaates entsprechen und die im Flächenland Brandenburg so nicht erforderlich sind.

Dafür gelten in Brandenburg Regelungen, die dem ländlichen Raum entsprechen. Ich erinnere nur daran, dass wir in über 550 tourismusrelevanten Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten besondere Regelungen zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen haben. Dort können an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr regionale und ortstypische Waren und Produkte angeboten werden.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung wird es, wie schon gesagt, eine Anhörung geben, in der die Anzuhörenden ihre Positionen zur Einhaltung des Regelausnahmegebotes, zur Gewährleistung des Mindestschutzes der Sonn- und Feiertage, zur Öffnung an nicht mehr als zwei Sonn- und Feiertagen und nicht an zwei Sonn- und Feiertagen nacheinander sowie zu den Vorund Nachteilen des Berliner Gesetzes darlegen werden. Interessant wird auch die Frage sein, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse seit Einführung des Ladenöffnungsgesetzes geändert haben. Bekanntlich sind viele Vollzeitstellen weggefallen und durch Billiglohnjobs, Teilzeit- und Zeitarbeit ersetzt worden.

Bei der Neufassung des § 9, Ausnahmen im öffentlichen Interesse, wäre es gut, näher zu definieren - darin stimme ich Ihnen zu,

Frau Schier -, was ein herausragend gewichtiges öffentliches Interesse ist. Im Ergebnis der Anhörung in der parlamentarischen Debatte werden wir die sehr unterschiedlichen Interessenlagen abwägen und sehen, ob der vorliegende Gesetzentwurf zu qualifizieren ist. Dabei ist allerdings der Grundsatz des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu beachten, dass die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zu ruhen hat und bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügen, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen. Wir werden im Zusammenhang mit dieser Feststellung auch werten müssen, welche Rolle dabei der Wettbewerb spielt. - Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte.

(Beifall DIE LINKE)

Bevor der Abgeordnete Tomczak für die FDP-Fraktion ans Rednerpult tritt, begrüße ich unsere Gäste aus Gladbeck und wünsche ihnen einen interessanten Nachmittag bei uns.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Am 24. März 2010 wurde der schon mehrfach erwähnte FDPAntrag zur Novellierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in das Parlament eingebracht. Wir fordern darin die Erweiterung der Sonntagsöffnung von sechs auf zehn Sonn- und Feiertage, sechs Tage davon nach Allgemeinverfügung und vier Tage aus Anlass besonderer Ereignisse.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sollte dazu einen Kriterienkatalog mit Handlungsempfehlungen für besondere Ereignisse erarbeiten. Wir schlugen vor, den Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie den Ausschuss für Wirtschaft zu überweisen. Dort sollte mit den Brandenburger IHKn und dem Handelsverband Berlin-Brandenburg geprüft werden, warum eine Erweiterung der Sonntagsöffnung besonders im berlinnahen Raum, in Grenznähe zu Polen und Tschechien, aber auch in zahlreichen touristischen Ballungsgebieten notwendig ist.

Die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse sowie der Antrag selbst wurden abgelehnt. Die Anhörung der eben genannten Wirtschaftsverbände am 29. März im Kabinett bestätigte die wirtschaftliche Bedeutung einer erweiterten Sonntagsöffnung. Am 12. Mai bestätigten die Wirtschaftsverbände ihre Aussagen vor dem Wirtschaftsausschuss.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 01.12.2009 lautete:

„Die Regelung über die Öffnung von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen im § 3 Abs. 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. November 2006 ist mit Artikel 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz und Artikel 129 der Weimarer Reichsverfassung unvereinbar.“

Im Übrigen werden die anderen Verfassungsbeschwerden, die hier bereits angeführt wurden, zurückgewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird nun als wichtigste Änderung für Brandenburg Folgendes festschreiben:

Mehr als zwei Sonn- und Feiertage im Monat und zwei aufeinanderfolgende Sonn- und Feiertage dürfen nicht freigegeben werden. Neben weiteren - eher kosmetischen - Änderungen war das alles an Änderungen im Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich sage dazu: Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die Chance auf eine echte, nachhaltige - sprich: zeitgemäße - Erweiterung der Sonntagsöffnungszeiten, wie von uns im März gefordert, verpasst wird.

Wollen Sie wirklich diese Gelegenheit zur für das Land Brandenburg kostenfreien Wirtschaftsförderung der Bereiche Handel, Tourismus, Gastronomie und Dienstleistung verschenken? Die Brandenburger Bürger nehmen zum Beispiel die Berliner Stadtgrenze überhaupt nicht wahr. Die unterschiedlichen Öffnungsregelungen in Berlin und Brandenburg sind für die Bürger nicht nachvollziehbar und stoßen auf größtes Unverständnis. Wir meinen, im gemeinsamen Wirtschaftsraum Brandenburg und Berlin ist die Harmonisierung der Sonntagsöffnungszeiten eine prioritäre Aufgabe der Brandenburger Landesregierung. Die FDP-Fraktion fordert daher die Angleichung der Brandenburger Regelung an die Regelung in Berlin. Nur so kann der gegenwärtige Wettbewerbsnachteil der Brandenburger gegenüber den Berliner Kaufleuten - gerade im sogenannten Speckgürtel, aber nicht nur dort - ausgeräumt werden. Herausragendes Beispiel dafür sind Käuferströme aus Brandenburg nach Berlin am Reformationstag. Die IHK Brandenburg verweist auf die Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten, zum Beispiel im Spreewald und anderen Tourismuszentren, und die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbes in Grenznähe zu Polen und Tschechien.

Abschließend möchte ich feststellen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist unvollständig. Deshalb schlägt die FDP folgende Ergänzungen vor: Freigabe von maximal zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen; Erweiterung des Handlungsspielraumes in den Städten und Gemeinden durch Freigabe von weiteren vier Sonn- und Feiertagen zur Entscheidung der kommunalen Ordnungsbehörden; Erarbeitung eines Kriterienkataloges zur Sonntagsöffnung zu besonderen Anlässen durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie.

Wir fordern Sie auf, den Bürgern und der Wirtschaft in Brandenburg mehr Eigenverantwortung zuzutrauen. Kein Bürger muss am Sonntag einkaufen, kein Ladenbesitzer muss am Sonntag öffnen. Sie sollten aber die Gelegenheit dazu haben, bei gegebenen Anlässen die Entscheidung zu treffen, beides zu tun.

Da auf Initiative der FDP-Fraktion die Anhörung auch im Wirtschaftsausschuss stattfinden würde, stimmen wir der Überweisung an beide Ausschüsse selbstverständlich zu. Den vorliegenden Gesetzentwurf hingegen lehnen wir ab. - Danke schön.

(Beifall FDP)

Das Wort erhält die Abgeordnete Nonnemacher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Besucher! Der Landtag Brandenburg hat sich bereits im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Dezember 2009 und auf seiner 12. Sitzung am 24. März 2010 anlässlich des erwähnten FDP-Antrages mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschäftigt. Die Fakten sind bekannt. Das Verfassungsgerichtsurteil vom 01.12.2009 gegen die Ladenöffnungszeiten in Berlin wurde mehrfach erwähnt.

Im Gegensatz zu Herrn Tomczak sind wir der Meinung, dass eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten nicht im Sinne des Urteils ist. Eine Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums Berlin und Brandenburg begrüßen wir auch. Bloß würde uns das doch eher in der Form vorschweben, dass sich die Berliner den Brandenburger Regelungen anpassen - und nicht umgekehrt.