Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lehmann, ich würde in aller Kürze sagen: Ja. Ich möchte dies auch kurz begründen. Der Schutz der Patientinnen und Patienten vor Übergriffen durch Mitpatienten ist Aufgabe des Krankenhauses und der ärztlichen Leitung des Maßregelvollzugs. Das ist klar geregelt.
Aufgabe der staatlichen Aufsicht ist es, auch hierfür die erforderliche materielle und personelle Ausstattung der Krankenhäuser des Maßregelvollzugs sicherzustellen; das ist unstrittig.
Darüber hinaus begleitet die Aufsicht die ärztlichen Leitungen, soweit hierfür Anlass besteht, auch die Angelegenheiten einzelner Patienten betreffend. Sie wird über besondere Vorkommnisse unverzüglich informiert. Dies gilt auch beim Verdacht auf Straftaten, wenn diese angezeigt sind.
Das in der Frage genannte Ermittlungsverfahren hat bisher für uns überhaupt keinen Anlass zu Zweifeln an der Funktionsfähigkeit des Krankenhauses und auch an der Aufsicht gegeben. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 334 (Probleme bei der Be- förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung), gestellt vom Abgeordneten Maresch.
In einer mündlichen Anfrage am 20. Januar 2010 hier im Landtag fragte ich die Landesregierung, wie Probleme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei der Schülerbeförderung in den Schulferien zu lösen seien. Hintergrund war und ist immer noch, dass Schülerspezialverkehr für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nur während der Schulzeit bestellt wird. Daher können die Betroffenen in den Ferien nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen. In der Beantwortung meiner Anfrage von Januar 2010 wies Herr Minister Rupprecht auf die Komplexität der Problematik hin und regte ein Gespräch an. Dieses Gespräch fand statt und hatte unter anderem zum Ergebnis, dass das Sozialministerium in die Lösung des Problems an sich einbezogen werden solle.
Da in der Beantwortung der betreffenden mündlichen Anfrage durch Minister Rupprecht eine zeitnahe Lösung in Aussicht gestellt wurde, frage ich die Landesregierung: Welche Entwicklung bzw. Lösungen hat es im letzten Jahr hinsichtlich des geschilderten Problems gegeben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Maresch, auch ich habe das Protokoll gelesen und darin gefunden, dass es keine einfache und keine landesrechtliche Lösung geben kann und wird, sondern dass die ganze Sachlage schon etwas schwieriger ist. Die Schülerbeförderung außerhalb der Schulzeiten, innerhalb der Ferienzeiten findet - staatlich oder kommunal organisiert - nicht nur nicht für die behinderten, sondern auch für die nichtbehinderten Kinder nicht statt - ganz schön viele „nichts“ in einem Satz. Aber es ist so. Und Sie wissen, dass es keine staatliche Aufgabe ist, dies zu organisieren - das haben wir damals auch erörtert - und Möglichkeiten zu finden, die vor Ort zu suchen sind.
Sozialhilferechtlich ist die Situation relativ klar. Man kann als örtliches Sozialamt oder auch als ARGE - jedenfalls als Grundsicherungsträger - entscheiden, dass über die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - so nennt sich das im Sozialhilferecht ein Zuschuss oder auch die volle Finanzierung gewährt werden kann, zum Beispiel für die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Es kann natürlich auch die Schülerbeförderung bezahlt werden. Dies hat aber im heutigen Sozialhilferecht den großen Nachteil, dass damit immer eine Einkommensprüfung vollzogen wird. Also nur derjenige, der sich nicht selbst helfen kann, bekommt diesen Zuschuss nach dem Sozialhilferecht, um solche Einrichtungen aufsuchen zu können.
Der große Vorteil an dem Gesetz, das wir gestern beschlossen haben, ist aber, dass die Kommunen diese Leistungen sehr wohl als ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe mit in den großen Topf werfen können, von denen wir dann als Land 85 % finanzieren. Das heißt also, es würde den Kommunen bei ihrem 15-%-Anteil - das haben wir gestern so beschlossen durch unseren Zuschuss, den wir in das System geben, entsprechend refinanziert werden. Wir zahlen 85 %, die Kommunen zahlen 15 %. In Cottbus ist es derzeit noch etwas anders; aber generell würde es in diesem Bereich erstattungsfähig sein. Es besteht aber, wie gesagt, immer noch das Problem der Einkommensprüfung, die davor liegt.
Es gibt Möglichkeiten, auch in unserem Land, die vor Ort organisiert werden, dass zum Beispiel gemeinsame Fahrtrouten festgelegt werden. Es gibt die Möglichkeit, dies auch über das persönliche Budget zu organisieren, für das wir, nicht nur die sozialdemokratisch und links geführten Länder, vom Bund schon seit Jahren fordern, es trägerübergreifend zu gestalten. Damit würde sich das dann wesentlich besser machen lassen, weil sie das persönliche Budget natürlich nicht nur für die Fahrtrouten in Anspruch nehmen wollen. Es gibt also durchaus Möglichkeiten, dies vor Ort hinzubekommen.
Die ASMK, Arbeits- und Sozialministerkonferenz, hat seit drei Jahren „auf dem Schirm“, dass wir ein sogenanntes Teilhabegesetz wollen, sodass auf der einen Seite die Leistung an behinderte Menschen, an Menschen, die wenig Geld haben, als Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt wird. Das ist das, was für den täglichen Bedarf inklusive Wohnen ausgerechnet wird. Auf der anderen Seite sollen die fachpolitischen Leistungen gewährt werden, und zwar unabhängig von den anderen Leistungen. Wir würden es Teilhabegesetz nennen - wie es der Bund nachher nennt, sei jetzt einmal dahingestellt. Aber es soll ein Teilhabegesetz sein, bei dem der Bund bei solchen Leistungen mitfinanziert - diese Mitfinanzierung ist übrigens die klare
Auffassung aller Länder -, die der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben dienen.
Wir werden morgen wieder in der SPD-Runde mit den SPDMinistern darüber diskutieren, und ich bin sicher, wir haben das Thema auch in der Herbstkonferenz der Arbeits- und Sozialminister „auf dem Schirm“. Inwieweit der Bund darauf reagiert - übrigens haben dies alle Länder mitgetragen -, müssen wir sehen.
Nur zur Klarstellung, auch für die betroffenen Eltern: Eine zügige Lösung ist aus den von Ihnen dargestellten Gründen schwierig. Letztlich sollen sich die Eltern an die Gemeinden bzw. Gebietskörperschaften wenden. Wir als Land können gar nicht so viel tun. Habe ich das richtig verstanden?
Das ist richtig. Aber ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, einen Termin mit einigen Sozialdezernenten zu vereinbaren, um festzustellen, wie das vor Ort gehandhabt wird und welche pragmatischen Lösungen gefunden werden. Man könnte darüber nachdenken, eine pauschalierte Leistung zu gewähren, damit die ständigen komplizierten Prüfungen vermieden werden. Wir müssen mit den Kollegen erörtern, wie sie das sehen.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 335 (Unterrichtsausfall im Schuljahr 2010/2011), gestellt vom Abgeordneten Hoffmann. Die Frage wird von der Abgeordneten Schier vorgetragen.
Der Unterrichtsausfall an brandenburgischen Schulen bewegt Eltern und Schüler ungebrochen. Im vergangenen Schuljahr waren an einzelnen Grundschulen bis zu 18,4 % des regulären Unterrichts ausgefallen. Auch im neuen Schuljahr reißen die Klagen über den Unterrichtsausfall nicht ab. So konnte beispielsweise in der Priesterweg-Grundschule Potsdam in der 6. Klasse bislang kein Biologie-Unterricht erteilt werden. Es zeigt sich also, dass die alleinige Umverteilung der Vertretungsreserve auf das Personalkostenbudget nicht zur Verringerung des Unterrichtsausfalls beigetragen hat.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um den Unterrichtsausfall zu verhindern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, da wir nachher noch eine Frage zu dem Thema Unter
richtsausfall behandeln - Herr Büttner wird sie stellen -, will ich zu Beginn gern etwas Grundsätzliches sagen.
Brandenburg ist eines der wenigen Länder, die seit ungefähr zehn Jahren den Unterrichtsausfall akribisch vollständig erfassen. Deshalb sind auch folgende Aussagen meinerseits möglich: Der Anteil der zu vertretenden Unterrichtsstunden hat sich in den letzten zehn Jahren überhaupt nicht verändert, sondern ist gleichgeblieben. Er ist nach wie vor zu zwei Dritteln durch die Krankheit von Lehrerinnen und Lehrern begründet; auch daran hat sich nichts geändert. Der Anteil des tatsächlich ausgefallenen Unterrichts wurde kontinuierlich verringert: Vor zehn Jahren waren es 2,6 %, im letzten Jahr 1,6 %. Das entspricht einem Rückgang um fast 40 %. Frau Schier, das sind die Daten, an denen mein Ministerium sein Handeln orientiert. Diese Daten lassen keine Dramatisierung zu, die in den beiden Fragen - die andere werden wir noch hören - leider durchklingt.
Natürlich ist die Landesregierung bemüht, diese vergleichsweise guten Werte noch weiter zu verbessern, das heißt, möglichst gar keinen Unterrichtsausfall zuzulassen. Das ist aber vermutlich eine utopische Forderung, wenn man die Realität in Schulen kennt. Dennoch wollen wir uns weiter bemühen, die guten Zahlen zu verbessern, beispielsweise durch eine vergleichsweise gute Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und das Konzept „Verlässliche Schule“, das an den Schulen umgesetzt wird. Wir haben auch im Parlament schon des Öfteren darüber gesprochen.
Es gibt natürlich Einzelfälle - auf diese beziehen sich beide Fragen -, und es gibt auch einzelne Regionen, wo der Unterrichtsausfall - zumindest phasenweise - deutlich höher liegt als im Landesdurchschnitt. Die betroffenen Schüler und Eltern beklagen sich dann, und zwar zu Recht. Das ist völlig nachvollziehbar.
Ich füge hinzu: Unterrichtsausfall bewegt nicht nur Schüler, Eltern und Abgeordnete, sondern auch Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulräte und mich persönlich. Wir alle können nichts daran ändern, dass - wie in allen Bereichen - Mitarbeiter gelegentlich krank werden. Auch Lehrer können krank werden, gelegentlich sogar langzeitkrank. Dann steht man vor dem Problem, die entstandene Lücke zu füllen. Selbst wenn der Stellenrahmen vorhanden ist und man eine Neueinstellung vornehmen will, klappt das mitunter nicht. Junge Lehrer suchen sich einen Arbeitsplatz aus - es gibt das Recht der freien Arbeitsplatzwahl und sind nicht zwangsverpflichtet, irgendwo zu arbeiten, auch wenn sich das mancher wünscht. Nicht jede Verabredung, die getroffen wurde, geht in Erfüllung. So ist manche Schule zu Beginn eines Schuljahres in der unangenehmen Situation, dass Herr Müller oder Frau Meier, die eigentlich auf der Liste des Kollegiums stehen, nicht antreten. Dann geht es schon los mit dem beschriebenen Problem.
Zur Situation an der Priesterwegschule kann ich sagen, dass die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse seit dem 27. September in Biologie endlich wieder regulären Unterricht haben. Damit kann auch mit der Aufarbeitung des Rückstandes begonnen werden. Schulamt und Schule haben eine Menge unternommen, um auch mithilfe von benachbarten Schulen das aufgetretene Problem zu lösen. Nicht nur die ursprünglich eingeplante Lehrerin, sondern auch die als Ersatz vorgesehene war wegen Krankheit ausgefallen.
Ich will nicht verschweigen, dass es an dieser Schule auch Schwierigkeiten mit dem Krisenmanagement gab. Das ist kein Einzelfall. Deshalb habe ich mit dem Schulamt Brandenburg an der Havel abgesprochen, dass wir die Schulleitungen hinsichtlich des Umgangs mit Unterrichtsausfall professionalisieren müssen. Das werden wir tun.
Drei Ziele gibt es dabei: Erstens sollen zur Vermeidung von „Störfällen“ schon prophylaktische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört ein Konzept zum Problem der Unterrichtsvermeidung. Zweitens ist die praktische Arbeit auf der Grundlage der vorhandenen Konzepte auszuwerten. Dabei geht es auch um die persönliche Kompetenz in den Schulleitungen. Drittens ist die Kommunikation zwischen Schule und staatlichem Schulamt zu verbessern. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch im Schulamtsbezirk Brandenburg, vielleicht sogar besonders dort.
Herr Hoffmann hat offensichtlich die Bedeutung des Personalkostenbudgets missverstanden oder überbewertet. Ich habe immer gesagt, dass es sich um ein zusätzliches Instrument handelt. Den Schulen ist es freigestellt, es zu nutzen. Ich habe immer davor gewarnt, die Wirkung zu überschätzen. In der Frage wird quasi behauptet, ich hätte es als Allheilmittel zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls bezeichnet. - Soweit von mir.
Meine Nachfrage bezieht sich auf die Situation an der Priesterweg-Grundschule. Wenn ich sehe, dass mein Kind keinen Biologieunterricht hat - es kann auch ein anderes Fach sein -, dann stelle ich mir schon einige Fragen. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Welche Möglichkeiten hat denn das Schulamt in diesem speziellen Fall, wo Unterricht überhaupt nicht stattfindet, zu reagieren, eventuell im Zusammenwirken mit anderen Schulämtern?
Ich habe beschrieben, dass Anstrengungen unternommen worden sind. Es gab keine Ignoranz seitens des Schulamtes oder gar seitens der Schule. In der Kommunikation ist es nicht gut gelaufen, aber auch innerhalb der Schule nicht. Eine Schulleiterin bzw. ein Schulleiter kann im Krisenfall durchaus einiges tun. Ich denke zum Beispiel an die Anordnung von Mehrarbeit, zu der Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind. Das ist aber etwas Unangenehmes, denn dann muss jemandem etwas aufgedrückt werden, mitunter gegen seinen Willen. Da das unbequem ist, scheuen einige Kolleginnen und Kollegen davor zurück. Andere machen es. Ich werde nachher, in der Antwort auf die Frage von Herrn Büttner, ein positives Beispiel darstellen.
Ein zweiter Weg besteht darin, dass das Schulamt schulenübergreifende Lösungen sucht. So ist es hier auch passiert. Man hat
versucht, mit den Nachbarschulen das Problem zu lösen. Wenn aber auch in Nachbarschulen die Lage, was die Besetzung des Faches Biologie betrifft, so angespannt ist, dass der reguläre Unterricht gerade noch abgedeckt werden kann, ist dieser Weg versperrt.
Die Möglichkeiten reichen bis hin zur Einstellung in Krisenfällen. Insoweit ist Potsdam aber nicht das Krisengebiet Nummer eins, denn Plätze hier sind eher begehrt als solche in Perleberg oder Templin. Wenn man in Potsdam eine Stelle ausschreibt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man auch Bewerber findet.
All das kostet aber Zeit. Wenn am Schuljahresanfang ein solches Problem entsteht, bedarf es auch einer gewissen Zeit, bis man es gelöst hat. Mittlerweile ist es gelöst - ich hoffe, dauerhaft für dieses Schuljahr.
Herr Minister, bei unter 2 % Unterrichtsausfall im Landesdurchschnitt klärt uns der Fragesteller leider nicht über die extremen Ausreißer mit 18 % Unterrichtsausfall auf. Es wäre interessant gewesen zu hören, wo sich diese Grundschulen befinden. Kennen Sie die?
Keine einzige brandenburgische Schule, egal welcher Schulform, weist einen Unterrichtsausfall von 18,4 % auf. Das würde ja bedeuten, dass im vergangenen Schuljahr fast jede 5. Unterrichtsstunde ausgefallen wäre. An dieser Stelle gibt es ein klassisches Missverständnis. Ich unterstelle jetzt keine Absicht, aber auch gestern habe ich aufmerksam zugehört und vernommen, wie Herr Büttner sagte, im vergangenen Schuljahr seien eine Million Unterrichtsstunden ausgefallen. Unsinn! Der vorgesehene Lehrer stand nicht vor der Klasse, aber diese Stunden sind nicht ausgefallen, sondern größtenteils vertreten worden. Wenn aber ein Fachkollege diese Unterrichtsstunde vertritt, dann ist das doch kein Ausfall. Das ist einfach Unsinn.
Es wird immer wieder von der Opposition so praktiziert, den Leuten einzureden, es fällt Unterricht in Größenordnung von 20 % aus. Das ist Unsinn.
Ich will es an einem Beispiel verdeutlichen; weil wir nachher über die Priesterwegschule reden, wollte ich es jetzt gar nicht sagen, bringe es aber trotzdem. Dort lag der Prozentanteil des möglichen Unterrichtsausfalls im vergangenen Schuljahr sogar über 20 %. Aber dort ist der reale Ausfall unter 2 % geblieben. Die Schule hat hervorragend gearbeitet, auch in Zusammenarbeit mit dem Schulamt. Es ist gelungen, den wirklichen Ausfall auf ein Mindestmaß zu reduzieren.