Die Änderung des Hochschulgesetzes, die wir heute diskutieren, ist dieser erste Schritt. Zwar ist es ein verhältnismäßig kleiner Schritt - weitere müssen aus Sicht meiner Fraktion folgen -, dennoch sind die Änderungen, die wir jetzt am Hochschulgesetz vornehmen, keine Kleinigkeiten, sondern wichtige Verbesserungen für Studierende in unserem Land. Sie waren mit ihren Protesten vor knapp einem Jahr die Auslöser für die Neuerungen, und wenn wir auch nicht all ihre Forderungen aufgegriffen haben und aufgreifen konnten, so gehen wir jetzt auf viele ihrer Wünsche ein. Meine Kollegin Frau Melior ist auf die Punkte schon konkret eingegangen, deswegen werde ich sie nur noch einmal kurz nennen.
Wir führen das Teilzeitstudium verbindlich ein. Damit werden Hochschulen verpflichtet, in jedem Studiengang eine Immatrikulation oder auch eine Rückmeldung als Teilzeitstudierender zuzulassen. Damit geht es also nicht mehr nur wie bisher um ganze Studiengänge, sondern um eine semesterweise Reduzierung des Studienaufwandes für jeden einzelnen Studierenden. Das stellt unter Umständen eine entscheidende Erleichterung für jeden, der das Studium aus verschiedensten Gründen nicht regulär in Vollzeit studieren kann, dar. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt zu einem sozialeren Hochschulland Brandenburg.
Außerdem wird die Anerkennung von Studienleistungen erleichtert. Bisher lag das Ermessen, welche Leistungen anerkannt werden, bei der Hochschule in der Frage der Gleichwertigkeit. Es war für die Studierenden ein langwieriger bürokratischer Aufwand, ihre erbrachten Leistungen nachzuweisen. Das haben wir nun durch eine kleine sprachliche Änderung verbessert, auf die Frau Melior bereits eingegangen ist. Dadurch wird „das Studium studierbarer“, und die Mobilität wird erhöht. Dadurch wird etwas von dem massiven Leistungsdruck, der im Studium herrscht, genommen. Das ist ein Schritt zu einem Hochschulland mit mehr Lehrqualität. Gleichzeitig kommen wir damit einer wichtigen Forderung der Studierenden nach.
Eine dritte wichtige Änderung betrifft den Zugang zum Masterstudium - darauf sind alle Vorredner bereits eingegangen. Die Hürden, die derzeit zwischen Bachelor- und Masterstudiengang bestehen, werden verringert. Herr Prof. Dr. Schierack und Herr Lipsdorf, unter einer CDU-Ministerin waren die Hochschulen bisher dazu verpflichtet, zusätzliche Hürden zu errichten. Was dieser Zwang - bitte schön - mit Autonomie zu tun hat, müssen Sie mir erklären.
Das ist der zentrale Unterschied, Herr Prof. Schierack, zwischen Ihnen und uns: Wir wollen, dass das Bachelor- und das Masterstudium ein Recht auf Ausbildung für jeden Studierenden ist, und Sie wollen an dieser Stelle einen falsch verstandenen Wettbewerb.
Allerdings - das hat Frau Melior gesagt - sind diese Hürden an Bedingungen geknüpft, und wir erwarten von den Hochschulen eine Nachweispflicht für diese Anforderungen. Damit gehören beispielsweise pauschale Hürden, wie sie jetzt existieren, der Vergangenheit an. Das betrifft beispielsweise die Bachelornote.
Das sind deutliche Verbesserungen, auch wenn sich die Linke hier durchaus noch mehr hätte vorstellen können. Für uns bleibt perspektivisch das Ziel, ein zugangsfreies Masterstudium zu schaffen. Dennoch ist dieser erste kleine Schritt richtig und wichtig; wir schaffen damit ein gerechteres Hochschulland Brandenburg. Den Vorschlag der CDU - das sagte meine Kollegin bereits - halten wir vor diesem Hintergrund für einen Rückschritt, und deswegen werden wir ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung kann und wird nicht das Ende der Bemühungen von CDU- und Linksfraktion bleiben, unser Hochschulland Brandenburg zu verbessern. Wichtige Änderungen, zum Beispiel im Bereich der Demokratisierung...
Es wird beispielsweise im Bereich der Demokratisierung und im Bereich von Bologna Anpassungen geben müssen. Wir als die Linke haben auf diesem Gebiet große Erwartungen, und ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam mit unserem Partner SPD-Fraktion auf den Weg bringen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jürgens, für den zur Heiterkeit anregenden Beitrag. - Wir kommen jetzt zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordnete Niels erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war anscheinend eine Wahlkampfrede für DunkelrotSchwarz als Kombination. Herr Jürgens hat seine Rede heute erstaunlich laut gerufen. Deswegen fahre ich mich stimmlich bewusst zurück, um einen kleinen Kontrapunkt zu setzen. Außerdem kommt die „große“ Novelle noch auf uns zu.
Es wurde bereits gesagt: Die Kultusministerkonferenz hat eine Flexibilisierung für den Zugang zum Master vorgesehen. Herr Prof. Schierack, ich staune: Sie unterstellen den Bachelorabsolventen indirekt, dass sie eventuell zu wenig leisten, um zum Masterstudium zugelassen zu werden. Da sage ich: Das würde einen bösen Rückschluss auf unsere Bachelorstudiengänge zulassen. Insofern verstehe ich nicht ganz, warum Sie auf diese künstliche Verknappung rekurrieren; denn Kernpunkt ist ja, dass man das Kapazitätsrecht auch den Bachelor- und Masterstudiengängen anpassen muss. Die Zulassungszahlen müssen dem Bedarf angepasst werden können. Insofern haben wir das Thema Kapazitätsrecht in der großen Novelle wahrscheinlich noch zu bearbeiten. Dann ist wahrscheinlich auch das Haushalterische gefragt; da gebe ich Ihnen völlig Recht.
Was mich leicht verwundert hat - ich sage das, um es für die Nachwelt festzuhalten -: Wir werden bei der großen Novelle noch einmal zum Thema Zwangsexmatrikulation nachfragen. Das war nämlich auch ein großes Anliegen der Studierendenproteste, da dieses kleine Kapitel einfach nur Druck ausgeübt hat, denn die Leistungen wurden ja erbracht. Nur drohte bei einer nicht fristgemäßen Abgabe weiterer Leistungen die Zwangsexmatrikulation. Das ist ein Damoklesschwert, dessen es unseres Erachtens nicht bedarf.
Was wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerst begrüßen, ist die Einführung der Teilzeitstudiengänge. Ich sage es einmal so: Bezüglich dessen, dass die Studierenden nachweisen müssen, dass sie eines Teilzeitstudienganges bedürfen, wünsche ich den Universitäten, dass sie diese Kontrolle kurzhalten. Das könnte schon einen administrativen Mehraufwand bedeuten. Das finde ich nicht sehr glücklich. Ich habe es aber nur einmal angemerkt und will nicht weiter herummäkeln.
Ich sage nur noch etwas zum Thema andere Änderungen. Dabei ging es einmal um die Akkreditierung - gut, das war ein
fach eine Anpassung, die ohnehin gefordert war - und um redaktionelle Änderungen zu Eignungstests. Rundum ganz gut gelungen! Ich glaube, ich werde gerade rot, weil ich jetzt Ministerin Münch lobe und ständig aus Schülergesprächen lerne, die Opposition solle meckern. Das liegt mir aber nicht so. Ich mache das lieber, wenn es dran ist, und heute ist es nicht der Fall. Wir stimmen der kleinen Novelle schon mal zu. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Niels. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Münch hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Niels, ich denke nicht, dass die Opposition zwangsläufig meckern muss. Ich denke, dass wir gerade im Bereich Hochschulpolitik in vielen Dingen tatsächlich im Konsens agieren, und ich freue mich auch über Ihre Zustimmung.
Das Land Brandenburg hat bereits heute ein sehr fortschrittliches Hochschulgesetz. Es ist auch noch gar nicht alt. Wir haben damit den Hochschulen die Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt und müssen den Vergleich mit anderen Ländern keineswegs scheuen. Diese Situation ist das Ergebnis der erheblichen Bewegungen und Veränderungen, die es im Bereich des Hochschulrechts seit 1999 gegeben hat. Dabei ging es vor allem um die Umsetzung der Bologna-Reform.
Nach zehn Jahren haben wir jetzt in einer Gemeinsamen Erklärung von Ministerin und Hochschulen im Januar vereinbart, die Umsetzung des Bologna-Prozesses konsequent zum Abschluss zu bringen und Schwächen in der bisherigen Umsetzung wirksam abzustellen. Veränderungen im Bologna-Prozess können jedoch nicht allein in Brandenburg vorgenommen werden. Meine Vorredner haben es erwähnt, es geht vor allem um Beschlüsse, die im Rahmen der Kultusministerkonferenz bundesweit für alle Bundesländer getroffen werden.
Zentrale Ziele wie die Mobilität der Studierenden, die Anschlussfähigkeit der Abschlüsse zu stärken und ähnliche Veränderungen müssen auf Bundesebene abgestimmt werden. Deshalb haben wir uns bei unserer Novelle auf die Eckpunkte der Kultusministerkonferenz zur Bologna-Reform bezogen und die zentralen Punkte umgesetzt.
Mit der geänderten Hochschulprüfungsverordnung vom 15. Juni haben wir bereits die Prüfungsbelastungen - dies war ebenfalls einer der zentralen Kritikpunkte der Studierenden - durch die Einführung des Grundsatzes „Eine Prüfung pro Modul“ reduziert. Auch die sogenannten Mobilitätsfenster bei der Gestaltung der Studiengänge wurden eingeführt.
Darüber hinaus gibt es aber einige wenige wichtige Punkte, deren Umsetzung der gesetzlichen Festlegung bedarf, und dies ist nicht einfach das Eins-zu-eins-Abschreiben dessen, was in der KMK festgelegt wurde, Herr Lipsdorf, sondern wir sind ganz früh dran mit dem, was wir hier umsetzen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einiger wichtiger Punkte, und wir möchten diese bundesweit abgestimmten Verände
rungen möglichst zügig umsetzen und die Novelle den tatsächlich erforderlichen Änderungen anpassen. Es gibt vier wesentliche Bereiche, in denen Änderungen vorgenommen werden. Diese orientieren sich an dem Bericht, den ich Ihnen im Landtag bereits gegeben habe. Es geht vor allem um die Flexibilisierung des Zugangs zum Masterstudium, die Ergänzung der Regelung zum Teilzeitstudium, die Ergänzung der Regelung zur Regelstudienzeit, die daraus folgt, und um eine wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel.
Lassen Sie mich einige Worte zum Zugang zum Master- und zum Teilzeitstudium sagen, denn ich denke, das ist der Punkt, der für die meisten Diskussionen gesorgt hat. Mit der geplanten Regelung, die im Gesetz ihren Niederschlag gefunden hat, erhält das Land Brandenburg zusammen mit dem Land Berlin die im Bundesvergleich liberalste Bestimmung für den Zugang zu einem Masterstudium. Das ist uns ganz besonders wichtig in keiner Weise deshalb, um irgendeine Autonomie einzuschränken, das Problem erkenne ich an diesem Punkt überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass wir den Studierenden in ihrer akademischen Laufbahn keine unnötigen Hürden in den Weg stellen.
Ich denke, das ist ein sehr wichtiger und berechtigter Punkt, und wir haben mit unserer Formulierung diesen Punkt tatsächlich getroffen. Wir kehren uns von der bisherigen Verpflichtung der Hochschulen ab, die bereits 2008 sehr intensiv diskutiert wurde, besondere Zugangsvoraussetzungen festlegen zu müssen, sondern wir fordern, weitere Voraussetzungen neben einem ersten abgeschlossenen Studium künftig nur an den nachweislich speziellen Anforderungen des Studienfaches auszurichten. Dies sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist trotzdem wichtig, dies gesetzlich zu fixieren, um Unsicherheiten und Unklarheiten zu beseitigen. Wir streben damit eine chancengerechte Lösung an, bei der jedem, der aus fachlicher Sicht für ein Masterstudium geeignet ist, von Gesetzes wegen der Zugang dazu auch eröffnet wird.
Zwei Dinge sind dabei wichtig: Es geht - erstens - keineswegs darum, den Bachelor als ersten berufsbefähigenden Abschluss zu entwerten. Er ist und bleibt der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, und es muss das vorrangige Ziel sein, einer möglichst großen Anzahl junger Menschen einen Hochschulabschluss zu ermöglichen. Insofern darf die Ausweitung der Möglichkeiten für ein Masterstudium natürlich nicht zulasten der Kapazitäten für das Bachelorstudium gehen.
Zweitens geht es darum, dass ein Masterstudium der wissenschaftlichen Vertiefung des gewählten Studienfaches gilt. Ziel ist vor allem die Weiterqualifizierung des zukünftigen wissenschaftlichen Nachwuchses. Deshalb ist es wichtig, das anspruchsvolle Niveau eines Masterstudiums zu gewährleisten daher die Möglichkeit, dass Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind; aber nur dann, wenn sie nachweislich erforderlich sind. Herr Lipsdorf, es gibt überhaupt kein Problem bei der Abstimmung. Mein Ministerium hat die Rechtsaufsicht, und die Hochschulen müssen diesen Nachweis erbringen. Dabei sehe ich überhaupt gar kein Problem mit dem Genehmigungsverfahren.
Ich begrüße auch den Änderungsantrag der rot-roten Koalition ausdrücklich, denn die neue Regelung zum Masterstudium soll zum 1. Mai 2011 in Kraft treten. Den Hochschulen wird damit ausreichend Zeit und Möglichkeit eingeräumt, die eigenen Satzungen an das neue Recht anzupassen und rechtzeitig zum Vergabeverfahren zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft zu setzen.
Der im Änderungsantrag angefügte Satz stellt darüber hinaus klar, dass tatsächlich die Prüfungs- und Übergangsordnungen aller Hochschulen zu diesem Zeitpunkt diesen Bedingungen entsprechen. Wir kommen damit den Forderungen der Studierenden nochmals entgegen und stellen klar, dass das Inkrafttreten des Gesetzes mit dieser veränderten Übergangsregelung an allen Hochschulen gleichzeitig gilt.
Vielleicht noch kurz zum Teilzeitstudium. Mit dem vorliegenden Entwurf soll auch die Möglichkeit des individuellen Teilzeitstudiums erweitert werden. Neben der Gestaltung von Studiengängen als Teilzeitstudiengänge durch die Hochschulen sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, semesterweise individuell zu wählen, ob sie ein Studium in Vollzeit oder in Teilzeit durchführen. Diese Wahl soll - dies ist ebenfalls neu - semesterweise durchgeführt werden und individuell begründet sein, denn es bedeutet ja doch einen erheblichen Mehraufwand für die Hochschulen.
Mit der zügigen Umsetzung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs wird die Attraktivität eines Studiums in Brandenburg weiter erhöht, und gemäß Ihrem Beschluss über die BolognaBilanz, bei der wir darüber sprechen werden, ob es weiteren Reformierungsbedarf gibt, werde ich den Bericht bis zum Ende dieses Jahres vorlegen, und wir werden gemeinsam diskutieren, ob es notwendig ist, über diese Novelle hinaus weitere Änderungen in einer zweiten Novelle einzuführen. Aber dazu sollten wir die Bilanz erst einmal abwarten.
Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute gemeinsam verabschieden können, denn es bedeutet einen erheblichen qualitativen Schritt nach vorn für die Studierenden in unserem Land, es erweitert die Möglichkeiten des Studiums, erhöht die Attraktivität und bringt uns bundesweit in eine Vorreiterrolle, was auch die Umsetzung des Bologna-Veränderungsprozesses bedeutet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Münch. - Die Landesregierung hat die Redezeit um drei Minuten erweitert. Es gäbe jetzt also für alle Fraktionen die Möglichkeit, diese Redezeit zu nutzen. Ich frage Sie also: Besteht Bedarf? - Herr Prof. Schierack, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz noch einmal auf den Masterzugang eingehen. Ich will das so nicht im Raum stehen lassen. Es ist durchaus ein Ausweis von guter Studienqualität in einem Land, wenn wir gut qualifizierte Masterabsolventen haben, und ich bin auch durchaus dafür, dass wir diese Quote erhöhen.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Wir setzen entweder die Bedingungen, um Master zu werden, herunter, oder wir verbes
sern das Bachelorstudium, damit die Bachelorstudenten besser in der Lage sind, den Masterstudiengang zu erreichen. Ich plädiere für das Zweite, und ich halte nichts davon - dies sage ich eindeutig -, die Leistungskriterien für ein Masterstudium zu reduzieren.
Wir leben in einer Wissens- und Wettbewerbsgesellschaft. Das können wir in Brandenburg vielleicht so durchführen, aber wir stehen im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, mit den Europäern und der ganzen Welt. - Dies nur noch zu diesem Thema. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack. - Gibt es weiteren Redebedarf? - Frau Abgeordnete Melior, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schierack wollte provozieren, und das hat er auch geschafft. Es geht uns nicht darum, die Kriterien für den Zugang zum Masterstudiengang beliebig nach unten zu ziehen, um damit für alle den Zugang zu ermöglichen. Ziel ist es vielmehr, dass man fachspezifische, qualifizierte Anforderungen formuliert, um den Übergang klar zu regeln. Reden Sie mit den Studierenden! Dann können Sie sich konkret damit auseinandersetzen.