Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Selbst wenn der Run am Ende des Jahres an die Berechnungsgrenzen stößt, so wird das Geld auch im nächsten Jahr noch reichen. Es reicht folglich für 2011 und 2012 zusammen. 2013 wird dann evaluiert, und zwar in Bezug auf die tatsächlichen Kosten der beiden vorangegangen Jahre. In diesem Zusammenhang wird eine neue Prozentzahl ermittelt. Dann müssen wir weiter sehen. Wir haben auf jeden Fall darauf gedrungen, dass evaluiert wird und Anrechnungen möglich werden.

Die Umsetzung des Pakets, insbesondere mit dem MBJS, ist mir besonders wichtig. Kollegin Münch hat einen Brief von der Agenturchefin Berlin-Brandenburg bekommen. In diesem Brief wird darum gebeten, dass man gemeinsame Regelungen finden möge. Dabei geht es um folgende Fragen: Wer erhält Nachhilfeunterricht? Welche Kriterien müssen vorliegen? Was ist mit den ehemaligen Schülern und mit den älteren Schülern? Was ist mit den ehemaligen Lehrern? Wer kann Nachhilfe geben? Wie sind die Kostensätze? - All das sind Dinge, die jetzt noch zu regeln sind. Aber ich glaube, das sollte man in Brandenburg nicht ganz alleine machen.

Wir sollten uns zumindest mit den uns umgebenden Ländern abstimmen. Es geht mir um die Kostensätze. Sonst gibt es wieder Diskussionen, dass man in Sachsen-Anhalt 13 Euro bekommt, während es in Brandenburg 14 Euro sind. Und werden wir dann nicht einen Tourismus von Lehrern haben, die aus Brandenburg kommen und in Sachsen-Anhalt unterrichten? Das alles sollte man zu vermeiden versuchen. Wir werden das, glaube ich, hinbekommen. Da befinden wir uns, wie gesagt, in einem engen Abstimmungsprozess mit anderen Ländern. Wenn jemand meint, dass in anderen Bundesländern schon mehr Klarheit als bei uns herrscht, dann kann ich beruhigen: Das ist nicht so. Man liest gelegentlich, dass diese oder jene Absicht bestehe. Entschieden ist aber noch nirgendwo etwas. Das kann auch gar nicht sein, denn das Gesetz ist, wie gesagt, noch gar nicht verkündet worden und somit nicht in Kraft.

Ich sehe aber, dass die Kollegin Wöllert noch eine Frage hat.

Frau Wöllert, Ihre Nachfrage, bitte!

Sie haben dankenswerterweise schon die Verordnung für diejenigen angesprochen, die Anspruch auf Kindergeld oder Wohngeld haben. Vor Ort macht man sich in Bezug auf die Frage, wer denn für diese Kinder zuständig ist, große Sorgen. Können Sie zusagen, dass es mit der Verordnung sehr schnell gehen wird, wenn dann das Bundesgesetz tatsächlich unterschrieben und wirksam ist?

Das Problem besteht darin, dass wir uns jetzt zunächst mit den kommunalen Spitzen darüber streiten, ob wir eine Verordnung oder ein Gesetz erlassen sollen. Andererseits sagen die Kommunen: Klärt das schnell. - Wir tendieren dahin, dass die Zuständigkeit bei den Kommunen liegen soll. Wenn man sagt, dass es schnell gehen soll, ist uns allen hier im Saal klar, dass es mit einem Gesetz mit Sicherheit nicht schnell gehen wird. Das heißt, wir werden zunächst erst einmal eine Verordnung erlassen. Wenn nachher irgendwelche juristischen Überprüfungen und Fingerhakeleien ergeben, dass es ein Gesetz sein muss, kann man das hinterherschieben.

Vielen Dank! - Damit sind wir bei der Frage 521 (Anstieg der Grenzkriminalität), die mit Frage 505 (Neuordnung des Glücks- spiels) getauscht wurde. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht.

Innenminister Woidke hat kürzlich die aktuellen Zahlen zur Grenzkriminalität vorgestellt. Demnach ergibt sich bei der Kriminalitätslage in den verschiedenen Grenzgemeinden ein differenziertes Bild. So ist die Zahl der Straftaten seit 2007 um 21,5 % auf ca. 22 400 Delikte gesunken. Gleichzeitig stieg die Zahl der Diebstahlsdelikte um 7 % und die Zahl der Kfz-Diebstähle von 178 auf 623 Fälle an. Die Bekämpfung der Kriminalität in Brandenburgs Grenzregionen soll angesichts dieser aktuellen Entwicklungen ein Schwerpunkt der Arbeit der Polizei bleiben. Ich frage die Landesregierung, mit welchen Mitteln sie dieser schwierigen Entwicklung entgegenwirken will.

Das sagt uns Innenminister Dr. Woidke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie in Ihrer Frage die Entwicklung in Kernpunkten schon dargestellt haben. Eines möchte ich noch hinzufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Schengen-Beitritt Polens war für die Grenzregionen ein großer Gewinn, ein großer Schritt in der Entwicklung vorwärts. Das sollte uns nicht dazu verleiten, Probleme, die in diesen Bereichen - beispielsweise auf dem Gebiet der Kriminalität - auftauchen, zu verschweigen.

Aus diesem Grund habe ich vor zwei Wochen in einer Pressekonferenz einen Überblick über die Entwicklung der Grenzkriminalität seit der Grenzöffnung im Jahre 2007 gegeben. Damit wollte ich deutlich betonen, dass auch in Zukunft die Bekämpfung der Grenzkriminalität ein Schwerpunkt der Arbeit der Brandenburger Polizei sein wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Grenzkriminalität ist kein Brandenburger Phänomen. Wir haben ähnliche Entwicklungen in allen betroffenen Bundesländern. Das geht im Süden mit dem Freistaat Bayern los und hoch bis nach MecklenburgVorpommern. Alle Bundesländer haben damit in unterschiedlicher Art und Weise zu kämpfen. Übrigens ist der Freistaat Sachsen am stärksten davon betroffen.

Die Statistik - dazu hat Herr Scharfenberg schon einige Worte gesagt - zeichnet ein sehr differenziertes Bild. Die Gesamtzahl der Straftaten hat sich weiter verringert. Es gibt aber auch deutliche Steigerungen in einigen Kriminalitätsbereichen, beispielsweise beim Diebstahl von Fahrzeugen und bei Einbrüchen in Gärten, Bungalows und Garagen. Die Zahlen und Entwicklungen haben wir öffentlich gemacht. Sie können das nachlesen.

Die Polizei hat frühzeitig mit einem ganzen Paket von Maßnahmen reagiert, um hier gegenzusteuern. Sie hat Ermittlungsgruppen eingerichtet, die im IV. Quartal des letzten Jahres zu einer gemeinsamen Aufbauorganisation - das ist die sogenannte BAO „Grenze“ - gebündelt wurden. Sie führt lageabhängige Kontrollen im grenznahen 30-Kilometer-Raum auf der Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes durch. Diese Kontrollmaßnahmen wurden durch meinen Vorgänger im Amt das erste Mal im März 2010 angeordnet und seither für jeweils weitere drei Monate verlängert.

Die Brandenburger Polizei allein kann hier allerdings nicht erfolgreich sein. Deshalb arbeitet sie in enger Abstimmung mit der Bundespolizei und dem Zoll zusammen. Auch die Landeskriminalämter der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben vereinbart, den Informationsaustausch zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Es gibt gemeinsame Streifen und gemeinsame Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen mit der Bundespolizei und den Zollbehörden. Weiter gibt es Besprechungen, Abstimmungen und Beratungen zur besseren Koordination. Nicht zu vergessen sind hier auch umfangreiche Präventionsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise die Beratung von Betrieben, wie Baumaschinen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen vor Diebstählen geschützt werden können. Weiterhin gibt es - darüber wurde gestern im „Abendjournal“ des RBB berichtet - koordinierte Maßnahmen, bei denen mit einer Vielzahl von Polizistinnen und Polizisten Straftäter auf frischer Tat zu fassen versucht wird.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Kooperation mit der polnischen Polizei. Es gibt vielfältige Arbeitskontakte und konkrete Arbeitsschritte sowohl administrativ als auch operativ. Die Arbeit des gemeinsamen Zentrums in ´Swiecko hat sich hier als wirksames Instrument herausgestellt. Dieses Zentrum wurde bereits mit dem Schengen-Beitritt Polens im Jahr 2007 eingerichtet. „Gemeinsam“ heißt hier das entscheidende Stichwort, um die negative Entwicklung vor allen Dingen im Bereich der Eigentumsdelikte zu stoppen. Es geht dabei um die Maßnahmen der Polizei, die Vernetzung der beteiligten Partner, die

Einbeziehung der Bürger und nicht zuletzt um das persönliche Engagement jedes Einzelnen. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren - auch unter Bezugnahme auf Presseberichte der letzten Tage -, dass der Appell von Herrn Bretz „Politik hat nicht die Aufgabe, Ängste zu schüren“ auch in den eigenen Reihen Gehör findet. - Danke sehr.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 506 (Schließung der Förderschule für geistig Behinderte in Guben), die die Abgeordnete Schulz-Höpfner stellt.

Anfang Februar dieses Jahres wurde öffentlich bekannt, dass das Staatliche Schulamt Cottbus die Förderschule für geistig Behinderte am Wasserwerk in Guben zum Schuljahresende schließen wird. Begründet wird dieser Beschluss mit der im Brandenburgischen Schulgesetz geforderten Mindestzahl von 24 Schülerinnen und Schülern für die Fortführung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. In Guben lernen aber nur 19 Schülerinnen und Schüler. Bei der Entscheidung bleibt allerdings unberücksichtigt, dass es sich um geistig behinderte Schülerinnen und Schüler handelt, denen lange Transportwege beim Schulweg nur sehr schlecht zuzumuten sind. Viele Eltern, der Bürgermeister und die Einwohner der Stadt Guben setzen sich gegen diesen Beschluss ein und fordern eine Veränderung. Ich frage die Landesregierung, wie sie die aktuelle Situation für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern beurteilt.

Frau Ministerin Münch wird antworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Schulz-Höpfner! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, dass auch mir das Wohl von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung sehr am Herzen liegt. Die Schließung einer Einrichtung bedeutet immer den Verlust der gewohnten Umgebung und ist in diesem Fall auch mit verlängerten Schulwegezeiten verbunden. Darauf haben Sie auch zu Recht hingewiesen. Gleichzeitig ist aber auch eine Abwägung zwischen den Fahrzeiten und einem guten pädagogischen Angebot für die Schülerinnen und Schüler zu treffen.

Eine altersangemessene und individuelle Betreuung und Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die den jeweiligen Grad der Behinderung berücksichtigen, erfordern eben auch für Förderschulen eine Mindestgröße. Diese Abwägung wird auch im Schulgesetz und in einschlägigen Verordnungen vorgenommen. Die Mindestgröße von 24 Schülerinnen und Schülern gilt infolge dieser Abwägung gerade für Schulen mit diesem Förderschwerpunkt. Für keine andere Schulform - auch nicht für andere Förderschulen - ist dieser Wert so niedrig.

Aktuell sieht die Situation in Guben so aus, dass die Förderschule im nächsten Jahr nur noch über 16 Schülerinnen und Schüler verfügen würde. Damit ist ein geordneter Unterrichtsbetrieb mit einem vielseitigen pädagogisch-fachlichen Angebot nicht mehr gewährleistet.

Als Alternativen stehen die staatlichen Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Eisenhüttenstadt und in Cottbus sowie die Schulen in freier Trägerschaft in Forst und Neuzelle zur Verfügung. Um den Eltern die Wahlentscheidung zu ermöglichen, gab es am 7. Februar dieses Jahres innerhalb der einzelnen Klassenstufen durch das Staatliche Schulamt gemeinsam mit der jeweiligen Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter und der Rektorin eine Beratung, bei der die Eltern über die Gründe der Schließung informiert wurden. Zu allen infrage kommenden Schulen, die diese Kinder aufnehmen sollen, erhielten die Eltern umfängliche Informationen zur Ausstattung, zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, zum Personal sowie zu inhaltlichen Schwerpunkten. Die Rektorin hatte für diese Schulen Besichtigungstermine organisiert, die als gemeinsame Fahrt in Begleitung der Klassenlehrkraft stattfanden und Gelegenheit zu Gesprächen in der eventuell aufnehmenden Schule boten.

Nach gegenwärtigem Stand haben sich die Eltern von acht Schülerinnen und Schülern für die Schule in Eisenhüttenstadt entschieden. Die Eltern zweier Kinder wählten die Förderschule in freier Trägerschaft in Forst. Die Eltern zweier weiterer Schüler werden derzeit bezüglich der Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen am Standort Guben beraten. Lediglich vier Elternhäuser haben sich bisher nicht entschieden; sie erhalten am 29. März erneut Gelegenheit, sich im Rahmen eines Elterngesprächs für eine Schule zu entscheiden. Natürlich ist der Landkreis Spree-Neiße als Träger der Schülerbeförderung aufgefordert, den Transport der Schülerinnen und Schüler möglichst optimal, das heißt, möglichst kurz zu gestalten.

Abschließend möchte ich betonen, dass es bezüglich der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „geistige Entwicklung“ längst nicht mehr um eine reine Betreuung geht. Deswegen ist es so wichtig, verschiedene pädagogische Angebote zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, dass diese jungen Menschen möglichst optimale Bedingungen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten erhalten, die ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe entsprechend ihrer Möglichkeiten in der Schulzeit und im späteren Leben ermöglichen; daher kam es zu dieser Entscheidung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt Nachfragebedarf. Zuerst die Fragestellerin, Frau SchulzHöpfner.

Frau Ministerin, die Eltern fühlen sich unter Druck gesetzt; deswegen haben sie sich für andere Schulen entschieden; sonst hätten sie es nicht getan.

Meine erste Frage lautet: Der kreisliche Bildungsausschuss hat den Beschluss gefasst, die Landesregierung zu bitten, diesen Beschluss für ein Jahr auszusetzen, um Lösungen zu finden. Wie stehen Sie zu diesem Beschluss?

Die Schülerinnen und Schülern sollen an andere Schulen verwiesen werden. Meine zweite Frage lautet: Inwiefern ist das angesichts des wirklich exzellenten Standards der Gubener Schule gerechtfertigt?

Frau Schulz-Höpfner, es ist eine Aufgabe des Kreises bzw. der Kommune, Schulentwicklungsplanung zu betreiben; die demografischen Zahlen stehen schon lange fest. Ebenso war der Stadt Guben lange bekannt, dass diese Schule perspektivisch nicht mehr zu halten sein wird. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Zahlen nicht erst seit kurzem bekannt sind.

Ich halte es für ein sehr wichtiges Angebot. Mittlerweile haben zwölf der 16 Schüler das Angebot, an einer entsprechenden Schule gefördert zu werden, angenommen. Insofern gehe ich davon aus, dass wir in weiteren Gesprächen beim Schulamt unter Einbeziehung der Eltern und der betroffenen Lehrer auch für die verbleibenden vier Schüler adäquate Lösungen finden. Es ist nicht möglich, mit 16 Schülern effektiven Unterricht zu betreiben, denn auch behinderte Kinder haben einen Anspruch darauf, pädagogisch gefördert und nicht nur verwahrt zu werden.

Weitere Nachfragen hat die Abgeordnete von Halem.

Sehr geehrte Frau Ministerin, nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir verpflichtet, für Kinder mit Behinderungen Beschulungen an Regelschulen anzubieten, so das gewünscht ist. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass mit den Eltern und Kindern offensichtlich nicht darüber verhandelt worden ist bzw. die von Ihnen skizzierten Lösungen Beschulung an Regelschulen nicht beinhalten. Ist das den Eltern bzw. Kindern tatsächlich nicht angeboten worden, oder hat es ausdrücklich niemand der Betroffenen gewünscht?

Frau von Halem, ohne dass ich jede einzelne dieser 16 Familiengeschichten kenne, gehe ich davon aus, dass es sich um geistig und schwerst mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche handelt, die nicht von sich aus den Wunsch geäußert haben, an einer Regelschule beschult zu werden; unsere Regelschulen sind derzeit auch auf diese Form der Förderung von behinderten jungen Menschen nicht eingerichtet. Das Thema Inklusion ist mir sehr wichtig; wir werden uns in den nächsten Monaten und Jahren intensiv damit beschäftigen müssen. Ich denke aber, dass der Rahmen einer mündlichen Anfrage nicht ausreicht, um das Pro und Kontra in dieser Form darzustellen.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 507 (Qualitätspa- ket Lehre), die der Abgeordnete Lipsdorf stellt.

Das von der christlich-liberalen Bundesregierung initiierte Programm „Qualitätspakt Lehre“ beabsichtigt, die Betreuung der

Studierenden und die Lehrqualität in der Breite der Hochschullandschaft zu verbessern. Die Antragsfrist endete am 4. März 2011. Förderbeginn ist das Wintersemester 2011/12.

Ich frage die Landesregierung: Welche Hochschulen in Brandenburg haben einen entsprechenden Antrag gestellt?

Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lipsdorf! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wettbewerb zum gemeinsamen Programm von Bund und Ländern für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre gliedert sich vom Grundsatz her in zwei Wettbewerbsrunden. In der ersten Wettbewerbsrunde werden 70 % der bereitgestellten Gesamtfördersumme ausgeschüttet und nach einem festen Schlüssel, dem Königssteiner Schlüssel, auf die Länder verteilt. Das heißt, hier konkurrieren alle beantragenden Hochschulen eines Landes untereinander.

In der zweiten Wettbewerbsrunde, für die eine Antragstellung bis zum 30.09.2011 möglich ist, werden die restlichen 30 % vergeben, wobei dann die Hochschulen der gesamten Bundesrepublik miteinander konkurrieren und es keine Länderbindung mehr gibt.

In der ersten Wettbewerbsrunde sind zum ersten Stichtag, dem 4. März, von insgesamt 194 staatlichen Hochschulen - insgesamt 204 Anträge eingegangen, davon 186 Einzel- und 18 Verbundanträge.

Das MWFK hat für die erste Wettbewerbsrunde insgesamt zehn Anträge Brandenburger Hochschulen zusammen mit Stellungnahmen des Ministeriums an das Bonner Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz weitergeleitet. Dabei handelt es sich jeweils um Einzelanträge aller neun staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg. Hinzu kommt ein weiterer Antrag vom Netzwerk „Mittelgroßer Universitäten“, bei dem die Universität Potsdam als federführende Antragstellerin fungiert. Über die erste Wettbewerbsrunde wird Ende Mai entschieden, sodass man Anfang Juni weiß, welche Anträge tatsächlich zur Förderung kommen.

Die Antragsfrist für die zweite Wettbewerbsrunde läuft noch. Es ist geplant, für Brandenburg einen gemeinsamen Antrag einzubringen, der von der Europa-Universität Viadrina, der BTU Cottbus, der Hochschule für Film und Fernsehen, der Fachhochschule Brandenburg, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, der Fachhochschule Potsdam, der Hochschule Lausitz und der Technischen Fachhochschule Wildau in Kooperation mit dem Netzwerk Studienqualität Brandenburg getragen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank für Ihre Antwort. - Da es keine Nachfragen gibt, sind wir damit bei der Frage 508 (Investitionsstopp in Regio- nalen Wachstumskernen), die der Abgeordnete Vogel stellt. Bitte sehr!

Ich raffe die Frage etwas: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW ist vorgesehen, prioritär Regionale Wachstumskerne mit Investitionsmitteln zu bedienen. Allerdings gibt es Hinweise, dass die Kommunalaufsicht bei Gemeinden, die der Haushaltssicherung unterliegen, geplante Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des RWK-Status verhindern, indem die Erlaubnis zur Investition des kommunalen Eigenanteils untersagt wird.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Inwieweit können wegen der geschilderten Maßnahmen der Kommunalaufsicht die Fördermittel nicht ausgereicht werden?