Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Genau dieser Aufgabe wollen wir uns stellen. Es verwundert, glaube ich, niemanden, wenn ich an dieser Stelle sage, dass ich mir hier weit mehr gewünscht hätte. Für unsere Fraktion ist diese Position auch klar. In den zurückliegenden Landtagstagungen sind die Themen Hochwasser und Hochwasserschutz immer wieder behandelt worden. Diese Bereiche werden aus den Wassernutzungsentgelten im Haushalt finanziert. Zudem haben wir uns der Haushaltskonsolidierung zu stellen. Aus all diesen Gründen erachte ich eine Mehreinnahme für den Haushalt als dringend erforderlich.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Vogel [GRÜ- NE/B90])

Jeder hier im Saal, der Maßnahmen zum Hochwasserschutz und einen verbesserten Landschaftswasserhaushalt fordert, muss sich für Wassernutzungsentgelte aussprechen, weil eine Gegenfinanzierung sonst unrealistisch wird. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Gesetzentwürfen hat sich das Kabinett auf eine zeitliche Staffelung der Wassernutzungsentgelte geeinigt. Um es konkret in Zahlen auszudrücken: In den nächsten zwei Jahren sind es dadurch Mehreinnahmen je nach Verbrauch in Höhe von schätzungsweise 1,2 Millionen Euro und bis zum Jahr 2014 etwa 2,4 Millionen Euro.

Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich diese Zahlen anhand des Unternehmens Vattenfall untersetze. Dieses Unternehmen entnimmt der Lausitz, die mit Wasserextremen wie Trockenheit gerade auch durch den Tagebaubetrieb leben muss, jährlich mehr als 200 Millionen m3 Wasser und erwirtschaftet jährlich einen Gewinn von mehr als 1 Milliarde Euro. Demzufolge ist die Staffelung, zumal sie nur einen geringen Teil des abgepumpten Wassers betrifft, dem Unternehmen gegenüber absolut zumutbar. Genau deswegen müssen wir uns im parlamentarischen Raum die Frage stellen, ob die Regelung den Anforderungen des Verursacherprinzips gerecht wird oder ob hier weitergehende Regelungen erforderlich sind, wenn wir die Vereinbarung über einen verbesserten Hochwasserschutz und Landschaftswasserhaushalt wirklich umsetzen wollen.

(Beifall des Abgeordneten Dellmann [SPD])

Das Thema Wasser ist wie kaum ein anderes mit der Frage der Nachhaltigkeit verbunden. Nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserverwertung werden seit Jahren vor allem im ländlichen Raum kontrovers diskutiert. Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser ist ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Klimawandel stellt die Wasserpolitik vor neue Herausforderungen. Das haben das Jahr 2010 und der Jahresanfang 2011 gezeigt.

Die Diskussion um eine richtige und zukunftsweisende Gewässerunterhaltung ist intensiver geworden. Wir müssen dafür sorgen, dass einerseits wertvolles Wasser in der Landschaft gehalten werden kann und andererseits Hochwasserschäden vermieden werden.

Ich komme auf einen letzten Punkt zu sprechen. Ich kann mich noch gut an die Anhörung über die letzte Wassernovelle und an die heftige Kritik des Nachhaltigkeitsbeirates erinnern. Er vertrat die Auffassung, dass die Novelle nicht den Anforderungen an die Nachhaltigkeit genüge. Im Sinne der zu erarbeitenden Nachhaltigkeitsstrategie möchten wir als Fraktion DIE LINKE hier im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob weitere Ände

rungen im Wassergesetz erforderlich sind. Genau dazu laden wir die gesellschaftlichen Gruppen herzlich ein. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird wiederum Herr Abgeordneter Jungclaus die Aussprache fortsetzen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Schutz der Gewässer und des Landschaftswasserhaushaltes gehört angesichts des Klimawandels und seiner Folgen vor allem in Brandenburg zu den besonders dringenden Aufgaben des Landes. Daher begrüße ich grundsätzlich die Initiative der Regierungskoalition und besonders das Engagement der Linken, was das Thema Wassernutzungsentgelt angeht.

Allerdings benötigen wir eine Neuorientierung in der Wasserpolitik. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf leider nicht gerecht. Ein zentraler Kritikpunkt unsererseits ist die Fortsetzung der indirekten Subventionierung der Braunkohle. Seit 1994 gilt eine Ausnahmeregelung, die den Bergbau vom für alle anderen Branchen üblichen Wassernutzungsentgelt befreit. Jährlich entgehen dem Landeshaushalt ca. 23 Millionen Euro.

Die von Ihnen geplante Gesetzesnovellierung sieht leider vor, lediglich ein Zehntel des Gesamtvolumens, das zur Trockenhaltung der Gruben abgepumpt wird, von den Betreibern einzufordern, und das auch nur stufenweise. Das restliche Wasser, das auch in Zukunft zuzahlungsfrei sein soll, wird zu großen Teilen in Flüsse eingeleitet und ist damit für das Grundwasser, dem es entzogen wurde, verloren, obwohl dies gravierende Auswirkungen hat, beispielsweise das Trockenfallen wertvoller Feuchtgebiete oder die Versauerung von Flüssen.

Die kuschelig in ein Stufenmodell eingepackten Änderungen sind marginal. Die geplante Gesetzesänderung wird so zur Loyalitätsbekundung gegenüber Vattenfall, zeugt aber nicht von einem ernsthaften Interesse, die Kosten, mit denen der Braunkohlentagebau unsere Volkswirtschaft belastet, auch nur annähernd vom Verursacher wieder einzufordern. Sie müssen sich also die Frage gefallen lassen, welche Härten Sie vermeiden wollen, indem Sie dem Vattenfall-Konzern weitere Abgaben in Millionenhöhe erlassen. Und welche Härten glauben Sie andererseits, dem Landeshaushalt noch zumuten zu können, nur um auf lange Sicht an der Braunkohle als größtem Klimakiller unter den fossilen Brennstoffen festhalten zu können?

Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dass kostendeckende Wassernutzungsentgelte angestrebt werden. Dazu gehören erstens die sofortige Angleichung des Wassernutzungsentgeltes an das für alle anderen Branchen übliche Niveau, zweitens eine Befreiung davon lediglich für die Wassermengen, die nach dem Abpumpen wieder direkt demselben Gewässer zugeführt werden, sowie drittens eine Bezahlung des Wassers, das zur Flutung von Tagebauen gebraucht wird, falls die Ziele des Gewässerschutzes dabei nicht eingehalten werden.

Alle drei Punkte fordert auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, in der es heißt, dass die Umwelt- und Ressourcenkosten dem Verursacher zuzuordnen seien. Das sollte angesichts der Schäden, die durch den Braunkohlentagebau entstehen, doch wohl das Mindeste sein.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Kritikpunkte: Erstens sollte die grundsätzliche ökologische Ausrichtung der Bewirtschaftungsziele mehr gestärkt werden. Die Gewässerunterhaltung ist auf diese Zielstellung auszurichten. Selbstverständlich muss dies auch im Gesetzestext deutlich werden.

Zweitens finden wir in der vorliegenden Gesetzesnovellierung die Förderung des vorsorgenden Hochwasserschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Hier hat nach wie vor der technische Hochwasserschutz eine Vorrangstellung. Unsere Flüsse brauchen aber vor allem mehr Raum. Eine langfristig angelegte Hochwasserpolitik muss neue Prioritäten setzen. Die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsgebiete sowie die Anpassung der Siedlungsentwicklung und die Formen der Landnutzung an die Erfordernisse des Klimawandels sollten dabei ganz oben stehen.

Als dritten Punkt nenne ich unsere Forderung nach einer Neuausrichtung bei der Finanzierung der Gewässerunterhaltung. Hier muss zukünftig das Vorteilsprinzip gelten. Die derzeitig praktizierte rein flächenbezogene Kostenbeteiligung ist in höchstem Maße ungerecht, weil auch Grundstücke herangezogen werden, die von Unterhaltungsmaßnahmen nicht profitieren, zum Beispiel Waldflächen oder viele Naturschutzflächen. Die Landwirtschaft hingegen wird bevorzugt. Aber das kennen wir ja schon aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Wir sind der Auffassung, dass derjenige, der von der Gewässerunterhaltung profitiert, sie auch vorrangig finanzieren sollte.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass der vorliegende Entwurf der besonderen Bedeutung des Wasserhaushalts in Brandenburg bisher noch nicht ganz gerecht wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich im Ausschuss daraus noch etwas Vernünftiges machen lässt, und stimmen einer Überweisung selbstverständlich zu. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Die Landesregierung scheint auf einen weiteren Redebeitrag zu verzichten. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Falle einer Überweisung des Antrags an den Ausschuss der Änderungsantrag in Drucksache 5/3077, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 48 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung als mitüberwiesen gilt.

Ich komme nunmehr zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/3021, 2. Neudruck, eingebracht durch die Landesregierung, Änderungsgesetz wasserrechtlicher Vorschriften, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3023

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Woidke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um diesen Gesetzentwurf hat bereits hohe Wogen geschlagen. Ich hoffe, ich kann etwas zur Versachlichung der Debatte beitragen.

Bei den von uns vorgeschlagenen Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts geht es vor allen Dingen um drei Punkte.

Erstens wollen wir unnötige Hemmnisse beseitigen. Die Daseinsvorsorge und damit die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Gemeindeverbände ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, die sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz garantiert ist. Beschränkungen der kommunalen Daseinsvorsorge bedürfen einer besonderen Rechtfertigung. Eben vor diesem Hintergrund sind die Vorgaben des Subsidiaritätsprinzips zu ändern. Warum soll bei gleicher Qualität, gleicher Zuverlässigkeit und gleichen Kosten die Kommunalwirtschaft hinter der Privatwirtschaft zurückstehen? Wir brauchen hier einen Wettbewerb auf Augenhöhe. Wohlgemerkt: auf Augenhöhe! Ein grundsätzlicher Vorrang der Privatwirtschaft ist genauso undienlich wie ein grundsätzlicher Vorrang der Kommunalwirtschaft.

Zweitens: Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf die kommunalen Handlungsspielräume erweitern. In liberalisierten Märkten darf das Gemeindewirtschaftsrecht die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Unternehmen nicht unnötig behindern. Deshalb müssen auch Nebenleistungen zur Abrundung kommunaler Angebote zulässig und Betätigungen auch außerhalb des Gemeindegebietes möglich sein.

Drittens wollen wir Transparenz und demokratische Kontrolle stärken. Kommunale Unternehmen sind Teil der öffentlichen Hand. Sie nehmen öffentliche Aufgaben unter Einsatz öffentlicher Gelder wahr. Die gewählten Entscheidungsträger vor Ort, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete, Landräte und Bürgermeister, müssen daher die Möglichkeit haben, Unternehmensziele vorzugeben und deren Umsetzung zu kontrollieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs hat die Landesregierung zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Kommunen, mit kommunalen Unternehmen, mit der Privatwirtschaft und natürlich auch mit den Kammern geführt. Es gibt hier sehr oft sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Ausgestaltung des Gemeindewirtschaftsrechts. Die einen wollen sehr weitreichende Lockerun

gen, die anderen wollen eher strenge Vorgaben. Das scheint in der Natur der Sache zu liegen.

Ich möchte aber auf einige Punkte, die in den letzten Tagen, auch am heutigen Tag, in der Presse eine Rolle gespielt haben, etwas näher eingehen.

Erstens, zur Betätigung kommunaler Unternehmen im Ausland: Die Regelung über die wirtschaftliche Betätigung im Ausland verweist auf die Allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Daher ist die Auslandsbetätigung nur zulässig, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt. Ein Gewinnerzielungszweck reicht für eine solche Betätigung nicht aus. Die Betätigung muss gleichfalls in angemessenem Verhältnis zu Leistungsfähigkeit und Bedarf stehen. Zusätzlich dürfen Interessen des Landes und des Bundes nicht entgegenstehen, und die Kommunalaufsicht ist zu informieren.

In der Presse war zu lesen, dass das ein unerhörter Vorgang sei. Die Landesregierung habe vor, für kommunale Unternehmen ausländische Märkte zu öffnen, bzw. es kommunalen Unternehmen möglich zu machen, beispielsweise in China oder sonstwo auf der Welt zu investieren.

Die Wahrheit ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass derzeit zur Auslandstätigkeit im Gemeindewirtschaftsrecht des Landes Brandenburg überhaupt nichts geregelt ist. Die Normierung, die wir in diesem Gesetzentwurf formuliert haben, sieht daher zusätzliche Vorgaben im Vergleich zur geltenden Regelung vor; also nicht ein Weniger an Rechtsetzung in diesem Bereich, sondern hier erstmalig eine Normierung. Andersherum gesagt: Keine Erweiterung der Rechte kommunaler Unternehmen, sondern eher eine Einschränkung und Präzisierung.

Zweitens, Einführung der Staatswirtschaft in Brandenburg:

Frau Dr. Ludwig, es wäre nett, wenn Sie der Debatte folgen würden. Ich denke, Sie werden gleich reden. Vielleicht können Sie dann darauf eingehen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Ludwig [CDU])

Es gibt keinen Vorrang der Kommunalwirtschaft in Brandenburg, der aus diesem Gesetzentwurf herauszulesen wäre. Es geht aber - ich habe es vorhin schon gesagt - um Wettbewerbsfähigkeit auf Augenhöhe. Wer meint, dass die Neuregelungen zur Staatswirtschaft führen und damit den direkten Weg zum Kommunismus beschreiben, dem kann ich nur empfehlen, auch einmal in die Gemeindeordnungen und die Gemeindewirtschaftsrechte anderer Bundesländer zu schauen, in denen nach Ihrer Diktion der Kommunismus schon längst eingeführt worden ist. Ich meine hier vor allen Dingen zwei Länder. Ein Land ist der Freistaat Bayern,

(Zurufe von der SPD: Nein!)

das andere Land ist Baden-Württemberg.

(Oh! bei SPD und DIE LINKE - Zurufe)

Beide Länder sind kommunistischer Umtriebe eher unverdächtig.

(Zurufe)

Minister Woidke, lassen Sie eine Frage zu? Sie wird gestellt von wem wird sie gestellt?