Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Es wurde dargestellt, dass die Situation in den einzelnen Zweckverbänden bei den Aufgabenträgern in Brandenburg durchaus unterschiedlich ist. Sie stellt sich in den Regionen sehr differenziert dar. Dass es tatsächlich unterschiedliche Wege gibt, die die Aufgabenträger momentan beschreiten, wurde ebenfalls klar. Drei Aufgabenträger haben drei unterschiedliche Wege zur Lösung des Altanschließer-Problems dargestellt: das Gebührenmodell, das System der differenzierten Beitragserhebung sowie die Übernahme der NeuanschließerBeiträge für die Altanschließer. Diese drei Modelle wurden vorgestellt und diskutiert.

Erkenntnisse gab es für die Landesverwaltung und für die Verbände: Die gesetzlichen Möglichkeiten sind in Brandenburg ausreichend und gut. Wir haben die Möglichkeit, auf der regionalen Ebene - den regionalen Gegebenheiten angepasst - zu reagieren. Eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist ist

aus der Sicht eines großen Teils der Verbände kontraproduktiv. Als weitere Erkenntnis - das gilt auch für mich - wurde festgehalten, dass man im Gespräch bleiben muss. Wir werden diese Veranstaltung in ähnlicher Form wiederholen, um auf diesem schwierigen Weg der Lösung des Altanschließer-Problems in Brandenburg näherzukommen. - Danke.

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Schierack hat Gelegenheit, die Frage 554 (Vergütung von Pflegeleistungen) zu formulieren.

Pflegeleistungen werden in Brandenburg im Bundesvergleich mit am geringsten vergütet. Für gleiche Pflegeleistungen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zahlen die Kassen beispielsweise unterschiedliche Summen. Bereits im Jahr 2000 wurde erstmals während der Verhandlungen zwischen den Kassen und den Leistungserbringern im Pflegebereich durch eine Schiedsstelle ein Gutachten über Pflege-, Wegeund Koordinationszeiten angemahnt. Das Gutachten soll als Grundlage für eine angemessene Pflegevergütung in Brandenburg dienen. Am 7. April 2011 fand ebenfalls ein Landespflegeausschuss statt; dort wurde noch einmal eine Analyse und Evaluation der vorhandenen Vergütungssysteme angemahnt.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Tatsache, dass bis zum heutigen Tag dieses Gutachten nicht erstellt wurde?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Schierack, es ist richtig: Die Vergütung für die ambulante Pflege erfolgt im Land Brandenburg einheitlich. Im Norden, im Süden, im Osten und im Westen haben wir die gleichen Vergütungssätze. Natürlich ist es so, dass sich die Vertragsparteien darauf in der Regel verständigen.

Vertragsparteien sind die Träger der ambulanten Pflegedienste und die Vertreter der Kassen - aufgepasst: die Vertreter der Pflege- und der Krankenkassen -, und auf der anderen Seite stehen, wenn wir über ambulante Dienste reden, die Kommunen als Träger der örtlichen Sozialhilfe. Das betrifft die Zuständigkeit für diesen Bereich des BSHG.

Die Schiedsstelle ist ebenfalls mit diesen drei Vertragspartnern besetzt. Das Land ist somit in dieser Schiedsstelle nicht vertreten. Wir haben gleichwohl bei der Schiedsstelle angerufen und gefragt: Was sind das für Begehren? - Das konnte man uns aber nicht sagen. Die Unterlagen aus dem Jahr 2000 sind sowieso nicht da. Gestern hat man mir gesagt: Das soll wohl im Jahre 2009 auch noch einmal geschehen sein.

Jetzt ist meine Frage - das können Sie durch Kopfnicken bestätigen -: Vermuten auch Sie, dass es eher um eine Versicherungsleistung der Krankenkasse als um eine der Pflegekasse geht? Dann wäre nämlich meine Kollegin Tack zuständig, und

wir würden die Antwort nach Nachfrage bei der Schiedsstelle schriftlich nachreichen.

Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Ich halte es für richtig, dass sich die Vertragspartner auf ein solches Gutachten einigen. In der Tat schwelt der Streit seit vielen Jahren. Wir haben nicht nur die Vermutung, sondern die Gewissheit, dass die Pflegesätze in Brandenburg die niedrigsten sind, die es überhaupt gibt. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind sie ähnlich niedrig. Es hat einfach keinen Sinn, wenn wir bei uns für viel Landesgeld und Geld der Träger - die bezahlen auch die Leistungen - Menschen für Pflegeberufe ausbilden, die Ausgebildeten aber dann, weil sie bei uns schlechter vergütet werden, woanders tätig werden, zum Beispiel in Berlin; da ist man mit der S-Bahn in 20 Minuten. In Bayern und BadenWürttemberg sind die Vergütungen noch höher. - Wenn es sich um diese Leistungen handelt, gehen wir dem gern konkret nach.

Herr Schierack hat eine Nachfrage.

Ich mache es kurz: Ja, es geht auch um diese Leistungen, die von der GKV bezahlt werden. Da sind Sie als Aufsichtsbehörde mit im Boot. Deswegen lautet meine Frage: Wie können Sie darauf hinwirken, dass ein solches Gutachten erstellt wird? Es geht dabei noch nicht einmal primär um eine Anhebung der Preise, sondern um eine Bewertung der Leistungskomplexe, beispielsweise Fahrzeiten und Pflegezeiten. Erst auf dieser Grundlage wird eine Diskussion über die Vergütung der Leistungen überhaupt ermöglicht.

Für die GKV ist, wie gesagt, Kollegin Tack zuständig. Deshalb habe ich angeboten, noch einmal konkret nachzufragen.

(Prof. Dr. Schierack [CDU]: Ich frage die Landesregie- rung!)

- Ja. Ich habe das zu spät gesehen. Wir haben erst gestern Abend darüber gesprochen. Mir ist jetzt klar, dass das gar nicht in meine Zuständigkeit fällt. Gleichwohl müssen sich die Vertragspartner auf ein solches Gutachten einigen. Einer der Partner muss das Gutachten auslösen. Ich unterstütze das gern. Das können wir bilateral klären, und die Antwort wird schriftlich nachgereicht.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 555 (L 902 zwischen Golmer Chaussee und Grube), gestellt von der Abgeordneten Teuteberg. Bitte sehr.

Der Abschnitt der Landesstraße 902 zwischen der Golmer Chaussee und dem Ortseingang Grube ist dringend sanierungsbedürftig. Vor allem der Teilabschnitt vom ehemaligen Bahnhof Bornim-Grube bis zum Ortseingang ist in einem so schlechten Zustand, dass Verkehrsgefahren bestehen. Die Landesstraße verbindet Potsdam über die Ortsteile Bornim,

Golm und Grube mit der Anschlussstelle der A 10. Das derzeitige Verkehrsaufkommen von ca. 5 000 Fahrzeugen pro Tag, das Prognosen zufolge noch ansteigen wird, macht eine grundhafte Sanierung notwendig. Bisher werden Straßenschäden aber nur geflickt.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Relation stehen die jährlichen Instandhaltungskosten der Landesstraße 902 zwischen dem ehemaligen Bahnhof Bornim-Grube und dem Ortseingang Grube sowie der Golmer Chaussee und dem ehemaligen Bahnhof zu einer grundhaften Sanierung dieser beiden Abschnitte und damit einer bis zu zehn Jahre nicht sanierungsbedürftigen Landesstraße?

Staatssekretär Bretschneider wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Teuteberg, das Thema L 902 zwischen der Golmer Chaussee und Grube ist mir durchaus bekannt, da ich in Eiche wohne und diese Strecke quasi in Kontinuität befahre, wenn ich zur Autobahn will. Dessen ungeachtet will ich Folgendes festhalten: Es gibt im Land Brandenburg eine Reihe von Landesstraßen, die in einem Zustand sind, den die Straßenbauverwaltung selbst und auch die Bürgerinnen und Bürger als verbesserungswürdig erachten. Jeder von Ihnen wird die eine oder andere Initiative in diese Richtung unterstützt haben.

Angesichts der Tatsache, dass das Geld, das im Einzelplan 11 bereitgestellt wird, nicht reicht, mussten wir Kriterien festlegen, wie wir mit dem Thema umgehen wollen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Landesstraßennetz andere Maßnahmen gibt, die deutlich höhere Priorität aufweisen. Insofern hilft auch der Vergleich zwischen den Investitionskosten für eine grundhafte Sanierung und den Kosten für das Flicken nicht weiter, weil das kein wertschöpfender Vorteil ist. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Volumen der jährlichen Flickungen sehr gering ist, was die Gewährleistung der Verkehrssicherheit angeht. Selbstverständlich wird die Nutzbarkeit der L 902 weiterhin sichergestellt, und zwar in dem Sinne, dass sie verkehrssicher bleibt.

Es gibt eine Nachfrage. Frau von Halem, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, in dem besagten Straßenabschnitt gibt es eine hundertjährige Eichenallee. Würde nicht bei einer grundhaften Sanierung das Wurzelwerk dieser Eichen beschädigt? Müsste nicht damit gerechnet werden, dass in diesem Fall die Eichenallee in ihrem Bestand gefährdet würde?

Ich gehe davon aus, dass grundhafte Sanierungsmaßnahmen, wenn sie von der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden, in einer solchen Qualität erfolgen, dass die Bäume nicht ge

fährdet werden. Aber die Frage stellt sich mangels vorhandener Finanzmittel ohnehin nicht.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wunderbar! Ein Glück, dass wir kein Geld haben!)

Schwein gehabt! - Wir kommen zu Frage 556 (Keine Förde- rung für überflutete landwirtschaftliche Flächen), gestellt vom Abgeordneten Vogel. Bitte, Herr Abgeordneter.

Laut Presseberichten, namentlich der „MOZ“, wird für die vom Binnenhochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Flächen im Oderbruch die Direktzahlung infrage gestellt. Es war der Leiter des Amtes für Landwirtschaft des Kreises Märkisch-Oderland, der solches getan hat.

Daher frage ich die Landesregierung: Müssen Landwirte im Oderbruch, deren Flächen durch das Binnenhochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurden, um die Zahlung der Flächenprämie bangen?

Wiederum antwortet Staatssekretär Bretschneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Vogel, ich könnte es kurz machen und sagen: Die Landwirte müssen nicht darum bangen.

Zur Erläuterung möchte ich einige Sätze ergänzen: Das Ganze basiert auf der Verordnung Nr. 73/2009 des Rates der EG in Verbindung mit bestimmten Durchführungsverordnungen. Danach können Direktzahlungen dann gewährt werden, wenn auf der beantragten Fläche eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt oder die Fläche in einem guten landwirtschaftlichökologischen Zustand gehalten wird. Dazu gibt es noch einige Ausführungsbestimmungen. Diese können alle eingehalten werden. Das gilt für 2011 und - ich füge an: wenn die Landwirte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, über die sie informiert werden - gleichermaßen für 2012.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 557 (PMO-Vermögen für Gedenkstätte Sachsenhausen). Bitte sehr.

Gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 30.06.2009 sind der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten 950 000 Euro aus dem sogenannten PMO-Vermögen - „PMO“ steht für „Parteien und Massenorganisationen der DDR“ - zur Verfügung gestellt worden.

Ich frage die Landesregierung: Welcher Anteil dieser Summe ist explizit für die Gedenkstätte Sachsenhausen - hier insbeson

dere für die sogenannte Zone 2 - verwendet worden bzw. noch vorgesehen?

Darauf antwortet Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Melior, nach dem Kabinettsbeschluss vom 30.06.2009 zur Förderung von Maßnahmen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten werden insgesamt rund 950 000 Euro eingesetzt; das haben Sie schon gesagt. Konkret soll in der Gedenkstätte Sachsenhausen die sogenannte Zone 2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In dieser Zone wurden Verurteilte der sowjetischen Militärtribunale inhaftiert. Zweitens soll die Ausstellung der Dokumentationsstelle des Zuchthauses Brandenburg-Görden überarbeitet werden. Diese widmet sich der Geschichte der politischen Strafjustiz und des Strafvollzugs in der Zeit des Nationalsozialismus, der SBZ und der DDR.

Im September 2010 und im März 2011 erhielt die SBG aus PMO-Mitteln 156 530 Euro für Maßnahmen zur Neugestaltung des Eingangsbereichs der Zone 2 und mit der Zweckbestimmung „Ergänzung des Leitungssystems“. Die Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen worden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Beräumung und Einfriedung des östlichen Teils der Baracke 2 sowie zur Kenntlichmachung der früheren Barackenstandorte vorgesehen.

Der Förderantrag dazu liegt vor. Es sind 160 000 Euro dafür in Ansatz gebracht. Mit Schreiben des MWFK vom Februar 2011 wurde der SBG eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gewährt, sodass davon auszugehen ist, dass die Maßnahmen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Man kann nun die Gelder, die für die verschiedenen Maßnahmen aufgewandt werden, addieren; das ist eine Übung im Kopfrechnen. Die weiteren Mittel werden wie folgt verwendet - die Maßnahmen sind zum Teil in der Planung und zum Teil schon im Vollzug -: Die Neugestaltung der Dokumentationsstelle Brandenburg und der Ausbau von Räumen des sogenannten Alten Zuchthauses am Nikolaimarkt werden noch einmal mit rund 495 000 Euro vorangebracht, sodass dafür auf der Basis der Beschlussfassung des letzten Stiftungsrates die Umsetzung der Baumaßnahmen veranlasst ist.

Frau Melior hat Nachfragen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das heißt, die Mittel werden ausschließlich für die beiden genannten Dinge - Zone 2 Sachsenhausen und Brandenburg-Görden - eingesetzt?

(Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst: Exakt!)

Hintergrund meiner Frage ist, dass Herr Prof. Morsch in der Enquetekommission sagte, die restlichen Mittel seien frei ver

fügbar. Das hat uns etwas nachdenklich gestimmt. Gehe ich also recht in der Annahme, dass die Mittel für diese beiden Dinge eingesetzt werden und damit nicht der gänzlich freien Verfügung anheimgestellt sind?