Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

fügbar. Das hat uns etwas nachdenklich gestimmt. Gehe ich also recht in der Annahme, dass die Mittel für diese beiden Dinge eingesetzt werden und damit nicht der gänzlich freien Verfügung anheimgestellt sind?

Nein, sie stehen überhaupt nicht zur freien Verfügung, sondern sind dezidiert für diese beiden Projekte - in unterschiedlichen Teilnominierungen - bestimmt, und diese sind weitestgehend auf dem Weg; zumindest ist der vorläufige Maßnahmenbeginn genehmigt.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 558 (Zukunft des Pro- jekts „Klasse! Musik für Brandenburg“), gestellt von der Abgeordneten Große.

Am Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“, das übrigens auch wesentlich aus PMO-Mitteln finanziert wird, nehmen derzeit 72 Klassen an 45 Schulen teil. Sie kooperieren mit 19 Musikschulen. Damit werden 1 800 Kinder erreicht, die ein Instrument spielen. Der Unterricht wird zumeist im Tandem jeweils von einer Lehrkraft der Schule und der Musikschule, was für alle gut ist - erteilt. Bis 2013 sollen 3 250 Kinder in 129 solcher Klassen Unterricht an verschiedensten Instrumenten erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sieht sie die notwendige Finanzierung der Fortbildung der Lehrkräfte für das immer größer werdende Projekt als gesichert an?

Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, bevor ich auf Ihre Frage zur Fortbildung der Lehrkräfte und deren Finanzierung eingehe, möchte ich - noch einmal zum Verständnis - Folgendes voranstellen:

Die Initiative zum Klassenmusizieren an Grundschulen begann im Mai 2009. Die Grundschulen konnten sich über ihre Schulträger für eine Teilnahme an dem Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“ bewerben. Vorrangig wurden Grundschulen in sozialen Problemlagen und im ländlichen Raum berücksichtigt. Dies war auch die Intention, mit der wir damals das Sonderprogramm „Musische Bildung für alle“ vorangebracht haben.

Die Auswahl der Schulen traf der Vorstand des Landesverbandes der Musikschulen, der mit der Ausreichung der Gelder aus diesem Programm beauftragt ist. Die Teilnahme an „Klasse! Musik für Brandenburg“ ist nur im Rahmen einer Kooperation zwischen Grundschule und einer laut Brandenburgischem Musikschulgesetz förderfähigen Musikschule möglich.

Da der Musikklassenunterricht im Rahmen der regulären Stundentafel gemeinsam von der Lehrkraft der Schule und der Lehrkraft der Musikschule durchgeführt wird, ist ein gemein

samer Besuch einer Fortbildung mit fünf zweitägigen Weiterbildungsmodulen verbindlich vorgesehen. Dies hat sich auch als sehr positiv erwiesen.

Auf diese Fortbildung bezieht sich Ihre Frage. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die Finanzierung der Fortbildung wurde in den Jahren 2009 und 2010 über Zuwendungen in Höhe von jeweils 10 200 Euro abgesichert, die der Landesverband der Musikschulen von meinem Ministerium erhalten hat. Ein Antrag für das Jahr 2011 liegt bis jetzt nicht vor. Durch mein Haus ist allerdings Haushaltsvorsorge getroffen worden, sodass von uns aus eine Unterstützung auch im Jahr 2011 möglich sein wird. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen noch zur Frage 559 (Abschluss- bericht über die Evaluierung des Nationalparks Unteres Oder- tal), gestellt vom Abgeordneten Wichmann.

Der Abschlussbericht zur Evaluierung des Nationalparks wurde kürzlich vorgestellt. Darin werden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, die gesetzlich verankerte Regelungen infrage stellen. Dazu gehören zum Beispiel die „Reduzierung“ von Trassen durch den Nationalpark wie Pipelines, Abwasserdruckleitungen, der Ausbau der HofriWa oder der Korridor für die B 166. Zudem wird die „kontinuierliche Rückführung landwirtschaftlicher Nutzung“ durch Änderung des „Wassermanagements“, Beseitigung von Wirtschaftswegen sowie Melkständen gefordert. Dabei bleibt die Frage der Kompensation für die landwirtschaftlichen Betriebe völlig ungelöst. Zudem wird die Herstellung eines Biotopverbundes zum Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin vorgeschlagen, indem weitere „Ackerflächen zwischen dem Nationalpark und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ umgestaltet werden sollen. Diese Maßnahmen sind geeignet, erhebliche Zweifel an den bisher gefundenen Kompromissen und Absprachen zu wecken, sollten sie die Grundlage zukünftigen Handelns der Landesregierung in Sachen Nationalpark Unteres Odertal werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie gedenkt sie mit den im Endbericht des Komitees zur Evaluierung des Nationalparks Unteres Odertal vorgeschlagenen Maßnahmen zur Fortentwicklung des Nationalparks umzugehen?

Das sagt uns Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wichmann, ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung wird sehr offensiv mit diesem Abschlussbericht umgehen. Er ist öffentlich und auf der Internetseite unseres Ministeriums nachzulesen. Wir werden zum einen diesen Abschlussbericht zielorientiert und sehr differenziert bewerten das vermittelt auch Ihre Fragestellung - und die Schlussfolgerungen ziehen, weil wir froh sind, dass es diesen Abschlussbericht gibt. Zum anderen werden wir den Nationalpark Unteres Odertal stärken, um die Potenziale, die damit in Verbindung stehen, besser zu nutzen.

Deshalb möchte ich sagen, dass die wichtigste Botschaft, die uns der Abschlussbericht vermittelt - der Nationalpark ist in der Region „angekommen“ und auf einem guten Weg -, dem sehr entgegenkommt und wir eine gute Basis sehen, den Nationalpark zu stärken. Die Handlungsempfehlungen, die uns die Experten gegeben haben, nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Das haben wir schon öffentlich gemacht. Wir werden gemeinsam Schritt für Schritt die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Der Kreistag Uckermark hat sich bereits damit befasst.

Wir wollen auch darauf eingehen, dass der Nationalpark im Vergleich zu den anderen drei deutschen Nationalparks noch nicht optimal entwickelt ist. Dies sagt uns der Bericht ebenfalls. Der Nationalpark hat eine Sonderstellung in verschiedener Hinsicht: Er ist der einzige Flussauen-Nationalpark in Deutschland und hat im Vergleich zu den anderen Parks einen hohen Anteil Sie haben danach gefragt, wie sich die Situation ändern wird an privatem Eigentum von immer noch 18 % an der Gesamtfläche. Er weist auch einen hohen Anteil landwirtschaftlicher Grünflächennutzung auf.

Bis 2013 - das wissen Sie - soll das große Flurneuordnungsprogramm abgeschlossen sein, um die gesetzliche Zielstellung zu realisieren, den Wildnisanteil im Nationalpark zu erhöhen.

Herr Wichmann, das Evaluierungskomitee hat eindeutig festgestellt, dass die Novelle des Nationalparkgesetzes 2006, die wir damals gemeinsam verabschiedet haben, zu einer deutlichen Stärkung des Nationalparks beigetragen hat. Das, was in der Presse bedauerlicherweise zu lesen war - die Gesetzesnovelle wurde infrage gestellt; Sie haben sich an dieser Veröffentlichung beteiligt -, halte ich für Bemerkungen in die falsche Richtung. Wir sind froh, dass die Novelle so wirkungsvoll gewesen ist, und werden alles sein lassen, sie infrage zu stellen, da wir seit 2006 mit der neuen Nationalparkleitung einen großen Fortschritt erzielt haben.

Alle weiteren Schritte - personelle Stärkung, Nachdenken im Ressort, ein eigenes Nationalparkamt einzurichten, Entwicklungshemmnisse beseitigen, was die landwirtschaftliche Grünlandbewirtschaftung, die Zersplitterung der Flächen und vor allem auch die nutzungsorientierte Steuerung des Wassermanagements betrifft - werden wir im Zusammenhang mit dem neuen Flurneuordnungsverfahren realisieren. Sie wissen das, wir haben uns öffentlich dazu geäußert.

Ich glaube, der richtige Weg ist eingeschlagen. Ich schlage Ihnen vor - weil es den Rahmen der Fragestunde sprengen würde -, dass wir uns sehr detailliert mit den Schlussfolgerungen des Abschlussberichts im Ausschuss - ich glaube, Kollege Jungclaus hat das schon auf die Tagesordnung der nächsten oder übernächsten Sitzung gesetzt - und nach Möglichkeit vor Ort auseinandersetzen, damit wir wissen, worüber wir reden.

Es gibt drei Nachfragen. Herr Wichmann als Erster.

Sie haben gesagt, Sie wollen die vorgeschlagenen Maßnahmen offensiv und differenziert umsetzen. Ich frage ganz konkret: Plant die Landesregierung eine Änderung des Nationalparkgesetzes, um die im Endbericht vorgeschlagenen Maßnahmen um

setzen zu können? Ist sichergestellt, dass die Landwirtschaft dann ausreichende Kompensationen für den Flächenentzug bekommt, der dann in diesem Territorium fortgesetzt werden würde?

Herr Kollege, ich glaube, ich habe mich eindeutig ausgedrückt. Es wird keine Veränderung des Nationalparkgesetzes ins Auge gefasst - erstens.

Zweitens: Ein sehr kompliziertes - das größte - Bodenneuordnungsverfahren soll bis 2013 abgeschlossen sein. Dann werden genau diese Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt, und der Flächenaustausch wird erfolgen.

Herr Bischoff hat die nächsten Nachfragen.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die sehr klaren Aussagen: Es wird keine Änderung des Nationalparkgesetzes geben, es wird nicht an den Kompromissen gerüttelt.

Es gibt zwei wichtige Verordnungen, eine über die Angelei und Fischerei und eine über die Jagd. Drittens gibt es dezidiert Verträge mit der hiesigen regionalen Wirtschaft über die Zuwasser- und Abwasserleitungen. Meine Frage lautet: Gehe ich recht in der Annahme, dass kein Zweifel daran besteht, dass diese Vereinbarungen gelten und nicht verändert werden?

Das kann ich eindeutig mit Ja beantworten.

Vielen Dank.

Es gibt noch eine Frage von Herrn Krause.

Ich habe noch eine Frage, weil mich die Diskussion vor Ort etwas irritiert. Haben Sie die Akteure, die es vor Ort gibt, eingebunden? Ich gehe zwar davon aus, möchte jedoch, weil ich das nicht nachvollziehen kann, explizit nachfragen, ob die Akteure, die vor Ort handeln, in diese Diskussion einbezogen waren.

Die Frage habe ich nicht richtig verstanden, Herr Krause. Der Abschlussbericht liegt vor und ist mit den Akteuren vor Ort besprochen worden. Jetzt geht es darum zu entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt, welche Schlussfolgerungen gezogen werden. Das machen wir - vor allem die Leitung des Nationalparks - nun mit allen Akteuren vor Ort gemeinsam. Der bisherige Erfolg des Nationalparks hat unter anderem damit zu tun, dass aus der Erkenntnis, dass man diesen Nationalpark nur gemeinsam stärken kann, alle Akteure gemeinsam agieren. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Wir werden dem

nächst mit beiden Landräten das Gespräch führen, um in Vorbereitung der Schaffung eines Nationalparkamts zum Beispiel darüber zu sprechen, mit welchen Kompetenzen das Amt ausgestaltet werden soll.

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.13 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der ersten Gruppe vom ElsterschlossGymnasium Elsterwerda. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Elsterwerda hat Schulausflug; es gab gestern bereits zwei Gruppen, heute sind Sie bei uns. Ich hoffe, Sie reden an der Schule über alle gewonnenen Erkenntnisse.

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 3:

Stellungnahme der Landesregierung zur aktuellen Berichterstattung und dem weiteren Umgang mit dem im Bundeskabinett verabschiedeten CCS-Gesetzentwurf

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Ministerpräsident Platzeck, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen sehr deutlich verspürt - nicht nur in Deutschland, sondern weltweit -, dass für eine moderne, komplexe Gesellschaft die Frage der Energieversorgung die für die Zukunftsgestaltung wahrscheinlich wichtigste Frage überhaupt ist.

Energieversorgung braucht lange Linien und fundierte Konzepte. Vor einem knappen Jahrzehnt wurde eines der Fundamente in dem inzwischen legendären Atomkompromiss gelegt; er war schwierig auszuhandeln. Dort wurde zum ersten Mal ein Horizont eröffnet, ein Horizont für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergieerzeugung und für das Hochfahren anderer Energiequellen. Das gab Planungssicherheit für wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse. Es gab aber noch etwas anderes: Es gelang zum ersten Mal in Deutschland, einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu entschärfen und für diesen Konsens 90 % Zustimmung zu erreichen. Das ist in Deutschland etwas sehr Seltenes.

Die amtierende Bundesregierung hat vor einigen Monaten ohne jeden erkennbaren, herleitbaren Grund, ohne jede neue Erkenntnis genau diesen Konsens aufgekündigt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Genau!)