Deshalb unterstützt das MBJS diese Einrichtungen auch weiterhin durch die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden. Insbesondere die vom Verband Bildung und Erziehung geäußerte
Behauptung, es seien im kommenden Schuljahr keine Stunden für die Waldschule Am Wildpark mehr vorgesehen, ist nicht zutreffend. Der Waldschule Am Wildpark wurden im laufenden Schuljahr 2010/11 insgesamt 16 Wochenstunden zur Verfügung gestellt, die gleiche Anzahl von Stunden wird es auch im kommenden Schuljahr geben. Insofern ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 4. Mai 2011, sich für den Erhalt von 10 Stunden einzusetzen, übertroffen worden. - Danke.
Vielen Dank für diese beruhigende Antwort. - Wir kommen zur Frage 593 (Eicheneinschlag im Land), die die Abgeordnete Hackenschmidt stellen wird.
Die Eiche ist eine der bedeutendsten Baumarten für den deutschen Forst. Obwohl von jeher wegen ihrer Langlebigkeit in der Forstwirtschaft beliebt, sind Eichen in Brandenburg nur in geringem Umfang vorhanden. Das liegt zum Teil an zu vielen Nadelholzmonokulturen, vor allem der Kiefer. Des Weiteren sind Eichen durch Klimaveränderungen und natürliche Feinde gefährdet. Im Rahmen eines Waldumbaus in Brandenburg soll der natürliche Anteil der Stiel- und Traubeneichen von 39 % an der Waldfläche wiederhergestellt werden. Zurzeit beträgt er ca. 5 %. Im Rahmen von Aufforstungsmaßnahmen werden deshalb schon seit einigen Jahren vermehrt Eichenmischwälder gepflanzt, die dem natürlichen Waldbestand entsprechen. Um jedoch einen nachhaltigen Waldumbau bei den gegebenen natürlichen Bedingungen zu gewährleisten, ist es unabdingbar, den Eicheneinschlag im Land im Auge zu behalten, sodass ein Nettozugewinn, vor allem der gewünschten Waldformen, zu verzeichnen ist.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden für das Erreichen eines nachhaltigen Waldumbaus ergriffen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir kommen von der Waldschule zum Waldumbau. Waldschule ist wichtig, damit schon Kinder die Bedeutung des Waldes erkennen und auch dafür sorgen, dass über Generationen hinweg Wald erhalten bleibt.
Die Frage beschäftigt sich mit dem Waldumbau und der Entwicklung des Eichenanteils an der Waldfläche. Gestatten Sie mir deshalb einige Ausführungen zum Waldumbau im Land Brandenburg, der ein sehr langfristiger Prozess ist und sich nicht von einem Jahr zum anderen vollzieht.
Im Land Brandenburg dominiert die Kiefer mit einem Flächenanteil von über 70 %. Dies ist historisch so entstanden, auch aufgrund der intensiven Bewirtschaftung. Diese Baumart ist ge
genüber Forstschädlingen, Sturm und Waldbränden besonders gefährdet. Durch einen Waldumbau auf dafür geeigneten Standorten, insbesondere durch Pflanzung einer weiteren Baumart, meist einer Laubbaumart, ist es möglich, die Kiefernbestände sukzessive zu stabilisieren und zu naturnahen, strukturreichen Mischwäldern zu entwickeln. Das ist jedoch ein längerfristiger Prozess.
Insbesondere im Süden Brandenburgs, Frau Abgeordnete, wo Sie Ihren Wahlkreis haben, stellt die Entwicklung von Eichenbeständen in Mischung mit Kiefern durch die dort vorherrschenden nährstoffarmen und trockenen Standorte eine ökologische und - ich betone - eine ökonomische Alternative zu den Kiefernmonokulturen dar. In den letzten 20 Jahren konnte der Wald in Brandenburg auf ca. 70 000 ha umgebaut werden; dabei dominierte die Pflanzung von Buche und Eiche.
Im Folgenden möchte ich Ausführungen zur Entwicklung der Eiche im Land Brandenburg machen. Die Zahlen der zweiten Bundeswaldinventur 2002 und der Inventurstudie des Bundes 2009 belegen einen Anstieg der Eichenfläche im Land Brandenburg von 5,3 auf 5,7 % - eine Flächenzunahme von ca. 1 700 ha. Der Holzvorrat der Eiche entwickelte sich in diesem Zeitraum von 269 m2 pro Hektar auf 279 m2 pro Hektar. Bei der Festlegung langfristiger Waldentwicklungsziele in Brandenburg werden bereits prognostizierte und deutlich werdende Klimaveränderungen beachtet. Zur Risikominimierung wird deshalb auf Baumvielfalt in den Beständen gesetzt, sodass neben Buche und Eiche künftig auch weitere Baumarten an Bedeutung gewinnen.
Gegenwärtig stellt die Eiche auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus eine Problembaumart dar. Seit einigen Jahren weist diese Baumart im Rahmen der Waldzustandskontrolle den höchsten Kronenverlichtungsgrad auf, was zu Zuwachsverlusten und zum frühzeitigen Absterben führt. Dieses Problem haben wir auch mit den privaten Waldbesitzern zu beraten. Viele private Waldbesitzer denken auch darüber nach, den Bestand durch Unterpflanzung zu verbessern, sie werden aber zunehmend skeptisch gegenüber der Eiche. Da gibt es mit Sicherheit noch Aufklärungsbedarf.
Trotzdem ist - auch Eichen sind erntereif - ein Eicheneinschlag notwendig. Im Jahr 2010 betrug er 65 000 Festmeter - rund 6 % des gesamten Holzeinschlags des Landesbetriebes Forst. Ich kann mich nur auf die Zahlen des Landesbetriebes Forst beziehen; von den privaten Waldbesitzern stehen uns nicht alle Daten zur Verfügung, da gibt es nur Schätzungen.
Ich sage hier auch eins: Wald und Holz sind sehr wertvoll; deshalb wird es weiterhin einen Einschlag im Eichenbestand geben. Holz ist sehr nachgefragt; deshalb gilt es auch dafür zu sorgen, dass die Hektarzahl bewirtschafteten Landeswaldes erhalten bleibt. Das ist wichtig. Immerhin: In dem Cluster der Holzindustrie und derjenigen, die darauf angewiesen sind, sind 15 000 Arbeitsplätze. Ich möchte mich ausdrücklich bei meinem Kollegen Christoffers bedanken, der vielfältige Unterstützungsmaßnahmen zur Erhaltung dieser Arbeitsplätze vorsieht. Waldumbau, Waldentwicklung, auch Arbeitsplätze, gerade im ländlichen Raum, gehören zusammen. Ich denke, wir sind bei allen Problemen auf einem guten Weg, aber eben auf einem langfristigen guten Weg. - Danke schön.
Herr Minister, Sie haben schon völlig zu Recht klargestellt, dass man mit Sicherheit darüber streiten kann, ob die Eiche die wichtigste Baumart ist; das lassen wir mal so stehen. Was mich aber interessieren würde - die Frage zielte darauf ab, so habe ich es zumindest verstanden -, ist, ob wir über die im brandenburgischen Waldgesetz festgelegten Regularien für die forstwirtschaftliche Nutzung hinaus einen besonderen Schutz für die Eiche brauchen. Mich würde interessieren, wie Sie dazu stehen.
Herr Abgeordneter, ich sehe die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes nicht, sondern mit einer maßvollen Entwicklung sollten wir dafür sorgen, dass der Eichenbestand Stück für Stück wächst, das Eichenholz aber eben auch für die Zwecke zur Verfügung gestellt wird, die notwendig sind.
Der Abgeordnete Domres stellt die Frage 594 (Kritik des Bundesrechnungshofes zur Steuerermäßigung für Handwerker- leistungen).
Der Bundesrechnungshof empfiehlt in einem Prüfbericht aufgrund von hohen Mitnahmeeffekten die Abschaffung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Demnach wurde festgestellt, dass in rund 70 % der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen die Steuerermäßigung Leistungen von Schornsteinfegern betraf, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten wie das Warten von Heizungen und Aufzügen, die aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig sind. Im Weiteren verweisen die Prüfer darauf, dass in einem hohen Maße Leistungen für Steuerermäßigungen geltend gemacht wurden, die ohnehin legal vergeben werden müssen, weil die Kosten für Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden den Mietern oder Miteigentümern gegenüber nachzuweisen sind.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vor dem Hintergrund, dass es Ziel des Gesetzgebers ist, mit der Steuerermäßigung Anreize für mehr legale Beschäftigung in Privathaushalten zu schaffen, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Nachfrage nach Handwerkerleistungen generell zu steigern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Domres, Recht hat er - der Bundesrechnungshof. Die Punkte, die jetzt bemängelt werden, sind bereits 2008 im Bericht des Bundesfinanzministeriums genannt worden. Das sind die gleichen Punkte, die bei der damaligen Debatte zur Einführung des Gesetzes von der PDS im Bundestag genannt worden sind. Jetzt ist das Realität und nachweisbar.
Die Steuerermäßigung nach § 35 a Einkommenssteuergesetz hat nicht dazu beigetragen, die Schwarzarbeit signifikant einzudämmen. Insofern sind die minimierten Steuereinnahmen des Landes, die dadurch entstanden sind, als Steuerausfälle zu beklagen. Wenn man dieses Gesetz nicht gemacht hätte, könnte man dieses Geld sehr wohl für gute und andere sinnvolle Projekte nutzen.
Sie haben selber gesagt, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass bis zu 70 % der Steuerausfälle dadurch bedingt sind, dass sie für Arbeiten genutzt werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie haben also keine positive Auswirkung für die kleinsten, kleinen und mittelständischen Unternehmen. Ich teile aber nicht die pauschale Feststellung des Bundesrechnungshofes, man solle deswegen das Gesetz einfach abschaffen.
Ich glaube, dass die Vorschläge des Zentralverbands des Deutschen Handwerks in die richtige Richtung gehen. Die richten sich darauf aus, das umzubauen. Die pflichtigen Aufgaben sollen herausgenommen werden. Ein bestimmter prozentualer Anteil soll Berücksichtigung finden. Bei einer Rechnungshöhe bis 20 000 Euro könnten das beispielsweise 20 % sein. Diese Vorschläge halte ich für überlegenswert.
Die Landesregierung denkt darüber nach, so zu verfahren. Es gilt also ein Ja in Bezug auf die Zahlen und die Probleme, die der Bundesrechnungshof aufgeworfen hat. Es gilt aber ein Nein in Bezug auf die Forderung, deswegen das Gesetz abzuschaffen. Dieses Gesetz muss vielmehr geändert werden. Darum werden wir uns bemühen. - Danke.
Herr Minister, Sie haben gesagt: Recht hat er. - Es wäre schön, wenn Sie so etwas auch im Falle des brandenburgischen Rechnungshofes sagten, und zwar in Bezug auf seine Feststellungen. Das war jetzt aber nur eine Vorbemerkung.
Können Sie mir sagen, wie viele Arbeitsplätze in Deutschland und insbesondere in Brandenburg entstanden sind, und zwar aufgrund dieser Einführung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sowie der diesbezüglichen Handwerkerleistungen, und wie viele wären durch eine Abschaffung möglicherweise gefährdet?
Sie haben gesagt, dass Sie das differenziert sehen. Heißt das, dass Sie keinen Antrag stellen werden, der sich mit der Abschaffung befasst?
Zu Ihrer Vorbemerkung: Offensichtlich haben Sie gestern nicht richtig zugehört, als wir über den Landesrechnungshof gesprochen haben. Wir haben nämlich über das debattiert, was der Landesrechnungshof im Haushalts- und Kontrollausschuss niedergeschrieben hat. Dazu habe ich gesagt, dass wir selbstverständlich viele der Aspekte, die er dort bemängelt hat, bereits umgesetzt haben. Insofern habe ich selbstverständlich die Rechtmäßigkeit anerkannt.
Es ist aber auch normal, dass man die Auffassung des Landesrechnungshofes nicht immer 1:1 übernimmt. Der Landesrechnungshof ist eine Institution. Es gibt auch andere Institutionen. Demzufolge muss debattiert werden. Das machen wir auch. Der Rechnungshof macht Berichte. Sie machen Ihre parlamentarische Arbeit. Ich erledige meine Aufgaben im Rahmen der Regierung. Dann findet man gemeinsame Standpunkte. Das ist der normale Vorgang in einer Demokratie. Das ist auch hier so geschehen und wird auch künftig so passieren.
Die Zahlen in Bezug auf die Arbeitsplätze kann ich Ihnen nicht sagen. Das gilt auch für die Zahlen in Bezug auf die Handwerker. Zu den Steuerausfällen habe ich etwas gesagt.
- Ich habe gesagt, dass ich die Einschätzung des Rechnungshofes teilweise teile. Die Steuerausfälle, die wir haben, sind dadurch entstanden...
- Lassen Sie mich bitte ausreden! Steuerausfälle sind dadurch entstanden, dass Unternehmen - beispielsweise Schornsteinfeger -, die gesetzliche Aufgaben leisten, jetzt weniger bezahlen müssen. Das halte ich für falsch. Das halte ich nicht für richtig. Dass das 70 % ausmacht, ist durch verifizierte Zahlen belegt.
Des Weiteren habe Sie mir die Frage gestellt, ob ich einen Antrag stellen würde, das Gesetz zu ändern. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir überlegen, wie wir die Vorstellungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aufgreifen können, um das Gesetz zu ändern. Diese Frage von Ihnen war somit bereits im Vorfeld beantwortet.
Wir kommen zur Frage 595 (Veränderter Fahrzeugeinsatz auf der Linie OE 46 zwischen Cottbus und Forst), die der Abgeordnete Schierack stellen wird.
Seit Anfang Februar setzt die ODEG auf der Linie 46 zwischen Cottbus und Forst lediglich Fahrzeuge vom Typ RegioShuttle RS1 ein. Damit erfüllt sie den mit dem VBB vereinbarten Verkehrsvertrag. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die ODEG mit dem Einsatz eines größeren Fahrzeuges eine zusätzliche Leistung erbracht, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsvolumen hinausging. Seit der Änderung des Fahrzeugeinsatzes gibt es vermehrt Beschwerden über die zu geringe Kapazität des RegioShuttle RS1, sodass zahlreiche Fahrgäste damit drohen, wieder auf das Auto umzusteigen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Beschwerden der Bürger und den möglichen Einsatz eines größeren Fahrzeugtyps zumindest in den Verkehrsspitzenzeiten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will eines voranstellen: Durch die Ausschreibungen im Land Brandenburg ist immer auch die Fahrzeugfrage in den Mittelpunkt gerückt worden. Wir haben viel erreicht, was die Verbesserung der Fahrzeugausstattung betrifft. Die Bedürfnisse und die Reisequalität spielen immer eine große Rolle. Auch mir sind diese Beschwerden bekannt. Denen wird nachgegangen. Das betrifft die Linie zwischen Forst und Cottbus. Cottbus ist ein Oberzentrum. Es ist zu begrüßen, wenn die Berufspendler die Bahn benutzen.
Ausgeprägte Nachfragespitzen in den Berufsverkehrszeiten wird man nie ganz vermeiden können. Das liegt in der Natur der Sache. Dies nur durch größere Fahrzeuge in den erwähnten Zeiten sicherstellen zu wollen geht nicht. Wir haben immer einen Wagenumlauf. Das gilt für die Bahn und auch für den Busverkehr. Die müssten eigentlich 16 Stunden im Einsatz sein. Wenn man nur für diesen Zweck zusätzliche Züge vorhält, ist das nicht finanzierbar.