Danke für die Antwort, Herr Minister. Ich habe eine Frage. Auf der von Frau Lehmann erwähnten Veranstaltung sind vor allem die Aussichtstürme, die hier mannigfaltig gebaut werden, kritisiert worden. Ein Beispiel ist ein neuer Aussichtsturm mit einer Höhe von 50 Metern mit 247 Treppenstufen im Bereich der zukünftigen Cottbuser Ostsee, und zwar auf der Bärenbrücker Höhe, der in keiner Art und Weise von Menschen mit Behinderung betreten werden kann, weil er nur Treppen hat und alles andere fehlt. Beispiele wie dieses wurden auf der Veranstaltung mannigfaltig dargestellt.
Inwieweit können Sie dem zustimmen, und welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen Fall - zugegeben, durchaus ein Sonderfall - zu beheben? Von diesen Türmen gibt es im Land nicht wenige.
Ich kann zu dem von Ihnen angesprochenen Fall nichts sagen. Ich gehe davon aus, dass es dafür keine öffentliche Förderung gegeben hat. Insofern liegt es in der Entscheidungskompetenz der Verantwortungsträger, die eine derartige Maßnahme planen, ob barrieregerecht gebaut wird. Ich kann bzw. wir können dazu niemandem die Anweisung geben. Wir können nur für den Teil, für den das Land Brandenburg zuständig ist und den wir fördern, Barrierefreiheit, Tourismus für alle und Zugang für alle zu einem der Förderkriterien erklären. Das tun wir. Aber wir können Vorhabenträger außerhalb des öffentlichen Bereiches selbstverständlich nicht anweisen, behindertengerecht zu bauen. Wir werben überall dafür, dass ein barrierefreier Zugang in Gebäuden mit Publikumsverkehr eine der zentralen Säulen sein sollte, bevor man sich zur Umsetzung eines Vorhabens entscheidet.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 590 (Deutsch-Polnische Regierungskommission), gestellt von der Abgeordneten Stobrawa.
Am 10. und 11. Mai fand in Gorzów die planmäßige Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche für Brandenburg besonders wichtigen Ergebnisse brachte diese Beratung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, am 10. und 11. Mai fand in Gorzów die 22. Sitzung der DeutschPolnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit statt. Sie stand im Zeichen des 20. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, auch
wenn die Deutsch-Polnische Regierungskommission bereits vor Abschluss dieses Vertrages gegründet worden ist. Mitglieder der Kommission sind auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amtes, der Bundesministerien und der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin, Thüringen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie Vertreter der polnischen Woiwodschaften und der Zentralregierung.
Meine Damen und Herren! Die Ausschüsse, die diese Kommission gegründet haben, berichten der Kommission auf den Sitzungen. Die Ausschüsse der gemeinsamen Kommission sind der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit unter dem KoVorsitz Brandenburgs, der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit unter dem Ko-Vorsitz der Marschallin von Lubuskie und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit unter dem Ko-Vorsitz des Unterstaatssekretärs im Ministerium für Nationale Bildung in Polen sowie der Raumordnungsausschuss unter dem Ko-Vorsitz einer Mitarbeiterin des Ministeriums für Infrastruktur der Republik Polen und des Bundesverkehrsministeriums.
Der grenznahe Ausschuss hatte sich im April mit Fragen erstens der Eisenbahninfrastruktur, zweitens der Verbesserung der Zulassungsverfahren für private Anbieter im Eisenbahnbereich, drittens der fehlenden rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes bei grenzüberschreitender Kooperation, insbesondere bei Telemedizinprojekten, viertens des Katastrophen- und Hochwasserschutzes sowie - fünftens - des grenzüberschreitenden Rettungswesens befasst. Von den Empfehlungen hat die Kommission einige Punkte aufgenommen. In diesem Zusammenhang sind die Forderung bezüglich der Eisenbahninfrastruktur bzw. eines Grundlagenabkommens für die Strecken nach Szczecin, Kostrzyn und Wroclaw, die Forderung bezüglich des Rettungswesens - es gibt bisher, anders als beim Katastrophenschutz, keine rechtlichen Grundlagen für gegenseitige Hilfen - sowie die Forderung einer Datenschutzregelung für Medizinprojekte, insbesondere INTERREG-Telemedizin-Projekte, das heißt grenzüberschreitende Diagnostik und Therapie, für Brandenburg besonders wichtig. Der Handlungsbedarf ist von der Kommission anerkannt worden, und es wird daran gearbeitet.
Der Bildungsausschuss ist erst in diesem Jahr gegründet worden. Deswegen ging es zunächst um die Erarbeitung der Grundlagen, auf denen der Bildungsausschuss tätig sein wird. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport arbeitet engagiert mit, unter anderem am deutsch-polnischen Geschichtsbuch, dem deutsch-polnischen Schüleraustausch und dem deutschpolnischen Tag an Schulen; dies ist zur Wissensvermittlung über den jeweiligen Nachbarn wichtig.
Unabhängig von der Sitzung der Kommission ist es erfreulich, dass das Protokoll hinsichtlich der Zusammenarbeit in ´Swiecko sowie des Baus von Grenzbrücken von der polnischen Seite angenommen worden ist.
Es fehlen weiterhin eine Vereinbarung zwischen Bundesgrenzschutz, polnischer Polizei und Bundespolizei zu gemeinsamen Patrouillen sowie ein Abkommen zur Verbesserung der Situation an den Gewässern im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Letzteres ist seit 2009 offen. Beide Punkte sind in der jetzigen Empfehlung der Kommission enthalten. Das ist auch für das Land Brandenburg wichtig, weil die Empfehlungen umgesetzt werden.
Generell ist zu sagen, dass die Arbeit der Kommission für das Land Brandenburg ausgesprochen wichtig ist. Es handelt sich um eine Zentral- bzw. Bundeskommission, und wir nutzen die Möglichkeit, unsere Interessen in die Arbeit dieser Kommission einzubringen. Manche Entscheidungshintergründe sind unklar, manche Zeitabläufe sind schleppend, aber wir müssen akzeptieren, dass der Staatsaufbau der Republik Polen nun einmal ein anderer ist als der von Deutschland. In Polen laufen die Abstimmungsprozesse anders als bei uns. Seien Sie insofern versichert, dass wir in dieser Kommission weiterhin inhaltliche Arbeit leisten werden, und ich hoffe, dass im Zusammenhang mit der Übernahme der Ratspräsidentschaft durch die Republik Polen die Arbeit in den Unterausschüssen in einigen Punkten zusätzlich intensiviert werden kann. - Vielen Dank.
Herr Minister, zwei kleine Zusatzfragen. Erstens interessiert mich, ob auch die Problematik Arbeitnehmerfreizügigkeit - am 1. Mai in Kraft getreten - in der Beratung eine Rolle spielte. Wenn ja: Gibt es da konkrete Vereinbarungen? Sie wissen, wir stellen weiterhin konkrete Anforderungen an den Bund.
Zweitens: Für mich wäre auch die Rolle der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen der neuen EU-Förderperiode interessant, was sicherlich auch Inhalt dieser Gespräche war. - Danke.
Die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit fand auf den vorherigen Sitzungen bereits Beachtung. Es gab dazu eine Vielzahl von Kontakten. Kollege Baaske hat dazu auch eine Vereinbarung mit einer Woiwodschaft unterschrieben, die seit längerer Zeit öffentlich bekannt ist.
Was die vertraglich vereinbarte „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ betrifft, ist vereinbart worden, sich 2012 auf der Jahrestagung mit dieser Thematik zu beschäftigen. Der Hintergrund ist, dass ein angekündigtes Strategiepapier der polnischen Seite bis jetzt noch nicht vorliegt und wir vereinbart haben, dass auf Grundlage dieses Strategiepapiers die weiteren Beratungen zu dieser Thematik durchgeführt werden sollen.
Ansonsten, Frau Kollegin, teile ich Ihre Auffassung - das meinte ich auch mit der Anmerkung zur Übernahme der Ratspräsidentschaft durch die Republik Polen -, dass wir im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation und der vertraglichen Zusammenarbeit hier Reserven haben, die wir in der neuen Strukturfondsperiode ausschöpfen sollten, und ich hoffe, dass das angekündigte Strategiepapier dafür eine der Grundlagen ist.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 591 (Hospizplät- ze), die der Abgeordnete Genilke stellt. Bitte sehr!
In einem Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover wurde 2005 ausgeführt, dass empfohlen wird, im Land Bran
denburg zwölf Palliativstützpunkte einzurichten. Die notwendige Bettenzahl wurde mit 83 angegeben. In der Antwort auf die Große Anfrage „Seniorinnen und Senioren im Land Brandenburg“ wurde die Bettenzahl mit 81 an sieben Standorten angegeben.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche neuen Erkenntnisse gibt es seitens der Landesregierung hinsichtlich einer Erweiterung der Standorte oder aber einer gestiegenen Bedarfszahl?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Genilke, augenscheinlich gibt es im Verständnis der Antworten auf die Große Anfrage 3 der CDU-Fraktion „Seniorinnen und Senioren im Land Brandenburg“ vom 02.06.2010 zu den Fragen, die die Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg betreffen, ein Missverständnis. Deshalb erlauben Sie mir zunächst eine kurze Klarstellung:
Stationäre Hospize mit entsprechenden Bettenzahlen und Palliativstützpunkte für den ambulanten Bereich arbeiten sehr eng miteinander, sind aber strukturell voneinander zu unterscheiden. Die Palliativstützpunkte wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingesetzt. Sie sind komplementär zur allgemeinen Palliativversorgung, und sie unterstreichen den Anspruch der Versicherten auf eine spezielle ambulante Palliativversorgung.
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf diese Versorgungsform. SAPV wie sie abgekürzt heißt - soll diesem Patientenkreis sowohl ärztliche Behandlung, zum Beispiel gegen Schmerzen, wie auch die pflegerische Behandlung gut aufeinander abgestimmt zugänglich machen. Leistungen nach dem SAPV werden von sogenannten Palliativ-Care-Teams erbracht, die mit den Krankenkassen entsprechende Verträge geschlossen haben. Sie stellen eine 24-stündige Verfügbarkeit sicher und weisen bestimmte fachliche Qualifikationen auf.
Basis für entsprechende Vertragsabschlüsse im Land Brandenburg sind die Empfehlungen des Gutachtens zur Weiterentwicklung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Brandenburg aus dem Jahre 2005. In dem Gutachten, aus dem Sie zitieren, werden die Errichtung von zwölf Palliativstützpunkten - SAPV-Versorgungsregionen - zur flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung, ambulante Hospiz- und Pflegedienste, stationäre Strukturen sowie stationäre Hospize und Palliativstationen berücksichtigt.
Seit dem 1. Januar 2009 wurden insgesamt sieben Verträge über die SAPV mit Trägern von Palliativ-Care-Teams geschlossen. Die Vertragsabschlüsse erfolgten zu gleichen Rahmenbedingungen und sichern die Versorgung in den Regionen und
Landkreisen um Neuruppin, Bad Saarow, Brandenburg an der Havel, Luckenwalde, Frankfurt (Oder), Cottbus und Potsdam. Weitere Vertragsabschlüsse sind in der Region Eberswalde und Südbrandenburg vorgesehen.
Zu den stationären Hospizen: Diese sind Pflegeeinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Menschen, die an einer schweren unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden. Dies kann erfolgen, wenn kein Bedarf an kurativer Krankenhausbehandlung vorliegt und keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten besteht, zum Beispiel durch einen ambulanten Hospizdienst oder SAPV, wie ich eben ausgeführt habe. Hospize arbeiten ganzheitlich. Sie begleiten neben den Kranken auch die Angehörigen, auch über den Tod des Patienten hinaus.
Im Land Brandenburg gibt es zurzeit sieben stationäre Hospize mit insgesamt 81 Hospizbetten. Gemäß dem Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover zur Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg aus dem Jahre 2005 wurde für das Land Brandenburg ein Bedarf von 83 stationären Hospizbetten ermittelt.
Rein rechnerisch wird nach der Eröffnung des Potsdamer Hospizes, das im Sommer 2012 fertiggestellt sein soll, dem seinerzeit ermittelten Bedarf von 83 Hospizbetten zu mehr als 100 % entsprochen. Darüber hinaus gibt es derzeit seitens der Landesregierung keine weiteren neuen Erkenntnisse hinsichtlich einer Erweiterung des Standortes stationärer Hospize auf der Grundlage gestiegener Bedarfszahlen. Es ist jedoch vorgesehen, das Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover von 2005 unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen fortzuschreiben. - Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, mir hat sich jetzt nicht ganz erschlossen, in welchem Maße mobile Hospizbetreuung in dieser Planung eine Rolle spielt. Aus Ihren Ausführungen wurde mir dies nicht ganz deutlich.
Es ist vielleicht ein etwas schwieriges Thema; ich versuche es noch einmal: Auf der einen Seite gibt es die Hospize. Die Hospize sind für eine stationäre Versorgung der Sterbenskranken zuständig. Dann gibt es die ambulanten Dienste, die spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung. Und wir haben gesagt: Für eine stationäre Versorgung in Hospizen gibt es einen Bedarf von 83 Betten, und mit der Fertigstellung des Hospizes in Potsdam haben wir diese Bettenzahl im kommenden Jahr erreicht.
Hinsichtlich der ambulanten Versorgung wurde uns anempfohlen, zwölf Stützpunkte zu haben. Wir haben zurzeit sieben, zwei weitere sind geplant. Von daher: Da bleiben wir am Ball. Das sind noch einmal kurz zusammengefasst die Zahlen.
Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 592 (Waldschu- len in Brandenburg), die von der Abgeordneten von Halem gestellt wird. Bitte sehr!
Durch den Verband Bildung und Erziehung - Brandenburgischer Pädagogen-Verband - ist bekannt geworden, dass die Waldschulen in Brandenburg nicht mehr weitergeführt werden sollen. Durch die Schulämter wurden keine Lehrkräfte mehr für die pädagogische Konzeption und deren Umsetzung abgeordnet. Die Waldschulen erfreuen sich jedoch einer großen Beliebtheit und sind sehr gut besucht. Sie bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Tag im Wald zu verbringen und dort hautnah die biologischen und ökologischen Aspekte kennenzulernen. Durch das Kennenlernen des Lebensraumes Wald werden grundlegende Kenntnisse zum Naturschutz vermittelt und Möglichkeiten geboten, aktiv tätig zu sein.
Des Weiteren heißt es im Eckpunktepapier des Nachhaltigkeitsrates für eine Strategie für Nachhaltige Entwicklung des Landes Brandenburg:
„Das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung zu vermitteln, ein Nachhaltigkeitsbewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen und zu verfestigen sowie das Bildungssystem und seine Inhalte entsprechend auszurichten sind wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Politik.“
Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die geplante Abschaffung der Waldschulen vor dem Hintergrund des prioritären Handlungsschwerpunktes „Nachhaltige Entwicklung kommunizieren und eine nachhaltige Bildungslandschaft fördern“ des Eckpunktepapiers des Nachhaltigkeitsrates für eine Strategie für Nachhaltige Entwicklung des Landes Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, die Information, die Ihrer Frage zugrunde liegt, ist zum Glück falsch. Es ist nicht geplant, die bestehenden waldpädagogischen Einrichtungen zu schließen oder abzuschaffen. Die Waldschulen gehören zum Landesbetrieb Forst Brandenburg und leisten eine hervorragende Arbeit. Waldpädagogik interpretiert den Wald und vermittelt damit zwischen Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft. Waldpädagogen das haben Sie auch ausgeführt - regen zur Nachhaltigkeit an, indem sie in Generationen denken, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Werte- und Herzensbildung bei Kindern und Jugendlichen.
Deshalb unterstützt das MBJS diese Einrichtungen auch weiterhin durch die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden. Insbesondere die vom Verband Bildung und Erziehung geäußerte