An die Kollegen der CDU sage ich: Ihr Entschließungsantrag tendiert dahin, die Zeitschiene zu verkürzen. Dem können wir leider nicht zustimmen. Wir haben darüber mehrfach diskutiert. Das haben wir aber nicht hinbekommen. Hier bitten wir sehr um Ihr Verständnis. Wichtig ist uns aber, dass wir eine fundierte und gute Grundlage haben.
Zum Entschließungsantrag der FDP. Ich empfehle der FDP, dass wir diesen Antrag diskutieren. Ich glaube, hier haben Sie einiges mit dem Landespflegegesetz vermengt. Diesen Antrag können wir aber gerne noch einmal diskutieren. Die Themen und die Punkte, die Sie erwähnt haben, sind durchaus diskussionswürdig. Ich bitte nunmehr sehr herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Schier hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! November 2010: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, durch Rechtsverordnung gemäß § 25 Abs. 1 des
Bundesaltenpflegegesetzes eine Altenpflegeumlage festzuschreiben, die die Ausbildung künftiger Altenpflegerinnen sichert.
Mai 2011: Dabei sollen auch die Erkenntnisse zum aktuellen Stand und zur weiteren Entwicklung der Ausbildungssituation in den Altenpflegeberufen dargestellt und die Frage beantwortet werden, ob ein Ausbildungsnotstand besteht oder droht, der ein Umlageverfahren nach § 25 Abs. 1 Satz 2 des Bundesaltenpflegegesetzes rechtfertigt.
- Doch, darum geht es. Herr Minister Baaske sagte in der Diskussion, der Prüfauftrag sei schon lange heraus, und zwar seit dem Zeitpunkt, als er zum Minister ernannt worden ist. Zudem sagte er, er sei ein Fan umlagefinanzierter Systeme.
Frau Wöllert sagte: Sie können die Facharbeit nur auf den Parlamentstag verlegen, weil Ihnen sonst keine Ideen für vernünftige Anträge im Parlament mehr kommen.
Ich muss Ihnen sagen: Der Antrag zu diesem Umlageverfahren ist nach einer Anhörung entstanden. Ich muss Sie deshalb jetzt wirklich fragen, und zwar vor dem Hintergrund der Rückkehrer sowie dieser Anhörung: Wozu machen wir eigentlich Anhörungen?
Erklären Sie mir bitte einmal, warum wir Anhörungen machen, wenn das dann nicht in die Anträge einfließt.
Wenn es schon einen Prüfauftrag gibt, so frage ich: Warum dann erst 2013, Herr Minister, obwohl Sie bereits seit 2009 prüfen?
- Nein. Ich komme noch darauf zurück, warum wir damit nicht einverstanden sind. Mich würde zudem wirklich interessieren: Was erzählen Sie eigentlich den Pflegeeinrichtungen vor Ort? Im November 2010 war der Antrag noch „quatsch“. Heute aber, im Mai 2011, ist er so dringend notwendig.
Im Sinne der zu Pflegenden und vor allem der Pflegekräfte brauchen wir eine schnelle Lösung. Deswegen gibt es unseren Entschließungsantrag.
Ich will Ihnen noch etwas sagen: In Bad Freienwalde nehmen die ambulanten Pflegedienste keine Patienten, die aus dem Krankenhaus kommen, zur Pflege mehr auf. Wissen Sie, warum das so ist? - Denen fehlen Pflegekräfte. Aus dem November 2010 ist unser Antrag. Es ist ein halbes Jahr ins Land gegangen. Das ist ein halbes Jahr, das Sie verpennt haben.
Deswegen sage ich erneut: Überlegen Sie erneut, ob Sie unserem Entschließungsantrag nicht doch zustimmen und wenigstens die Evaluation vorziehen und über eine Umlage nachdenken. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wöllert hat das Wort.
Vielleicht kann ich aber etwas zur Aufklärung beitragen. Wir wollen keine schnelle Lösung, sondern wir wollen eine tragfähige Lösung, die dann auch Bestand hat, und zwar gegen alle Klagen, die dann kommen könnten. Sie wissen: Es gibt bei einem Umlageverfahren auch verfassungsrechtliche Bedenken, weil ein Umlageverfahren ähnlich wie eine Sonderabgabe gesehen wird.
Sind Sie mit mir darüber einig, dass ein halbes Jahr ins Land gegangen ist und dieses Umlageverfahren längst hätte geprüft werden könnten? Was erzählen Sie eigentlich den Leuten in Bad Freienwalde, wenn die wirklich keinen ambulanten Pflegedienst mehr bekommen?
Frau Schier, das sind doch zwei voneinander völlig unabhängige Dinge, nach denen Sie da fragen. Es geht doch gar nicht darum, ob es ein Umlageverfahren gibt. Wir sind uns eigentlich einig, dass wir gerne ein Umlageverfahren hätten. Wir prüfen jetzt. Diese wissenschaftliche Analyse soll eigentlich in ein Monotoring münden. Das muss ständig wiederholt werden. Das muss deshalb geschehen, damit den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge getan werden kann. Das muss immer wieder überprüft werden. Und genau das bringen wir jetzt auf den Weg. Es hat sehr lange gedauert, bis wir uns hier hindurchgearbeitet hatten. Wir mussten sehen, wie wir das Ganze sicher machen können. Es geht um das, womit wir unsere Landesregierung beauftragen. Um nicht mehr oder weniger geht es.
Ich halte es für sehr populistisch, jetzt die Landesregierung oder die Abgeordneten dafür verantwortlich zu machen, nur weil wir Ihrem Antrag nicht gefolgt sind. Wenn wir das gemacht hätten, hätten wir nämlich die Landesregierung sinnloserweise beschäftigt und ein Ergebnis bekommen, bei dem gar nichts getan worden wäre. Das hätte uns nichts genützt. Das hätte keinen Bestand gehabt.
Schauen Sie sich die von den Verwaltungsgerichten vorgelegten Beispiele an. Lesen Sie auch das Beispiel aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2003 zum Umlageverfahren und zu den Sonderabgaben.