Protokoll der Sitzung vom 31.08.2011

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Fragebedarf. Frau Abgeordnete Schier hat eine Nachfrage.

Frau Ministerin, welche Rolle spielt der Elternwille bei der Zurückstellung der Kinder? Können Sie grob sagen, was wirklich die Ursache ist, was die Hauptgründe sind?

Frau Ministerin Münch.

Der Elternwille ist nicht der entscheidende Faktor für die Zurückstellung. Es gibt ein Gutachten. Das Kind wird schulärztlich untersucht, bevor es eingeschult wird, und letzten Endes entscheidet der Leiter der zuständigen Schule, der sich aber nach den ärztlichen Gutachten richtet, die ihm vorliegen. Meistens sind es einfach Reifungsverzögerungen oder ist es eben das Problem, dass das Kind allgemeinärztlicherseits noch nicht als schulreif angesehen wird.

Vielen Dank, Frau Ministerin Münch. - Wir kommen zur Frage 672 (Bemessung des Unterhaltungsaufwandes an und in Gewässern I. Ordnung). Hier hat es mehrere Tauschaktionen gegeben. Herr Abgeordneter Genilke, Fraktion der CDU, hat das Wort.

Ich übernehme die Fragestellung von Ingo Senftleben; ich bitte um Verständnis. - Infolge der ergiebigen und mehrfachen Niederschläge im vergangenen Jahr und aufgrund der Schneeschmelze zu Jahresbeginn 2011 kam es an der Schwarzen Elster und ihren Nebenflüssen immer wieder zu Hochwasserereignissen. In der Auswertung dieser Ereignisse beklagen die Grundstücksbesitzer und die Unterhaltungsverbände immer wieder die mangelnde Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung als Ursache für den Pegelanstieg. So fordern die Gewässerunterhaltungsverbände zum Beispiel eine mehrmalige jährliche Krautung sowie eine mehrmalige Deichmahd in und an der Schwarzen Elster.

Ich frage die Landesregierung: Welche Kriterien werden zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs an und in Gewässern I. Ordnung herangezogen, für die das Land finanziell in Verantwortung steht?

Für die Landesregierung antwortet Frau Tack, Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank an Herrn Senftleben für die Fragestellung, die Sie, Herr Genilke, freundlicherweise übernommen haben. Sie gibt mir die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Unterhaltungsbedarfe für Gewässer I. Ordnung rechtlich vorgegebene Kriterien herangezogen werden. Das ist zum einen das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, zum anderen das Brandenburger Wassergesetz. Da sind die Kriterien verankert.

Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist es unter anderem - hier beziehe ich mich, wie gesagt, auf Gewässer I. Ordnung -, das Gewässerbett und die Ufer sowie die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers zu erhalten. Das sind die Aufgaben

stellung und die Zielstellung. Dabei sind die Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen; auch die sind bekannt und nachlesbar.

Die Gewässerunterhaltung in Brandenburg ist nach Maßgabe der Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern im Land Brandenburg vom Oktober 1997 durchzuführen.

Art und Umfang - das ist das Spannende, weshalb Sie sicherlich auch gefragt haben - der Gewässerunterhaltung sind in den jährlich aufzustellenden Unterhaltungsplänen festgelegt, die gemeinsam erarbeitet werden. Die Unterhaltungspläne für Gewässer I. Ordnung werden nach Vorgabe unseres Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit den Gewässerunterhaltungsverbänden erarbeitet. Insofern handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk. Darin sind alle regelmäßigen und bedarfsweisen, im Kalenderjahr geplanten Unterhaltungsmaßnahmen zu benennen und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Ausführung auch zu beschreiben. Sie werden also gemeinsam verabredet und auch projektweise finanziert.

Wichtige Grundlage für die Feststellung des Unterhaltungsbedarfs bilden die von der Unteren Wasserbehörde - sprich: dem Kreis - durchzuführenden Gewässerschauen gemäß § 111 Abs. 1 BbgWG, bei denen vor Ort wiederum gemeinsam festzustellen ist, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten bzw. welche Maßnahmen umgehend zu realisieren sind. Die Unterhaltung ist unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschauen durchzuführen, also in Abstimmung mit dem Landkreis und den Akteuren vor Ort. - Vielen Dank.

Ich sehe keinen Nachfragebedarf; insofern vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält nun die Abgeordnete Lieske von der SPD-Fraktion, die die Frage 670 (EU-Regeln im Reisever- kehr) formulieren wird. Bitte, Frau Abgeordnete.

Um die Einreisegebühren in den Ländern der Europäischen Union nicht pauschal, sondern gerechter abrechnen zu können, gelten seit Juni 2010 natürlich auch in unserem polnischen Nachbarland für kommerzielle Omnibusunternehmen die Regeln der EU. Das heißt - entsprechend einem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 20./21. August 2011 -, dass sich deutsche und ausländische Busunternehmen beim Finanzamt in Warschau anmelden müssen, um dort mit beglaubigten Unterlagen quartalsmäßig die entsprechende Abrechnung vorzunehmen.

Dieses Verfahren führt dazu, dass kleinere kommerzielle Busunternehmen ihre Fahrgäste bis zur polnischen Grenze bringen, um diese dort von einem Partnerunternehmen abholen bzw. übernehmen zu lassen. Zwar ist ab Januar 2012 eine Erleichterung für diese Busunternehmen in Sicht, indem sie sich online beim Finanzamt in Warschau anmelden können, doch bleibt das gesamte Verfahren - im Gegensatz zur Handhabung dieser EU-Regeln in Deutschland - sehr bürokratisch.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die doch relativ gut funktionierenden partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Nachbar

land Polen insbesondere in dem von mir angesprochenen Reiseverkehr etwas unbürokratischer zu gestalten, und zwar in Verbindung mit dem Bund?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen, Herr Markov.

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Frau Lieske, ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn jemand, der sich an ein Finanzamt wenden muss, davon ausgeht, dass dies sehr bürokratisch ist. Die europäische Richtlinie, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt, besagt, dass personengebundene Fahrten mit Omnibussen in dem Mitgliedsstaat umsatzsteuerpflichtig sind, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Das gilt ebenso zwischen Tschechien und der Slowakei, Slowenien und Österreich und zwischen allen anderen Mitgliedsstaaten. Insofern gibt es keinerlei Möglichkeiten, von dieser Regelung Ausnahmen zu machen.

Ich habe Verständnis dafür, dass es sehr schwierig ist, wenn ein kleines Unternehmen solche Fahrten ein- oder zweimal in der Woche durchführt. Jedoch haben die polnischen Unternehmen dasselbe Problem. Diese müssen ihre Umsatzsteuererklärung in den beiden dafür zuständigen Finanzämtern in Brandenburg Oranienburg und Cottbus - abgeben, wie die deutschen Busunternehmer dies in Warschau beim zentralen Finanzamt tun müssen.

Beim ersten Mal ist das schwierig, wenn sich ein deutscher Unternehmer an das Finanzamt in Warschau wendet und eine polnische Steuererklärung auszufüllen hat, die nur in der Landessprache vorliegt. Das ist mit Sicherheit nicht einfach. Jedoch gibt es im Land Brandenburg - insbesondere im Raum BerlinBrandenburg - eine Vielzahl an Steuerkanzleien, die mit dem polnischen Steuerrecht und der Sprache vertraut sind. Insofern kann ich den Busunternehmern, die diese Art von Dienstleistung im grenzüberschreitenden Verkehr erbringen wollen, nur empfehlen, sich an diese Kanzleien zu wenden. Dieser Vorgang ist nicht bürokratischer als in anderen Ländern, wenn man akzeptiert, dass das Ausfüllen einer Steuererklärung ein notwendiger Akt ist, den diejenigen, die Geld verdienen, vollführen müssen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 671 (Frostschäden im Obstbau) wird der Abgeordnete Dr. Bernig formulieren. - Bitte, Herr Abgeordneter.

In Beantwortung einer mündlichen Anfrage hat der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Juni dieses Jahres mitgeteilt, dass nach Prüfung der durch Spätfröste eingetretenen Schäden im Obstbau über mögliche Hilfsmaßnahmen entschieden werden müsse. Nach Angaben des Landesverbandes Gartenbau haben zwischenzeitlich 44 Betriebe Erlösausfälle in Höhe von 12,2 Millionen Euro angegeben. Einige Betriebe sind existenzgefährdet.

Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für existenzgefährdete Obstbaubetriebe?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Jahr 2011 ist durch eine extreme Witterung gekennzeichnet zum einen die Spätfrostereignisse in den Obstanlagen Brandenburgs Anfang Mai, zum anderen die extremen Niederschläge im Hochsommer, wodurch Ernteverluste im Ackerbau bei Raps und Getreide auftraten.

Konkret zur Situation im Obstbau: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie hat zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen kurzfristig den Einsatz von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich beim Kollegen Baaske. Jedoch stellt sich die Situation so dar, dass wir nicht nur Schäden im Bereich Obst haben, sondern auch im Bereich der Raps- und Getreideernte. Meine Mitarbeiter haben nun die Aufgabe, sich einen Überblick über das Schadensausmaß - dies ist sowohl beim Obstbau als auch beim Raps und Getreide regional sehr verschieden - zu verschaffen.

Die Bundesministerin verdeutlichte auf der BraLa, dass es sich beim Obstbau um keine nationale Katastrophe handele, also nicht genügend Bundesländer davon betroffen seien. Insofern müsste lediglich aus Landesmitteln ein entsprechendes Existenzsicherungsprogramm aufgelegt werden. Das wird derzeit geprüft, weshalb ich gegenwärtig noch nichts versprechen kann. Diese Situation ist auch nicht vergleichbar mit derjenigen im Gemüsebau in Bezug auf den EHEC-Erreger. Dort wurde die Schadensregulierung ausschließlich aus EU-Mitteln und nicht aus Landesmitteln vorgenommen.

Weiterhin unterstütze ich die Bestrebung, die Betriebsprämie das käme der gesamten Landwirtschaft zugute - möglichst vorgezogen auszuzahlen. Ich habe meine Landwirtschaftsabteilung angewiesen, organisatorisch alles vorzubereiten. Diese umfassende Hilfe ist aber nur möglich, wenn der Bundesfinanzminister dem zustimmt, der dann die zusätzlichen Zinszahlungen übernehmen müsste. Diesbezüglich gibt es eine Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium. Sicherlich wird es niemanden in diesem Hohen Haus wundern, dass ich Frau Aigner dabei selbstverständlich unterstützen werde.

Herr Minister Vogelsänger, es gibt Nachfragebedarf. - Herr Abgeordneter Bernig, bitte.

Ich danke Ihnen für die Antwort.

Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Kurzarbeitergeld zur Verfügung gestellt hat. Dennoch mussten Entlassungen vorgenommen werden. Insofern frage ich Sie: Wird dieser Fakt bei der

Erarbeitung eines Existenzsicherungsprogramms berücksichtigt?

Herr Abgeordneter, ich habe es dargestellt: Die Schäden werden in allen Bereichen erfasst. Anschließend muss ich prüfen, ob es Möglichkeiten der Unterstützung gibt. Leider sind die Möglichkeiten - die Haushaltsberatung wurde heute Vormittag geführt -, dies aus Landesmitteln zu finanzieren, sehr begrenzt. Insofern könnte der von mir zuletzt aufgezeichnete Weg - die vorgezogene Auszahlung der Betriebsprämie - der Weg sein, um allen zu helfen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 673 (Sprachstands- feststellung) wird die Abgeordnete Lieske von der SPD-Fraktion formulieren.

Im Schuljahr 2009/10 fand erstmals die verbindliche Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung statt. Die Sprachstandsfeststellung ist im vergangenen Jahr in die zweite Runde gegangen; bereits zum zweiten Mal wurden sowohl Kinder in der Kita als auch Heimkinder verpflichtend in diese Untersuchung einbezogen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist im Schuljahr 2010/11 das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung? Wie viele Kinder haben daran teilgenommen?

Frau Ministerin Dr. Münch hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, im März 2011 wurden zum zweiten Mal über das zentrale Datenerhebungsverfahren ZENSUS bei den Grundschulen Daten zur kompensatorischen Sprachförderung vor der Einschulung abgefragt, die im Rahmen der Schulanmeldungen erhoben wurden. Von den insgesamt 20 719 Kindern der betroffenen Altersgruppe hatten 20 100 Kinder, also fast 97 %, bis zum Zeitpunkt der Schulanmeldung bereits am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teilgenommen und konnten die Teilnahmebescheinigung einer Kita vorlegen.

707 Kinder, das entspricht 3,4 %, haben 2011 im Jahr vor der Einschulung keine Kita besucht. Diese sogenannten Hauskinder sind eine heterogene Gruppe, das bestätigt eine Untersuchung, die wir 2005 durchgeführt haben. Nur ein Teil der Eltern gibt finanzielle Gründe für den Verzicht auf eine Kita-Betreuung an; andere Eltern sind der Ansicht, dass sie ihre Kinder zu Hause besser betreuen können, als dies in der Kita erfolgt. Gemeinsames Merkmal der Gruppe der Hauskinder ist, dass in den Familien mehrere Kinder leben.

Von den 707 Hauskindern hatten immerhin 74,7 % bei der Schulanmeldung an einer Sprachstandsfeststellung in einer Kita teilgenommen. 172 Kinder aus dieser Gruppe konnten keine Teilnahmebestätigung vorlegen und mussten deshalb die

Sprachstandsfeststellung nachholen. Von den 700 Hauskindern wurden letztlich 233 getestet. Dass es weniger waren, liegt daran, dass 13,4 % bereits in sprachtherapeutischer Behandlung oder aus anderen Gründen von Tests befreit waren. Knapp 50 % der Hauskinder kamen zum Test in die Kita, wurden aber nicht getestet, weil die Sprachfördererzieherinnen beim ersten Kontakt gleich zu der Einschätzung kamen, dass der Test nicht notwendig sei. Insgesamt hat die Sprachstandserhebung ergeben, dass 27 % der Hauskinder sprachauffällig sind, in der entsprechenden Altersgruppe insgesamt sind es aber knapp 29 %. Insofern zeigen die Daten, dass bei den Hauskindern keine besonderen Probleme in der Sprechentwicklung festzustellen sind. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keinen Nachfragebedarf. Wir kommen nun zur Frage 674 (Master und Diplom), gestellt vom Abgeordneten Jürgens.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Hochschulgesetz geregelt, dass Hochschulen nach einem Master-Abschluss auf Wunsch auch ein Diplom verleihen können. Der Akkreditierungsrat hat diese Praxis abgelehnt. Künftig soll den Studiengängen, bei denen die Wahl zwischen Bachelor/Master und Diplom ermöglicht wird, die Akkreditierung entzogen werden.

Deshalb frage ich die Landesregierung, wie sie die gemeinsame Vergabe von Master- und Diplomabschlüssen bewertet.

Frau Ministerin Prof. Kunst, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, aus Sicht der Landesregierung ist die von Ihnen angesprochene Regelung im Hochschulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht glücklich und auch nicht sachgerecht. Der Übergang von den Abschlüssen Diplom und Magister zum gestuften System, also zum Bachelor und zum Master, im Zuge des Bologna-Prozesses hat ja mehr als nur eine semantische Bedeutung. Sie steht für eine grundlegende Studienstrukturreform, für gestufte Abschlüsse, für Studienangebote, die so unterteilt sind, dass man sie miteinander kombinieren kann, sowie für gegenüber den alten Abschlüssen veränderte Studieninhalte. Mit diesen veränderten Studieninhalten soll bezweckt werden, dass eine bessere Berufsqualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit erzielt wird sowie eine bessere Anpassung an die Bedingungen lebenslangen Lernens möglich ist. Eine verbesserte Anerkennung der erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen außerhalb des Hochschulbereichs ist ferner das Ziel.

Das Land Brandenburg hat bei der Umsetzung der BolognaReform im Bundesvergleich immer in den vorderen Rängen mitgespielt. Die Umsetzung an den Hochschulen ist faktisch abgeschlossen. Mit dem letzten Maßnahmenpaket des Jahres 2009 und der darauffolgenden Novellierung des Hochschul