Protokoll der Sitzung vom 31.08.2011

Es ist ebenfalls schade, dass ausgerechnet hier in dem Bereich der Raumordnung - man kann die gemeinsame Landesplanung, wie ich denke, in vielen Bereichen als vorbildlich bezeichnen die Befassung des Landtages mit wesentlichen Fragen nicht möglich ist, zumindest nicht nach den gegenwärtigen Regularien. Wir bedauern das zutiefst.

Es liegen ferner zwei Entschließungsanträge der CDU-Fraktion vor. Wir begrüßen beide Anträge, das will ich ausdrücklich betonen, in ihrer Intention. Allerdings muss ich leider Gottes auch sagen: Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Denn es ist genauso berechtigt wie auch wichtig, dass dieser Staatsvertrag schnell in Kraft tritt. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, uns sowohl bei den beiden Anträgen der CDU-Fraktion zu enthalten als auch beim Gesetz bzw. beim Staatsvertrag selbst. Ich sage aber ausdrücklich: Wir werden auf den Aspekt der Einbeziehung in Staatsverträge besonderes Augenmerk richten. Ich hoffe sehr, dass wir dort in der Zukunft zu deutlich besseren und partizipativen Verfahren kommen werden. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. Ich freue mich sehr über die disziplinierten Redebeiträge aller Fraktionen. Frau Abgeordnete Wehlan von der Fraktion DIE LINKE erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Staatsvertrag mit Berlin zur gemeinsamen Landesplanung werden im Wesentlichen Gesetzesanpassungen vorgenommen. So sind durch den Bundesgesetzgeber Regelungen zur Raumordnung getroffen worden, die

nun in Landesrecht überführt werden müssen. Dies geschieht gemeinsam mit Berlin.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die im Gesetz zur Regionalplanung erfolgte Erweiterung des § 2 Abs. 5. Dort geht es um die Erarbeitung der Regionalpläne und um die Ausweitung der Informations- und Begründungspflichten gegenüber den öffentlichen Beteiligten und Betroffenen. Jetzt ist genau und erstmals festgesetzt, wer unter welchen Voraussetzungen zu beteiligen und zu informieren ist.

Diese neuen Regelungen folgen den auch von meiner Fraktion immer wieder geforderten Prinzipien der Transparenz und Mitwirkung. Gerade bei schwierigen Vorhaben sind Transparenz und Mitwirkung maßgebliche Indikatoren für eine größere Akzeptanz.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt ebenso das vorgeschlagene Herangehen an die Planung und Finanzierung, ist es doch gut geeignet, Verantwortung in den Regionen zu stärken. Insbesondere bei der Erarbeitung der regionalen Energiekonzepte soll es schrittweise möglich werden, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Diesen Weg halten wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für zukunftsweisend. Gute Beispiele finden sich bereits. Ich möchte an dieser Stelle herausstellen, dass die Lausitz und ebenso im Verbund die Uckermark und Barnim gemeinsame Planungen und über Umlagen bereits gemeinsame Finanzierungen verabredet haben.

Auf diesem Weg sollen regionale Schwerpunkte gefunden, gemeinsam vertreten und Synergieeffekte genutzt werden. Es geht um die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge auch in Regionen mit prognostizierten sinkenden Einwohnerzahlen. Deshalb unterstützen wir den Ansatz der Landesregierung, die Finanzierung der Regionalkonzepte zur Hälfte aus Landesmitteln zu tragen. Wir verbinden damit einen wichtigen Impuls, Regionen zu motivieren, die interkommunale Zusammenarbeit als Mittel zur Lösung auch eigener Konfliktfelder anzunehmen und bereits vorhandene Partnerkontakte zu intensivieren. Letztlich können diese Prozesse nicht von oben administriert, sondern allenfalls unterstützt werden. Das geschieht mit diesem Gesetz.

Im Infrastrukturausschuss hat es Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gegeben. Neben einigen wichtigen Präzisierungen ist es jetzt möglich, dass die von den Braunkohleplanungen betroffenen Kommunen im Braunkohleausschuss mit dem zugesicherten Rederecht die Garantie haben, ihre Auffassung darzulegen und an der Entscheidungsfindung mitzuwirken.

Die Abstimmungsrechte im Braunkohleausschuss nach Betroffenheiten zu variieren, wie vom BUND vorgeschlagen wurde, erschien uns nicht ausgewogen und in Anbetracht dessen, dass die Mitglieder im Braunkohleausschuss selbst breite Interessengruppen abbilden, auch nicht notwendig.

Herr Genilke, bezogen auf Ihre Anträge - Sie haben sich in Ihrer Rede gar nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf konzentriert - möchte ich sagen: In den zwei Jahren Rot-Rot ist in Anbetracht des vorliegenden Gesetzentwurfes und auch der Änderungsanträge, die über den Infrastrukturausschuss in diesem Sinne befördert werden, zu den Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten mit der heutigen Beschlussfassung mehr passiert als in den letzten zehn Jahren.

(Beifall DIE LINKE)

Bezogen auf eine Neuformulierung eines Arbeitsauftrages an die „Kommunal-Enquete“, wie ich mit dem kurzen Stichwort jetzt einmal sage, möchte ich daran erinnern: Der Auftrag ist vom Landtag beschlossen worden. Welche weiteren Arbeitsaufträge innerhalb der Enquetekommission zur Umsetzung dieses Arbeitsauftrages des Landtages an die Enquetekommission noch notwendig sind, sollte im Rahmen des Arbeitsgremiums erörtert und nicht pauschal vorweggenommen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Jungclaus erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Das novellierte Raumordnungsgesetz des Bundes ist im Sommer 2009 in Kraft getreten. Uns liegt nun der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 16. Februar 2011 vor.

Grundsätzlich unterstützen wir eine zügige Umsetzung, aber nicht um jeden Preis. Ein Gesetzentwurf bedarf der Reflexion durch diejenigen, die hiervon unmittelbar betroffen sind. Wir hatten uns deshalb - leider vergeblich - für eine Anhörung eingesetzt, bei der Regionalplaner, Verbände und der Städte- und Gemeindebund zu Wort kommen sollten. Die Landesregierung lässt sich über eineinhalb Jahre Zeit, im Parlament aber soll das Ganze in weniger als einem halben Jahr durchgeschoben werden, Frau Gregor-Ness hat es gesagt: so schnell wie möglich. Wir bedauern es sehr, dass unser Vorschlag, eine Anhörung im Hauptausschuss durchzuführen, abgelehnt und somit die Chance vertan wurde, den Gesetzentwurf in einem partizipativen Prozess zu optimieren und absehbare zukünftige Konflikte zu minimieren.

Auch der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zur Organisation der Regionalplanung fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. Dabei hat die bisherige Planungspraxis am Beispiel der Teilregionalpläne Windenergie gezeigt, dass die mangelnde Beteiligung der Gemeinden zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und schließlich zur Aufhebung der Pläne geführt hat. Dies ist sowohl in der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald als auch in der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming der Fall gewesen.

Für eine konfliktärmere und effektivere Planung bedarf es einer Neuorganisation der Regionalversammlungen. Beispielsweise sollten auch hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern als Regionalräte ein Stimmrecht in der Regionalversammlung erhalten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den notwendigen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Hier hätte die Landesregierung zeigen können, dass es ihr mit der so oft beschworenen Akzeptanz wirklich ernst ist.

Kritisch sehen wir auch das Wegfallen der Möglichkeit zur Fristverlängerung für öffentliche Stellen bei der Erarbeitung von Stellungnahmen. Auch wenn wir das Ansinnen eines beschleunigten Genehmigungsverfahrens begrüßen, muss unbedingt gewährleistet werden, dass die Beteiligungsrechte dabei nicht auf der Strecke bleiben.

(Beifall GRÜNE/B90)

Zur Braunkohle und zur Sanierungsplanung: Der immer schneller voranschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien hat zur Folge, dass es langfristig im Land Brandenburg keiner neuen Braunkohletagebaue bedarf. Da die Landesregierung jedoch an diesem klimaschädlichen Energieträger festhalten will, hätten wir uns gewünscht, dass sie wenigstens das Rückgrat besessen hätte, die Maxime „ohne CCS keine weiteren Braunkohletagebaue“ verbindlich im Gesetz zu verankern.

(Beifall GRÜNE/B90)

Das hätte nach dem monatelangen Rumgeeiere beim Thema CCS dazu beitragen können, dass die Menschen in den betroffenen Gebieten wieder etwas Vertrauen in die Arbeit der Landesregierung fassen. Hierfür wäre auch hilfreich gewesen, dass alle Gemeinden, die in ihrer Gemarkung von einem Braunkohleverfahren oder einer geplanten CO2-Verpressung betroffen sind, Rede- und Stimmrecht im Braunkohleausschuss erhalten. Eine Beteiligung sollte für diejenigen Beratungsgegenstände erfolgen, die die jeweiligen Gemeinden betreffen. Wie bereits im Jahre 2001 umgesetzt, fordern wir außerdem, dass vom Bund oder Land anerkannte Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes mit drei Mitgliedern im Braunkohleausschuss vertreten sind.

Unterm Strich muss man leider feststellen: Die Chance für einen modernen Landesplanungsvertrag, der sich an den Anforderungen und Interessen der Betroffenen orientiert, wurde vertan, die Gelegenheit einer Anhörung, um möglichst die relevanten Interessengruppen einzubinden, ausgeschlagen.

Aufgrund dieser Mängel werden wir diesem Entwurf nicht zustimmen und uns enthalten. Den CDU-Antrag mit seinem Ziel, die Regionalen Planungsgemeinschaften abzuschaffen, lehnen wir ab. Dem zweiten, zur abschließenden Zustimmung der Landesparlamente stimmen wir zu. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Für die Landesregierung spricht Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon eine spannende Debatte. Zum Gesetz wurde relativ wenig geredet. Denn es geht darum: Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern für die Gesetzgebung im Rahmen der Raumordnung haben sich durch die Föderalismusreform geändert. Infolgedessen wurde das Raumordnungsgesetz geändert. Das neue Raumordnungsgesetz ist jetzt unmittelbar anzuwenden und hat Vorrang vor Landesrecht. Landesrecht bleibt nur dort anzuwenden, wo es entsprechende Spielräume gibt. Deshalb gilt es, eine Anpassung des Landesplanungsrechts an das neue Raumordnungsgesetz vorzunehmen. Die Regelungen wurden gestrafft, vereinfacht, und vielfach wird nur auf das Bundesrecht verwiesen.

Des Weiteren - das kam in der Debatte noch nicht vor - kann durch die Gesetzesänderung das Brandenburgische Landespla

nungsgesetz vollständig aufgehoben werden; es kommt selten vor, dass ein Gesetz aufgehoben werden kann.

Struktur und Organisation der gemeinsamen Landesplanung und der Regionalplanung waren nicht Thema des Gesetzes. Das sollten wir uns vornehmen, wenn die Zeit dazu vorhanden ist. Das ist zu wichtig, das sollte man umfassend im Ausschuss diskutieren. Nach meiner festen Überzeugung haben sich die Regionalen Planungsgemeinschaften bewährt.

Ich will die CDU daran erinnern - Herr Genilke, Sie haben jetzt auch einen Antrag zu einem Lausitz-Konzept eingebracht -: Es ist die bündelnde Idee, und Sie wollen eigentlich die Regionalen Planungsgemeinschaften abschaffen.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und wünsche uns bezüglich der Struktur und Organisation der gemeinsamen Landesplanung und der Regionalplanung weiterhin einen konstruktiven Dialog. - Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Damit ist die Rednerliste erschöpft.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/3391. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU in der Drucksache 5/3923. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3140

2. Lesung

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Es fehlt ein Ent- schließungsantrag zur Abstimmung! Wir würden dazu gern Nein sagen!)

- Entschuldigung. Dann steht der sicher auf der anderen Seite. Unten auf der Seite fehlt immer der Hinweis „bitte wenden“.

Wir kommen noch einmal zu Tagesordnungspunkt 4 und dem Entschließungsantrag auf Drucksache 5/3941 der CDU-Fraktion. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 endgültig und rufe erneut Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung