Dienstleistungspartner, die nicht den Stundenlohn von 8 Euro zahlen. Im Gegensatz dazu haben Sie das allen anderen öffentlichen Auftraggebern so vorgeschrieben.
(Frau Kaiser sowie Görke [DIE LINKE]: Alle! - Holz- schuher [SPD]: Aber das hat er nicht verstanden! Er ist kein Jurist!)
Ich habe zwei Fragen. Die erste bezieht sich auf den Landeshaushalt. Dieser ist im Kabinett am 28. Juni beschlossen worden, das Vergabegesetz am 31. August hier im Landtag. Hat die Regierung die Mehrkosten durch die im Vergabegesetz festgelegten 8 Euro im Haushaltsplan berücksichtigt? Wenn nein, wann und wie wird die Berücksichtigung konkret erfolgen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich möchte präzisieren. Erstens: Alle Verträge mit einer Preisanpassungsklausel werden angepasst. Gegenwärtig wird in der Landesregierung, in der Landesverwaltung geprüft, welche Verträge das sind. Es gibt eine Vielzahl von Verträgen sowohl beim Wissenschaftsministerium als auch beim BLB; die Prüfung läuft. Sie werden mir nachsehen, dass auch eine Verwaltung erst dann tätig wird, wenn ein Gesetz verabschiedet ist. Das Gesetz ist vor wenigen Wochen verabschiedet worden. Deswegen arbeiten wir an der Schaffung von Grundlagen zur zügigen Anwendung des Gesetzes.
Zweitens: Der Landtag hat nach eingehender Beratung das Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Es ist völlig korrekt: Verträge, die keine Preisanpassungsklausel enthalten, können nicht einfach gekündigt werden. Das heißt: In diesen Bereichen wird eine schrittweise Anpassung erfolgen müssen. Welche Bereiche das umfasst, wird gegenwärtig geprüft. Ich darf Ihnen versichern, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die Anwendung des Vergabegesetzes ständig einer dezidierten Prüfung und Nachfrage unterziehen werden.
Herr Senftleben, zu der Frage, ob Vorsorge im Haushaltsentwurf getroffen ist, möchte ich anmerken: 10 Millionen Euro zur Abdeckung von Kosten in den Kommunen und der Verwaltung als Ganzes sind eingestellt. Es ist also Vorsorge getroffen. Sie werden sicherlich im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen Nachfragen stellen, in welchen Ministeriumsbereichen möglicherweise zusätzliche Belastungen anfallen. Aber die Vorsorge ist eingestellt.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 713 (Geplante Touris- musabgabe: Staatlich verordnete Pflichtabgabe oder Umlage auf freiwilliger Basis?). Der Abgeordnete Tomczak erhält das Wort.
Meine Frage betrifft die geplante Tourismusabgabe. Beim 19. Tourismustag hat Wirtschaftsminister Christoffers angekündigt, die Tourismusbranche - Gastronomen und Einzelhändler wurden ausdrücklich genannt - künftig stärker in die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur einbeziehen zu wollen.
Da der Tourismus im Land Brandenburg inzwischen mit einer erheblichen unternehmerischen Wertschöpfung verbunden sei, gleichzeitig jedoch die öffentlichen Mittel zurückgingen, sei es
nach Lesart des Ministers gerechtfertigt, die Unternehmen an der Finanzierung der von ihnen mit genutzten kommunalen Infrastruktur zu beteiligen. Voraussetzung für die Einführung einer Abgabe wäre eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, da derzeit nur Gemeinden berechtigt seien, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben, in denen die Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes müsste nach unserer Meinung konsequenterweise auch eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durch Erweiterung der tourismusrelevanten Sortimente einhergehen, damit sichergestellt ist, dass die Leistung, für die eine Tourismusabgabe entrichtet werden soll, insbesondere an Sonntagen überhaupt angeboten werden kann. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Tourismusabgabe als freiwillige Umlagefinanzierung statt als Pflichtabgabe eingeführt wird.
Ich frage deshalb: Welche Bemessungsgrundlage plant die Landesregierung bei der Einführung einer Tourismusabgabe zugrunde zu legen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Tomczak, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese Frage auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben. Nicht erst auf dem vom Landestourismusverband organisierten Brandenburgischen Tourismustag, sondern bereits zum Tourismusbarometer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes habe ich mich öffentlich dazu bekannt, dass wir eine Tourismusabgabe im Land Brandenburg einführen wollen. Es soll aber nicht flächendeckend eine neue Abgabe bzw. Steuer erhoben, sondern entsprechend den von der Branche vorgeschlagenen Modellen eine Möglichkeit geschaffen werden, in besonderen Schwerpunktorten ein zusätzliches Finanzierungsinstrument zu erschließen, das es ermöglicht, die touristische Infrastruktur auf Dauer zu finanzieren.
Sie wissen, meine Damen und Herren: Die Situation der öffentlichen Finanzen ist nicht von Aufwuchs geprägt, um es zurückhaltend auszudrücken. Wir stellen uns gegenwärtig alle darauf ein, dass uns weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Deshalb sind wir zusammen mit der Branche auf der Suche, Finanzierungsinstrumente zu finden, die für den Bereich Infrastrukturentwicklung für den Tourismus eine zusätzliche Quelle darstellen. Es gibt sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Österreich die verschiedensten Modelle dafür, wie eine derartige Tourismusabgabe auf freiwilliger Basis - wie Sie sagten, ist es ein Recht, eine Möglichkeit, die Kommunen und Regionen eingeräumt wird - auszugestalten ist.
Wir beginnen gegenwärtig die Gespräche mit den Verbänden. Ich möchte nur einen Punkt klarstellen: Eine Bettensteuer lehne ich ab. Sie ist eine einseitige Belastung eines Akteurs im Bereich des Tourismus und führt nicht dazu, dass es zu einer tatsächlichen Gleichbehandlung kommt.
Deshalb findet die Bettensteuer, die in einigen Städten Deutschlands eingeführt worden ist, nicht unsere Unterstützung.
Wir werden nach den Gesprächen mit den Verbänden und den Akteuren selbstverständlich die Öffentlichkeit darüber unterrichten, ob und in welcher Form eine mögliche Bemessungsgrundlage definiert wird. Ich gebe Ihnen Recht: Die Veränderung des Kommunalabgabengesetzes ist eine Möglichkeit, einen rechtlichen Raum zu erschließen.
Ob und inwieweit das Ladenschlussgesetz in diesem Zusammenhang geändert werden muss, wird die Diskussion zeigen. Ich habe mich öffentlich dazu geäußert, dass mir die Diskussionsnotwendigkeit dieser Problematik durchaus bewusst ist. In welchem Umfang dies tatsächlich möglich ist, werden die weiteren Diskussionen mit den Verbänden und Akteuren zeigen.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 714 (Solarparks in der Lieberoser Heide), gestellt vom Abgeordneten Jungclaus.
Als ehemaliger Truppenübungsplatz mit ca. 25 500 ha Fläche stellt die Lieberoser Heide ein großes unzerschnittenes Areal mit einem hohen Anteil an Waldflächen dar. Die Gemeinde Schenkendöbern sieht mit der Aufstellung mehrerer Bebauungspläne in diesem Gebiet den Bau weiterer Solarparks vor. Hierfür sollen etwa 600 ha Waldfläche gerodet werden.
Daher frage ich die Landesregierung: In welchem Umfang wurden bereits Aufforstungen als Ausgleichsmaßnahmen für den schon entstandenen Solarpark Turnow-Preilack durchgeführt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es etwas grundsätzlicher darstellen. Es gibt immer einen rechtlichen Rahmen, der einzuhalten ist. Das erste Vorhaben setzt umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen auf 175 ha fest. Das ist einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Davon wurden bereits 111,5 ha realisiert, für den Rest läuft die Frist am 31.12.2013 ab.
Ich habe als Forstminister großes Interesse daran, dass die Waldfläche im Land Brandenburg erhalten bleibt. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Wir brauchen diesen Wald aus Klimaschutzgründen, aber eben auch zur wirtschaftlichen Verwertung.
Die Gemeinde Schenkendöbern - kommunale Selbstverwaltung! - denkt über weitere Bebauungspläne nach. Mir sind keine gestellten konkreten Anträge bekannt. Wenn konkrete Anträge bekannt sind, werden wir diese prüfen, und es wird mit Sicherheit umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen geben müssen, sollte einer dieser Anträge genehmigt werden.
Noch etwas zum Grundsatz: Die Gemeinde Schenkendöbern hierbei wundere ich mich etwas über die Grünen - kann noch einmal zusätzlich von dem Braunkohlenverfahren betroffen sein, und die Grünen müssen sich schon irgendwann einmal entscheiden. Der Vorrang der erneuerbaren Energien ist nicht konfliktfrei zu haben. Sie wollen aus der Atomkraft aussteigen. Darin gibt es sogar bis zum Bund einen entsprechenden Konsens.
Sie als Grüne wollen überstürzt aus der Braunkohle heraus, und Sie sind diejenigen, die immer dabei sind, wenn es Konflikte mit erneuerbaren Energien gibt. So funktioniert die Sache nicht. Auch bei den Grünen wird der Strom nicht konfliktfrei aus der Steckdose kommen.
Herr Minister, ich danke für die Belehrung über das GrüneParteiprogramm, wobei ich nicht weiß, was das in der Antwort des Ministers auf eine Frage zu suchen hat.
Ich frage Sie: Sie haben darauf abgehoben, dass die Gemeinde Schenkendöbern dieses Vorhaben genehmigt oder nicht. Nach meinem Wissen ist es so, dass eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist, wenn ein Wald gerodet wird - ja oder nein? -, und wie gedenken Sie in einer solchen Situation zu entscheiden?
Herr Abgeordneter Vogel, ich entscheide, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, und ich habe gesagt, was damit alles zusammenhängt. Solange kein Antrag vorliegt, werde ich hier nicht irgendetwas zusagen, wie das dann entsprechend gemacht wird, sondern erst, wenn ein konkreter Antrag vorliegt.
Ich kann Ihnen aber noch etwas zur Forstverwaltung sagen. Da wird es den nächsten Aufschrei geben, und ich freue mich schon wieder, wenn die Anfragen von den Grünen kommen. Ich habe vor, sehr ernsthaft die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten zu prüfen - das betrifft aber auch alle Abgeordneten hier -,
weil dort der Flächenverbrauch deutlich geringer ist. Aber ich freue mich schon auf die vielen, vielen Anfragen und Bürgerinitiativen. Wir müssen uns jedoch irgendwann einmal entscheiden. Wenn wir erneuerbare Energien wollen, müssen wir auch schwierige Dinge entsprechend bewerkstelligen. Dazu bin ich bereit. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zur Frage 715 (Alkohol und Nahverkehr), gestellt von der Abgeordneten Kircheis.
Nachdem Anfang des Monats im Hamburger Nahverkehr für alle Fahrgäste ein Verbot des Genusses von Alkohol in Kraft trat, gab es verschiedentlich Diskussionen, ob ein solches Verbot auch anderswo, zum Beispiel in Brandenburg, passabel wäre. Es soll helfen, die Sicherheit der Fahrgäste zu steigern, Beschädigungen, Verschmutzungen und Personenschäden durch alkoholisierte Personen oder an ihnen zu vermeiden. Gleiche Gefahren können allerdings auch von Personen ausgehen, die bereits alkoholisiert in Nahverkehrsmitteln zusteigen. Hinzu kommen mögliche Konflikte im länderübergreifenden Verkehr aufgrund unterschiedlicher Rechtslage in benachbarten Verkehrsverbünden bzw. Bundesländern.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie steht sie zu der Frage eines generellen Alkoholverbots im Nahverkehr in Brandenburg?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir kommen zur nächsten spannenden Frage. Es gibt vielfältige Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz. Es gibt Beförderungsbestimmungen, es gibt das ÖPNV-Gesetz. All dies muss auch umgesetzt und kontrolliert werden.
Ich habe entschieden - dagegen gab es vom Parlament überhaupt keinen Widerspruch -, dass wir bei Ausschreibungen im Regionalverkehr auf eine hundertprozentige Begleitquote Wert legen. Ich denke, das ist das Wichtigste. Damit haben wir eine Chance, entsprechende Bestimmungen, die schon existieren, umzusetzen. Ich möchte zitieren:
„Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gefahr von Personen ausgeht, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen.“
Ich habe größten Respekt vor den Zugbegleitern, die das umzusetzen haben. Das ist nicht so einfach. Ich werde - wie sicherlich viele andere - die Umsetzung des Hamburger Alkoholverbots beobachten. Dabei habe ich das große Glück Hamburg ist eine schöne Stadt -, Verwandtschaft in Hamburg zu haben.
Ich war in Hamburg auch bei einigen Großereignissen - unter anderem beim Hamburger Sportverein, beim FC St. Pauli und beim Hafenfest.