oder der Wunsch nach einer einvernehmlichen Einigung zwischen Vattenfall und den Gemeinden über mögliche Entschädigungszahlungen.
An anderen Stellen, etwa bei der Einrichtung eines Koordinierungsrates, geht der Antrag derzeit jedoch zu weit, da es die bereits bestehende Verantwortung des Landes und des Energieversorgers ist, die Menschen regelmäßig und umfassend über Planungen und Projekte zu informieren. Das wird nur eben derzeit nicht gemacht, ne? Da sind wir uns einig. Aber de facto muss es gemacht werden, das ist festgeschrieben. Insofern sollten wir nicht noch ein Gremium schaffen, sondern einfach die Dinge, die bereits möglich sind, ernst nehmen und den Dialog fördern.
Die Idee, bei künftigen Tagebauplanungen Dinge wie Abstandsflächen zwischen Bebauung und Tagebau gesetzlich zu fixieren, halte ich insofern für schwierig, als die Betroffenheiten der einzelnen Gemeinden variieren. Nicht jede Gemeinde sieht sich den gleichen Belastungen ausgesetzt. Während manche Gemeinden „nur“ mit einem Braunkohletagebau konfrontiert sind, sehen sich beispielsweise die Ortsteile Taubendorf und Groß Gastrose der Gemeinde Schenkendöbern neben dem Tagebau Jänschwalde einem ähnlichen Projekt auf der polnischen Seite sowie dem Bau von Straßen, Bahn- und Leitungstrassen ausgesetzt. Die polnischen Tagebaupläne sind mittlerweile publiziert und einsehbar. Sie sind erschreckend nah. Die Einschränkungen in der Wohn- und Lebensqualität werden in diesen Gemeinden also deutlich stärker sein als in anderen Gemeinden. Wenn entsprechende Regelungen gesetzlich fixiert werden sollen, werden wir nur Mindestabstände einbeziehen, nicht aber feste Regelungen treffen können, um auf die Gegebenheiten vor Ort weiterhin flexibel reagieren zu können.
Lassen Sie mich abschließend auf die von der CDU-Fraktion geforderte einvernehmliche Lösung zwischen Vattenfall und
den betroffenen Randgemeinden nach sächsischem Vorbild eingehen. Auch wir wollen möglichst keine langwierigen Gerichtsverfahren, die Planungsverfahren verzögern und Misstrauen zwischen Versorger und Anwohnern schaffen bzw. vergrößern. Wir setzen auf flexible Lösungen zwischen den Akteuren. Wer einvernehmliche und wie in Sachsen freiwillige Lösungen einfordert, kann nicht im gleichen Atemzug eine stärkere Rolle der Landesregierung fordern. Entweder Freiwilligkeit oder staatliche Regelungen.
In Fällen, in denen die Lebensqualität einzelner Gemeinden messbar eingeschränkt wird, sollten wir auch über eine Änderung des § 2 Brandenburger Braunkohlegesetz nachdenken. Künftig würden Betroffene nicht erst dann entschädigt, wenn die Gemeinde abgebaggert werden muss, sondern bereits im Falle einer nachweisbaren Minderung des Verkehrswertes von Grundstücken bzw. einer Verminderung der Lebensqualität.
Meine Damen und Herren, es ist die Landesregierung, die in schwierigen Fragen der Beteiligung der betroffenen Tagebaurandgemeinden Farbe bekennen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort präsentieren muss. Bislang ist hierzu zu wenig gekommen. Es bleibt, wie gesagt, die Forderung an die Landesregierung bestehen, einen ernst gemeinten Schritt auf die betroffenen Gemeinden zuzugehen und sich nicht mit dem Hinweis auf angeblich nicht abwägbare Folgen aus der Verantwortung zu stehlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag verwundert zum jetzigen Zeitpunkt schon ein wenig. Herr Bretz, zumindest Ihnen müsste doch beim Lesen des Maßnahmenkatalogs nicht entgangen sein, dass auf der Seite 30 die zu lösenden Problemschwerpunkte im Rahmen des beantragten Braunkohleverfahrens JänschwaldeNord und der Änderung des Tagebaus Jänschwalde genannt worden sind. Explizit sind dort die Umsiedlungen, die Randbetroffenheit, FFH „Natura 2000“, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe genannt. Sicherlich erhebt dieser Katalog keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beim Lesen des Antrages der CDU-Fraktion könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Probleme der Tagebaurandgemeinden durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht ernst genommen werden. Dieser Eindruck ist falsch, nicht zuletzt deshalb, weil meine Fraktion im März 2011 bei einer Fraktionssitzung in der Gemeinde Schenkendöbern vor Ort war. Wir haben uns dabei auch ein Bild über die Auswirkungen des jetzigen Tagebaus Jänschwalde und eines neuen Tagebaus Jänschwalde-Nord machen können.
In einer Gesprächsrunde mit Kommunalpolitikern und Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schenkendöbern wurde uns eindrucksvoll auch die persönliche Betroffenheit vermittelt und dargestellt. Ebenso belegen die Aktivitäten der Landesregierung, beispielsweise der Besuch des Ministerpräsidenten in Welzow, und die traditionellen Besuche und Gespräche des Wirtschaftsministers, unter anderem mit der Klinger Runde, dies deutlich.
So hat der Ministerpräsident bei seinem Besuch am 27. Juli 2011 der Stadt Welzow wegen ihrer Randlage am Braunkohlentagebau die Unterstützung der Landesregierung zugesagt und angekündigt, dass gemeinsam mit der Stadt ein Koordinierungsgremium zur Lösung der Probleme durch den nahen Tagebau gebildet werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antwort auf die Kleine Anfrage 5/4127 vom 6. Oktober 2011 ist zu entnehmen, dass diese Zusage eingehalten wurde und dass in dieser Koordinierungsgruppe neben dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei vertreten sind. Es kann auch davon ausgegangen werden, dass abhängig von den zu behandelnden Themen auch andere Ministerien in der Koordinierungsgruppe mitarbeiten werden. Also einfach einmal nachlesen, Herr Bretz.
Herr Minister Christoffers hat sich bei Veranstaltungen auch dafür eingesetzt, dass im Zusammenhang mit der Braunkohlengewinnung neben den speziellen Belangen der Umsiedler auch die berechtigten Interessen der Gemeinden und Bürger stärker in den Fokus rücken. Die Probleme der Menschen, die vor Ort teilweise über Jahrzehnte die Auswirkungen des Tagebaugeschehens - Lärm, Staub, Teilverlust der Heimat, Grundwasserabsenkung, wirtschaftliche Entwicklungshemmnisse - ertragen müssen, müssen stärker in den Fokus genommen werden und Beachtung finden.
In einer Diskussionsveranstaltung in Groß Gastrose hat der Wirtschaftsminister deshalb erklärt, dass die Randbetroffenheit bei den Braunkohletagebauen bisher unterbewertet wurde, und künftig eine Orientierung am sogenannten Schleife-Vertrag angekündigt.
Im Zusammenhang mit dem Schleife-Vertrag zwischen Vattenfall und der Gemeinde Schleife zur Fortführung des Tagebaus Nochten in Sachsen sind erstmals Entschädigungsleistungen für Randbetroffene, die nicht unmittelbar von Umsiedlungsmaßnahmen betroffen sind, vereinbart worden. Vattenfall stellt 8,5 Millionen Euro für nicht umzusiedelnde Wohngebäudeeigentümer im Gemeindegebiet Schleife zur Verfügung. Zum Ausgleich für die langfristige Betroffenheit durch den Tagebau Nochten entfällt hieraus ein Betrag von etwa 10 000 Euro auf jeden Eigentümer, der für bauliche Maßnahmen zur Minderung der Lärm- und Staubbelastung an Eigenheimen und Mietobjekten eingesetzt werden soll. Darüber hinaus werden im Rahmen des Schleife-Vertrages auch Mittel zur Fortführung des Vereins- und Gemeinschaftslebens und für die Entwicklung der Gemeinde Schleife im kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bereich durch Vattenfall bereitgestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um nicht missverstanden zu werden: Die Feststellung in dem Antrag, dass die
Gemeinden am Tagebaurand in der Lausitz die Belastung für die Energieerzeugung tragen und dass die Bewohner mit Staub, Lärm, Wasserentzug und dem Verlust an Lebensqualität konfrontiert sind, lässt sich nicht wegdiskutieren. Ebenso sind die beschriebenen Entschädigungen bestenfalls Notlösungen. Die Frage der Braunkohleverstromung bleibt auch aus diesem Grund aktuell.
Die Fraktion DIE LINKE wird diesen Antrag aus verschiedenen Gründen ablehnen. Zum einen habe ich beschrieben, dass vieles schon im Laufen ist. Zum anderen hat die Fraktion der CDU in der Begründung ihres Antrages geschrieben, dass die Minister Christoffers und Vogelsänger sich in den letzten Tagen ähnlich geäußert haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich würde mir wünschen, dass Sie sich mit Ihren Parteikollegen im Bundestag für Änderungen beim Bundesberggesetz einsetzen. So scheiterte beispielsweise die notwendige Ergänzung der Rohstoffsicherungsklausel des Bundesberggesetzes mit sozialen und ökologischen Kriterien auch am Widerstand der CDU. Von daher wünsche ich dem Antrag der Grünen im Bundestag zur Änderung des Bergrechts viel Erfolg. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Nachdem wir heute Vormittag das Thema Braunkohle bereits von der energiepolitischen Seite sehr ausführlich betrachtet haben, sollten wir den jetzigen Tagesordnungspunkt auch dafür nutzen, uns vor allem in die Situation der Betroffenen hineinzuversetzen - jenseits von Akten, Verfahren oder Paragraphen.
Lehnen Sie sich also einmal einen Augenblick gemütlich zurück und stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in Ihrem schönen Zuhause. Jetzt schätzen Sie im Geiste von Ihrer Hauswand eine Entfernung von ca. 100 Metern. Ab dort gibt es jetzt keine Häuser und Straßen mehr, keine Parks, keine Wälder oder landwirtschaftliche Flächen; dort beginnt die Abbruchkante eines Braunkohletagebaus.
Wenn Sie morgens aus dem Schlafzimmerfenster schauen, blicken Sie in eine Senke mit einer braunen Wüste, an deren Rand sich ein großes Stahlungetüm unaufhörlich weiterfrisst. Frau Gregor-Ness hat vorhin auf den Film „Der Pate“ Bezug genommen. Mir fällt dazu ein anderer Film ein: „Und täglich grüßt die Förderbrücke“.
Ihre Bäume im Garten sterben ab, da sie nicht mehr ausreichend Grundwasser haben, und Ihr Haus hat durch die Grundwasserabsenkung Risse bekommen. Eigentlich sollte es ja Ihre Altersversorgung sein. Doch was ist so ein Haus noch wert? Sicher, Sie haben versucht, vom Tagebaubetreiber eine Entschädigung zu erhalten. Doch dieser fordert von Ihnen ein
Der Verursacher macht in Deutschland einen Nettogewinn von 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Sie kommen finanziell gerade so über die Runden und werden außerdem rund um die Uhr durch Lärm und Staub belästigt.
Dies, meine Damen und Herren, ist die traurige Wahrheit der Betroffenen vor Ort. Ich bin mir darin sicher, dass es hier in diesem Raum niemanden gibt, der mit denen tauschen möchte, die 100 Meter vom Tagebaurand Welzow-Süd entfernt wohnen.
Das Schutzgut Mensch hat im Rahmen des damaligen Braunkohleplanverfahrens anscheinend kein sonderlich hohes Gewicht gehabt; denn sonst wäre diese Situation heute nicht die Realität.
Der vorliegende Antrag soll Linderung bringen. Er hat durchaus einige positive Ansätze, mehr aber leider nicht. So wird vorgeschlagen, eine Entschädigungszahlung nach § 84 ff. des Bundesberggesetzes zu prüfen. Hiernach soll aber für die Bemessung der Entschädigung der Zustand zu dem Zeitpunkt maßgeblich sein, zu dem die Behörde über den Grundabtretungsantrag entscheidet. In § 85 heißt es weiter: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, zu erzielen wäre.
Unserer Überzeugung nach darf aber nicht der jetzige Verkehrswert mit dem schon entstandenen Wertverlust als Grundlage herangezogen werden. Beurteilungsgrundlage muss der Wert sein, den die Immobilie ohne Tagebau und dessen Folgeschäden hätte.
Weiterhin sprechen Sie in dem Antrag von Abstandsregelungen, die bei künftigen Tagebauplanungen greifen sollen. Ich betone: künftigen. Nach dem Willen der CDU werden demnach noch mehr Menschen als bisher an Tagebaurändern wohnen. Das ist aber kein Problem; man kann sie ja schließlich entschädigen.
Wir fordern hingegen, dass es eben keine neuen Tagebaue mehr in Brandenburg geben darf. Die Situation an den bereits genehmigten Tagebauen ist schlimm genug. Für die heute Betroffenen muss in der Tat eine angemessene Entschädigung erfolgen. Dem stimmen wir grundsätzlich zu. Wir werden aber mit Sicherheit keinem Antrag zustimmen, der den Aufschluss weiterer Tagebaue zum Inhalt hat.
Die Braunkohle ist ein Auslaufmodell. Die Landesregierung muss den Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien in Angriff nehmen sowie endlich ein Zukunftskonzept für die Lausitz entwickeln. Es hat keinen Sinn, für eine Technik ohne Zukunft die Heimat Hunderter von Menschen zu opfern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Erstens: Ich habe mich bezüglich meines Redebeitrags selbstverständlich eng mit meinem Kollegen, Herrn Vogelsänger, abgestimmt. Zweitens: Ich bin meiner Kollegin Gregor-Ness und meinem Kollegen Domres ausgesprochen dankbar, dass sie deutlich gemacht haben, dass das Problem Tagebaurandgemeinden kein neues für die Politik ist.
Und gestatten Sie mir, eine persönliche Erfahrung einfließen zu lassen: Wir haben bereits bei der Gesetzgebung zum Braunkohlengrundlagengesetz eine intensive Debatte darüber gehabt. Ob wir in Brandenburg immer die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen haben, ist eine andere Frage.
Zu Ihrem Antrag: Sie haben aus meiner Sicht eine gute Idee, das Problem ist nur: Was Sie hier aufschreiben, wird bereits gemacht, und deswegen nützt diese Idee nichts. Lassen Sie mich das im Einzelnen klarstellen:
Sie beziehen sich auf § 84 Bundesberggesetz. Das haben wir schon vor einem halben Jahr geprüft. § 84 Bundesberggesetz bezieht sich auf Grundabtretungen, und das Braunkohleplanverfahren hat genau das Ziel, Grundabtretungen bei Tagebaurandgemeinden zu verhindern. Das heißt, § 84 greift überhaupt nicht, den kann ich nicht im Ansatz bringen. Das war einer der Punkte, deretwegen wir entsprechend dem Koalitionsvertrag 2010 Mehrheiten zu finden versucht haben, um das Bundesberggesetz zu verändern. Das ist uns nicht gelungen. Veränderte man das Bundesberggesetz in diesem Punkt, hätte ich eine andere rechtliche Handhabe. Aber § 84 kann ich dazu nicht in Anspruch nehmen.
Das Zweite ist: Sie schlagen vor, einen Koordinierungsrat einzurichten. Auf der 73. Sitzung des Braunkohlenausschusses 2009 ist dieser Vorschlag unterbreitet worden. Es gab dazu keine Einigung. Wir sind nach wie vor bereit, zu diesem Gremium zurückzukehren, weil wir selbstverständlich wissen, dass ein Dialog notwendig ist. Aber ich darf noch einmal sagen, das war auf der 73. Sitzung des Braunkohlenausschusses im November 2009 - um auch deutlich zu machen, dass dieser Vorschlag hier seit längerer Zeit auf dem Tisch liegt und diskutiert wird.
Drittens schlagen Sie vor, bei künftigen Tagebauplanungen angemessene Abstandsflächen zwischen Bebauung und Tagebau im Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung festzuschreiben. Meine Damen und Herren, es wird möglicherweise keine allgemeine Lösung geben, das ist ja gerade Gegenstand des Planverfahrens, und dieses Planverfahren soll mit einem sehr hohen Sozial- und Wirtschaftsstandard genau diese Frage entscheiden, und zwar werden wir, sollten Orte betroffen sein, auch diese Frage ortskonkret zu beantworten haben.
Völlig klar ist eines: Die politische und öffentliche Debatte ist heute eine andere als in den 70er- oder 80er-Jahren, auch was die Frage der Lebensqualität betrifft. Das ist etwas, was wir in
dem Planverfahren zu klären haben, und die Landesregierung hat sich ausdrücklich bereit erklärt, diesen Schritt zu gehen.
Meine Damen und Herren, Sie schlagen vor, eine Koordinierungsstelle auch bei der Landesregierung einzusetzen. Die gibt es bereits. Nach einem Gespräch des Ministerpräsidenten in Welzow ist eine derartige Koordinierungsstelle eingerichtet worden. Das, was Sie fordern, läuft bereits. Das macht vielleicht noch einmal deutlich, dass sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Landesregierung die Problematik der Tagebaurandgemeinden ausgesprochen ernst nehmen, weil sie wissen, welche Folgewirkungen das für die Lebensqualität haben kann.
Meine Damen und Herren, und Sie schlagen vor, sich am Beispiel der Verträge zwischen Vattenfall und betroffenen Randgemeinden in Sachsen ein Beispiel zu nehmen. Dazu ist erstens festzustellen: Das sind Verträge, die ein Unternehmen mit einer Kommune schließt. Selbstverständlich begleiten wir das, und selbstverständlich führen wir unsere politischen Gespräche dahin gehend, dass wir uns sehr schlecht vorstellen können, dass es unterhalb des Niveaus von Schleife zu einem Regelwerk in Brandenburg kommt. Wir unterstützten selbstverständlich auch die betroffenen Gemeinden in ihren Verhandlungen wenn denn welche geführt werden -, um genau dieses Ergebnis hier zu erreichen. Insofern bleibt es auch bei unserer Aussage, die wir in verschiedenen Gremien, in verschiedenen Beratungen und auch vor Ort in verschiedenen Veranstaltungen getroffen haben, dass das für uns der Maßstab ist, dem wir uns verpflichtet fühlen.