Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Das ist eine Sachlage, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innenministerium steht. Dazu müsste nochmals mit dem Innenministerium gesprochen werden. Aber grundsätzlich ist es so: Wir kämpfen dafür, dass die Schulsozialarbeiter eingesetzt werden. Wir erachten diesen Akteur als ein enorm wichtiges Instrument, um niedrigschwellige Zugänge der Förderung und Hilfe für benachteiligte Kinder zu ermöglichen. Wir haben dafür gekämpft, dass die Schulsozialarbeiter direkt durch den Bund finanziert werden. Wir haben jetzt eine Situation, da es keine Pflichtleistung, sondern eine im Ermessen stehende Leistung ist, dass es hierbei zu Problemen kommen kann. Wir haben in Brandenburg augenblicklich einen Fall, in dem die Sachlage in der Weise besteht, wie Sie dies beschrieben haben.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Es gibt Nachfragen. Frau Schier, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Ich bin allerdings erstaunt, denn ich hätte gedacht, dass entweder der Innenminister oder die Bildungsministerin auf die Frage antwortet.

Herr Staatssekretär, mit dem Kooperationsverbot hat das nichts zu tun, sondern es ist etwas, was den Kreis individuell betrifft und wo uns nicht gestattet wird, Schulsozialarbeit einzusetzen, weil wir auf die 2,5 % der freiwilligen Leistungen kommen. Der Kreis hat Konzepte erarbeitet. Die stehen dort in den Startlöchern und könnten sechs Sozialarbeiter einstellen. Was mache ich nun? Wo kann die Landesregierung dem Kreis helfen?

Wir werden das noch einmal aufnehmen und an die entsprechenden Akteure herantreten, da wir selbst die außerordentliche Notwendigkeit sehen, dass solche Stellen geschaffen werden, zumal der finanzielle Rahmen seitens des Bundes zur Ver

fügung gestellt worden ist. Wir sehen die Problemlagen der Kommunen, die Befürchtungen haben, dass hierbei finanzielle Lasten auf sie zukommen, die dann greifen, wenn die finanziellen Leistungen des Bundes erloschen sind. Wir werden uns um eine Vermittlung in diesem Fall kümmern.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 918 (Nahverkehrskon- zept), die der Abgeordnete Büchel stellt.

Im Prozess der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und der rückläufigen Investitionsmittel äußerte Minister Vogelsänger in der „Märkischen Oderzeitung“ Überlegungen zur Einschränkung des Bahnverkehrs auf Strecken nach Wirtschaftlichkeitskriterien. So sollen Regionalbahnlinien mit einem Aufkommen von unter 500 Fahrgästen pro Tag überprüft werden. Angesichts der demografischen Entwicklung solle differenziert herangegangen und die strukturelle Bedeutung der Bahn in den dünner besiedelten Regionen berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen aber auf anderen Bahnverbindungen Taktreduzierungen vorgenommen werden.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt, vor allem hinsichtlich einer Strategie zur Gewinnung von mehr Fahrgästen für die Bahnstrecken, wo ein Fahrgastaufkommen von unter 500 pro Tag festgestellt wurde?

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Fortschreibung des Landesnahverkehrsplanes für 2013 bis 2017 muss unter schwierigen Rahmenbedingungen definiert werden, wie ein ausreichendes Angebot im Rahmen der Daseinsvorsorge gesehen wird.

Der Landesnahverkehrsplan setzt Standards, nach denen Umfang und Qualität der Leistungen beim regionalen SPNV sowie bei den landesbedeutsamen Buslinien bemessen werden. Der alte Landesnahverkehrsplan lässt viele Fragen offen. Es gibt viele Prüfaufträge; diese sind jetzt zu entscheiden. Prüfaufträge über Jahrzehnte nützen niemandem.

Wir werden neue Wege gehen müssen, auch bei der Ausgestaltung des insgesamt guten ÖPNV-Angebots in Brandenburg. Hierzu wird es eine umfassende Diskussion in den Regionen und selbstverständlich auch im Landtag geben. Jeder Wahlkreis wird betroffen sein. Der künftige Landesnahverkehrsplan soll den regionalen Akteuren und den Aufgabenträgern des straßengebundenen ÖPNV als Orientierung für ihre Nahverkehrsplanung dienen.

Der finanzielle Spielraum zur Ausgestaltung der Angebote ist bereits heute sehr eng. Die Höhe der Finanzmittel hält mit der Kostenentwicklung nicht mit. Die derzeit im Regionalisierungsgesetz festgeschriebene jährliche Dynamisierung von 1,5 % bleibt hinter der tatsächlichen Kostensteigerung von ca. 2,5 % im SPNV deutlich zurück, und bei einem dreistelligen Milli

onenbetrag kommt dabei über Jahre etwas zusammen. Die Kostensteigerungen beruhen auf den steigenden Energiepreisen, insbesondere aber auch auf den gewinnorientiert steigenden Stations- und Trassenpreisen der bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Die Fahrgäste in Berlin und Brandenburg tragen mit ihren Fahrgeldern zu rund 50 % zur Kostendeckung bei, die anderen 50 % sind Steuermittel. Fest steht: Weitere Verbesserungen sind nur bei Einschränkungen auf anderer Seite möglich. So musste kürzlich auch das Land Mecklenburg-Vorpommern drastisch reagieren. Für Brandenburg besteht eine ähnliche Situation. Es gibt einen engen Kontakt mit den Kollegen, auch mit Sachsen-Anhalt, und wir werden das Vorgehen miteinander abstimmen.

Wichtig bleibt: Wir setzen Mittel der Steuerzahler ein. Das bedeutet, die Gelder sind effektiv für den ÖPNV, für die Menschen einzusetzen. Unter diesem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist der Mitteleinsatz bei Bahnstrecken mit unter 500 Nutzern kritisch unter die Lupe zu nehmen. Noch kritischer sind Strecken mit einem Zuschussbedarf von über einem Euro pro gefahrenem Personenkilometer. Das geht übrigens bis zu 4 Euro nach oben. Für jeden Kilometer, den jemand mit dem Zug fährt, werden auf diesen Strecken 1 bis zu 4 Euro gezahlt.

Unter diesen Rahmenbedingungen werde ich drei finanzierbare Zielnetze vorstellen: 2013, 2016 und 2030. 2013 haben wir die Inbetriebnahme des Flughafens BER, 2016 die Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz als Regionalbahnhof, das wird der wichtigste Umsteigepunkt in Berlin-Brandenburg werden und damit natürlich auch auf Brandenburg entsprechende Auswirkungen haben, und 2030 das Zielnetz, das wir uns gemeinsam mit Berlin vornehmen, aber selbstverständlich auch mit unseren Nachbarländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern, abstimmen.

Der neue Landesnahverkehrsplan soll in breiter Diskussion entwickelt und diskutiert werden. Auftakt der öffentlichen Beratung ist der 23. April 2012, um 9 Uhr in der Staatskanzlei, mit der Regionalkonferenz für Potsdam/Havelland/Fläming. Sie sind herzlich eingeladen. Ich habe die Aufgabe, ein finanzierbares Gesamtkonzept vorzulegen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 919 (Renaturierung der Müggelspree), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.

In der Vergangenheit wurden wesentliche Maßnahmen mit dem Ziel der Renaturierung der Müggelspree vorgenommen, so zum Beispiel Altarmanschlüsse oder der Rückbau von Ufersicherungen. Gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung bzw. in einigen Fällen der Plangenehmigung. Nach einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg ist unter Gewässerausbau eine „wesentliche Veränderung eines Gewässers zu verstehen, wozu auch Maßnahmen im Bereich des Ufers gehören“.

Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie ihre Rechtsauffassung, dass es sich beim Anschluss von vier Altarmen in

den Jahren 2004 bis 2008 und beim Rückbau von Ufersicherungen in der Müggelspree nicht um plangenehmigungs- bzw. planfeststellungspflichtige Maßnahmen handelt?

Die Antwort bekommen wir von Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, da es um Maßnahmen in den Jahren 2004 bis 2008 geht, hätten Sie das schon eher erfragen können; dann hätten Sie auch eher eine Antwort erhalten.

Die realisierten Altarmanschlüsse Mönchwinkel I, Mönchwinkel II, Sieverslake und Freienbrink einschließlich der dazugehörigen Solschwellen und des Rückbaus von Ufersicherungen dienen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie; das erwähnten Sie bereits. Sie haben das Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer unter Berücksichtigung der Interessen der Land- und Gewässernutzer herzustellen bzw. zu erhalten. Mit dem Anschluss der Altarme werden die ursprünglichen Verhältnisse, wie sie vor Begradigung der Müggelspree bestanden, annähernd wiederhergestellt.

Einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedarf es nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz - das erwähnten Sie -, wenn ein Gewässer ausgebaut wird. In § 67 Abs. 2 Satz 1 heißt es:

„Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.“

Die Umgestaltung eines Gewässers, wie in diesem Projekt erfolgt, ist dann wesentlich, wenn sie den Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer auf Dauer in einer für den Wasserhaushalt, die Schifffahrt, die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht bedeutsamen Weise ändert.

Die Prüfung des LUGV ergab, dass die realisierten Maßnahmen nicht zu einer wesentlichen Veränderung des Gewässers oder seiner Ufer führten, mit der Folge, dass es sich nicht um plangenehmigungs- bzw. planfeststellungspflichtige Maßnahmen handelte.

Bereits vor Umsetzung der Maßnahmen wurden durch das damalige Landesumweltamt in Auftrag gegebene hydraulische Berechnungen vorgelegt. Bei allen Maßnahmen wurden die hydraulischen Auswirkungen explizit betrachtet und mittels Wasserspiegellagenberechnung überprüft. Danach haben die Altarmanschlüsse und der Rückbau von Ufersicherungen nur geringfügige Auswirkungen auf die Wasserstände und sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht unbedenklich. Ferner sind die Maßnahmen hochwasserneutral. Es kommt nur bei Niedrigund bei Mittelwasser zu einem Wasserspiegelanstieg bis maximal 10 cm, der sich auf mehrere hundert Meter oberhalb der Solschwellen erstreckt. Bei Hochwasser gibt es keine Auswirkungen, da ein vergrößertes Abflussprofil vorhanden ist.

Auch bei der Summierung der Vielzahl von kleinen Maßnahmen wird der in der Wasserspiegellagenberechnung ermittelte Anstieg von bis zu 10 cm nicht überschritten. Die Reaktivierung der Altarme ist auf landeseigene Flächen beschränkt. Die

Maßnahmen wurden mit den betroffenen Flächennutzern abgestimmt. Mit Planung der Baumaßnahmen wurden die betroffenen Betriebe informiert. Es erfolgte kein Flächenentzug. Das Ganze geschah, wie gesagt, in den Jahren 2004 bis 2008.

Herr Dombrowski, ich vermute, dass ein Kollege Sie gebeten hat, diese Frage zu stellen. Die entsprechenden Angaben hat er auch schon schriftlich erhalten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Als letzte Frage rufe ich Frage 920 (Ü7-Verfah- ren) auf, die Frau Große stellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der „Märkischen Oderzeitung“ vom 10.03. dieses Jahres zu entnehmen war, hat sich im diesjährigen Verfahren zur Anwahl weiterführender Schulen - Ü7-Verfahren - herausgestellt, dass glücklicherweise alle weiterführenden Schulen Bestand haben, das heißt, im Netz bleiben. Das ist eine erfreuliche Tatsache. Als erfreulich hat Ministerin Dr. Münch auch dargestellt, dass es im Anwahlverfahren steigendes Interesse für die Schulform Oberschule gebe.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler für die einzelnen Schulformen im Vergleich zum vergangenen Schuljahr entwickelt? Vielen Dank.

Das verrät uns Ministerin Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, im diesjährigen Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen beim Übergang in die 7. Klasse - Ü7-Verfahren zeichnet sich erneut ein insgesamt stabiles Anwahlverhalten ab. Ich freue mich, dass damit auch im kommenden Schuljahr alle Schulstandorte gesichert sind.

Alle 216 weiterführenden Schulen, darunter 119 Oberschulen, 21 Gesamtschulen und 76 Gymnasien, werden im Schuljahr 2012/13 Klassen in der Jahrgangsstufe 7 einrichten können. Insgesamt haben sich in diesem Jahr 16 857 Schülerinnen und Schüler im Ü7-Verfahren mit ihrem Erstwunsch an weiterführenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft angemeldet.

Beim Anwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler gibt es im Vergleich zum Vorjahr leichte Änderungen: Rund 36,1 % der Schülerinnen und Schüler gaben als Erstwunsch eine Oberschule an; 2011 waren es 34,5 %. Bei den Anmeldungen an den Gymnasien verringerte sich die Anwahlquote auf 48,2 %; im Vorjahr waren es 49,9 %. Der Anteil der Erstwünsche für Gesamtschulen bleibt mit 15,7 % gegenüber 15,6 % im Jahr 2011 nahezu gleich.

Besonders erfreulich ist - darauf haben Sie bereits hingewiesen -, dass die Oberschulen in diesem Jahr steigende Anmeldezahlen vorweisen können. Das spricht für die Qualität ihrer Arbeit und

zeigt, dass wir mit ihrer Stärkung in den vergangenen Jahren die richtigen Weichen gestellt haben.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Das belegt übrigens auch der zahlenmäßige Rückgang der Schüler ohne Abschluss an den Oberschulen; er sank in den vergangenen beiden Schuljahren von 3,3 auf 2,6 %.

All diese Zahlen sind ein deutliches Zeichen für den Erfolg unserer Qualitätsbemühungen und auch für die Akzeptanz der Zweigliedrigkeit der weiterführenden allgemeinbildenden Schule. - Danke.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Es gibt Nachfragen. Als Erster Herr Görke, bitte.

Danke, Frau Ministerin, für die Darstellung des Sachverhalts. Aus Veröffentlichungen in meiner Region, dem Havelland, wird deutlich, dass die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe einen massiven Anmeldezuwachs verzeichnet. Ist das auch eine landesweite Beobachtung?