Aber meine Nachfrage bezieht sich darauf: Herr Hoffmann hat hier Sorgen artikuliert. Ich würde mich dafür interessieren, ob es neue Anträge auf Einrichtung freier Schulen auch nach Veränderung der Finanzierungsstruktur gibt.
Wir haben eine Reihe von Anträgen von Trägern freier Schulen auf Neuerrichtung oder Erweiterung bestehender Schulen, und wir können bis jetzt nicht erkennen, dass die Umstellung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft dazu geführt hat, dass es dort Existenzprobleme gibt oder diese Anmeldungen zurückgenommen wurden. - Danke.
Frau Ministerin, ich würde Sie gern fragen: Wenn Sie davon Kenntnis erlangen würden, dass Schulen in finanziellen Schwierigkeiten sind - welche Unterstützungsmöglichkeiten gäbe es denn vonseiten der Landesregierung?
Frau von Halem, ich gehe nicht davon aus, dass es die Aufgabe der Landesregierung ist, Kreditbürgschaften für freie Schulträger auszureichen. Aber selbstverständlich sind wir in einem guten und auch engmaschigen Kontakt mit den Schulträgern, und man müsste im Einzelfall schauen, was es dort an Unterstützungsmöglichkeiten gibt, wobei wir keine Möglichkeiten haben, finanziell einzugreifen, das machen wir bei anderen Schulformen oder -trägern auch nicht.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 915 (Förderung von Jugendorganisationen der Parteien), gestellt vom Abgeordneten Vogel.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Presseberichten, die auf einer Pressemitteilung des Gerichts fußen, zufolge entschieden, dass die aktuelle Finanzierung von Jugendorganisationen der Parteien durch die Bundesregierung rechtswidrig ist.
Da auch in Brandenburg derartige Zuschüsse gezahlt werden, frage ich die Landesregierung, welche Schlussfolgerungen sie aus dem angesprochenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zieht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogel, mit dieser Frage habe ich natürlich gerechnet, nachdem das Urteil öffentlich geworden ist.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14. März 2012 ein Urteil zur Finanzierung der parteinahen Jugendorganisationen gefällt und dabei kritisiert, dass eine gesetzliche Grundlage für diese Finanzierung fehlt. Die Be
gründung des Urteils liegt noch nicht vor, deswegen können wir das noch nicht im Detail bewerten. Daher steht auch noch nicht fest, ob sich aus dem Urteil Konsequenzen für die Förderung des Rings Politischer Jugend in Brandenburg ergeben. Ohne einer solchen Bewertung vorzugreifen, möchte ich aber darauf hinweisen, dass es in Brandenburg einen Unterschied im Vergleich zur Bundesfinanzierung gibt.
Das Urteil, über das wir sprechen, bezieht sich auf die Förderung der parteinahen Jugendorganisationen auf Bundesebene. Diese Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesjugendplans, in dem die Zuschüsse für die Aufgaben der Jugendhilfe festgelegt sind.
Im Unterschied dazu sind die Zuschüsse im Land Brandenburg in einem eigenen Haushaltstitel - er lautet: „Förderung der Weiterbildung und der politischen Bildungsarbeit“ - ausgewiesen. In den Erläuterungen heißt es ausdrücklich: Die Mittel in Höhe von 45 000 Euro sind für die politische Bildungsarbeit der im Ring politischer Jugend zusammengeschlossenen politischen Jugendverbände bestimmt. Die Arbeit soll zu politisch verantwortlichem Handeln und zu zivilgesellschaftlichem Engagement anregen und befähigen.
Ohne der Prüfung der Urteilsbegründung vorzugreifen, ist erkennbar, dass wir mit einer solchen Ausweisung im Haushaltsplan des Landes Brandenburg das gesetzgeberische Wollen deutlich klarer angeben, als es bei der Förderung im Bundesjugendplan der Fall ist.
Auch der Landesrechnungshof hat 2010 in seiner Überprüfung der Zuwendungen der Landeszentrale für Politische Bildung und damit auch der Zuwendungen an den Ring politischer Jugend die Legitimität - und darum ging es in diesem Urteil dieser Förderung nicht beanstandet.
Im Zuwendungsbescheid an den Ring politischer Jugend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlkampf- und Parteienveranstaltungen nicht förderungsfähig sind. Gefördert wird ausschließlich die politische Bildungsarbeit.
Wir werden jetzt die Begründung des Urteils abwarten und sehen, ob die Bundesregierung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegt. Dann werden wir prüfen, ob das Verfahren der Förderung des Rings politischer Jugend im Land geändert werden muss.
Frau Ministerin, aus der Pressemitteilung geht hervor: Es wird nicht angezweifelt, dass es im Haushaltsgesetz steht, sondern das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass eine Verankerung allein im Haushaltsgesetz nicht ausreiche. Da es quasi um eine Finanzierung von parteinahen Jugendorganisationen geht, sei eine spezialgesetzliche Regelung erforderlich. Das heißt, es bedarf eines eigenständigen Gesetzes zur Finanzierung parteinaher Jugendorganisationen. So, wie es aussieht, müsste das auf Bundesebene erfolgen.
Die Frage ist: Wollen Sie abwarten, bis es ein entsprechendes Gesetz gibt? Wollen Sie abwarten, bis ein Revisionsurteil vorliegt, oder würden Sie es nicht im Sinne einer rechtlichen Klarstellung begrüßen, dass wir ein entsprechendes Gesetz jenseits des Haushaltsgesetzes verabschieden?
Herr Vogel, ich habe Ihre Frage bereits zu beantworten versucht. Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, diese genau lesen und prüfen. Wenn es eine Revision geben wird, werden wir auch dieses Verfahren abwarten. Ich gehe nicht davon aus, dass wir in Brandenburg zusätzlichen Regelungsbedarf haben.
Sie wissen, dass die politische Meinungsbildung über die Parteien im Grundgesetz verankert ist. Insofern halte ich es für vollkommen konsequent und richtig, auch den Jugendorganisationen der demokratischen Parteien diese Möglichkeit zur Willensbildung zu geben. Wir werden genau hinschauen und das Urteil prüfen und gegebenenfalls Schlussfolgerungen ziehen. - Danke.
Wir sind damit bei der Frage 916 (Freiwilliges Ökologisches Jahr [FÖJ]), die der Abgeordnete Krause stellt.
Die Kolleginnen und Kollegen konnten heute wahrnehmen, dass sich vor der Einfahrt zum Brandenburgischen Landtag hier in Potsdam eine Anzahl junger Menschen dafür eingesetzt hat, dass das Freiwillige Ökologische Jahr im Land Brandenburg auch nach Auslaufen der Förderperiode fortgeführt wird.
Im Land Brandenburg konnten in den vergangenen Jahren ungefähr 2 100 junge Menschen dieses Freiwillige Ökologische Jahr durchlaufen und Kompetenzen für ihr eigenes, für ihr soziales, für ihr zukünftiges berufliches Leben gewinnen. Sie haben mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Naturschutzziele und die Landschaftserhaltungsziele, die wir uns hier im Land Brandenburg gesteckt haben, mit zu erfüllen.
Mich würde interessieren und ich stelle die Frage, die die Jugendlichen hier auch sorgt: Inwiefern ist sichergestellt, dass die weitere Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres auch in der neuen Strukturperiode möglich ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Torsten Krause, vielen Dank für die Frage. Ich komme darauf zurück, dass wir uns heute schon vor der Landtagssitzung getroffen haben und miteinander reden konnten.
Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen: Das Freiwillige Ökologische Jahr ist in Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Seit 17 Jahren gibt es diesen Jugendfreiwilligendienst in Brandenburg. Es ist ein wirklich sehr erfolgreiches Jugendprojekt. Wir haben im vergangenen Jahr aufgrund dessen, dass das Projekt so gut ankommt und es die Jugendlichen so gut annehmen, sie eine Menge dabei lernen können und auch gelernt haben, die Teilnehmerzahl von 120 auf 150 anheben können. Das ist auf eine gute Resonanz gestoßen.
Ich möchte auf die Finanzierung eingehen. Seit 2003 wird das FÖJ zu rund 75 % über den Europäischen Sozialfonds - also über ESF-Mittel - finanziert. Das Bundesfamilienministerium fördert die pädagogische Begleitung mit rund 25 % der förderfähigen Ausgaben. Es ist eine Mischfinanzierung, was schon in sich Schwierigkeiten birgt. Die jungen Leute haben heute deutlich gemacht, es gibt auch in Brandenburg ab und zu Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Bereitstellung der ESF-Mittel. Wir haben heute den jungen Menschen zugesagt, gemeinsam mit dem Kollegen Baaske und der LASA darüber zu sprechen, dass die Mittel rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Auf die Frage von Torsten Krause möchte ich antworten: Heute kann leider - aber es ist so - noch keine abschließende Zusage zum FÖJ in der neuen Förderperiode ab 2014 getroffen werden die Planungen sind vorhanden -, weil die neuen Operationellen Programme innerhalb der Landesregierung noch nicht abschließend abgestimmt sind. Sie wissen, das ist ein Abstimmungsprozess. Dieser ist noch nicht abgeschlossen. Ich glaube, die kleine Demonstration heute früh hat dazu beigetragen, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig uns das FÖJ ist. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass sich die jungen Menschen in Brandenburg engagieren und nach Möglichkeit die Schlussfolgerung ziehen, hier in Brandenburg zu bleiben und eine Berufsausbildung aufzunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Abgeordneten können heute in ihren Fächern alle Informationen dazu finden. Deswegen braucht man das jetzt nicht näher auszuführen.
Ich möchte gern Folgendes nachfragen: Sie haben jetzt beschrieben, dass sich die Operationellen Programme noch in der Verhandlung befinden und deshalb noch nicht zu 100 % klar ist, wie es mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr in der Zukunft aussehen wird. Ich frage explizit nach: Wird sich das Ministerium, für das Sie Verantwortung tragen, schon mit dem Ansatz der Fortführung des FÖJ entsprechend in die Verhandlungen einbringen?
Selbstverständlich. Das ist gar keine Frage. Ich habe das deutlich gesagt. Wir haben im vergangenen Jahr ein deutliches
Zeichen gesetzt, indem wir die FÖJ-Stellen auf 150 angehoben haben. Das ist eine Ansage, die deutlich macht: Wir wollen es und wir wollen es gut ausgestaltet haben. Aber die Endaussage ist noch offen.
Meine Damen und Herren, die Fragesteller haben verabredet, die Frage 917 mit der Frage 921 (Bildungs- und Teilhabepa- ket), die die Abgeordnete Schier stellt, zu tauschen.
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden den Kommunen auch zusätzliche Mittel für Hortessen und/oder Stellen für Schulsozialarbeit gewährt. In einem Schreiben an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz erteilt das Innenministerium des Landes Brandenburg jedoch die Auflage, diese Mittel nur dann für Schulsozialarbeit einzusetzen, wenn an anderer Stelle der Umfang der freiwilligen Aufgaben im Landkreis reduziert wird.
Das Innenministerium begründet diese Auflage damit, dass es weder bundesgesetzliche noch landesgesetzliche Regelungen für die Verwendung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schulsozialarbeit gebe und dass es sich deshalb um zusätzliche nicht zweckgebundene Mittel handelt, die entsprechend der Auflage zum Haushaltssicherungskonzept zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen sind.
Ich frage die Landesregierung: Unterstützt sie die Intention des Bildungs- und Teilhabepakets, das unter anderem vorsieht, mehr Schulsozialarbeiter an Schulen einzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich unterstützt die Landesregierung den ausdrücklichen Willen, wie er im Bildungs- und Teilhabepaket zum Ausdruck kommt. Wir wollen aber über die Teilhabeleistungen, die den Schülerinnen und Schülern direkt zukommen können, weitere Maßnahmen ermöglichen. Dazu zählt die Schulsozialarbeit.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es dem besonderen Engagement dieser Landesregierung zuzuschreiben ist, dass die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen so prominenten Platz gefunden hat. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses im Februar 2011 ist darauf gedrängt worden, dass direkte Leistungen wie die Schulsozialarbeit an den Schulen durch den Bund finanziert werden.
Wie wir alle wissen - hier möchte ich auf die Drucksache 5/4962 verweisen -, greift hier jedoch das Kooperationsverbot. Darauf weist der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin. Ich möchte aus ihm kurz zitieren:
„Ein Beispiel für die negativen Folgen des Kooperationsverbots ist das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Leistungen zur Finanzierung individueller Förderung von Kindern und Jugendlichen aus ALG II und anderen bedürftigen Familien dürfen den Schulen nicht direkt zufließen. Stattdessen müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe von bedürftigen Eltern gesondert, immer wieder neu und in der Regel beim Jobcenter der jeweiligen Kommune beantragt werden.“
Da wir um die Schwierigkeit der Vermittlung bei den Schulsozialarbeitern wissen, haben wir frühzeitig versucht, die Landkreise sowie den Städte- und Gemeindebund ins Boot zu nehmen, und haben am 7. Dezember 2011 eine gemeinsame Erklärung verfasst. In dieser gemeinsamen Erklärung werben wir darum, dass die Kommunen von diesem Instrument Gebrauch machen. Sie weisen auf das grundsätzliche Problem hin, das im Zusammenhang mit Artikel 69 der Brandenburgischen Kommunalverfassung steht und in einem Fall dazu geführt hat, den Sie auch zitieren, dass diese dort beantragten Stellen nicht genehmigt worden sind.
Das ist eine Sachlage, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innenministerium steht. Dazu müsste nochmals mit dem Innenministerium gesprochen werden. Aber grundsätzlich ist es so: Wir kämpfen dafür, dass die Schulsozialarbeiter eingesetzt werden. Wir erachten diesen Akteur als ein enorm wichtiges Instrument, um niedrigschwellige Zugänge der Förderung und Hilfe für benachteiligte Kinder zu ermöglichen. Wir haben dafür gekämpft, dass die Schulsozialarbeiter direkt durch den Bund finanziert werden. Wir haben jetzt eine Situation, da es keine Pflichtleistung, sondern eine im Ermessen stehende Leistung ist, dass es hierbei zu Problemen kommen kann. Wir haben in Brandenburg augenblicklich einen Fall, in dem die Sachlage in der Weise besteht, wie Sie dies beschrieben haben.