Ich möchte allerdings auf einen Punkt verweisen: Schließungstermin soll der 30.06.2011 sein. Das heißt, wir haben Zeit, sowohl mit dem Unternehmen zu reden, um eine Korrektur dieser Standortentscheidung zu ermöglichen, als auch, um gemeinsam mit allen Betroffenen ein Alternativszenario zu entwickeln. Elsterwerda ist einer der hochproduktivsten Standorte in diesem Bereich. Er ist marktfähig, er ist wettbewerbsfähig, und wir werden gemeinsam mit allen Betroffenen versuchen, politisch in zwei Richtungen zu agieren. Die eine Richtung ist, innerhalb des Unternehmens - trotz der negativen Aussagen, die das Gutachten für den Standort enthalten soll - eine Perspektive zu finden. Das werden wir überprüfen und dazu einen notwendigen Diskursprozess einleiten. Die zweite Richtung wird sein, Alternativen zu entwickeln.
Was die Frage der Fördermittel betrifft: Campina in Elsterwerda ist seit 2001 mit insgesamt 8 Millionen Euro unterstützt worden. Die ILB hat ein Anhörungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, inwieweit die Mittel zurückgefordert werden können. Dieses Anhörungsverfahren läuft. Das wird sachgerecht und zeitgemäß durchgeführt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um dieses strukturpolitisch bedeutsame Unternehmen in dieser Region zu erhalten, und nötigenfalls auch behilflich sein, es umzustrukturieren, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region zu erhalten.
Wir werden dem Ausschuss über die notwendigen bzw. schon eingeleiteten Schritte regelmäßig Bericht erstatten. Selbstverständlich sind wir auch dabei, mit den Eigentümern in den Niederlanden Kontakt aufzunehmen. Das geht allerdings nur über Campina Deutschland; dem dient das Gespräch am Montag. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Sie Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen werden. Kann ich daraus schließen, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen haben?
Können Sie noch etwas zu den Fördermitteln sagen? Die 8 Millionen Euro sind die Fördermittel, die in verschiedenen Jahresscheiben geflossen sind. Wie hoch ist der Betrag, der zurückzufordern wäre?
Um 13 Uhr findet ein Telefonat zwischen mir und Campina Deutschland statt, um die Modalitäten zu klären, wie wir am besten mit den Eigentümern reden können. Bei Bedarf werden wir uns selbstverständlich auch in die Niederlande begeben und dort mit ihnen sprechen; das ist völlig klar. Ich möchte aber noch einmal darauf verweisen, dass Campina Deutschland uns dringend gebeten hat, die Kontaktaufnahme über sie vollziehen zu lassen, um sicherzustellen, dass wir sofort mit den Stellen reden können, die tatsächlich Entscheidungen getroffen haben.
Bevor ich das Gespräch mit den Eigentümern führe, würde ich selbstverständlich gern das Gutachten, das der Betriebsrat aufgrund seiner rechtlichen Möglichkeiten angefordert hat - das können wir als Landesregierung nicht -, noch einmal eruieren. Es gibt offensichtlich sehr unterschiedliche Auffassungen zu den dortigen Aussagen, was Investitionssummen, die Verwertbarkeit von Grundstücken und die Profitabilität innerhalb des Konzernverbundes betrifft. Das muss geprüft werden, bevor man derartige Gespräche führt, um sachgerecht Entscheidungen korrigieren oder beeinflussen zu können. Ich werde Ihnen im Ausschuss sofort darüber Mitteilung machen, wann und vor allen Dingen, mit welchem Ergebnis diese Kontaktaufnahme stattgefunden hat.
Was die Fördermittel betrifft: Es sind, wie gesagt, insgesamt 8 Millionen Euro geflossen. Die Bindungswirkung für einen Teil dieser Fördermittel geht bis in das Jahr 2012. Das Anhörungsverfahren wird ergeben, wie hoch die Summe sein wird, die die Landesregierung bzw. die ILB aus dem Gesamtkontext heraus zurückfordern kann. Dazu kann ich gegenwärtig noch keine genauen Angaben machen, weil das Gegenstand eines Prüfungsverfahrens ist.
Herr Minister, wir waren am Montag in Elsterwerda im Werk Campina und haben uns das Gutachten vorstellen lassen. Man kann es kurz sagen: Die Lage ist ernst. Das Gutachten ist hochprofessionell. Die Zahlen, die sich darin widerspiegeln, lassen darauf deuten, dass auf einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Grundlage gerechnet wurde. Dabei wurde aber außer Acht gelassen, welche Zukunftschancen das Werk in Elsterwerda hat; das wurde überhaupt nicht in die Betrachtung einbezogen. Aber eines ist auch klar - daher meine Frage, Herr Minister -: Die Entscheidung ist nicht bei Campina Deutschland ge
fallen, sondern glasklar in der Konzernleitung in Holland. Genau dorthin müssen Sie, Herr Minister, dort müssen die Gespräche geführt werden. Die Zeit geht ins Land, die Dinge verdichten sich. Wann werden Sie diese Gespräche führen, und wann wird die Landesregierung auch vor Ort präsent sein?
Herr Abgeordneter, die Landesregierung ist vor Ort. Ich sagte vorhin, dass Vertreter meines Hauses an allen Gesprächsrunden teilnehmen. Selbstverständlich werden sie die Informationen und die notwendigen Entscheidungen, die dort zu treffen sind, auch kommunizieren.
Zweitens: Herr Abgeordneter, ich werde mit den Eigentümern erst dann reden, wenn wir das Gutachten geprüft haben. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich nicht der Auffassung, dass das Gutachten alle betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Es ist offensichtlich unter den Gesichtspunkten erstellt worden, wie eine Produktionskonzentration auf die Erzeugerregion der genossenschaftlichen Strukturen von Campina und Friesland Foods erfolgen kann. Das ist eine andere Betrachtungsweise, als wenn ich die Rolle des Werkes in der Region industrie- und strukturpolitisch definiere und davon ausgehend die Rolle im Konzernverbund zu beschreiben versuche. Insofern wird ein derartiges Gespräch erst nach Prüfung stattfinden. Ich gehe davon aus, dass wir uns Montag oder Dienstag auf einen Termin verständigen werden. Selbstverständlich werden Sie dann informiert.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich schlage vor, die beiden folgenden Fragen auch gemeinsam zu beantworten. Sie befassen sich mit dem Thema Ladenöffnungszeit. Die Frage 24 (Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ladenöffnung) stellt der Abgeordnete Baer.
Wie bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 01.12. dieses Jahres die im Berliner Ladenöffnungsgesetz verankerte voraussetzungsfreie Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen für nicht verfassungskonform erklärt. Das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz sieht in § 10 zwar eine besondere Schutzregelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, lässt aber ebenfalls die Möglichkeit der Ladenöffnung an insgesamt vier Sonn- und Feiertagen zu, also theoretisch auch eine Öffnung an den vier Adventssonntagen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat das BVG-Urteil vom 01.12.2009 auf das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz? Sind hier Änderungen geplant?
Wir kommen zur Frage 25 (Ladenöffnung an allen vier Ad- ventssonntagen ist nicht verfassungsgemäß), gestellt vom Abgeordneten Dr. Bernig.
Ich knüpfe an meinen Vorredner an. Die Verfassungsrichter wiesen in Ihrem Urteil darauf hin, dass die Berliner Geschäfte werktags ohnehin rund um die Uhr, 24 Stunden lang, geöffnet sein dürfen. Bei einer Ladenöffnung auch noch an den vier Adventssonntagen herrsche vier Wochen lang nur Alltag. Das aber sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Das Urteil schützt Arbeitnehmer und Familien. Neben Berlin sieht auch das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz keinen besonderen Schutz der Adventssonntage vor.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenschlussgesetz auf das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Tag! Vielen Dank für die Fragen. Das ist wirklich ein wichtiges Thema. Wenn man derzeit in die Einkaufscenter dieser Welt geht, wird einem die Frage, ob sie jetzt mit noch mehr Sonntagen rechnen müssen, an denen gearbeitet werden muss, von den Betriebsräten regelrecht entgegengeworfen. Das gilt es in der Tat zu prüfen.
Ich will noch einmal die Berliner Situation darstellen. Die Kirchen haben in Berlin drei Dinge angegriffen und vom Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen. Das eine war: In Berlin ist dezidiert geregelt, dass an den vier Adventssonntagen geöffnet sein und verkauft werden kann. Hinzu kommt als zweiter Punkt: Es gibt weitere vier Sonntage, an denen ganztägig geöffnet werden kann - an den Adventssonntagen immer nur von 13 bis 20 Uhr, an den weiteren vier ganztägig - und noch einmal an zwei Sonntagen von 13 bis 20 Uhr, und zwar dann, wenn Betriebsjubiläen oder Ähnliches anstehen. Das sind insgesamt zehn Sonntage. Als Grundsatz muss immer noch gelten - so hat es das Verfassungsgericht dargestellt -, dass nur in Ausnahmefällen sonntags verkauft werden darf.
Bei 10 von 52 Sonntagen kann man noch davon ausgehen, dass es die Ausnahme ist, erst recht - wie in Brandenburg - bei sechsen.
Das Verfassungsgericht hat gesagt: Wir haben nichts gegen die vier ganztägig verkaufsoffenen Sonntage, die irgendwann im Jahr liegen können, wir haben auch nichts gegen die zwei, die irgendwie bei Betriebsjubiläen angesiedelt werden können. Wir haben aber etwas dagegen - das ist eindeutig verfassungswidrig -, wenn an vier Adventssonntagen hintereinander eine behördliche Zwischenprüfung - wie das in Brandenburg üblich und auch vorgesehen ist - die Geschäfte geöffnet haben. Dann steht nicht mehr die Familie, nicht mehr der Sonntag oder Weihnachten im Vordergrund, sondern dann gibt es nur noch Konsum, und das kann so nicht sein.
Zurück zu Brandenburg: Wir haben sechs Sonntage freigegeben. Hier entscheiden aber immer die Ordnungsbehörden. Es ist also nicht generell so, dass an vier Adventssonntagen verkauft werden kann, sondern es entscheidet im Einzelfall die
Ordnungsbehörde, ob auch in Brandenburg an zwei, drei oder vier Adventssonntagen geöffnet werden kann. Insofern müssten wir zunächst einmal nichts tun. Aber: Da die Ordnungsbehörden auch ohne uns entscheiden könnten, dass zum Beispiel an zwei, drei oder vier Adventssonntagen verkauft werden darf, denke ich schon, man sollte genauer im Gesetz regeln, dass eben nicht an vier oder zwei Adventssonntagen hintereinander geöffnet werden darf. Das ist bei uns ohnehin relativ schwierig, weil die Kolleginnen und Kollegen, die dort verkaufen sollen, nicht an zwei aufeinander folgenden Sonntagen verkaufen dürfen. Da kann man jedoch mit rotierendem Personal arbeiten. Insofern liegt es derzeit in der Hand der Ordnungsbehörden, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht geschieht.
Wir haben gleichwohl Verbände, Kammern, Kirchen - Herrn Zeitz -, Landkreise und Kommunen angeschrieben und gesagt: Teilt uns doch einmal eure Erfahrungen mit, die ihr da gesammelt habt. - Wir haben diesbezüglich einen breiten Rücklauf erfahren. Nun lässt sich vermuten, dass zwischen den Stellungnahmen der Kirchen und denen der Kammern Welten liegen. Die Kirchen sagen: Um Gottes Willen nicht noch mehr! Die Kammern sagen: Wir haben gute Erfahrungen gemacht und würden gern an noch mehr Sonntagen öffnen. - Ich denke, da muss immer noch der Grundsatz gelten: Der Verkauf am Sonntag ist eine Ausnahme und muss eine Ausnahme bleiben. Wir werden das noch einmal genau evaluieren.
Zu den Folgen, Herr Bernig: Wir könnten uns vorstellen, dass wir das Gesetz noch einmal anfassen, haben aber Zeit dafür. Wir sind mit unserer Regelung in Brandenburg, die auch ganz bewusst anders gestaltet wurde als die Berliner, verfassungskonform. Wenn wir die Erfahrung machen sollten, dass hier einige Kommunen tatsächlich ein, zwei oder gar drei Sonntage hintereinander Ladenöffnungszeiten genehmigt haben, müssten wir tatsächlich noch einmal hineingehen.
Wir sollten auch versuchen, uns diesbezüglich eng mit Berlin abzustimmen. Wir mussten uns von den brandenburgischen Kammern immer wieder anhören, dass die Berliner Wettbewerbsvorteile haben, dass die Brandenburger nach Berlin fahren, das in Brandenburg erworbene Geld dort ausgeben und wir dadurch auf Steuern und Einkommen verzichten müssen. Das fällt uns schwer, gebe ich ganz ehrlich zu. Wir werden auf jeden Fall den Versuch unternehmen, uns noch einmal mit Berlin rückzukoppeln, wenngleich die Berliner gesagt haben, dass sie sehr schnell entscheiden wollen. Schau'n wir mal!
Herr Minister, ich danke für die Ausführungen bezüglich des Wettbewerbs zwischen Berlin und Brandenburg, um dort eine Gleichstellung hinzubekommen. Wenn die Ordnungsbehörden der Kommunen entscheiden können, bedarf es einer Begründung der Ausnahme. Ich frage Sie: Ist die Begründung ausreichend, dass Adventszeit ist? Es gibt solche Fälle. Es wird schon jetzt im öffentlichen Raum diskutiert, ob das die ordentliche bzw. rechtlich ausreichende Begründung ist.
Theoretisch müsste das reichen. Ich bin nun nicht der ordnungsbehördliche Experte, aber warum nicht? Natürlich - das erleben wir derzeit - sind die Ladenöffnungszeiten im Advent, da auch die höchsten Umsätze erzielt werden, weiter ausgedehnt als in sonstigen Jahreszeiten. Insofern, denke ich, kann eine Ordnungsbehörde so schnell entscheiden. Sie muss jetzt nur im Lichte des Urteils sagen: Nicht an zwei Wochenenden hintereinander!
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 26 (Energieeinsparung bei Landesliegenschaften), gestellt vom Abgeordneten Bretz. Bitte sehr.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht insbesondere die Höhe der Energiekosten für Landesliegenschaften beklagt. Er sprach von Mehrkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro, die das Land aufzuwenden hat. Meine Frage ist: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese Kosten zu reduzieren?
Der Landesrechnungshof hat die Periode 2004 bis 2006 geprüft. Er hat insgesamt 102 Liegenschaften, 292 Gebäude mit einer Nettogrundfläche von rund 500 000 Quadratmetern betrachtet und seine Beurteilung auf der Basis der für diesen Zeitraum gültigen Energieeinsparverordnung 2007 abgegeben. Sie haben Recht: Er führte weiterhin aus, dass es jährlich Einsparpotenziale in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro - insbesondere bei den Strom- und Wärmekosten - geben würde.
Sie wissen, dass im Jahre 2006 der BLB dieses Energiemanagement im Land Brandenburg übernommen hat. Das gibt mir die Gelegenheit, darüber zu berichten, welche positiven Effekte erreicht wurden, bevor dieser Bericht veröffentlicht wurde. Das ist sehr viel. Ich denke, Sie werden sich mit mir gemeinsam darüber freuen können.
Bis zum Jahresende 2008 hat der BLB auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung 2007 für etwa 300 Gebäude Energieausweise erstellt. Im Ergebnis konnten Einsparpotenziale bis zum Jahre 2011 in Höhe von etwa 8 Millionen Euro identifiziert werden. Wenn Sie sich diesen Zeitraum anschauen, werden Sie feststellen, dass die Einsparpotenziale sogar noch über denen liegen, die der Landesrechnungshof prognostiziert hat.
Zweitens: Wir haben bereits neue Verhandlungen geführt. Die Stromverträge werden europaweit ausgeschrieben. Dadurch erhoffen wir uns, im Jahre 2010 Einsparpotenziale in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen. Des Weiteren werden wir eine europaweite Ausschreibung für die Gasverträge für 2010 vornehmen. Insgesamt sind im Jahr 2009 bereits Energieeinsparmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro ergriffen worden. Wir sind wirklich schon auf einem nicht schlechten Weg.
Darüber hinaus gibt es selbstverständlich bei allen Neubauten immer die Prüfung, ob der Einsatz von Fotovoltaik und Erdwärme, also von regenerativen Energien, möglich und machbar ist. Dort, wo dem keine Bedenken seitens der Baubehörden entgegenstehen, wird das durchgeführt. Bei allen anderen Maßnahmen, die Haussanierungen betreffen, wird selbstverständlich alte Technik durch neue Technik ersetzt, die weniger Energie verbraucht und auch dazu beiträgt, den Energiebedarf insgesamt zu senken. Das sind zum Beispiel Isolierfenster, neue Heizungsanlagen und Präsenzmelder, damit das Licht rechtzeitig ausgeschaltet wird.
Natürlich gehört dazu, dass man immer eine Koppelung zwischen einer Bedarfsreduktion und einer Verbrauchsreduktion vornimmt. Auch das ist letztendlich in unserem Energieplan bis 2020 vorgeschrieben. Wenn man sich einzelne schon realisierte Projekte wie bei den obersten Landesbehörden in der Henningvon-Tresckow-Straße, den Fachhochschulen in Wildau und Potsdam, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Cottbus und einigen anderen mehr anschaut, so stellt man fest, dass dort die neuen Energiekonzepte 2020 vorgesehen bzw. umgesetzt worden sind.
Es gibt zwei weitere Möglichkeiten, die wir auch nutzen. Sie wissen, dass sich Brandenburg bemüht, Flächen, die nicht mehr benötigt werden, zurückzugeben. Je weniger Fläche man hat, desto geringer ist natürlich auch der Energiebedarf, das heißt, man muss sehr wohl ein sehr intelligentes Flächenmanagement betreiben, was der BLB aufgenommen hat. Das können Sie an den vorgesehenen Variationen von Neuunterbringungen von Behörden nachvollziehen. Selbstverständlich - das ist nicht das Geringste -: Man muss auch viel intensiver mit den Nutzern reden.
Wir erstellen Informationsbroschüren und legen dar, welche Möglichkeiten ein Nutzer auch selber hat, tatsächlich weniger Energie in Anspruch zu nehmen, als das in vielen Fällen passiert. Das sind also die Maßnahmen, die wir schon ergreifen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir den Herausforderungen, die uns der Landesrechnungshof gestellt hat, genügen und Rechnung tragen werden. - Danke schön.
Herr Finanzminister, meine Nachfragen sind kurz. Erstens: Wie hoch werden die jährlichen Einsparungen bei den Energiekosten konkret sein?
Zweite Nachfrage: Wie hoch waren denn die Investitionen, die veranlasst worden sind, um diese Maßnahmen sicherzustellen?
Drittens: Wie würden Sie mit Vollzug dieser Maßnahmen den energetischen Zustand der Landesdienststellen bewerten? Ich bitte Sie, eine Einschätzung vorzunehmen.