Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jungclaus, wie im Eingangstext dieser Anfrage ausgeführt, wird bereits in der Biomassestrategie des Landes von 2010 auf noch ungenutzte Potenziale an Gülle, Wirtschaftsdünger, Landschaftspflegematerial, Bioabfällen und Reststoffen hingewiesen. Die Energiestrategie geht folgerichtig im Bereich Biomasse von einer zunehmenden Bedeutung dieses Potenzials aus und benennt seine Erschließung ausdrücklich als Maßnahme im dazugehörenden Maßnahmenkatalog; dort haben Sie bestimmt nachgesehen.

Die Landesregierung kann auf verschiedenen Ebenen geeignete Maßnahmen zur Erschließung des Reststoffpotenzials ergreifen und nutzt dieses bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Eine Schlüsselfunktion nehmen dabei Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein, die Anreize - oder eben zu wenig Anreize - zum wirtschaftlichen Einsatz von Reststoffen geben. Die Landesregierung hatte bei der letzten Novelle des EEG im Bundesrat darauf hingewirkt, dass ein höherer Gülleeinsatz in kleineren Biogasanlagen, die überwiegende Vergärung kompostierbarer Bioabfälle und der Einsatz von Landschaftspflegematerial deutlich höhere Vergütungssätze erhalten. Das heißt, sie sind zu gering, und es bleibt oftmals nur bei Appellen unsererseits. Bei der nächsten Novelle des EEG diese steht ja an, das haben Sie zur Kenntnis genommen - werden wir uns weiterhin für günstige Nutzungsbedingungen von Reststoffen einsetzen.

Die energetische Reststoffnutzung kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss sinnvoll in das künftige Energieversorgungskonzept eingebunden werden. Daher fördert gegenwärtig - auch das wissen Sie - die Landesregierung die Erstellung regionaler und kommunaler Energiekonzepte, um Möglichkeiten der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen besser auszuschöpfen als bisher. Die Identifizierung von Biomassepotenzial auf regionaler und kommunaler Ebene wird wesentlich dazu beitragen, das bislang relativ ungenutzte Reststoffpotenzial in die Realisierung unserer Energiekonzeption einfließen zu lassen.

Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus Forschungsvorhaben zur flächenhaften Potenzial- und Verwertungsanalyse von Material aus Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung sowie Projekte und letztlich deren Umsetzung in der Praxis. Beispielhaft will ich hier das Projekt „Grünlandenergie Havelland“ nennen, das Ihnen sicherlich bekannt ist. Darüber hinaus gibt es einen engen Kontakt zu Trägern des Modellvorhabens „Bioenergie-Region Ludwigsfelde“ und anderen, woraus man eine Reihe von Schlussfolgerungen ziehen kann, auch für die Nutzung von anderen, darüber hinausgehenden regionalen Projekten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 1097 (Förderprogramm zur Gewin- nung zusätzlicher Kräfte für die Altenpflege), gestellt von der Abgeordneten Geywitz.

Anfang Oktober hat Sozialminister Günter Baaske ein neues Programm zur Gewinnung zusätzlicher Kräfte für die Altenpflege aufgelegt. Finanziert wird es aus dem ESF mit 3,82 Millionen Euro.

Ich frage die Landesregierung: Ist bei der zu benennenden Zielgruppe eine sozialversicherungspflichtige Anschlussbeschäftigung nach erfolgreicher Qualifizierung vorgesehen?

Für das MASF antwortet Herr Minister Baaske.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist vorgesehen, es ist das Ziel, und möglichst dauerhaft wollen wir das erreichen, weil wir diese Kräfte in der Altenpflege auch brauchen.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, noch einmal deutlich zu machen, dass es dabei nicht darum geht, mit Altenpflegehilfskräften womöglich professionelle Kräfte zu ersetzen, sondern in erster Linie geht es darum, diejenigen, die derzeit als Ungelernte in den Einrichtungen arbeiten, zu qualifizieren bzw. dafür zu sorgen, dass weniger Ungelernte in der Altenpflege arbeiten, sondern Hilfskräfte, die wirklich mehr Ahnung vom Geschäft haben als diejenigen, die womöglich ganz von außen kommen und noch nie etwas davon gehört haben, wie Altenpflege zu organisieren ist.

Wir haben das Programm so aufgebaut, dass zusammen mit der BA die Qualifizierungsmaßnahme stattfindet; sie läuft schon. Ich habe mir das in Strausberg angeguckt. Das sind Leute, die sich wirklich dafür begeistern, die das schon immer machen wollten und jetzt wirklich die Möglichkeit gefunden haben, dies zu tun. Es soll daran - das ist auch zwingend gegeben - eine wenigstens zweijährige Anschlussbeschäftigung anschließen, die wir auch noch mit fördern werden, wozu aber auch weiterhin eine sozialpädagogische Begleitung gegeben ist. Das, was Träger immer wieder bemängelt haben: „Ihr könnt doch nicht mit Langzeitarbeitslosen jetzt plötzlich Altenpflegehilfe

machen“, funktioniert, weil die Leute erstens wollen und zweitens auch eine sozialpädagogische Begleitung bekommen, die dann auch in Alltagsfragen hilft und die Träger dabei unterstützt, mit diesen Personen in der Einrichtung gut arbeiten zu können.

Ich setze also darauf, dass die Leute dort dauerhaft arbeiten können und dass wir damit in der Altenpflege ein Stück vorankommen. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. Nachfragebedarf gibt es nicht. - Wir kommen damit zur nächsten Frage. Die Frage 1098 ist mit der Frage 1109 (Konsequenzen aus der Schuleingangs- untersuchung) getauscht worden. Sie wird gestellt vom Abgeordneten Jürgens.

Ein Ergebnis der landesweiten Schuleingangsuntersuchungen 2011 ist die bedenkliche Erkenntnis, dass 3 % der Sechsjährigen unter Fettleibigkeit leiden. Gerade in den ländlichen Regionen des Landes ist der Anteil der Kinder mit Fettleibigkeit besonders hoch.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen?

Für das Thema Fettleibigkeit ist die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Bitte, Frau Tack.

Das mit der Zuständigkeit würde ich infrage stellen, aber fachpolitisch in der Landesregierung bin ich schon zuständig.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Peer Jürgens. Ich möchte dazu sagen, dass der Anteil Brandenburger Einschülerinnen und Einschüler mit erheblichem Übergewicht bzw. Fettleibigkeit Anfang der 90er-Jahre auf etwa 5 % angestiegen war. Seitdem wird ein Rückgang gemessen, und darüber freuen wir uns sicherlich alle. Dies wurde in vergleichbarer Form in fast allen anderen Bundesländern auch festgestellt. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, wonach unsere Kinder immer öfter fettleibig seien, stimmt so also schon lange nicht mehr.

Fettleibigkeit bei Einschülerinnen und Einschülern und die soziale Lage der Familien sind miteinander verknüpft. Das haben Sie in Ihrer Fragestellung schon zum Ausdruck gebracht. Je höher der soziale Status der Familien der Einschulungskinder, desto seltener findet sich Fettleibigkeit in dieser Altersgruppe. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus haben ein mehr als dreifach höheres Risiko, fettleibig zu werden.

Regional betrachtet, gab es im Jahr 2011 deutliche Unterschiede bei den Anteilen. Sie liegen zwischen 2 % in der Stadt Frank

furt (Oder) und 6,3 % im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und sind damit auch ein Spiegel der unterschiedlichen sozialen Lagen der Familien. Besonders in den Landkreisen der berlinfernen ländlichen Regionen sind Kinder häufiger fettleibig: in der Prignitz 5,4 %, in Ostprignitz-Ruppin 5,9 % und in ElbeElster 4,7 %, um nur einige zu nennen. Ich möchte aber darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass das nicht Zahlen medizinischer Diagnosen von Krankheiten sind.

Im „Bündnis Gesund aufwachsen in Brandenburg“ werden Projekte und auch Programme zu diesem Thema in der Arbeitsgruppe „Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung“ vorbereitet und koordiniert. Die Aktivitäten des Bündnisses für Kinder im vorschulischen Alter konzentrieren sich logischerweise auf die Kindertagesstätten und vor allen Dingen auf die Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene. Dieser gesundheitspräventive Ansatz wurde auf unserer Kindergesundheitskonferenz am 7. November von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einstimmig so bestätigt.

Es gibt eine Reihe von Beispielen. Darf ich Sie noch nennen, Frau Präsidentin? - Zum einen möchte ich das Netzwerk Gesunde Kinder anführen. Zum Zweiten ist im Rahmen des INFORM-Programms das Kooperationsprojekt „FIT KID“ - so heißt der Titel, ich kann nichts dafür - im Zusammenwirken mit der Verbraucherzentrale Brandenburg auch ein gutes Projekt. Wir haben das Transferprojekt „Kitas für Kitas“, in dem wir diesen Ansatz „Gesunde Ernährung“ unterstützen. Wir gehen davon aus, dass gesunde Ernährung ein wesentliches Thema des Bildungsangebots in unseren Schulen ist. Wir kommen zur guten Schulessenverpflegung und zu vielen anderen Fragen mehr, die im Bündnis behandelt werden.

Ich möchte Ihnen versichern, dass die Landesregierung mithilfe der Gesundheitsberichterstattung seit Jahren die Häufigkeit wie auch die Entwicklung von Krankheiten und Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen besonders beobachtet. Ich kann Ihnen versichern: Auch das Thema Fettleibigkeit bei Kindern wird dabei weiterhin Berücksichtigung finden. Wir werden anhand der Beispiele, die ich Ihnen genannt habe, entsprechend untersetzend agieren. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war offensichtlich so erschöpfend, dass es keinen Nachfragebedarf gibt.

Wir kommen zur Frage 1099 (Notfallsanitäter- bzw. Rettungs- assistentenausbildung), gestellt durch Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schierack.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Rettungsassistentenschulen Deutschland ist der Sicherstellungsauftrag der Länder, der sich aus den Landesrettungsdienstgesetzen ableitet, nach der Verabschiedung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters nicht mehr umzusetzen. Es wird eine Verschärfung des Fachkräftemangels in diesem Bereich befürchtet.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich diesbezüglich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf positioniert?

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Schierack. - Das Wort erhält noch einmal die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Tack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Schierack, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese kommt mir sehr bekannt vor; Sie haben vor zwei Monaten schon einmal nachgefragt.

(Prof. Dr. Schierack [CDU]: Nicht zu den Schulen!)

Eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes wird bereits seit mehreren Jahren - deshalb fragen Sie nach - auch von Länderseite gefordert. Seit Bestehen des Gesetzes aus dem Jahre 1989 haben sich die Rahmenbedingungen und die Anforderungen an den Rettungsdienst wesentlich geändert. Rettungsassistenten stellen die größte Berufsgruppe im Rettungswesen dar. Die Qualität ihrer Ausbildung bestimmt wesentlich die Qualität in der aktiven Ausführung des Dienstes im gesamten Rettungswesen.

Der im Juni vorgelegte Referentenentwurf - weiter ist es immer noch nicht, es bleibt vorerst beim Referentenentwurf - trägt diesem Gedanken Rechnung und wird von Brandenburg daher grundsätzlich begrüßt. Er sieht einige wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisher bestehenden Gesetz vor; auch darauf bin ich schon eingegangen. So verlängert sich die Ausbildung zum Notfallsanitäter von bisher zwei auf drei Jahre für Rettungsassistenten. Die Ausbildung ist umstrukturiert worden, sodass theoretische und praktische Ausbildung miteinander verzahnt sind; darauf haben wir großen Wert gelegt. Außerdem ist das Ausbildungsziel neu gefasst. Es beschreibt die notwendigen Kompetenzen entsprechend den tatsächlichen Anforderungen an das Berufsbild. Damit wird - das will ich unterstreichen die Qualität der Ausbildung wesentlich verbessert.

In einigen Punkten sehen wir jedoch Nachbesserungsbedarf. Auch das habe ich schon im September mitgeteilt, und das haben wir auch in unserer Stellungnahme sichtbar gemacht. Insbesondere setzt sich Brandenburg dafür ein, dass die Übernahme der gesamten Kosten für die Ausbildung durch die Kassen gesetzlich verankert wird. Nur so haben die Schulen - das ist unsere feste Überzeugung - wirtschaftliche Planungssicherheit und die Träger des Rettungsdienstes Rechtssicherheit zur Refinanzierung von Ausbildungs- und Nachqualifizierungskosten.

Wir sehen dies als einen zentralen Punkt an, um den zukünftigen Fachkräftebedarf hier in diesem Bereich sicherstellen zu können. Das neue Gesetz soll nach dem Referentenentwurf eine Ausbildungsvergütung vorsehen. Dadurch wird sich die Attraktivität des Berufes erhöhen. Er hat somit voraussichtlich bessere Chancen im Wettbewerb, insbesondere im Werben um potenzielle Auszubildende.

Wenn Schulen im Rahmen des Bedarfs der Träger der Rettungsdienste im Land ausbilden, haben wir eine gute Basis, um auch in Zukunft den Sicherstellungsauftrag in Brandenburg erfüllen zu können. Die Träger sind an dieser Stelle jedoch aufgefordert, jetzt stärker als bisher ihren Personalbedarf zu pla

nen, um auch planbare Altersabgänge kompensieren zu können. Alles das haben wir in unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich gemacht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragebedarf sehe ich nicht. Wir kommen zur Frage 1100 (Schulung von Verwaltungsmitar- beitern zur Verbesserung von Beteiligungsprozessen), gestellt von Frau Abgeordneter Lieske.

Demokratische Beteiligung jenseits von Wahlen ist auch auf kommunaler Ebene ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Dies gilt auch für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - ein Thema, das im Land Brandenburg richtigerweise an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewonnen hat.

Daher frage ich die Landesregierung: Auf welche Weise werden Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung geschult, um Beteiligungsprozesse in den Gemeinden moderieren und begleiten zu können?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Für das Ministerium des Innern antwortet Herr Minister Dr. Woidke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist ein wichtiger Baustein des kommunalen Lebens. In den §§ 13 ff. Kommunalverfassung sind die Beteiligungspflichten der Gemeinden ausgestaltet. Wie Frau Lieske zutreffend festgestellt hat, hat diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene eine wichtige Funktion und verdient unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Die Arten der Beteiligung sind so vielfältig wie das kommunale Leben in Brandenburg. Es gibt die Einwohnerunterrichtung, die Einwohnerfragestunde, die Einwohnerversammlung. Darüber hinaus kann ich die Einbeziehung von sachkundigen Einwohnern, die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten, die Einwohnerbefragung oder die Benennung von Beauftragten und Beiräten nennen. Außerdem beteiligen sich viele Einwohnerinnen und Einwohner ehrenamtlich an der Erfüllung kommunaler Aufgaben.

Ich habe die mündliche Anfrage von Frau Lieske zum Anlass genommen, ein aktuelles Lagebild im Bereich der kommunalen Verwaltungen zu gewinnen. Die Rückmeldungen haben mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Personalhoheit der einzelnen Kommunen naturgemäß kein einheitliches Vorgehen erkennen lassen. Meine Damen und Herren, dieses Fazit ist sicherlich nicht überraschend. Ich beschränke mich daher an dieser Stelle auf wenige Stichworte.

Erstens: Einwohnerbeteiligungssatzungen im Ortsrecht. Mitarbeiter sind fachlich mit dieser Materie vertraut und werden hier vor allen Dingen durch interne Beratung oder zum Beispiel in Führungskräfteseminaren überregional informiert.

Zweitens gibt es Seminarangebote verschiedener Bildungsträger zur Moderatorentätigkeit, zum Kommunikationstraining, zur Schulung beispielsweise von Seniorenbeiräten, zur Schulung sachkundiger Einwohner und auch zum Thema Bürgerentscheid.

Drittens halten die Landesbeauftragten für Senioren, für Menschen mit Behinderung, für Integration und Gleichstellungsfragen Workshops und Seminare ab und laden die Kommunalbeschäftigten, die in diesen Bereichen tätig sind, ein. Daneben bietet auch die Landesregierung Selbsthilfe an. So unterstützt das MBJS Aktivitäten, die auch den Personenkreis der Kommunalbediensteten ansprechen. Ich nenne hier beispielsweise die Fachtagungen zur Jugendbeteiligung in Brandenburger Kommunen. Die vom Bildungsministerium finanzierte Landesstelle für Demokratische Jugendbeteiligung stellt ebenfalls ein Beratungsangebot im Hinblick auf diese Fragen dar.

Die Verwaltungsmitarbeiter haben damit die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement zu fördern, zu unterstützen.