Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Es gab - wie Ihnen in der Ausschusssitzung zugesichert wurde ein Gespräch mit dem Landrat. Ich habe auch noch einmal sein Interview gelesen, in dem er darauf leider keinen Bezug nimmt. Aber wir haben mit Landrat Loge gesprochen, und auch zur Grünen Woche habe ich ihn getroffen und wir haben uns noch einmal verständigt. Es gibt die Normenkontrollfrist. Sie läuft bis zum 13. August 2013 und wird eingehalten, um das außergerichtliche Verfahren zu Ende zu bringen. Danach sind wir weiter im Gespräch.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 1182 (Einheitliche Standards für Erzieher-Ausbildung) des Abgeordneten Jürgens.

Bei Besuchen von Kindertagesstätten wird man häufig mit der Auffassung konfrontiert, dass die Praktikantinnen und Praktikanten der verschiedenen Fachschulen mit sehr unterschiedlichen Niveaus in die Einrichtungen kommen. In der Tat gibt es aufgrund der Vielfalt von Angebots- und Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kita-Erzieherausbildung eine große Bandbreite an Standards und Ausbildungsinhalten.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern hält sie einheitliche Standards bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für sinnvoll und umsetzbar?

Das sagt uns Frau Ministerin Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Jürgens, es stimmt, dass Schülerinnen und Schüler aus Brandenburger Fachschulen mit unterschiedlichen Voraussetzungen zur praktischen Ausbildung in die Kitas kommen. Das kann erstens auch gar nicht anders sein, denn die Schülerinnen und Schüler absolvieren Praktika nicht nur im 1. Ausbildungsjahr, sondern auch im 2. und im 3. Ausbildungsjahr, weil die enge Verknüpfung von Schule und Praxis während der gesamten Erzieherausbildung wichtig ist.

Zweitens haben wir unterschiedliche Bildungsgänge im Land, die Kitas als Ort der praktischen Ausbildung oder als Praktikumsstelle nutzen. Es gibt die Berufsschulen für Soziales, die Fachoberschule Sozialwesen und die Fachschule Sozialpädagogik.

Die unterschiedlichen Voraussetzungen bei Praktika haben aber nichts mit unterschiedlichen Standards in der Erzieherausbildung zu tun. Die Standards in der Erzieherausbildung sind klar definiert. In der Fachschulverordnung des Landes Brandenburg ist verbindlich geregelt, dass für jede Klasse an einer Fachschule ein Gesamtausbildungsplan entwickelt und vom Staatlichen Schulamt genehmigt wird. Damit werden die Verbindungen der Lernorte Schule und Praxis sichergestellt, die pädagogische Planung gewährleistet und die Lerninhalte aufeinander abgestimmt. Weiterhin gibt es natürlich Unterrichtsvorgaben für den Unterricht in der Fachschule.

Wie die Gesamtbildungspläne und die Inhalte der Unterrichtsvorgaben im Schulalltag umgesetzt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Die Standards für die Erzieherausbildung sind im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien - das ist ein komplizierter Titel; dies ist ein KMK-Beschluss vom 01.12.2011 - beschrieben und werden im Land Brandenburg entsprechend umgesetzt.

Zurzeit wird an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, an der Brandenburg beteiligt ist, ein Lehrplan erarbeitet, der natürlich auch in Brandenburg gelten wird. - Danke.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Jürgens, bitte.

Danke, Herr Präsident; danke, Frau Ministerin, für die Antwort. - Gibt es Möglichkeiten nachzuprüfen, inwiefern die Standards eingehalten werden? Sie sagten, es gebe die Abstimmung, auch mit dem Schulamt, zur Aufstellung der Inhalte. Aber wird im Nachhinein noch einmal überprüft, ob es auch wirklich verabredungsgemäß eingehalten wird?

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass an unseren staatlichen Schulen Standards eingehalten werden. Es finden auch

umfangreiche, sehr ausführliche Abschlussprüfungen statt. Insofern gehe ich davon aus, dass überall diesen Standards entsprechend unterrichtet wird. Es gibt keine Qualitätsüberprüfungen seitens des Schulamtes. Dazu sehen wir keine Notwendigkeit.

Vielen Dank. - Es folgt die Frage 1183 (Priorität der verkehr- lichen Entlastung Fürstenberg/Havel) des Abgeordneten Krause.

Anfang Dezember stellte das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung der brandenburgischen Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan ab 2015 vor. In den Unterlagen wird die Ortsumfahrung der Bundesstraße 96 in der Ortslage Fürstenberg/Havel mit der Dringlichkeitsstufe D eingeordnet.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe führten zur Einstufung in diese Kategorie?

Das weiß Herr Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich lege schon Wert darauf, dass es „Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft“ heißt. Raumordnung gehört selbstverständlich dazu.

Warum habe ich das vorgeschlagen? Weil Fürstenberg ein wichtiges Vorhaben ist und weil ich mit den Menschen ehrlich umgehe. Ich werde das noch begründen.

Zunächst einmal zum Procedere. Ich habe am 7. Dezember 2012 die Anmeldeliste vorgestellt, auch gegenüber der kommunalen Ebene, und auch Abgeordnete waren eingeladen. Sie ist durch eine Schwachstellenanalyse nach einheitlichen Kriterien entstanden, und ich habe vorgeschlagen, 91 Projekte anzumelden. 2004 wurden 236 Vorhaben angemeldet. Das halte ich nicht für notwendig und vor allem auch nicht für umsetzbar.

Es wird so sein, dass die kommunale Ebene bis Ende Januar 2013 Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Danach werden diese Dinge zu beraten sein. Ich gehe davon aus, auch im Fachausschuss. Im März wäre dafür sicher ein guter Zeitpunkt; dann werde ich auch alle Stellungnahmen darlegen. Ich habe übrigens auf der Grünen Woche und auf Neujahrsempfängen schon viel Zustimmung von Landräten signalisiert bekommen. Aber das können wir uns dann detailliert anschauen.

Es muss dann beim Bund angemeldet werden. 2014 wird es Bund-Länder-Gespräche geben. Ich rechne im Frühjahr 2015 mit dem Referentenentwurf des Bundes, und danach kommt das parlamentarische Verfahren. Der neugewählte Deutsche Bundestag wird sich damit intensiv auseinandersetzen.

Nun komme ich zu den Stufen A, B, C und D. Insgesamt sind 91 Maßnahmen angemeldet, 25 Maßnahmen haben einen Buchstaben dazubekommen. Der erste Buchstabe, A, heißt Ausfinan

zierung. Das sind Maßnahmen, die schon fertiggestellt sind und bei denen man noch Nacharbeiten durchzuführen hat. Das soll uns nicht weiter interessieren, das ist abgesichert.

Dann kommt der Buchstabe B, das sind Maßnahmen, die am 01.01.2011 im Bau sind. Die werden selbstverständlich auch ausfinanziert.

Jetzt kommt C, und jetzt wird es interessant - ich habe ja auch Post aus Fürstenberg bekommen. C sind Maßnahmen, bei denen wir eine Chance haben, bis zum 31.12.2015 noch Baurecht zu bekommen. Diese Chance haben wir bei Fürstenberg auf keinen Fall. Der Abgeordnete Günther setzt sich auch dafür ein, aber es ist völlig illusorisch, daran zu denken, dass wir in Fürstenberg bis zum 31.12.2015 Baurecht haben. Es ist ja schon kompliziert, dort eine baubare Trasse zu finden. Deshalb gibt es keine Chance, das Projekt in C einzuordnen.

D sind Maßnahmen, die besonders wichtig sind, also planerisch vorangetrieben werden. Dazu gehört Fürstenberg, aber auch Löwenberg/Teschendorf; im Kreis Oberhavel gibt es also zwei Maßnahmen. Insofern sehen Sie die besondere Wichtigkeit: 91 Maßnahmen und davon haben 25 entweder B, C oder D, die anderen Maßnahmen haben keine besondere Gewichtung bekommen. Darüber kann man sich sicherlich noch unterhalten, aber es ist völlig illusorisch, das jetzt in C einzuordnen, weil es planungstechnisch nicht geht. Es geht auch finanziell nicht.

Ich will einmal darstellen, was zurzeit alles im Bau ist: Der Abgeordnete Baer hat sich für Brieskow-Finkenheerd eingesetzt. Das kostet 34,9 Millionen Euro - begonnen wurde im vorigen Jahr - und muss auch ausfinanziert werden.

Dann gibt es den einen oder anderen, der Kuhbier kennt?

(Hoffmann [CDU]: Ja, hier!)

- Da ist jemand, der Kuhbier kennt, wunderbar. Den dortigen Baubeginn haben wir noch im vorigen Jahr geschafft, die Kosten betragen 15 Millionen Euro.

Wir bleiben in der Prignitz: Der erste Bauabschnitt der A 14 geht zwischen Karstädt und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern in Bau - Kosten: 125 Millionen Euro.

Jetzt geht es in den Süden: Gemeinsam ist uns gelungen, dass wir für Bad Liebenwerda grünes Licht bekommen - 29,1 Millionen Euro. Dann - Frau Lieske hat sich dafür eingesetzt - wird Herzfelde weitergebaut - 14,7 Millionen Euro.

Ich hoffe, jemand von den Finanzpolitikern hat mitgezählt. Die Maßnahmen, die jetzt auszufinanzieren sind, kosten deutlich über 200 Millionen Euro. Das wird ein Riesenkraftakt und wird auch Thema im neuen Deutschen Bundestag sein, denn es ist eine Finanzierungslücke da.

Ich bin froh, dass der Bundestag bzw. der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 750 Millionen Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland genehmigt hat - mit den Stimmen von FDP, CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darüber müssten Sie mit Ihren Kollegen im Deutschen Bundestag einmal reden. Mit einem Teil dieser Mittel, 12 Millionen

Euro, darf ich die A 14 weiter ausfinanzieren und Bad Liebenwerda beginnen. Ich bin froh, dass die oppositionelle SPD dem zugestimmt hat, weil ich das für ein sehr wichtiges Vorhaben halte.

Ich bin gern bereit, die Diskussion mit den Abgeordneten aus Oberhavel zu führen und mit ihnen gemeinsam die Maßnahmen in Oberhavel - auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit - zu betrachten. Ich freue mich auf die umfassende Diskussion. Von dieser Anmeldeliste wird jeder Ihrer Wahlkreise betroffen sein. Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Das Kulturhaus Plessa und Frau Wehlan stellen die Frage 1184 (Denkmalsicherung des Kulturhauses Plessa).

In der Gemeinde Plessa wurden in der zurückliegenden Zeit umfangreiche Analysen und Planungen zur Sicherung und zum dauerhaften Betrieb des erfolgreichen und beliebten Kulturhauses Plessa erarbeitet. So wurden mit kompetenter Unterstützung eine Potenzialanalyse und eine Finanzierungsplanung erarbeitet sowie eine weitreichende regionale Unterstützung und Zusammenarbeit der kulturellen und politischen Akteure vor Ort organisiert.

Insgesamt wären für das Projekt Mittel in Höhe von 4,75 Millionen Euro aufzubringen. Eine Förderung könnte für die Hüllensanierung als auch die Denkmalsicherung im Innenbereich infrage kommen. Allerdings fehlen der Gemeinde die notwendigen Eigenanteile. Sie wissen vielleicht, dass die Gemeinde von der Einwohnerzahl her sehr klein ist.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Projekt Plessa, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, die Gemeinde Plessa bei der Sanierung des Kulturhauses, das als wichtiges regionales kulturpolitisches Projekt in der Region gilt und als Denkmal funktionstüchtig erhalten werden sollte, zu unterstützen?

Das sagt uns Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, das ehemalige Kulturhaus in Plessa ist nicht nur wegen seiner Größe - ich glaube, es ist das mit Abstand größte Gebäude dieser Art in Brandenburg - ein beachtliches Bauwerk. Nach Auskunft der obersten Denkmalbehörde des Landes Brandenburg zählt es zu den wichtigen und leider auch in seinem Bestand dauerhaft gefährdeten Denkmalen.

Ich begrüße daher die bisherigen Anstrengungen, auf die Sie auch Bezug genommen hatten, der lokalen Akteure zur baulichen Sicherung und Sanierung sowie auch die Anstrengungen, um Konzepte für den dauerhaften Betrieb des Kulturhauses Plessa zu entwickeln.

In diese Bemühungen war die oberste Denkmalschutzbehörde des Landes schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt einbezogen,

sodass das Land zumindest mit Rat unterstützen konnte. Für eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde bei der Sanierung des Kulturhauses stehen allerdings im Haushalt des MWFK keine geeigneten Mittel zur Verfügung.

Zwecks Lösung Ihrer Frage wäre an eine Förderung aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes zu denken. Mein Haus ist gern bereit, die Gemeinde Plessa bei einem entsprechenden Antrag zu unterstützen. Wir müssen aber sehen, dass eine erfolgreiche Antragstellung den Nachweis von 50 % Eigen- oder anderweitig beigebrachter Drittmittel voraussetzt. Einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds ELER hat die Gemeinde meines Wissens zum Stichtag 15.01.2013 nicht gestellt.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1185 (Musikschu- len/Kunstschulen und das Konzept Kulturelle Bildung), die der Abgeordnete Hoffmann stellt.

Es ist ein Ergebnis der kulturpolitischen Debatten im Zusammenhang mit der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ und dem Landtagsbeschluss zur kulturellen Bildung, es als sinnvoll anzusehen, eine engere Kooperation bzw. Verschmelzung von Kunstschulen und Musikschulen in der musischen Bildung besonders für Kinder und Jugendliche anzustreben. Die Bedingungen für dieses Bestreben wurden durch den Zusammenschluss der beiden entsprechenden Landesverbände deutlich verbessert.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Erfolge gibt es bei der angestrebten engeren Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ vom 25. Februar 2010?