Herr Platzeck, da Sie sich zu ehemaligen Kollegen der Linksfraktion geäußert haben, liegt der Verdacht nahe, dass Sie sich auch zu anderen äußern können. Deswegen die Frage: Seit wann wussten Sie, dass Frau Stobrawa innoffizielle Mitarbeiterin des MfS gewesen ist?
Hier geht es nicht um Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Hier geht es darum, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung ja diese Dinge angesprochen hat. Deswegen
habe ich zwei Fragen an Sie, Herr Ministerpräsident: Kennen Sie die Unterlagen über den ehemaligen Kollegen Hoffmann?
Zweitens: Sind Sie der Meinung - nachdem Sie die Dinge in der Regierungserklärung, aber auch öffentlich mehrfach angesprochen haben, anders, als Sie das heute hier sagen -, dass die Kollegin Stobrawa - da kann ich Sie vielleicht nicht nur als Ministerpräsidenten, sondern auch als Landtagsabgeordneten, als Kollegen fragen...
- dann frage ich Sie als Ministerpräsident - ihr Mandat hier im Landtag nicht niederlegen müsste, damit die Maßstäbe, die Sie selbst in der Regierungserklärung betont haben, was die Transparenz und vor allem die Glaubwürdigkeit dieses Landtags betrifft, auch wirklich eingehalten werden?
Verehrter Kollege Petke, Ihre Fraktion hat sich anscheinend vorgenommen, dieselbe Frage in Variationen mehrmals zu wiederholen. Ich halte das auch noch eine Weile aus. Es sind unterschiedliche Arabesken dabei, ich habe aber meiner Antwort nichts hinzuzufügen.
Herr Ministerpräsident, ich beziehe meine Nachfrage ausschließlich auf Ihren Vortrag, den Sie hier gehalten haben. Sie haben sich eben darauf bezogen, dass durch einen Antrag der CDU-Fraktion das Verfahren zur Schaffung eines Gesetzes zur Überprüfung der Abgeordneten verzögert wird. Von daher, Herr Ministerpräsident, ist meine Frage: Ist es tatsächlich Ihre Auffassung, dass es bei einem solch wichtigen Gesetz als ein Fehler oder eine Verzögerung anzusehen ist, wenn Sachverständige, zum Beispiel Betroffene, aber auch andere Landtagsverwaltungen, die schon derartige Gesetze praktizieren, gehört werden?
Herr Kollege Dombrowski, ich habe Ihren Antrag überhaupt nicht bewertet, ich habe nur den Sachverhalt beschrieben, dass durch den Antrag die Gesetzesverabschiedung verzögert wurde. Das ist eine ganz sachliche Einschätzung. Auch dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Herr Ministerpräsident, Sie wollen Versöhnung und stellen diesbezüglich Vorbedingungen daran, nämlich klare Bekenntnisse, eine klare Entschuldigung. Halten Sie diese Vorbedingungen für die Versöhnung in dem Fall für erfüllt?
Frau Schier, ich habe eben schon gesagt: Es scheint Ihr Vorhaben zu sein, mehrere Variationen derselben Frage zu stellen. Das war eine weitere Variation. Ich sage noch einmal: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Was ich mir wünschen würde - gerade jetzt auch im Lichte der von Ihnen gestellten Fragen -, ist, dass wir - vielleicht gelingt es uns ja in den nächsten Monaten - von einem Schwarz-Weiß-Raster wegkommen. Wenn Vergangenheitsaufarbeitung gelingen soll, wird es mit Schwarz-Weiß nicht gelingen, sondern nur mit differenzierter Betrachtung. Wir sollten uns der Kraftanstrengung unterziehen, auf den Weg zu dieser differenzierten Betrachtung zu finden. - Danke schön.
Wir kommen zur Frage 41 („Gemeindeschwestern“ im Land Brandenburg), die von der Abgeordneten Prof. Heppener gestellt wird.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch Modellprojekte in Brandenburg und anderen Ländern wurde in den letzten Jahren der Einsatz von „Gemeindeschwestern“ intensiv getestet. Im Ergebnis zeigte sich, dass mit solchen nichtärztlichen Praxisassistentinnen ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung geleistet werden kann. Über eine Ergänzung des SGB V zur Vergütung ärztlich angeordneter Leistungen, die durch andere Personen in der Häuslichkeit von Patienten erbracht werden, wurde das Tätigkeitsfeld zwischenzeitlich fest in der Regelfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Auch konkrete Fragen zur Erbringung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen konnten mittlerweile geklärt werden.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit machen Hausärzte in Brandenburg bisher von der Möglichkeit des Einsatzes nichtärztlicher Praxisassistentinnen Gebrauch?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Prof. Heppener, Ihre sehr ausführliche Darstellung der Fakten in der Frage teile ich; sie treffen alle zu. Ich will noch einmal unterstreichen, dass die neuen Regelleistungen abgerechnet werden können, so sie, wie Sie beschrieben haben, im Modell AGnES und VerA erprobt worden sind. An die Abrechnung dieser Regelleistungen sind aber bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Ich erinnere daran: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mehrmals zu diesen Modellprojekten im Parlament gesprochen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung nur in hausärztlich unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten erbracht werden kann. Der Hausarzt oder die Hausärztin muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass die Hausbesuche von einer/einem extra dafür qualifizierten und bei ihr bzw. ihm angestellten Praxismitarbeiterin bzw. -mitarbeiter durchgeführt werden kann.
Im Juni dieses Jahres hatte die Kassenärztliche Vereinigung alle infrage kommenden Hausärzte angeschrieben und auf die Möglichkeit der neuen Versorgungsform aufmerksam gemacht. Dieses Schreiben war logischerweise mit der Bitte verknüpft, dass gegenüber der KV Interesse signalisiert werden sollte. Nach Aussage der KV haben derzeit 36 Praxismitarbeiterinnen in insgesamt 18 Praxen eine vorläufige Genehmigung durch die KV erhalten und dürfen diese Hausbesuche somit durchführen. Die Genehmigungen sind nur vorläufig, weil die Praxismitarbeiterinnen nachweisen müssen, dass sie von der KV anerkannt sind und auch die speziell für diese Aufgabengebiete konzipierte Fortbildung wahrnehmen werden. Diese Fortbildung läuft in Modulen und wird bis Ende 2010 angeboten. Die Verteilung derjenigen, die das in Anspruch nehmen, ist auf einer kleinen Karte dargestellt, die ich Ihnen gern geben würde.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass sich der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar unter anderem mit diesem Aufgabenbereich befassen wird. Die Abteilung Gesundheitswesen wird sie vorstellen. Das wäre eine Möglichkeit, bei der wir näher darauf eingehen können.
Ich will noch einmal zu den Qualifizierungsmaßnahmen kommen: Sie werden von der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer durchgeführt, haben im September begonnen und laufen, wie gesagt, in Modulen bis zum Ende des Jahres 2010. Bisher haben 32 Teilnehmerinnen diese Fortbildung besucht. Das Interesse der Berufsgruppe Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte - vormals Arzthelferinnen -, aber auch anderer an diesem Aufgabengebiet ist sehr groß. Nachfrage besteht, wie gesagt.
Von den drei bisher im AGnES-Modellprojekt ausgebildeten Pflegekräften sind zwei beim Medizinischen Zentrum Lübbenau angestellt und haben die vorläufige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.
Frau Ministerin, wir teilen sicherlich alle die Sorge um eine angemessene medizinische Versorgung in Brandenburg, vor allen Dingen in ländlichen Bereichen. Ich sage sicherlich nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, dass besonders die älteren Brandenburgerinnen und Brandenburger diesbezüglich große Hoffnungen in die Gemeindeschwester setzen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Idee, diese Gemeindeschwester wieder zu aktivieren, aus dem Seniorenbereich - 2003 auf einer Konferenz - kam und es dann sechs Jahre dauerte, bis dies einigermaßen in Sack und Tüten war.
Jetzt haben wir die Bitte, über die Regionen hinaus, die als ärztlich unterversorgt gelten, die Möglichkeit zu schaffen, Gemeindeschwestern oder Praxisassistentinnen einzurichten. Deshalb gucken wir mit Argusaugen...
Entschuldigung! Also die knappe Frage ist: Welche Chance haben wir - eventuell über eine Neuordnung der Versorgungsregionen -, auch in anderen Gebieten, die unterversorgt sind, ohne als unterversorgt zu gelten, Gemeindeschwestern zu initiieren?
Ich will noch einmal unterstreichen, dass das Interesse besteht, Frau Prof. Dr. Heppener, das Sie auch mit Ihrer Fragestellung gestern schon deutlich gemacht haben, dass wir alle Anstrengungen unternehmen müssen - es sind sehr viele gute Ideen gefragt, um die Unterversorgung mit ärztlichen Leistungen im ländlichen Raum zu kompensieren. Denn wir wissen alle, dass die Bevölkerung - zum Glück - immer älter wird, was natürlich große Herausforderungen bezüglich der Betreuung und vor allem der ärztlichen Betreuung in sich birgt. Deshalb sei erstens noch einmal auf den Ausschuss verwiesen. Zweitens werden wir alle Chancen nutzen, um auch andere Bereiche, die Sie gerade beschrieben haben, einzubeziehen.
Frau Ministerin, ich freue mich, dass die Gemeindeschwester jetzt wenigstens in einigen Teilen des Landes zum Tragen kommt. Es gibt aber immer wieder Ärzte, die sagen: Die wollen wir nicht. - Es herrscht teilweise auch Unkenntnis. Was werden Sie tun, um die Ärzte und auch die Pflegedienste, die die Gemeindeschwester ja lange Zeit als Konkurrenz gesehen haben, zu überzeugen? Gibt es dazu noch eine Werbekampagne, oder findet eine entsprechende Zusammenarbeit mit der KV statt? Was werden Sie tun?
Ich nehme es gern entgegen, wenn Sie diesbezüglich auf Probleme hinweisen. Es wird zum einen Gespräche mit der KV geben, um noch einmal deutlich zu machen, dass hier möglicherweise eine Öffentlichkeitskampagne geführt werden muss, um dafür zu werben, denn die Briefe sind im Juni geschrieben worden; da kann man also noch einmal nachlegen.
Zum anderen bitte ich einfach darum, die Probleme an mich heranzutragen, damit sie da, wo sie eine landespolitische Relevanz haben, vor Ort einer Lösung zugeführt werden können.
Wir kommen zur Frage 42 (Informationspolitik der Polizei zu rechtsextrem motivierten Straftaten), die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt.
In einer Nachrichtensendung des rbb wurde kürzlich berichtet, dass es im Schutzbereich Spree-Neiße Defizite bei der Veröffentlichung von Informationen über rechtsextreme Straftaten gegeben habe. Ich frage die Landesregierung: Wie geht sie mit diesen Vorwürfen um?