Zweitens: Wenn Sie ausgeglichene Haushalte haben - ich wiederhole es -, dann bedeutet das, dass in der Regel eine Kommune bei ausgeglichenem laufendem Ergebnishaushalt einen Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit vorweisen kann. Das ist in den meisten Fällen so, weil nämlich im Ergebnishaushalt auch die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen enthalten sind. Diese sind gewöhnlich höher als die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.
Zu Ihrer Frage: Wenn Sie einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen - ob Sie das durch Rücklagen machen oder nicht; Sie müssen einen ausgeglichenen Haushalt haben und einen Finanzmittelüberschuss vorweisen -, dann können Sie den Anteil verändern.
Das Land Brandenburg - darauf will ich noch mal verweisen hat sich sehr wohl dieser Situation, die für Potsdam nicht zutrifft, angenommen. Es gibt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Innenministerium, dass Kommunen, wenn sie überschuldet sind und deswegen Investitionen nicht mehr tätigen können, wir sehr wohl bereit sind, den 16er möglicherweise mit einzusetzen - das muss natürlich in jedem Einzelfall kontrolliert werden -, damit notwendige Investitionen, die insbesondere dazu dienen sollten, dass Verbrauchskosten gesenkt werden, durchgeführt werden können, weil man mit einer Senkung der Verbrauchskosten - wenn man energetisch noch etwas umgestalten kann - auch die Haushalte entlastet, da die Kosten dafür minimiert werden.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1202 (Nicht zuge- leitetes Material für den NSU-Untersuchungsausschuss), die der Abgeordnete Wichmann stellen wird.
Nach Medienberichten führte der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg bis zum Jahr 2000 einen V-Mann unter dem
Decknamen „Piato“. Laut eines Medienberichts vom 31. Januar dieses Jahres soll dieser V-Mann als bundesweit einzige Informationsquelle weiterführende Hinweise auf den Verbleib dreier flüchtiger Neonazis aus Thüringen gegeben haben, bei denen es sich um die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gehandelt haben soll.
Im letzten Plenum des Landtages hat unser Innenminister Dr. Woidke gesagt, dass der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zu jedem seiner bisherigen, das Land Brandenburg betreffenden Beweisbeschlüsse fristgemäß und vollständig unterrichtet worden sei, ohne dass dabei Informationen zurückgehalten worden seien.
Im angesprochenen Medienbericht wird jedoch weiter ausgeführt, dass wichtige Aktenteile fehlen würden und auch viele Informationen geschwärzt worden seien. Die Mitarbeiter des Justizministers Dr. Schöneburg sollen Material zutage gefördert haben, über das das Ressort des Innenministers Woidke den NSU-Untersuchungsausschuss eigentlich hätte unterrichten müssen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wieso hat sie in der Gestalt der beiden Ministerien - des Innenministeriums und des Justizministeriums - den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nicht sofort nach der Anfrage des Untersuchungsausschusses vollständig auch über dieses Material unterrichtet und es an diesen weitergeleitet sowie das bereits zugeleitete Material erheblich geschwärzt? - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wichmann, Ihre Anfrage unterstellt, dass das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern - also mein Haus - den 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages - den sogenannten NSUUntersuchungsausschuss - nicht vollständig und zeitnah unterrichtet haben. Dies ist nicht zutreffend.
Dem Ministerium der Justiz ist der Beweisbeschluss BB-9 des 2. Untersuchungsausschusses vom 31. Januar 2013 über die Staatskanzlei am 12. Februar dieses Jahres zugegangen. Sämtliche dort und im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vorhandenen Unterlagen, die unter den Beweisbeschluss fielen, wurden mit Begleitschreiben vom 20. Februar dem Untersuchungsausschuss übergeben.
Für mein Haus bleibt Folgendes festzuhalten: Der 2. Untersuchungsausschuss wurde hinsichtlich der Beweisbeschlüsse BB-1 bis BB-8, die das Ministerium des Innern betreffen, zu jeder Zeit fristgemäß und vollumfänglich unterrichtet. Ich weise hiermit auch die Medienberichte zu fehlenden Teilen zurück. Das habe ich bereits in der Landtagssitzung vom 24. Januar 2013 auf eine Dringliche Anfrage des Kollegen Lakenmacher mitgeteilt.
Darüber hinaus wird der Untersuchungsausschuss weiterhin von uns selbstständig informiert, sollten uns weitere Erkenntnisse zum Untersuchungsgegenstand - insbesondere zu den Ver
Nun noch eine Anmerkung zu den von Ihnen angesprochenen Schwärzungen: Das Ministerium des Innern hat sich an die bundesweit im Verfassungsschutzverbund vereinbarten Verfahrensgrundsätze für die Vorlage von Unterlagen an den NSUUntersuchungsausschuss gehalten, ist nicht über diese hinausgegangen und wird auch nicht über diese hinausgehen. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zur Frage 1203 (Konsequen- zen aus der Kündigung der Rahmenverträge zwischen dem Land Brandenburg und den Gewässerunterhaltungsverbänden zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung), gestellt vom Abgeordneten Beyer.
In einem Schreiben vom 14. Februar dieses Jahres informierte Umweltministerin Anita Tack darüber, dass das Land Brandenburg die Verträge mit den Gewässerunterhaltungsverbänden, in denen die Übertragung wasserwirtschaftlicher Aufgaben an die Verbände geregelt war, zum 31.12.2014 gekündigt hat. Das Ministerium bewertet die Kündigung als „notwendigen Zwischenschritt für die künftige Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Gewässerunterhaltungsverbänden“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Bis wann plant sie welche Maßnahmen, um die bereits im Jahresbericht 2002 des Landesrechnungshofes Brandenburg geforderte Kostentransparenz und Vergleichbarkeit herzustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Beyer, es ist richtig: Wir brauchen die Kostentransparenz und die Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund haben wir vorsorglich die Kündigungsfrist eingehalten, damit wir einen neuen Rahmenvertrag vorbereiten können. Eine wichtige flankierende Maßnahme zur Neugestaltung der Zusammenarbeit des Landes mit den Verbänden ist das geplante Benchmarking der Unterhaltungsleistung für die Gewässer I. Ordnung und der Hochwasserschutzanlagen als Aufgaben des Landes für das Land.
Der Landeswasserverbandstag als Dachorganisation der Unterhaltungsverbände und mein Ministerium führen in diesem Jahr auf Grundlage einheitlicher Kriterien die Überprüfung durch und stellen einen Leistungsvergleich an. Dieses Benchmarking soll beiden Seiten aufzeigen, wo Differenzen in der wirtschaftlichen Betrachtung einzelner Leistungen bestehen. Beide Seiten - der Landeswasserverbandstag mit den Verbänden und das Umweltministerium - sind sich einig, dass dazu jedes Jahr benötigt wird. Insofern wird es ein wenig dauern, aber spätestens zum Jahresende 2013 werden wir die Benchmarking-Untersuchungen vorlegen können.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1204 (Kommunalisie- rung der Kita-Aufsicht), gestellt von der Abgeordneten von Halem.
Im schriftlichen Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 11. Februar 2013 zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das MBJS sowie zur Beratung der Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur Installierung eines Landeskinder- und -jugendausschusses wird aufgeführt, dass „erste Sondierungen hinsichtlich einer möglichen Aufgabenabschichtung von Landes- auf Kommunalebene“ stattgefunden hätten.
Aus anderen Quellen ist zu vernehmen, dass es sich konkret um die Abschichtung der Aufsicht über die Kindertagesstätten handele und eine grundsätzliche Einigung in Sicht sei. Bisher führt das Landesjugendamt die Aufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII. Es erteilt die Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und ist für die Beratung der Träger von Einrichtungen während Planung und Betriebsführung zuständig.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie will sie die Qualität von Angeboten der Kindertagesbetreuung, die in der Regel kostenträchtig ist, sichern, wenn die Qualitätsüberwachung in der Hand der Kostenträger liegt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, ja, es hat ein erstes Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden über mögliche Abschichtungen von Landesaufgaben auf die Kommunalebene gegeben. Bisher haben wir in diesem Gespräch die Möglichkeit einer Übertragung der Aufsicht nach § 45 SGB VIII erörtert, worin die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung geregelt werden.
Da ich nicht weiß, von welchen anderen Quellen - neben meinem Bericht zur Eingliederung des Landesjugendamtes - Sie ausgehen, kann ich einfach nur Folgendes klarstellen: Zunächst muss ich verdeutlichen, dass das, was Sie aus Ihren Quellen zitiert haben, der Tatsache nach keineswegs zutrifft. Aufgrund meiner Planung, das Landesjugendamt zum 01.01.2014 in das Ministerium zu integrieren - wie es auch dem Verwaltungsmodernisierungsvorhaben der Landesregierung entspricht -, wird gegenwärtig eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet, und zwar unabhängig von der Frage der Aufsicht über die Einrichtungen der Jugendhilfe. Betroffen sind nämlich auch Heime und nicht nur Kindertagesstätten. Über beide Einrichtungen wurde in diesem ersten Gespräch beraten. In diesem Kontext standen, wie bereits erwähnt, die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Bei Veränderungen von Verwaltungsstrukturen stellt sich aber auch immer die Frage nach der veränderten funktionalen Zu
ordnung. Schließlich würde es keinen Sinn machen, Verwaltungsstrukturen zu verändern, wenn man nicht auch darüber nachdenken würde: Ist das, was wir jetzt tun, in dieser Form sinnvoll, oder gibt es effizientere Methoden?
Wie bereits bei der Funktionalreform müssen wir klären, ob eine sachgerechte, wirtschaftliche und effektive Aufgabenerledigung erreicht oder auf anderem Wege vielleicht noch besser ermöglicht werden kann. Es ist keinesfalls zutreffend, dass eine Einigung zur Aufgabenabschichtung kurz bevorsteht. Gesetzt den Fall, dass es so wäre - um Ihre hypothetische Frage weiterzuspinnen -, hätten wir auch dann alle notwendigen Instrumente für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung gegenwärtig und künftig in der Hand. Das Kita-Gesetz regelt den Umfang und die Qualität der Leistungen in der Kindertagesbetreuung sowie die Finanzierungsstrukturen und Verantwortlichkeiten.
Die Personalkosten bilden den wesentlichen Faktor für die Strukturqualität der Kindertagesbetreuung und sind von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu begleichen. Das ist unabhängig davon, ob künftig kommunale Stellen - wie gesagt, hypothetisch - über die Erteilung einer Betriebserlaubnis entscheiden oder weiterhin die oberste Landesbehörde. Gleiches gilt für die räumlichen Bedingungen und die baulichen Voraussetzungen. Dabei gibt es geltende Verwaltungsvorgaben für den Raumbedarf pro Platz. Bei einer Verlagerung der Aufsicht würde man für die Vorgaben zum Raumbedarf im KitaGesetz eine entsprechende Verordnungsermächtigung schaffen.
Es gibt also keinen Anlass für Befürchtungen. Das schließt als zentralen Punkt für die Qualität der Kinderbetreuung natürlich auch die Qualifikation des Personals ein. Die Kompetenzen des Personals werden durch das sozialpädagogische Fortbildungsinstitut, durch die Praxisberater sowie die Konsultations-Kitas kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt. Im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis wird darüber hinaus die fachliche Eignung des Personals geprüft. All dies wäre auch in Zukunft gewährleistet - um insofern eine Antwort auf Ihre hypothetische Frage zu geben. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Sie haben noch einmal umfangreich beschrieben, welche Aufgaben dort zu versehen sind und in welche Richtung die Gespräche gehen. Die Motivation der kommunalen Seite ist mir recht bewusst, das ist in vielen Gesprächen auch schon deutlich geworden.
Was mir noch nicht ganz deutlich geworden ist: mit welcher Position Sie in diese Gespräche gehen. Welche Zielstellung verfolgen Sie als Ministerin für den Fachbereich? Sind Sie dafür, die Aufgaben zu kommunalisieren und die Aufsicht damit an die Kommunen und Landkreise zu geben, oder vertreten Sie die Position, dass es nicht Aufgabe des Landes sei, dort diese Kontrolle zu wahren?
Herr Krause, ich habe versucht, darauf bereits eine Antwort zu geben, wie ich das auch im Ausschuss getan habe. Ich habe ge
sagt, dass ich offen bin, über bestimmte Dinge nachzudenken. Es kann kein Denkverbot in der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden geben. Ich habe aber nicht gesagt - das ist auch nicht meine Intention -, dass ich dafür bin oder dagegen, wie auch immer.
Oberstes Ziel ist die Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen im Land und genauso in den Heimen der Jugendhilfe. Das ist der zentrale Punkt. Wie wir das sichern können, ob uns hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, welche Instrumente wir dazu haben, darüber müssen wir immer wieder nachdenken.
Mir geht es darum - da wir dabei sind, unsere Verwaltung umzustrukturieren; Sie wissen, wir haben einen deutlichen Personalabbau zu gewährleisten und in diesem Kontext eine Verschlankung der Verwaltung durchzuführen -, dass wir immer wieder darüber nachdenken müssen: Was sind landeshoheitliche Aufgaben, die ich zwingend in einem Ministerium durchführen muss? Was sind Aufgaben, die ich auch auf die nächste Ebene abschichten kann? Das ist ein fortlaufender Prozess, und in diesem Kontext stehen Gespräche, über diese Dinge nachzudenken. Aber zentrales Ziel ist die Sicherung der Versorgung mit Kindertagesplätzen und - selbstverständlich - der Qualität. Hierbei geht es auch darum, landeseinheitliche Standards überall zu wahren. Das sind die Leitlinien, die hier entscheidend sind. - Danke.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Kaiser stellt die Frage 1205 (Der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union in der Förderperiode 2014 - 2020).
Am 8. Februar beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat den Mehrjährigen Finanzrahmen für die EU-28 für den Zeitraum 2014 bis 2020. Im Ergebnis wurden im Vergleich zur laufenden Periode das gesamte Budget und hierbei insbesondere auch die für Brandenburg relevanten Mittel für die Struktur- und Kohäsionspolitik sowie für die Agrarpolitik gekürzt.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen haben nach aktuellem Erkenntnisstand die Vereinbarungen des EU-Gipfels zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf das Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Aus den volkswirtschaftlichen Kennzahlen war sehr frühzeitig absehbar, dass das Land Brandenburg - genauso wie die anderen ostdeutschen Bundesländer - ab 2014 nicht mehr zu den strukturschwächsten Regionen in Europa gehören wird. Ich habe schon an anderer Stelle deutlich gemacht, dass diese Tatsache von uns
auch nicht beklagt wird, denn das Land Brandenburg hat 20 Jahre darauf hingearbeitet, nicht mehr zu den strukturschwächsten Räumen zu gehören, und wenn das Ziel erreicht ist, sollte man sich darüber nicht beklagen.
Wir standen also sehr frühzeitig vor der Frage: Wie stellen wir uns auf die Förderperiode von 2014 bis 2020 ein? Denn das gleichzeitige Auslaufen des Solidarpakts II und die sich daraus ergebende politische Debatte, eine mögliche Struktur- und Regionalförderung nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Strukturkomponenten in Ost, West, Nord und Süd auszurichten, machen deutlich, dass die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes von 2014 bis 2020 inklusive Übergangsregelungen eine der zentralen Herausforderungen dieser Legislaturperiode ist.
Deshalb haben wir sehr frühzeitig eine Reihe von politischen Grundsatzentscheidungen getroffen. Diese reichen von der Energiestrategie 2030 über die Innovationsstrategie und den Aktionsplan ProIndustrie bis hin zum Umbau der Förderarchitektur. Das war in diesem Kontext mit definiert. Zur gleichen Zeit, seit 2011, waren wir auf Bundesebene zusammen mit anderen Bundesländern bei Brüsseler Institutionen politisch unterwegs, um unsere Interessenlagen bei Übergangsregelungen einzubringen. Worum ging es?
Erstens. Wir wollen ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet sein. Sie wissen, wir haben den Antrag 2010 gestellt; er ist durch Rat und Parlament bestätigt worden. Wir sind ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet, aber genau das müsste sich jetzt in den Verhandlungen auch dokumentieren und umsetzen, damit es für diese Förderperiode Realität wird.