Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen unter bestimmten Bedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes der Mehrwertsteuerpflicht. Das betrifft Leistungen sowohl des Bundes, der Länder als auch der Städte, Gemeinden und Landkreise. Es betrifft auch Leistungen, die sie untereinander erbringen, zum Teil auch Leistungen sogenannter Amts
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht nur im Land Brandenburg ein bewährtes Instrument der Effizienzsteigerung und der Kostenminimierung. Wenn die Umsatzsteuerpflicht jetzt zu Kostenaufwüchsen und mehr Verwaltungsaufwand führt, wird dieses Instrument entwertet und steht für die zukünftige Arbeit weniger zur Verfügung. Wir wissen, dass es dazu eine Arbeitsgruppe gibt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Arbeitsstand in der Arbeitsgruppe, um Kommunen dieses Instrument der Zusammenarbeit besser zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Schwierigkeit anhand der Entstehungsgeschichte schildern, die ein gewisses Kuriosum ist.
Eine Kommune hat eine Turnhalle für ihre eigenen Schulen gebaut und diese dann gegen Entgelt auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt hat diese kommunale Zusammenarbeit nicht besteuern wollen, der Kommune aber aus logischer Konsequenz der Nichtbesteuerung versagt, dass die Vorsteuer, die angefallen ist, rückerstattet wird. Dagegen hat die Kommune geklagt und vor dem Bundesfinanzhof Recht bekommen. Der Bundesfinanzhof hat gesagt, dass wir jetzt natürlich auch europäisches Recht berücksichtigen müssen. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union besagt, dass verglichen werden muss, ob es theoretisch sein könnte - nicht, ob es in der Realität so ist -, dass ein Privater diese Schule errichtet und dann vermietet hätte. Demzufolge müssen sie gleichbehandelt werden. Dadurch ist dieser ganze Prozess in Gang gekommen.
Natürlich ist uns vollkommen klar, dass interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere unter dem Faktor der Demografieentwicklung, nicht mit Mehrausgaben für Umsatzsteuer etc. belastet werden sollte. Weil wir uns dessen bewusst waren, hat sich auch Brandenburg in Person der Finanzstaatssekretärin Trochowski ganz stark dafür gemacht, dass es eine Arbeitsgruppe gibt; das haben Sie schon angeschnitten, Herr Ludwig. Diese Arbeitsgruppe hat auch schon mehrmals getagt. Das Problem ist aber gar nicht so einfach zu lösen, weil wir die Europäische Systemrichtlinie im Nacken haben. Es gibt verschiedene Varianten, und bitte verzeihen Sie mir, wenn ich Ihnen jetzt nicht die drei Hauptvarianten offenlegen werde, in welche Richtung wir am Debattieren sind, wo die Sicherheit am größten wäre, dieses Problem lösen zu können. Wir hoffen, dass wir bis zum Jahresende Eckwerte vorlegen können, mit denen wir diese Problematik EU-gerecht lösen könnten. So weit sind wir aber gegenwärtig noch nicht.
Wozu wir uns verständigt haben - das wissen Sie auch -: Wenn das Urteil des Bundesfinanzhofes veröffentlicht wird, hat es sozusagen Gesetzeswirkung für alle. Deswegen ist jetzt erst einmal ein großes Hauptaugenmerk darauf zu richten, dass es keine Veröffentlichung dieses Urteils gibt, damit wir die Chance haben, noch auf anderem Wege Lösungen zu finden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1318 (Berufliche Inte- gration ehemaliger Soldaten auf Zeit), die die Abgeordnete Schier stellt.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, sogenannte SaZ, kehren nach ihrem Dienst bei der Bundeswehr in die zivile Arbeitswelt zurück. Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen, die die Soldaten erworben haben, werden sie von den Unternehmen als zuverlässige Arbeitskräfte geschätzt. Bei der Rückkehr in das zivile Berufsleben werden die ehemaligen Soldaten in erster Linie durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt. Für die Bundesländer ist es aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels von großer Bedeutung, dass die Soldaten möglichst in ihre Heimatregion zurückkehren.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die aus der Bundeswehr ausscheidenden Brandenburger Soldaten zu motivieren und zu unterstützen, damit sie in ihrer Heimatregion beruflich tätig werden können?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch kann man es ja sagen: Schönen guten Morgen!
Frau Schier, vielen Dank für die Frage. Es ist uns auf der einen Seite ein wichtiges Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Fachkräfteproblematik nicht größer wird, als sie jetzt schon ist. Zum anderen ist es natürlich auch ein wichtiges Anliegen, unsere jungen Leute, die wegen ihres Dienstes bei der Bundeswehr woanders sind, nach Brandenburg zurückzuholen, womöglich sogar, es gelingen zu lassen, dass Leute aus dem deutschen „Ausland“, sprich: aus Bayern, die hier ihren Dienst ableisten, in Brandenburg bleiben. Zuständig dafür ist - Sie haben es erwähnt - das Berufsförderungswerk der Bundeswehr.
Die ZAB ist mit dem Berufsförderungswerk der Bundeswehr in engem Kontakt, berät auch, wie man helfen kann. Ich weiß, dass viele Bildungsträger aus Brandenburg mit dem Berufsförderungswerk zusammenarbeiten, hier ausbilden und qualifizieren, sodass hier nach der Bundeswehrzeit womöglich ein Anschlussjob gefunden werden kann bzw. die Qualifikation noch auf dem Laufenden ist.
Die Zuständigkeit liegt nach wie vor bei den Arbeitsämtern. Ich weiß, dass das Arbeitsamt Potsdam für die Bundeswehr in Brandenburg der wesentliche Ansprechpartner ist. Natürlich kann jemand, der in Eberswalde oder Strausberg oder woanders stationiert ist, auch dort zur BA gehen. Aber federführend ist in Brandenburg das Arbeitsamt Potsdam; Frau Beute ist die Ansprechpartnerin.
Ansonsten haben wir keine gesonderten Möglichkeiten, auf die Bundeswehr direkt zuzugehen. Aber ich empfehle jedem, der sich umtun will, in Brandenburg arbeiten will, das Fachkräfte
portal der LASA aufzurufen. Dort kann man interaktiv einsehen, welche Jobs es hier in Brandenburg gibt, wie man vermittelt werden kann, welche Fördermöglichkeiten es gibt etc. pp. Das steht den jungen Leuten der Bundeswehr natürlich genauso offen wie allen anderen.
Herr Minister, in zehn Bundesländern gibt es einen Verbund aus Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, der BA, die eine Koordinierung mit dem Berufsförderungsdienst haben. Die sind dort wohl sehr erfolgreich. Sachsen und Thüringen sind es bei uns in den neuen Bundesländern, Mecklenburg-Vorpommern will es gerade einrichten. Ist so etwas in Brandenburg auch geplant?
Das kann man sich überlegen. Ich hatte neulich ein Gespräch mit einem Kollegen aus Sachsen-Anhalt, der so etwas macht. Einige Leute möchten, dass Brandenburg das vielleicht sogar zusammen mit dem anhaltinischen Bereich macht. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht genau sagen, wie weit die Gespräche gediehen sind. Wir sind daran im Wesentlichen nicht beteiligt, das sind andere Akteure. Wie weit die jetzt genau sind, weiß ich nicht.
In der gemeinsamen Bildungsregion Berlin-Brandenburg zeichnet sich ein Wettbewerb um Referendare, insbesondere in Mangelfächern, ab. In Berlin wird derzeit die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Referendariats ausgeweitet. Dabei werden Referendare bei voller Vergütung und mit voller Unterrichtsverpflichtung eingesetzt, während es in Brandenburg Bewerberinnen und Bewerber gibt, die bisher leider weder eine Eingangsbestätigung ihres Antrags noch einen Referendariatsplatz bekommen haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie angesichts der steigenden Bedarfe an Lehrkräften diese Praxis?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, was die fehlende Eingangsbestätigung betrifft, kann ich nur sagen: Das ist überhaupt nicht in Ordnung, und wir sind intensiv dabei, eine Online-Bewerbungsmöglichkeit aufzubauen, sodass dann selbstverständlich auch direkt eine Eingangsbestätigung erfolgen kann.
Die Möglichkeit des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Absolventinnen und Absolventen in Berlin ist eine Sondermaßnahme im Rahmen der Lehrerbildung, um den Bedarf an Lehrkräften auf unterschiedlichen Wegen auch neben dem regulären Vorbereitungsdienst zu decken. Berlin geht diesen Weg, weil es dort - Sie haben das sicherlich auch der Presse entnommen - einen steigenden Lehrkräftebedarf gibt, der noch höher ist als angenommen.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wird derzeit in Brandenburg nur für die Lehrkräfte angeboten, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt wurden und bisher keine pädagogische Ausbildung haben. Ich halte das für eine sehr sinnvolle Ergänzung und habe mich mehrfach vor Ort darüber informiert, um welche Seiteneinsteiger es sich handelt und wie gut diese Quereinsteigerprogramme tatsächlich angenommen werden und in den Regionen den spezifischen Bedarf decken können.
Um aber keine Konkurrenzsituation zum regulären Vorbereitungsdienst zu erzeugen, ist im Entwurf der Verordnung über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ausdrücklich geregelt, dass dieser gerade nicht für Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Studiums vorgesehen ist. Der Vorbereitungsdienst dient dazu, dass die Referendarinnen und Referendare ihre schulpraktischen Kompetenzen weiterentwickeln - die sind ja noch nicht fertig - und danach als gut ausgebildete Pädagogen mit der bestmöglichen Vorbereitung an die Schulen kommen. Ich denke, wir sind uns einig, dass das der richtige Weg ist. Deshalb haben sie auch keine volle Unterrichtsverpflichtung.
Der Bedarf an zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern konnte in Brandenburg dank regelmäßiger Informationen durch die staatlichen Schulämter und die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern bisher gedeckt werden, sodass wir ein solches Instrument derzeit nicht brauchen.
Wir haben ausreichend Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes aus Brandenburg und anderen Bundesländern, die Interesse haben, an einer Schule des Landes Bandenburg zu arbeiten. Von unseren staatlichen Schulämtern wird deshalb kein grundsätzliches Problem signalisiert.
Natürlich ist es so, dass wir weiterhin sehr genau beobachten müssen: Wie entwickelt sich der Lehrkräftebedarf? Wir werden künftig sicherlich über unterschiedlichste Formen der Abdeckung des Lehrkräftebedarfs nachdenken müssen; derzeit brauchen wir dieses Instrument aber nicht.
Frau Ministerin, wir sind uns selbstverständlich einig, dass die Variante, ein berufsbegleitendes Referendariat einzuführen, keine Option ist. Dann könnte man das Referendariat eigentlich sein lassen. Gleichwohl drängt Berlin mit diesem neuen Element auch in unseren Arbeitsmarkt hinein und greift dadurch Referendarinnen und Referendare ab, die möglicherweise auch von uns für den Unterricht in Mangelfächern gebraucht
werden. Als Beispiel nenne ich Musik und Physik, eine Fächerkombination, wo eine Abwanderung stattfindet, weil andernorts entsprechende Verdienstmöglichkeiten geboten werden obwohl die Ausbildung, wenn sie berufsbegleitend erfolgt, keine gute sein kann.
Meine Frage ist, ob es darüber Gespräche mit Berlin gibt, ob beabsichtigt ist, diese Maßnahmen, die Berlin bisher nur in Bezug auf Mangelfächer ergriffen hat, auf alles auszuweiten - denn das stellte ja auch eine Gefahr für Bewerbungen bei uns dar.
Die zweite Frage ist: Wird in der KMK darüber verhandelt, dass das keine Variante ist, oder aber man lässt das Referendariat ganz?
Ich kann Ihre Intention sehr gut verstehen. Ich bin in regelmäßigen Gesprächen mit meiner Berliner Kollegin. Trotzdem ist es natürlich so, dass jedes Bundesland händeringend versucht, seinen Bedarf an Lehrkräften zu decken. Auch ich halte das für ein sehr schwieriges Instrument und gehe davon aus, dass unsere brandenburgischen Lehramtskandidaten dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen, weil wir ja direkt nach dem Referendariat, nach dem Vorbereitungsdienst, die Verbeamtung ermöglichen. Das ist für junge Leute etwas sehr Attraktives, übrigens auch für junge Kollegen aus Berlin, die zu uns kommen.
Insofern ist es allemal sinnvoll, mit den Kollegen in der Kultusministerkonferenz darüber zu sprechen. Es ist wichtig, gemeinsame Vereinbarungen zu haben. Trotzdem geht natürlich jedes Land eigene Wege. Da Berlin nach wie vor nicht verbeamtet, besteht dort offensichtlich die Notwendigkeit, zu einem solchen Instrument zu greifen. Ich werde das aber in meinen Gesprächen mit der Senatorin thematisieren. - Danke.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1320 (Projekt „U18“ in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten von Halem.
Das Projekt „U18“ richtet sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und soll ihnen eine Auseinandersetzung mit und Teilhabe an den Bundestagswahlen ermöglichen. Sie sollen lernen, Unterschiede in Partei- und Wahlprogrammen zu erkennen und die Aussagen von Politikerinnen und Politikern zu hinterfragen. Das Projekt „U18“ findet im Gegensatz zur Juniorwahl im außerschulischen Rahmen statt und kann damit andere Gruppen von Kindern und Jugendlichen ansprechen.
Brandenburg unterstützt das Projekt „U18“ mit fast 5 000 Euro für die Erstellung von Informationsmaterialien. Bisher gab es auch einen Koordinator, dem aber kurzfristig verwehrt wurde, das Projekt weiterzuführen. Somit hat Brandenburg derzeit als einziges Bundesland keine eigene landesweite Koordinierungsstelle. Informationsmaterial wird erstellt, aber niemand koordiniert das Projekt „U18“ auf Landesebene. Damit wird der Erfolg für Brandenburg infrage gestellt. Mit dem Beschluss zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre kommt aber gerade solchen Projekten die wichtige Aufgabe zu, Jugendliche für Demokratie zu begeistern und die Wichtigkeit der Mitwirkung zu illustrieren.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie will sie in der Kürze der Zeit ohne Landeskoordinierungsstelle eine landesweit erfolgreiche Durchführung des Projektes „U18“ erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, das bundesweite Projekt „U18“ des Deutschen Kinderhilfswerks ist ein kleiner Baustein im Rahmenkonzept zur Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen des Landes Brandenburg. Dafür hat mein Ministerium dem DKHW bereits Mittel aus dem Förderfonds „Kinder- und Jugendbeteiligung“ im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von knapp 5 000 Euro für die Erstellung von Informationsmaterial bewilligt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat als Bundeskoordinierungsstelle Träger in Brandenburg gefragt, ob sie die Koordinierung des Projekts übernehmen würden - darauf bezieht sich Ihre Anfrage. Ihre Aussage, dass es in Brandenburg als einzigem Bundesland keine Länderkoordinierung gibt, trifft nicht zu. Aktuell werden auf der Internetseite des DKHW vier Einrichtungen als Landeskoordinierungsstellen für Brandenburg ausgewiesen. Das sind: das Kinder- und Jugendbüro Potsdam beim Stadtjugendring Potsdam e. V., der Verein „Grenzläufer“ im Landkreis Dahme-Spreewald, der Kreisjugendring Oberhavel und die „U18“-Bundeskoordnierungsstelle des Deutschen Kinderhilfswerks in Berlin, die auch Ansprechpartner ist.
Die meisten größeren Bundesländer haben nur eine Koordinierungsstelle. Im Vergleich zu anderen Ländern steht Brandenburg also quantitativ besser da. Daher ist die erfolgreiche Durchführung der U18-Wahl in Brandenburg in keiner Weise gefährdet.
Möglicherweise spielen Sie mit Ihrer Anfrage auf die Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung an. Diese Fachstelle ist beim Paritätischen Sozial- und Beratungszentrum angesiedelt und hatte ursprünglich neben den anderen Stellen im Land Brandenburg Interesse an der Übernahme der Landeskoordinierung der U18-Wahl signalisiert. Die Koordinierung der U18-Wahl hätte für diese Fachstelle eine zusätzliche, sehr zeitintensive Aufgabe dargestellt, die mit Blick auf die bisherigen Schwerpunktsetzungen der Unterstützung von vielfältigen Aktivitäten der Jugendbeteiligung, insbesondere auf der kommunalen Ebene und im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept zur Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen, zu einer schwierigen Situation geführt hätte, weil sie das zusätzlich hätte machen müssen. Hier ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Träger gefunden worden, die bisherigen Schwerpunktsetzungen - die sehr wichtig sind und genau in diesem Feld liegen - weiter zu verfolgen.
Die gefundene Lösung trägt einerseits der Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen, andererseits den vielfältigen Aufgaben der Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung, die damit verbunden sind, Rechnung. Die Umsetzung des Projektes „U18“ ist auch dadurch, dass es andere Koordinierungsstellen gibt - wie ich Ihnen dargestellt hatte -, nicht infrage gestellt. - Danke.