Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Grundlage der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften vor allem des Bundes und der EU, aber auch des Landes.
Um genau diesen gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, bedarf es einer reibungslosen Beprobung und Befundung durch das Landeslabor, was derzeit nicht sichergestellt ist. Die Verbraucherorganisation foodwatch sprach kürzlich sogar von einem Rechtsbruch.
Wie bewerten Sie, Frau Ministerin, die Rahmenbedingungen des Landeslabors vor dem Hintergrund der vorhandenen Rechtsvorschriften?
Lieber Kollege Wichmann, Sie haben gerade die Kritik von Ihrem Kollegen Petke gehört, ich solle Sie nicht einschläfern. Ich habe versucht, alles darzustellen: Wir haben dieses gemeinsame Landeslabor und im Jahr 2012 eine große Konsolidierungsleistung vollbracht.
Mit dem Wirtschaftsplan, den es in diesem Jahr zum ersten Mal gibt, und der neuen Preisliste, die nicht allen gefällt, die aber zur Kostenwahrheit und Kostendeckung eingeführt worden ist, wurden wesentliche Schritte gegangen. Ich habe Ihnen eben gesagt: Es wird viel Personal eingestellt werden, um einen Ausgleich für die Personen zu schaffen, die in den Ruhestand gehen, und um die Leistungen auch bringen zu können.
Ich bin sicher, dass die Verwaltungsräte auf ihrer nächsten Sitzung die weitergehenden Entscheidungen dazu treffen werden. Natürlich werden sie den offenen Brief auswerten und sich zu einzelnen Punkten besprechen, wie die Situation unmittelbar verbessert werden kann. Dennoch möchte ich Ihnen noch einmal sagen: Zu keiner Zeit gab es eine Gefährdung des Verbrau
Wenn Sie noch weiteren Redebedarf haben, empfehle ich Ihnen um das nicht zum dritten Mal wiederholen zu müssen -, das entweder im Ausschuss anzusprechen oder mich wieder einmal zu besuchen, sodass wir nochmals über das Landeslabor sprechen können. Herr Wichmann, Sie wissen, das tue ich immer sehr gern; denn in einem persönlichen Gespräch können zahlreiche Fragen geklärt werden. Sich jedoch kritiklos dem offenen Brief anzuschließen nützt in der Sache nichts; denn uns als Abgeordnete obliegt die Kontrollpflicht.
Meine Damen und Herren, das ist immer unser Problem in der Fragestunde: Sie haben Anspruch darauf, dass auf die Fragen geantwortet wird. Für die Beantwortung der Fragen haben wir eine Redezeit vereinbart, die oft nicht eingehalten wird.
Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, was auf die Fragen geantwortet wird. Wünsch-dir-was-Antworten gibt es leider nicht.
Wir sind nun bei der Frage 1381 (Zukunft des KombiBusses in Brandenburg), die der Abgeordnete Jungclaus stellen wird.
Unsere ländlichen Räume sind besonders stark vom demografischen Wandel betroffen. Dem Rückgang der Bevölkerung stehen steigende Kosten für Infrastruktur und Versorgung gegenüber. Deshalb bedarf es neuer Wege, um einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr und eine Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
In der Uckermark gibt es ein hervorhebenswertes Projekt: Hier fährt seit September 2012 der sogenannte KombiBus, der den Transport von Personen und Gütern kombiniert. Das Projekt wird im Rahmen des Modellvorhabens „Daseinsvorsorge 2030“ vom Bundesministerium des Innern gefördert, das aber Ende dieses Jahres ausläuft.
Ich frage daher: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Erfahrungen des KombiBus-Projektes für ihr eigenes Handeln?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus, das von Ihnen erwähnte Modell
vorhaben brachte 2011 das Bundesministerium des Innern bzw. der Beauftragte für die neuen Länder auf den Weg. Es wurde von den neuen Ländern begleitet und unterstützt und von den Projektpartnern vor Ort umgesetzt.
Generell starten die einzelnen Projekte im Modellvorhaben mit einer etwa einjährigen Konzeptphase. Nach Prüfung der Konzepte durch das Bundesinnenministerium wurde Ende 2012/ Anfang 2013 die etwa einjährige Umsetzungsphase gestartet. Beim Projekt KombiBus in der Uckermark - der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft - ging es um die Erarbeitung eines bislang deutschlandweit einzigartigen Konzeptes, bei dem Linienbus- und Güterbeförderungsleistungen miteinander verbunden werden.
Die Erfahrungen bei der Umsetzung des KombiBus-Konzeptes zeigen sehr deutlich, dass dabei im ländlichen Raum ein Nischenbereich innerhalb der Güterbeförderung erschlossen wird. Die täglich mehrmalige und taggleiche Bedienung abgelegener Dörfer könnten andere vorhandene Transportlogistiker zwar leisten, aber fehlende Bündelung und der Transport von Kleinstmengen würde zu überhöhten Transportkosten führen. Erst durch die Integration des Gütertransports in die Strukturen der Personenbeförderung wird ein Transport von Kleinst- und Kleinmengen möglich und wirtschaftlich. Dies ist der wesentliche Vorteil des KombiBus-Ansatzes, insbesondere für die Nahversorgung in den dünn besiedelten Regionen.
Das KombiBus-Projekt bewirkt in der Praxis, dass neue Dienstleistungen und Kooperationen von den regionalen Akteuren zum Beispiel Tourismus, Agrarerzeuger und Lebensmittelproduzenten - entwickelt werden können, da das Konzept wesentliche Anforderungen potenzieller Kunden erfüllt, nämlich die taggleiche Anlieferung im gesamten Landkreis, eine verlässliche Zustellung auf Basis des Fahrplans - nämlich der Verkehrsgesellschaft - und eine mehrmals tägliche Bedienung jeden Dorfes.
Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Projektprozess hat den Projektträger, die UVG, bereits von verschiedenen Seiten eine gesteigerte Nachfrage nach Kooperationsmöglichkeiten gebracht. Versender, kommunale bzw. institutionelle Einrichtungen der Region sowie verschiedene brandenburgische Verkehrsunternehmen zeigen Interesse an einer regionalen Kooperation und an einer landesweiten Umsetzung. Das ist auch der Kern Ihrer Frage, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zum Ablauf des Projektes ist bis Ende 2013 eine Evaluation fester Bestandteil des Modellvorhabens, was gerade vorbereitet wird. Für das KombiBus-Projekt ist dabei auch ein Leitfaden für eine Nachnutzung der im Rahmen des Projektes gesammelten Erfahrungen für andere Aufgabenträger geplant. Für die Uckermark selbst wird das Ende des Modellvorhabens keine Veränderungen bringen, da der KombiBus dort bereits in den Regelbetrieb überführt wurde.
Insgesamt stellt der KombiBus eine wichtige Ergänzung und Kooperationsmöglichkeit dar, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Dienstleistungen sicherzustellen und das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr im ländlichen Raum im Zuge der Daseinsvorsorge langfristig gewährleisten zu können.
Eine generelle Schlussfolgerung aus dem Projekt ist aber auch, dass nur durch innovative regionale Akteure vor Ort, die bereit
sind, neue Wege zu gehen, angepasste und vor Ort mitgetragene Lösungen entwickelt werden können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1382 (Vetschauer Gru- benwasserreinigungsanlage - Verockerung); der Abgeordnete Schippel stellt sie.
Am 01.08.2013 hatte ich einen Vor-Ort-Termin an der Grubenwasserreinigungsanlage in Vetschau. Der beauftragte Wasserund Bodenverband „Oberland Calau“, der die Anlage im Auftrag der LMBV wieder ertüchtigt hat und diese betreibt, informierte, dass über 95 % - in der Regel nahezu 100 % - des eisenhaltigen Wassers des Vetschauer Mühlenfließes und zusätzlich des Reudener Grabens nunmehr durch die Anlage wieder erfasst und behandelt werden.
In Mitteilungen von Greenpeace - „Lausitzer Rundschau“ vom 09.08.2013 - und der Fraktionschefin der Grünen im Bundestag Renate Künast - „Lausitzer Rundschau“ vom 15. August 2013 - stehen Vorwürfe, dass die Wirkung der wieder in Betrieb genommenen Anlage nicht sichtbar sei.
Ich frage die Landesregierung: Sind die Aussagen realistisch? Oder teilt sie die Auffassung, dass hier bewusst der Kohlebergbau in der Lausitz diskreditiert werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schippel, Greenpeace führt bekanntlich eine Kampagne gegen den Braunkohlebergbau in Brandenburg durch. Aus bekannten politischen Gründen geschieht dies nicht in Nordrhein-Westfalen, weil sich Unterstützer aus der Partei der Grünen sonst sofort mit Fragen nach ihrer Durchsetzungsfähigkeit innerhalb der Landesregierung konfrontiert sähen.
Deshalb konzentriert sich die Kampagne auf Brandenburg. Sie knüpft an der richtigen und berechtigten Debatte über Konsequenzen aus dem Bergbau an. Dagegen ist nichts einzuwenden; diese Debatte muss geführt, es muss abgewogen werden. Problematisch finde ich an dieser Kampagne, dass sie die Lösung der Fragen der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland auf einen sofortigen Ausstieg aus dem Kohlebergbau und der Kohleverstromung reduziert - das halte ich für falsch.
Bei den Presseveröffentlichungen geht es nicht nur um den Kohlebergbau, sondern ein - aus meiner Sicht - grundlegend anderes Verständnis, über das wir gestern schon gesprochen haben: Der Wert der Energiewende in Deutschland liegt neben der Kohlenstoffdioxidreduzierung vor allen Dingen im Nachweis, dass man ein soziales Industrieland bleiben und trotzdem eine Energiewende vollziehen kann; und dazu braucht man dauerhaft verfügbare Strommengen. Deswegen liegt der Schwerpunkt für die Landesregierung in der Systemintegration der erneuerbaren Energien. Solange diese nicht abgeschlossen ist, werden
wir zwei Energieversorgungssysteme in Deutschland haben: eines auf konventioneller, eines auf regenerativer Basis. Die Frage der Systemintegration ist der eigentliche Schwerpunkt, und ich würde es sehr begrüßen, wenn Greenpeace oder andere Institutionen eine Kampagne zu dieser machten.
Aufgrund der Greenpeace-Kampagne oder von Frau Künasts Äußerung, die ich außerordentlich bedauere, ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass die von der Landesregierung mit der LMBV und dem LBGR eingeleiteten Sofortmaßnahmen sofort zu einer vollkommenen Entspannung der Situation führen würden. Wir haben jedoch immer gesagt: Die zehn Sofortmaßnahmen werden einen ersten sichtbaren Erfolg in der Wasserqualität bringen, das Problem selbst wird uns aber 10, 15 oder 20 Jahre begleiten. - Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn Greenpeace die Kampagne beispielsweise mit der Aufforderung verbände, dass wir sicherstellen müssen, dass ab 2017 in den neuen Bergbaufolgeabkommen zwischen Bund und Ländern die dazu notwendigen Gelder auch tatsächlich eingestellt werden. Insofern hat die Aussage, die von einer grünen Spitzenpolitikerin getätigt worden ist, Konsequenzen, die ich bedauere und die weit über die richtige und notwendige Debatte über den Braunkohlebergbau hinausgehen.
Zu den Werten: Gegenwärtig ist die Abwasserbehandlungsanlage auf eine Leistungsfähigkeit von 2,2 Kubikmeter pro Sekunde ausgelegt. Das ist der erste Bauabschnitt; das haben wir immer gesagt. Der zweite Bauabschnitt ist jetzt geplant. Ich bin allen beteiligten Behörden und Institutionen dankbar, dass es innerhalb kürzester Frist gelungen ist, die notwendigen Planungsunterlagen fertigzustellen. Wenn jetzt eine Erweiterung der Anlage erfolgt, wird eine vollständige Erfassung der von Ihnen genannten Gewässer erfolgen. Gegenwärtig haben wir, was die Messung der Eisenbelastung betrifft, an den Messstellen 10/254 - das ist am Ablauf der Anlage, also direkt unterhalb der Reinigungsanlage - einen Wert von 1 Milligramm pro Liter und an der Messstelle 10/200 - das ist das Vetschauer Mühlenfließ, unterhalb der Grubenwasserreinigungsanlage - unter 3 Milligramm pro Liter. Insofern hat die Inbetriebnahme dieser Anlage bereits erste Erfolge gezeitigt.
Ich will deutlich sagen: Das ist der Beginn von Maßnahmen, nicht das Ende. Wir werden uns als Landesregierung sowohl kurz- als auch mittel- wie langfristig des Problems - das ein tatsächliches Problem aus mehr als 100 Jahren Bergbau ist - annehmen. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie führten in Ihrer Antwort aus, dass die Positionen von Greenpeace und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dahin gehen, dass wir den sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle wollen. Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass auch nach grünen Szenarien ein Ausstieg aus der Braunkohle erst zwischen 2030 und 2040 erfolgen soll? Und könnten Sie grundsätzlich Forderungen nach einem Ausstieg aus der Braunkohle vor 2070, 2080 oder 2090 eine gewisse Berechtigung einräumen?
Sehr geehrter Herr Jungclaus, mir ist das, was Sie hier offiziell kundgetan haben, bekannt. Aber das Auftreten und die Art und Weise, wie die Kampagne geführt wird, hinterlassen einen anderen Eindruck, und der ist aus meiner Sicht auch gezielt und gewollt.
Das ist das Problem, das ich angesprochen habe. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Frau Künast diese Aussagen in Nordrhein-Westfalen genauso deutlich tätigen würde.
Möglicherweise hätten wir dann eine weitergehende Diskussion in Deutschland über Möglichkeiten und Grenzen dessen, was wir mit der Brückentechnologie Braunkohle erreichen wollen.
Zweitens haben wir eine Energiestrategie 2030; was dort steht, gilt. In der Energiestrategie 2030 finden Sie keine Aussagen von 2060 oder 2070, sondern wir haben - damals von Ihnen kritisiert - ganz bewusst ein Datum genannt: das Jahr 2015. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2015 die Entscheidungen, die Grundsätze und die Verfügbarkeit dessen, was wir zur Energiewende haben, so abschätzen können, dass wir Zeitachsen für den Abschluss der Systemintegration benennen können. Daran arbeiten wir, und das beinhaltet für uns natürlich auch einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Er sollte erfolgen, so schnell es möglich ist, aber nicht zu Lasten einer dauerhaften, preiswerten Versorgung mit Strom - dagegen verwahren wir uns.