Bevor wir in die Fragestunde einsteigen, informiere ich Sie da rüber, dass die mündliche Anfrage 275 vom Fragesteller zu rückgezogen worden ist.
Der Abgeordnete Genilke erhält jetzt die Gelegenheit, seine Dringliche Anfrage 3 (Sperrung des Fluggastterminals am BER aufgrund von Einsturzgefahr) zu formulieren.
Aufgrund eines aktuellen Statikgutachtens wurde ein Teil des Fluggastterminals am Flughafen BER gesperrt. Laut Gutachten wurden schwerere Rauchgasventilatoren verbaut, als in der ur sprünglichen Planung vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die vorhandenen Lasten in einigen Bereichen um das Doppelte größer sind als genehmigt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auswirkungen haben die festgestellten Mängel unter anderem auf die Kosten und den Termin der Inbetriebnahme?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Genilke, der Sachverhalt ist in den letzten Tagen an verschiedenen Stellen beschrieben worden: Es gibt eine Überlastung der Arbeits- und Betriebsbühnen unter dem großen Terminaldach, weil fünf der eingebauten Rauchgasventilatoren schwerer sind als in den Unterlagen genehmigt. Die FBB hat di es im Zuge des Umbaus der Entrauchungsanlage festgestellt und die Absperrung vorgenommen. Das Bauordnungsamt hat am Montag folgerichtig reagiert und einen Baustopp verhängt. Ge genwärtig läuft die Prüfung durch die Statiker. Wir warten das Prüfergebnis ab; vorher kann über Schlussfolgerungen, Kosten und Zeitverzögerungen keine Auskunft gegeben werden.
Vielen Dank für die Antwort, Frau Ministerin. Dennoch drei Nachfragen, die mir zustehen: Von wem und wann wurde das Statikgutachten in Auftrag gegeben? Von wem wurde es wann zur Auswertung vorgelegt? Welche Konsequenzen wurden in nerhalb der Flughafengesellschaft, des Aufsichtsrates oder des Projektausschusses daraus gezogen?
Die Verantwortlichen des Flughafens haben die Statik im Rahmen des Umbaus der Entrauchungsanlage selbst noch einmal überprüft. Ob das als Gutachten bezeichnet werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber auch nicht rele vant. Die Konsequenz, die daraus gezogen worden ist, lautet: Es gibt eine Überlastung, deswegen muss die Statik neu ge prüft werden; in der Zwischenzeit kann nicht weitergebaut werden.
Der Landesregierung waren sie am Samstag bekannt, nachdem seitens des Flughafens darüber informiert wurde.
Da zum Themenkreis der Dringlichen Anfrage 4 auch zwei mündliche Anfragen vorliegen, haben diese Vorrang vor der Dringlichen Anfrage. Deshalb erhalten zunächst der Abgeord nete Wilke zur Formulierung der Frage 277 (Gesundheitsge fährdende Sulfatbelastung) und anschließend die Abgeordnete Schinowsky zur Formulierung ihrer mündlichen Anfrage 307 und ihrer Dringlichen Anfrage 4 das Wort. Bitte, Herr Abge ordneter Wilke.
Ich fasse den ausführlichen Fragetext etwas zusammen: In Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree liegen die Sul fatwerte nah an der Höchstgrenze und die Grenzwerte werden möglicherweise überschritten. Die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH hat öffentlich Stellung dazu bezo gen und auf diese Gefahr hingewiesen.
Wir hatten das Thema in der letzten Landtagssitzung schon in Form von Anfragen auf der Tagesordnung. Sie haben damals gesagt, Sie würden gerne ein Gutachten abwarten, bevor Sie einschreiten. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und bestätigt wohl die Befürchtungen.
Meine Frage: Wie wollen Sie angesichts dieser Entwicklungen auch ohne die jetzt angesetzte Reaktivierung des Wasserwerks in Müllrose - die notwendig wäre, um das sulfatbelastete Was ser stärker zu verdünnen und damit die Belastung zu reduzie ren - gewährleisten, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wilke, Sie haben die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass durch eine nicht zeitnahe Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose eine gesundheitsgefährdende Belastung des Trinkwassers im Raum Frankfurt (Oder) mit Sulfat zu be fürchten ist.
Die zulässigen Sulfatwerte sind in Deutschland gesetzlich ge regelt. Für Trinkwasser gilt laut der Trinkwasserverordnung ein Sulfatgrenzwert von 250 mg/l. In den Leitlinien zum Voll zug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert aus zwei Teilen zusammengesetzt: aus der senso rischen Wahrnehmbarkeit, also dem Geschmack, und der laxie renden, also abführenden Wirkung. In diesen Leitlinien wird für die Allgemeinbevölkerung ein sogenannter Maßnahmen höchstwert von 1 000 mg/l genannt, bei dem auch über einen Zeitraum von 10 Jahren keine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist. Für Säuglinge und Kleinkinder bis zu zwei Jah ren wird ein Maßnahmenhöchstwert von 500 mg/l genannt.
Unabhängig davon erfolgt in Umsetzung des Minimierungsge bots der Trinkwasserverordnung länderübergreifend von Sach sen bis Berlin eine Sulfatsteuerung durch eine gezielte Mengen bewirtschaftung der Spree. Maßgebend dafür sind aktuell die Talsperren Quitzdorf, Bautzen und der Speicher Bärwalde auf sächsischem Gebiet sowie untergeordnet die Talsperre Sprem berg auf brandenburgischem Gebiet. In den nächsten Jahren wird zusätzlich das Speichersystem Lohsa II hinzukommen.
Die Kernaufgabe der Steuerung besteht in der Einhaltung des gemeinsam zwischen den drei genannten Bundesländern abge stimmten Emissionsziels für den Pegel Spremberg-Wilhelmsthal von 450 mg/l Sulfat. Die detaillierten täglichen MonitoringErgebnisse wiesen nach, dass selbst eine kurzzeitige Über schreitung dieses Wertes zu keinem deutlichen Anstieg der Sul fatkonzentration im Spreeunterlauf führt. Auch unter den sehr ungünstigen meteorologischen Verhältnissen in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund extrem geringer Abflüsse konnten die Sulfatkonzentrationen in der Spree so gesteuert werden, dass die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) durch das Wasserwerk Briesen jederzeit sichergestellt werden konn te. Durch Messungen der Frankfurter Wasserbetriebe belegt, lagen und liegen die Sulfatkonzentrationen im Trinkwasser deutlich unter dem Grenzwert von 250 mg, meist im Bereich zwischen 160 und 180 mg.
Legt man also die bisherigen Messwerte zugrunde, ist auch ohne zeitnahe Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose ein Anstieg der Sulfatwerte im Trinkwasser nicht zu befürchten. Gleichwohl ist es so, dass wir in dieser Gesamtdebatte die Entwicklung sehr genau verfolgen und uns auch gemeinsam mit Berlin noch weitere Untersuchungen vorgenommen ha ben, über deren Ergebnisse wir informieren werden. - Danke schön.
Danke schön erst einmal. - Ich wollte das eigentlich anders aufrufen, aber so, wie es jetzt ist, hat es den Vorteil, dass Frau Schinowsky schon weiß, was der Minister zum Themenkreis antwortet. Deshalb tun wir so, als wäre nichts gewesen, und machen einfach weiter.
Die Abgeordnete Schinowsky hat jetzt Gelegenheit, die Fra ge 307 (Schlussfolgerungen aus dem Berliner Sulfatgutachten) und die Dringliche Anfrage 4 zu stellen.
Ich formuliere das jetzt als Nachfrage bzw. erweitere meine Frage thematisch, weil es sonst nicht ganz passt. Für mich ist schon auch die Frage gewesen, welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem Berliner Sulfatgutachten gezogen wurden - jetzt telefoniert der Minister.
Laut Medienberichten liegt dieses Gutachten seit Ende August vor. Nun sind die Fragen: Stimmt das? Wo ist es veröffentlicht? Wann können wir es einsehen? Hinsichtlich der Konsequenzen hatten Sie jetzt schon gesagt, dass keine Konsequenzen not wendig seien. Das steht ein Stück weit im Widerspruch dazu, dass aktuell für Frankfurt das Ersatzwasserwerk geplant wird. Ist das aus Ihrer Sicht Alarmismus, oder besteht da tatsächlich ein Problem? Ich merke an dieser Stelle an, dass die Berliner Wasserwerke inzwischen fast flächendeckend darauf hinwei sen, dass der Sulfatwert durchgängig ansteigt. Deshalb über rascht mich die Aussage, dass keine Konsequenzen zu ziehen seien. Ich bitte also, diesen Widerspruch aufzuklären. Kann man den Frankfurter Bürgern jetzt sagen, dass es dieses neue Wasserwerk gar nicht mehr braucht?
Jetzt noch einmal zum Verfahren: Herr Dombrowski, soll ich die Dringliche Anfrage auch gleich stellen, oder gibt es dafür extra Zeit? Ich bin bezüglich des Verfahrens unsicher.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Gutachten ist ein Berliner Gutachten und soll nach redaktioneller Überarbei tung in ca. 14 Tagen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin veröffentlicht wer den. Sie sagten selbst, dass es seit August vorliegt; jetzt folgt eine redaktionelle Endabstimmung.
Zu Müllrose kann ich Ihnen sagen, dass ich die Sanierung die ses Wasserwerks ausdrücklich unterstütze. Allerdings ist da in erster Linie die LMBV gefragt. Das Land Brandenburg wird seinen Beitrag leisten, aber es muss in erster Linie aus Sanie rungsmitteln finanziert werden.
Ich weiß gar nicht, welchen Minister ich ansprechen soll, auch weil beide Antworten sich aus meiner Sicht ein Stück weit widersprochen haben. Auf der einen Seite haben wir ge hört, dass eine Reaktivierung nicht notwendig ist, weil mit den Werten anscheinend alles in Ordnung ist; auf der anderen Seite haben wir jetzt von Minister Vogelsänger gehört, dass eine Reaktivierung unterstützt wird und er diese für richtig hält. Wir wissen auch, dass die Verhandlungen zwischen Vat tenfall, LMBV und Land kurz vor dem Abschluss standen, dass klar war, dass 10 % an das Land gehen und 90 % zwi schen den anderen beiden aufgeteilt werden. Welche der bei den Varianten gilt denn nun? Ist es notwendig, ist es nicht notwendig? Wird es unterstützt, oder wird es nicht unter stützt?
Herr Abgeordneter, Minister Gerber hat das alles korrekt dar gestellt, was die Grenzwerte, die entsprechende Situation und die Gesundheitsgefährdung betrifft. Trotzdem halte ich es für richtig, dass die Reaktivierung des Wasserwerkes Müllrose ins Auge gefasst wird. Die notwendigen 10 %, die das Land dazu beizutragen hat, sind auch entsprechend abgesichert.
Jetzt, Frau Schinowsky, stellen Sie bitte die Dringliche Anfra ge 4 (Finanzielle Beteiligung des Bergbaubetreibers an den Kosten zur Reduzierung der Sulfatbelastung der Spree).
Ein Nachsatz noch zu dem, was vorher war: Es gibt also keine Notwendigkeit, das Wasserwerk Müllrose zu reaktivieren, und trotzdem beteiligt sich das Land mit 10 %? Das erscheint mir nicht plausibel, denn dann wäre es vom Land eine freiwillige Zahlung. Vielleicht kann noch einmal Aufklärung dazu gege ben werden.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Mobilisierung des anderen Wasserwerks vom Land als notwendig erachtet wird und sich das Land deshalb in der Pflicht sieht. Es ist in meinen Augen plausibel, wenn man sagt: Das ist nicht notwendig, und deswegen muss das Land auch nicht zahlen. In dem Zusam menhang die Frage: Wann erfolgt die Reaktivierung bzw. Mo bilisierung?
Ich gehe davon aus, dass die Reaktivierung geboten ist. Des halb auch unsere Dringliche Anfrage: Letzte Woche tagte der
Braunkohlenausschuss, bei dem Vattenfall dazu befragt wurde, inwiefern sich der Konzern an den Kosten für die Reduzierung der Sulfatbelastung der Spree über die Flutungszentrale Lau sitz beteiligt. Laut Gutachten des Bergbausanierers LMBV stammen 60 % der Sulfateinträge aus dem aktiven Bergbau von Vattenfall. Bisher wird die Arbeit der Flutungszentrale aber ausschließlich durch die LMBV, also aus Steuern finan ziert. In welcher Höhe beteiligt sich der Bergbaubetreiber Vat tenfall an den Kosten der Flutungszentrale? Ich hoffe, das war jetzt hinreichend verständlich.
(Wilke [DIE LINKE]: Die ganze Landesregierung befasst sich mit diesem Thema! - Schulze [BVB/FREIE WÄH LER Gruppe]: Ist doch schön!)