Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Sie haben auch auf das Eckpunktepapier zur Putenhaltung ab gehoben. Ich meine herausgestellt zu haben, dass ich es als ei ne große Leistung anerkenne, dass dieses Eckpunktepapier un ter Mitwirkung von Wirtschaftsbeteiligten zustande gekommen ist. Auch das Land Brandenburg war an der Erarbeitung betei ligt. Am Ende ist eine freiwillige Vereinbarung geschlossen worden, die deutlich über den Standards, die wir momentan in den Verordnungen haben, angesiedelt ist, und sie sollte erst einmal wirken. Das Eckpunktepapier ist 18 Monate alt. Inso fern war mein Plädoyer, dafür zu sorgen, dass man erst einmal

beobachten muss, wohin die Reise an der Stelle geht, wie es angenommen wird und wie die freiwillige Verpflichtung letzt endlich beim Verbraucher wirkt. Stimmen Sie zu, dass erst ein mal dieser Weg beschritten und nicht gleich mit der Verord nungsrechtskeule gedroht werden sollte? - Danke.

Ich stimme insofern zu, als es tatsächlich eine Leistung war. Auch die Umstellung von Käfighaltung auf Freiland- und Bo denhaltung war eine große Leistung, und ich glaube, dass die Industrie weiterhin solche Leistungen erbringen kann. - Und nein, da halte ich es mit der Linken und mit der CDU, eine freiwillige Selbstverpflichtung ist nicht genug. Das muss in ein Gesetz gegossen werden.

Ich möchte das Zitat noch zu Ende vortragen. Jetzt habe ich nämlich verstanden, warum die SPD über diese Brücke nicht gehen wollte. Ich habe weitergelesen und möchte darauf hin weisen, dass selbst Wilhelm Busch schon wusste, wie wichtig artgerechte Tierhaltung ist, denn

(Minister Vogelsänger: Vom ganzen Hühnerschmaus guckt nur noch ein Bein heraus!)

der Lehrer Böck war schon auf der Brücke.

„Kracks! Die Brücke bricht in Stücke; Wieder tönt es: „Meck, meck, meck!“ Plumps! Da ist der Schneider weg!“

Und dann:

„Grad als dieses vorgekommen, kommt ein Gänsepaar geschwommen, welches Böck in Todeshast krampfhaft bei den Beinen fasst.“

Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und AfD - Zurufe und Heiterkeit)

Vielen Dank. - Ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Ab stimmung über drei Anträge.

Als Erstes rufe ich den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 6/2954 mit dem Titel „Fördermittel nur noch für eine bestmögliche tierge rechte Haltung“ auf. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Ge genstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE in Drucksache 6/3005 auf. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Entschlie ßungsantrag angenommen.

Ich rufe den Entschließungsantrag in Drucksache 6/3018 der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung“ auf. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Die Gegen stimmen, bitte! - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungs punkt 7 auf:

Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes im Land Brandenburg (BbgEEWärmeGDG)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/1792

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung

Drucksache 6/2878

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, deshalb kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Beschlussemp fehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungs punkt 8 auf:

Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/1243

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 6/2971 einschließlich Korrekturblatt

Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Drucksa che 6/3007 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Bischoff, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge ordneten! Heute stehen das Ministergesetz und das Abgeordne tengesetz auf der Tagesordnung.

Zum Ersten: Das Ministergesetz wurde in den letzten 25 Jahren relativ selten novelliert. Nachdem nunmehr 25 Jahre im jungen Bundesland Brandenburg vergangen sind, steht eine Novellie rung an, mit der zwei komplette Neuregelungen vorgenommen werden. Zum einen werden wir erstmalig in das Ministergesetz des Landes Brandenburg aufnehmen, dass Ministerinnen und

Minister, die zu Recht einen hohen Maßstab an ihr Amt legen, was von der Öffentlichkeit auch erwartet werden darf, unter gewissen Umständen eine Karenzzeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt in Kauf nehmen müssen. Diese Regelung der Karenzzeit lehnt sich eindeutig an die im Bundesminister gesetz an.

Ich will es nicht zu kompliziert machen und auf Details einge hen. In Zukunft wird es so sein, dass eine Ministerin oder ein Minister, die oder der nach Ausscheiden aus dem Ministeramt eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen will, die Landesregierung darüber zu informieren hat. Die Lan desregierung kann im Zweifel und nur nach Beschluss des Ka binetts diese Tätigkeit untersagen, allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit den öffentlichen Interessen oder den Belangen des Landes Brandenburg entgegensteht, also zum Beispiel ein Minister die Absicht hat, in Bereichen, für die er zuständig war, Spitzenjobs bei privaten Unternehmen anzunehmen.

Das wirft die Frage auf, welche Regelungen greifen, wenn einem ehemaligen Minister bzw. einer Ministerin das ange strebte Amt oder die neue Tätigkeit verwehrt wird? Das neue Ministergesetz sieht vor, dass die Übergangsgeldregelung dann auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt wird. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Frau Ministerin Kunst - sie ist heute nicht anwesend, weil sie erkrankt ist - gehört in 20 Jahren mög licherweise nicht mehr dem Kabinett an und geht in die Wis senschaft zurück. Dies ist, wenn das Kabinett das geprüft hat, davon ausdrücklich nicht erfasst, denn sie wird ja dort keine Lobbytätigkeit im Sinne dieser Regelung aufnehmen.

Das zweite grundsätzlich neue Element, das aufgenommen wurde, betrifft die Frage, die während der letzten 25 Jahre gar nicht geregelt war, nämlich: Wird ein Ministerpräsident, eine Ministerpräsidentin nach Abschluss der Tätigkeit für das Land Brandenburg in besonders herausgehobener Position - das ist, glaube ich, Konsens über alle Grenzen hinweg - in irgendeiner Form die Möglichkeit haben, in einem Büro und mit über schaubarer personeller Verstärkung nachlaufende Geschäfte für das Land Brandenburg oder im Sinne des Landes Branden burg zu erledigen? Diese Diskussion war auch aufgrund des Nachlaufs von Ministerpräsident Matthias Platzeck notwendig. Beim Kollegen Manfred Stolpe gab es einen Wechsel zur Bun desregierung, da stellte sich die Frage nicht.

Hier hat man nach der Anhörung im Hauptausschuss eine, wie ich finde, klare, gute und verträgliche Regelung gefunden. Sie ist entsprechend der Amtszeit eines Brandenburger Minister präsidenten oder einer Ministerpräsidentin gestaffelt: Bei einer Amtszeit unterhalb von fünf Jahren beträgt die Nachlaufzeit bis zu sechs Monate, bei einer Tätigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren gibt es eine nachlaufende Wirkung bis zu einem Jahr und bei über zehn Jahren von bis zu zwei Jahren. Im Einzelfall entscheidet die Landesregierung: In aller Regel sind dann eine neue Landesregierung und ein neuer Ministerpräsident im Amt.

Ich denke, das ist eine angemessene Regelung, eine Regelung mit Augenmaß. Ich bedanke mich herzlich für die gute Diskus sion im Hauptausschuss und empfehle dem Brandenburger Parlament, die Beschlussempfehlung anzunehmen und das Ge setz in 2. Lesung zu verabschieden. - Danke.

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Redmann. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle vor einigen Monaten bereits über das Ministergesetz in der 1. Lesung gesprochen. Damals habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir einige Fragen zu dem Entwurf ha ben, die im Ausschuss zu erörtern waren.

Eine Frage lautete: Warum brauchen wir nachlaufend eine Aus stattung für ehemalige Ministerpräsidenten über 24 Monate, wo wir uns in diesem Hause doch schon einmal auf 18 Monate verständigt hatten? Worin besteht die Notwendigkeit, diese Frist um ein halbes Jahr zu verlängern?

Wir fragten, für welche Aufgaben ein ehemaliger Ministerprä sident die Mitarbeiter und die Räume, die ihm zur Verfügung gestellt werden, nutzen darf. Sind es nur konkrete Aufgaben, die schon zu seiner Zeit als Ministerpräsident aktuell waren, oder auch Aufgaben, die er erst nach seinem Ausscheiden aus dem Amt übernommen hat? Ein Beispiel dafür war die Affäre Platzeck.

(Unmut bei der SPD)

Also ganz ehrlich: Das ist ja nun durch Ihre eigene Staatskanz lei belegt, dass Matthias Platzeck die Ausstattung, die ihm zur Verfügung gestellt wurde, auch für Aufgaben verwendet hat, die nicht bereits in seiner Amtszeit als Ministerpräsident be gonnen haben,

(Zurufe von der SPD)