Vor allem aber: Wenn aufgrund der Internalisierung der Kosten nun die großen Anlagen, die zulasten von Tier- und Umwelt schutz Fleisch zu Dumpingpreisen produzieren, die Kosten für die Filter tragen müssen und sich damit nicht mehr rechnen, kann uns das nur recht sein. Das steigert die Chancen für die bäuerlichen Betriebe.
Sie sehen: Der Weisheit letzter Schluss sind die Filter natürlich nicht. Aber vielleicht wäre der Weisheit letzter Schluss eine Landwirtschaft, bei der diese Probleme, diese Keime, Viren, Pilze und Gerüche in diesen Größenordnungen erst gar nicht entstehen. Diese Landwirtschaft haben wir in Brandenburg
nicht. Und solange wir die industrielle Tierhaltung in Branden burg haben, müssen wir unsere Umwelt und unsere Bürger, un sere Gesundheit schützen und brauchen deswegen Filter. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Lieber Benjamin Raschke, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dem Brandenburger Landtag mit dem Antrag zur Filterpflicht, wie ich meine, eine Blaupause grüner Agrar politik, die in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schles wig-Holstein schon durchgezogen wurde, auf den Tisch gelegt. Ich bin in gewisser Weise dankbar, Herr Raschke, dass Sie in Ihren einleitenden Bemerkungen den Querbezug zu dem Volksbegehren - ich sage immer: Volksbegehren gegen größere Tierhaltungsanlagen, um das Wort mit M nicht zu verwenden - hergestellt haben. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass sich der Bauernverband beispielsweise in der Öffentlichkeits arbeit anders aufgestellt hat, um auch in sozialen Medien usw. unterwegs zu sein. Das ist auch ein Ergebnis des Dialogs, den wir im Zusammenhang mit verschiedenen Beratungen, die wir auch gemeinsam geführt haben, angeregt haben.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, war hier in diesem Hause bei der Anhörung von Prof. Grethe - Vorsitzender des Wissen schaftlichen Beirats, der der Bundesregierung ein Gutachten zur Nutztierhaltung vorgelegt hat - zu hören, dass man, wenn man den Dialog um das Thema Tierhaltung in Deutschland ehrlich führen will, abrüsten und von Kampfbegriffen wie Massentierhaltung und industrielle Tierhaltung abrücken muss, weil diese nicht per se schlecht sein müssen. Das als Vorbemer kung.
Ich denke, dass der Filterantrag, so wie er hier vorliegt, fach lich und sachlich kaum zu halten sein wird. Wie schon oft in diesem Hause betont wurde, muss auch ich heute sagen, dass die Situation in Brandenburg eine grundsätzlich andere ist als beispielsweise in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Wir haben keine Tierbestände und Tierkonzentrationen in der Größenordnung, dass wir flächendeckend gefährdet wären. Wir haben auch nur annähernd ein flächendeckendes Immissi ons- und Geruchsproblem. Punktuell mag das anders sein, ja, Herr Raschke, da gebe ich Ihnen Recht, auch das hat der Dia log gezeigt. Um das zu bewerten, lohnt aber ein Blick auf die Gesetzeslage in der Bundesrepublik: Das Bundes-Immissions schutzgesetz und die bundesweit geltende Technische Anlei tung zur Reinhaltung von Luft - TA Luft - beinhalten schon jetzt eine Reihe von Auflagen für Stallbauvorhaben, die den Betrieb von Stallanlagen in der Nähe von Wohngebäuden oder empfindlichen Ökosystemen ausschließen bzw. mit hohen Auf lagen versehen. Damit verfügen wir also schon heute über eine Gesetzeslage, die eine technische Aufrüstung zur Luftreini gung erforderlich machen kann, ja.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meiner Kenntnis steht das nicht nur auf dem Papier. Die Genehmigungsbehörden for
dern schon heute bei Stallbauvorhaben entsprechende Gutach ten ein, die von den Bauherren beizubringen sind.
Aktuell steht sogar eine Novellierung der TA Luft an. Wir müs sen derzeit davon ausgehen, dass der Bund seinerseits die An forderungen an die Luftreinhaltung erhöhen wird. Entspre chende Entwürfe des Bundes sollen im Jahresverlauf 2016 auf dem Tisch liegen. Damit wären Brandenburger Alleingänge - so meinen wir als Koalition - zum jetzigen Zeitpunkt erst recht verfehlt.
Auch die Brandenburger Agrarinvestitionsförderung darf man nicht aus den Augen verlieren, über die uns Minister Vogelsän ger sicherlich noch etwas sagen wird. Hier gibt es bereits die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, helfen kann aber auch ein Blick in das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzep tierten Nutztierhaltung“ des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik der Bundesregierung, Prof. Grethe wurde von mir bereits erwähnt. Die Experten fordern ausdrücklich, dass Tie ren verschiedene Klimazonen zur Verfügung stehen sollen. Da zu gehört auch das Außenklima, das sich naturgemäß nicht fil tern lässt. Somit steht der vorliegende Antrag auch im klaren Widerspruch zu den Forderungen der Wissenschaftler.
Der Antrag der Grünen-Fraktion fördert aber noch ein anderes Problem zutage: Der Geruch, den Tiere nun einmal verursa chen können, kann durchaus Konfliktpotenzial in dörflichen Gemeinschaften bergen. Dabei spielt es manchmal keine Rolle, ob es sich um wenige Tiere handelt, um Tauben, Hühner, Scha fe oder Pferde - vielleicht auch Pferde von Hobbyzüchtern - oder um landwirtschaftliche Anlagen in Ortsnähe. Der Antrag der Grünen verschärft diesen Konflikt eher noch und liefert geradezu die Vorlage dafür, dass - lassen Sie mich das sagen, obwohl ich weiß, dass der Filter-Antrag eher gegen Schweine- und Geflügelproduktionsanlagen gerichtet ist - bereits ein Pony für Kinder zum Gegenstand landpolitischer Auseinanderset zungen werden kann.
Echte Landluft wird offenbar von einigen bewusst schlechtge redet, obwohl gerade die Möglichkeit der Tierhaltung ein Qua litätsmerkmal echten Landlebens darstellt.
Zusammenfassend schlage ich vor - aber das stand ja heute auch schon in der „MAZ“ -, dass wir den Antrag ablehnen; da mit verbreite ich hier also nichts Neues. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Für mich als Öko bauern ist es immer eine Abwägungsfrage, wenn solche Anträge gerade von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier gestellt werden.
Ich möchte mich zunächst fachlich Ihrem Antrag nähern: Das bundesdeutsche Immissionsschutzrecht und die besonderen Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - kurz TA Luft genannt - regeln bereits heute, was zu re geln ist. Wenn der Genehmigungsbehörde - in Brandenburg ist dies das Landesamt für Umwelt - ein entsprechender Antrag vorliegt, dann müssen zuvor vom Vorhabensträger Immissions prognosen für Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition - also für den Austrag und die Ablagerung von Stickstoff bei spielsweise auf die Bodenoberfläche - beigebracht und vom Landesumweltamt genehmigt werden. Nach der TA Luft wird in Abhängigkeit von der Anzahl der gehaltenen Großviehein heiten ein entsprechender Mindestabstand der Tierhaltungsan lage zur nächsten Wohnbebauung festgelegt. Dieser Mindest abstand kann nur unterschritten werden, wenn durch produkti onsseitige Maßnahmen wie zum Beispiel emissionsarme Hal tungssysteme oder zusätzliche Entmistungsmaßnahmen die Geruchsemissionen gemindert werden. Sollten auch diese Maßnahmen nicht zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen auf das Schutzgut Luft beitragen, kann die Genehmigungsbe hörde den Einsatz von Abgasfiltern bzw. Abgasreinigungsanla gen anordnen, damit die Geruchs- und Partikelemission eines Stalls weiter gemindert und die zulässigen Grenzwerte einge halten werden.
Ein Punkt, der mir trotz mehrmaligen Lesens Ihres Antrages unklar bleibt, ist, wen Sie letztendlich mit einem Erlass ver pflichten wollen. Sie schreiben zwar, dass eine Filterpflicht für solche Tierhaltungsanlagen eingeführt werden soll, für die ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, aber Sie beabsichtigen auch, kleine Schweine- und Geflügelhal tungsanlagen nachträglich zum Einbau von Abluftreinigungs anlagen zu verpflichten, wenn Grenzwerte überschritten wer den.
Denkt man dies einmal weiter, dann würden Sie selbst Kleinst anlagen in den wirtschaftlichen Ruin treiben, denn eine Unter grenze im Hinblick auf Tierplatzzahlen lassen Sie in Ihrem An trag offen. Das ist für uns ein Grund, diesen Antrag abzuleh nen. Damit sind wir wieder bei der Abwägung. Bei der derzei tigen wirtschaftlichen Situation würden Sie damit auch diejeni gen Betriebe hart treffen, die wir und Sie auch in Zukunft im Markt halten wollen, nämlich die bäuerlichen Betriebe.
Die gerade erschienene Auswertung der Buchführungsergeb nisse für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2014/2015 zeigt, dass die Unternehmensergebnisse in der deutschen Landwirt schaft um 35 % eingebrochen sind. Damit sind wir wieder beim Thema Geld - es wurde schon von Herrn Raschke ange deutet, dass das ein Problem sein könnte.
Verehrte Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren in Brandenburg gut daran getan, das Bundesrecht eins zu eins in Landesrecht umzusetzen, um ortsansässige branden burgische Landwirte im Wettbewerb nicht zu benachteiligen. An diesem Grundsatz sollten wir auch in Zukunft festhalten. Ich finde, wir sollten zunächst - Udo Folgart hat es gerade an gesprochen - die vom Bund beabsichtigte Novellierung der TA Luft abwarten, bevor wir hier in Brandenburg in Aktionismus verfallen.
Mit der Novelle der TA Luft sollen auf der Grundlage der IEDRichtlinie, also der EU-Richtlinie über Industrieemissionen, neue Anforderungen formuliert werden. Deshalb ist es unsin nig, jetzt einen Landeserlass zur Einführung einer Filterpflicht zu fordern, wenn dieser im Jahr 2016/17 von einer novellierten TA Luft als höherrangigem Bundesrecht verdrängt wird. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die Emission von Luftschadstoffen aus der Tierhal tung zu reduzieren und dafür unter anderem Abluftfilter in grö ßeren Tierhaltungsanlagen vorzuschreiben.
In der Praxis werden Abluftreinigungsanlagen nur dann ge baut, wenn der Abstand eines Stalls oder einer Stallanlage zu benachbarten Wohnhäusern oder zum Wald nicht ausreicht, um diese vor erheblichen Geruchsbelästigungen - wie durch Am moniak - und gesundheitsschädlichen Feinstaubbelastungen zu schützen. In diesen Fällen sind andere Maßnahmen zur Minde rung der Umwelteinwirkungen umzusetzen.
In Regionen mit verdichteter Tierhaltung ist die Abluftreini gung inzwischen oft das einzige Mittel, um vorhandene Be triebsstandorte weiterzuentwickeln, und hier ist es auch ein re levantes Thema. Man muss aber wissen: Eine Genehmigungs behörde kann auch schon jetzt eine Abluftreinigung vorschrei ben, wenn Abstandskriterien beim Bau nicht eingehalten bzw. Verstöße bei Emissionen festgestellt werden.
Verbindlich vorgeschrieben ist der Einbau einer Abluftreini gungsanlage seit 2013 in den Bundesländern Nordrhein-West falen und Niedersachsen; in Schleswig-Holstein befindet sich dieses Thema in der Diskussion. Das hatten meine Vorredner schon erwähnt. Das sind allerdings auch Bundesländer mit ei ner weitaus höheren Viehdichte als Brandenburg.
Gegen das Ziel, Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren, ist zunächst nichts einzuwenden. Die Frage, die wir zu beant worten haben, lautet: Ist dieser Erlass auch ein Weg für Bran denburg? Richtig ist, dass die Tierhaltungsanlagen erheblich zur Ammoniakemission beitragen. Es ist auch richtig, dass sich die Emissionen in den letzten Jahren erhöht haben.
Aber schauen wir uns einmal die Stallanlagen an: Im Jahr 2013 gab es 33 Anlagen, die 2 000 bis 4 000 Tiere hatten - ich rede dabei von Schweinen. Das scheint mir eine Größenordnung zu sein, die unter Brandenburger Verhältnissen nicht unbedingt kritisch ist. 20 Anlagen hatten 4 000 bis 6 000 Mastschweine, und sechs Anlagen lagen bei über 6 000 Mastschweinen.
Was wäre nun die Folge eines solchen Erlasses in der Praxis? Abluftreinigung ist grundsätzlich nur bei Ställen mit Zwangs lüftung einsetzbar. Die Abluft wird mittels Ventilatoren gesam melt und muss durch die Reinigungsanlage geleitet werden.
Das betrifft vor allem die Schweine- und Geflügelhaltung. Für diese sind auch entsprechende Anlagen entwickelt worden, die einsatzfähig sind. Filteranlagen sind in der Anschaffung und im Betrieb teuer. Sie erhöhen merklich die Produktionskosten. Ich befürchte, dass sich insbesondere kleinere Betriebe die Nach rüstung von Altanlagen nicht mehr leisten können, während gerade die großen, die Megabetriebe, die viele von uns als be sonders problematisch ansehen, diese Kosten leichter wegste cken können.
Es würde aber auch heißen, dass auch diejenigen Altanlagen, die ausreichende Abstände beim Bau eingehalten und bisher nicht gegen Emissionsgrenzwerte verstoßen haben, gezwungen wären, nachzurüsten.
Wir bewegen uns beim Immissionsschutz im Bundesrecht; auch das ist gesagt worden. Wir werden auf Landesebene si cherlich keine neuen, strengeren Regelungen oder neue Grenz werte vorschreiben können und auch nicht dürfen. Das Immis sionsschutzgesetz schreibt aber vor, dass die Luftreinhaltung nach dem Stand der Technik zu erfolgen hat. Deshalb kann auch schon jetzt eine Genehmigungsbehörde ihre Entschei dung entsprechend treffen.
Erwähnen muss ich noch Folgendes: Wir wissen durchaus, dass auch Thüringen jetzt einen Filtererlass einführen möchte. Ob er dort für Bestandsanlagen gelten soll, wie es im vorlie genden Antrag gefordert wird, scheint noch nicht klar zu sein - vermutlich aufgrund ähnlicher Erwägungen.
Wichtig ist übrigens noch, dass Schweinehaltungsanlagen in der hier diskutierten Größenordnung zukünftig unter die Indus trieemissionsrichtlinie der EU fallen. Das heißt, es muss die beste verfügbare Technik eingesetzt werden. Im Entwurf für die dafür maßgeblichen Merkblätter sind auch Abluftfilter ent halten, wenn auch voraussichtlich nicht verpflichtend für alle Anlagen.
Vor diesem Hintergrund können und werden wir diesem An trag nicht zustimmen, gerade auch wegen der Nachrüstung die ser Altanlagen. Für neue Megaställe wäre es jedoch durchaus richtig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Raschke, Sie wollen mit dem vorliegenden Antrag eine Filterpflicht für Tierhaltungsanlagen einführen. Ihr Antrag wird mit dem Schutz der Menschen vor gesundheitsbedenklichen Austrägen begründet. Gemeint sind hiermit Pilze, Bakterien, Viren sowieso sonstige Keime. Auch soll die Umwelt vor den Ammoniakemissionen der Anlagen geschützt werden. Das sind Punkte, bei denen Ihnen sicherlich fast jeder zustimmen wird. Sie haben auch vollkommen Recht, dass diese Anlagen natürlich Geruchsbelästigungen hervorru fen. Das weiß jeder, der einmal an einer solchen Anlage vor beigekommen ist.
Es ist aber bei diesem Antrag so wie bei vielen Anträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch er ist schlichtweg zu kurz gedacht. Ich komme gleich darauf zu sprechen, warum das so ist. Beispielsweise fordern Sie in Ihrem Antrag eine Filter pflicht für große Anlagen zur Schweinehaltung. Wieso eigent lich nur zur Schweinehaltung? Was ist mit der Haltung von Schafen, Hühnern, Rindern und anderen Tieren, die ebenfalls in größeren Mengen gehalten werden?
Die nächste Frage, die sich aufdrängt, lautet: Wie kommen Sie auf die Zahlen von 2 000 Mastschweinen, 750 Sauen- oder 6 000 Ferkelplätzen? Hier stellt sich die Frage, ob Sie tatsäch lich glauben, dass Anlagen mit 1 000 Mastschweinen viel we niger Geruchsemissionen erzeugen als solche mit 2 000.