Protokoll der Sitzung vom 09.11.2016

Potsdams Verwaltung hat bei der Landesregierung über Jahre vergeblich für flexiblere Ladenöffnungszeiten gekämpft. Wenn ich mir das jetzt durchlese und die Details dessen wahrnehme, was sich die Koalition nun gefallen lassen muss - die Gegner der neuen Regelung erklären, die Lockerung widerspreche der „Intention des Sonntagsschutzes nach dem Grundgesetz“; sie bescheinigen der Landesregierung einen „Kniefall vor dem Einzelhandel“ und warnen vor zusätzlichen Belastungen für den Arbeitnehmer -, muss ich ganz ehrlich sagen, meine Da men und Herren: Ich verstehe die Aufregung nicht.

Der neue Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass man an mehr als sechs Sonntagen in einer Stadt einkaufen kann; aber nach wie vor darf kein Geschäft an mehr als sechs Sonntagen öffnen. Das heißt, genauso wie bisher: maximal sechs verkaufsoffene Sonntage pro Geschäft und Jahr. Dass dies eine Verschlechte rung für den Arbeitnehmer im Brandenburger Einzelhandel sein soll, kann ich nicht verstehen. Im Übrigen - Frau Muhß erwähnte es schon: In Berlin sind es zehn Tage.

Ich kann auch nicht verstehen, wenn die Gegner dieser Libera lisierung Zusatzbelastungen der Verkäuferinnen und Verkäufer aufgrund der Sonntagsöffnungszeiten scharf kritisieren, aber selbst - was viele gerne machen - sonntags ins Kino oder Thea ter gehen, Bahn fahren, tanken usw. Vergessen wir nicht die Leute, die in der Landwirtschaft arbeiten. Denken wir auch an die Politiker, die an Sonntagen unterwegs sind, um beispiels weise Feste zu besuchen, die an diesem Tag also auch arbeiten und Leute besuchen. Es gibt auch genug Handwerker - ich ken ne das persönlich -, die an Sonn- und Feiertagen unterwegs sind, weil die Leute dann zu Hause sind, die vielleicht einen Auftrag vergeben wollen, nach denen man sich dann richten muss. Die werden da auch nicht geschützt und kommen eigent lich damit klar.

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Aber wir müssen natürlich den Arbeitnehmerschutz und die Entlohnung angemessen berücksichtigen, damit es in keiner Branche zu Nachteilen für Arbeitnehmer und Mitarbeiter kommt. Wir dürfen da aber nicht mit zweierlei Maß messen. Denn, meine Damen und Herren: Wir alle beklagen, dass durch den verstärkten Onlinehandel viele Läden schließen und unsere Innenstädte mittlerweile an einigen Stellen veröden. Ich denke da an kleine Tante-Emma-Läden, Stamm- und Textilgeschäfte und den netten Bioladen, die sich des Internethandels teilweise nicht mehr erwehren können. Somit droht gerade den kleinen Innenstädten der ökonomische Tod.

Aber wie wollen wir Menschen wieder für die Innenstädte be geistern, wenn selbst bei einem Straßenfest an einem Sonntag die nächste Einkaufsstelle die Tankstelle in der Nähe wäre? Das, glaube ich, sollte nicht sein. Die Ladenöffnung ist in die ser Hinsicht ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität und den Besucherzuspruch. Dabei geht es nicht darum, den Wachs tumstrend im Onlinehandel aufzuhalten - das werden wir nicht schaffen. Es geht darum, gerade die Innenstädte und die klei nen Händler - das hat Frau Muhß schon angesprochen - zu stär ken.

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Schülzke [BVB/ FREIE WÄHLER Gruppe])

Wenn Sie mich fragen, ob das geplante Gesetz allein der Viel falt unserer Städte, den stationären oder gar den inhabergeführ ten Geschäften im Einzelhandel viel nützt und sie rettet, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich glaube es nicht. - Doch in Zeiten steigender Umsatzzahlen im Onlinehandel mit denselben Ar gumenten gegen den verkaufsoffenen Sonntag zu wettern, wie man das noch vor 15 Jahren getan hat, geht meilenweit an der Realität vorbei.

Der Sonntag ist ein Sonderfall, und sein verfassungsmäßiger Sonderstatus sollte auch in Zukunft geschützt werden. Aber die Länder und Kommunen müssen Möglichkeiten haben, die Ih nen vom Bundesverfassungsgericht erteilte Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen zu nutzen. Niemand soll am Sonn tag öffnen müssen. Aber wenn er es will und ein Straßen- oder Stadtfest stattfindet, soll es dem Unternehmer erlaubt sein, zu öffnen.

(Einzelbeifall CDU)

Vor 14 Tagen war ich in Quedlinburg - das war sehr interes sant, eine schöne Stadt. Dort war ich in einem kleinen Ge schäft, das Christbaumschmuck, Räuchermännchen usw. an bietet. Es hat sonnabends und sonntags geöffnet. Ich hatte nach einem Produkt gefragt, man musste es suchen. Ich habe mich noch mit dem Chef unterhalten. Er hat mir ganz klar gesagt: Hätte er den Sonnabend und den Sonntag nicht, hätte er min destens eine Verkäuferin weniger. Auch die Verkäuferinnen wollen einmal am Sonntag arbeiten, damit sie dann an einem anderen Tag in der Woche freinehmen können. - Das sollten wir unterstützen. Mit sechs Tagen tun wir da niemandem weh. Und wie gesagt: Wir ändern nicht die Zahl der möglichen Öff nungen, sondern ermöglichen lediglich eine Verschiebung.

Der vorliegende Vorschlag ist für uns ein guter Kompromiss, deshalb werden wir ihn unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jungclaus [B90/ GRÜNE])

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Loehr für die Fraktion DIE LINKE fort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Gäste! Die Debatte hat es deutlich gemacht: Der

vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist etwas, was man als klassischen Kompromiss bezeichnet. Irgendwie tut er allen ein bisschen weh. Auf der einen Seite stehen die Forde rungen der Gewerkschaften und der Kirche, auf der anderen Seite die Forderungen des Einzelhandels und der Industrie- und Handelskammern. Wir als Politiker haben die Aufgabe, das auszutarieren - ich glaube, das tut der vorliegende Gesetz entwurf.

(Einzelbeifall DIE LINKE)

Ich nehme auf beiden Seiten eine gewisse Unzufriedenheit wahr - Frau Muhß hat darauf abgestellt. Das liegt aber auch ein Stück weit in der Natur der Sache.

Die wesentlichen Punkte im novellierten Gesetzentwurf sind bereits deutlich gemacht worden. Es bleibt insgesamt bei einer Obergrenze von sechs Tagen. Auch wenn Herr Bommert gera de auf das Berliner Beispiel abgestellt hat: Dieser Vergleich hinkt etwas. Ja, Berlin hat die Regelung 8 + 2; aber in Berlin gibt es auch die Internationale Grüne Woche und die Internati onale Funkausstellung. Solche Ereignisse haben wir in Bran denburg nicht; daher ist es klug, dass wir die absolute Anzahl nicht weiter erhöhen.

Wir schaffen mit dem novellierten Gesetzentwurf die Möglich keit, aus Anlass eines regionalen Ereignisses - ob das ein Stra ßenfest ist, bin ich mir nicht sicher - die Geschäfte stadtteilbe zogen zu öffnen. Ich glaube, das ist ein sehr maßvoller Eingriff in das Gesetz. Es kommt zu keiner Mehrbelastung von Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmern. Gleichzeitig zielt der Ge setzentwurf darauf ab, den Einzelhandel und damit letztlich die Städte im Land zu stärken.

Die zweite Zielstellung ist: Wir wollen mit dem Gesetzentwurf ein Stück weit für Rechtssicherheit sorgen. Sie alle kennen die Auseinandersetzungen, die es in den vergangenen Monaten hier in Potsdam gab. Ich hoffe, diese gerichtlichen Auseinan dersetzungen gehören somit der Vergangenheit an.

Ich freue mich auf die Gespräche mit den Vertretern der Kam mern, der Kirchen und - wie ich hoffe - auch der Gewerkschaf ten im Ausschuss. Für weitere Verbesserungsvorschläge sind wir offen. Ich bitte daher um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. Das war kurz und bündig. - Wir kommen zur nächsten Rednerin. Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeord nete Schade.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Gäste! Der Gesetzentwurf führt uns, wie Herr Loehr schon sagte, ein Stück weit in die richtige Richtung. Deswegen werden wir der Überweisung zustimmen.

Aber anstatt weitere flexible Möglichkeiten zu schaffen, ist man auf halber Strecke stehen geblieben. Dem einen Gemein degebiet wird ohne nachteilige Auswirkungen auf die Öff

nungszeiten des restlichen Gemeindegebiets die Öffnung der Geschäfte ermöglicht. - Ja, eine tolle Regelung, das finden wir auch gut. Aber die Begrenzung eines Öffnungstages auf ein le diglich regionales Ereignis halten wir für einen Rückschritt. Das hat mit einer modernen Gesellschaft wenig zu tun, es ist eine ideologische Rückwärtsgewandtheit, die nicht den Be dürfnissen der Bürger entspricht. Der vorliegende Entwurf konterkariert somit die guten Absichten. Nichts anderes ist es, wenn Brandenburg als Teil der Hauptstadtregion einen Berlin entgegensetzten Schritt geht. Brandenburg sollte mit Berlin gleichziehen und bis zu zehn Sonntagsöffnungen pro Jahr er lauben. Ich erkläre auch gleich, warum.

Als Argument für die restriktive Sonntagsregelung wird regel mäßig der Arbeitnehmerschutz angeführt - das wurde hier auch schon gesagt.

Doch wir denken, dieses Argument ist vorgeschoben; denn es herrscht kein Mangel an Arbeitnehmern, die tatsächlich auch an zehn Sonntagen arbeiten gehen wollen. Dies liegt nicht zu letzt daran, dass am Sonntag auch mehr gezahlt wird. Wir hat ten heute schon eine Anfrage dazu, dass wir so viele prekäre Arbeitsverhältnisse haben. Der Hauptgeschäftsführer des Han delsverbandes Berlin-Brandenburg, Herr Busch-Petersen, stellt fest:

„Wir sind in der Lage, offene Sonntage ausschließlich mit freiwillig tätigen Mitarbeitern anzubieten.“

Nun fragen wir: Warum sollen Arbeitnehmer davor geschützt werden, mehr Geld zu verdienen? Auch alleinerziehende Müt ter, die in diesem Kontext ganz gern genannt werden, haben an einem Sonntag zum Beispiel bessere Möglichkeiten, Familien mitglieder für die Obhut ihrer Kinder zu gewinnen. Da helfen auch keine EU-Verordnungen, um diese Realität ideologisch wegzudiskutieren. Die neuen Restriktionen schaden unserer Meinung nach den Beschäftigten. Die Arbeitnehmer sind durchaus bereit, flexibel auf die Bedingungen des Arbeits marktes zu reagieren. Genau das ist es, was sonst immer von ihnen erwartet und auch gefordert wird. Stattdessen wird hier gegängelt und reglementiert.

Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über eine gene relle Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Aber wir leben im mo dernen Zeitalter des Internethandels - das wurde heute auch schon gesagt -, mit dem die Ladenstandorte heute konkurrieren müssen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Einzelhandel zur Belebung der aussterbenden Innenstädte eine sehr wichtige Funktion übernimmt. Gegenüber den großen Handelsketten, die oftmals auf der grünen Wiese stehen, befindet sich der Ein zelhändler auch wieder im Nachteil, denn er hat nur eine Nie derlassung. Er muss außerdem mit den Angeboten im Internet mithalten. Gerade der Sonntag ist der umsatzstärkste Tag für Interneteinkäufe.

Mit den derzeitigen Möglichkeiten des örtlichen Einzelhan dels, seiner ureigenen Aufgabe nachzukommen, zeigt sich für uns ein Stück weit mittelstandsfeindliche Politik. Der Wettbe werb wird mit solchen Regelungen weiter verzerrt und Kun denorientierung verhindert. Wir brauchen uns nicht zu wun dern, wenn Amazon und Co. eine solche Marktstellung errei chen, dass sie die Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge umge hen können. Gegenüber Berlin haben Brandenburger Läden im Speckgürtel sowieso schon Wettbewerbsnachteile; denn im

Unterschied zu ihren Kollegen nur ein paar Kilometer weit ent fernt entgeht ihnen der Umsatz von vier Sonntagen. Somit er reichen die Händler lediglich die Hälfte der Berliner Sonn tagsumsätze. Diejenigen, die diese restriktiven Ladenöffnungs zeiten bestätigen, sollten sich nicht über sterbende Innenstädte beschweren, und sie sollten sich auch nicht über die Markt macht einzelner Internethändler beschweren. Sie sollten sich schon gar nicht wundern, wenn sie in Verdacht geraten, arbeit nehmerfeindliche Politik zu machen. Ich glaube, das ist nicht gewollt. Wir stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir debattieren weiter. Es spricht zu uns die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Regierungsfraktionen sind jetzt also endlich dem hartnäckigen Druck der Landeshauptstadt Potsdam erlegen und haben die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Stadt gebiet auf insgesamt zehn erhöht. Potsdam hat in den vergan genen Jahren schon ziemlich ungeniert mit stadtteilbezoge nen Regelungen argumentiert und wollte dem Handel 2015 zehn Sonntage gewähren. Dem wurde mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom

26.03.2015, das die Festsetzung von mehr als sechs Feierta gen durch Aufteilung des Gemeindegebietes verbot, ein Rie gel vorgeschoben.

Dass bei der Interpretation des Brandenburgischen Ladenöff nungsgesetzes von jeher viel Kreativität im Spiel war, um sei nen eigentlichen Zweck zu konterkarieren, nämlich den Sonn tag als Tag der Arbeitsruhe zu schützen, kann nicht bestritten werden. Die Stadt Falkensee hat es mal geschafft, sechs ver kaufsoffene Sonntage für jeden interessierten Geschäftsinhaber zu verfügen, was dann unter Berücksichtigung von Doppelnen nungen auf 17 offene Sonntage im Stadtgebiet hinauslief. Auch dieses wurde von einer Mehrheit der Stadtverordneten abge segnet.

Jetzt bringen die Regierungskoalitionen neben den aus Anlass besonderer Ereignisse gestatteten fünf Ausnahmeregelungen weitere fünf aus Anlass regionaler Ereignisse ins Spiel.

(Unruhe bei der AfD-Fraktion)

Ich finde es hier an meiner rechten Seite etwas laut, vielleicht könnten Sie Ihre Gespräche etwas einstellen.

Damit soll der Bedeutung regionaler Ereignisse für das Ge meinwohl und dem sozialen Zusammenhalt besser Rechnung getragen werden. Eine solche Argumentation würde mir im Falle beispielsweise der Stadt Wittstock/Dosse mit 18 Stadttei len, nämlich eingemeindeten ehemaligen selbstständigen Dör fern, und einem Stadtgebiet von 417 Quadratkilometern noch einleuchten. Nun wird es in diesen ehemals unabhängigen Ge meinden sicherlich historisch gewachsene Feste geben, aber es wird keinen Einzelhandel mehr geben, der ist in den Dörfern dort nämlich ausgestorben. Im dicht besiedelten inneren Ver

flechtungsraum hingegen werden sich sicherlich an jedem Sonn tag in akzeptabler Nähe offene Geschäfte finden lassen.

Ich bin sehr gespannt auf die zu erwartenden „besonderen regi onalen Ereignisse“. Schon die bisherigen Ausnahmetatbestän de der Sonntagsöffnung sollen sich auf besondere Ereignisse beziehen, das heißt, eigentlich begründet werden. Mir fallen als Begründungen ein, was wir so haben: Kürbisfest, Bürger meisterwiegen, Festival der Langohren, Faszination Motor sport, Frühlingsfest und Herbstfest. Man sieht, die Ausnahme begründungen sind so vielfältig wie die natürlichen Feinde des Sozialismus.

Das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahme-Verhält nis von Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung wird inhaltlich systematisch ausgehöhlt.

Ob sich die vielen Alleinerziehenden, die im Einzelhandel ar beiten, über die geplanten Lockerungen freuen werden? Ich zi tiere mal aus dem Koalitionsantrag vom Mai:

„Mit dem Familien- und Kinderpolitischen Programm hat sich das Land zur herausragenden Bedeutung der Famili en bekannt mit dem Ziel, Brandenburg zu einer der fami lien- und kinderfreundlichsten Regionen in Europa zu entwickeln.“

Sind mehr verkaufsoffene Sonntage ein Signal an all diejeni gen, die versuchen, Arbeit und das Großwerden der eigenen Kinder unter einen Hut zu bekommen? Nein. Fast zwei Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger lehnen es ab, dass der Einzelhandel selbst entscheidet, ob und wann an Sonntagen Geschäfte geöffnet haben. Es gibt eine durchaus kritische Grundhaltung zum Shoppen rund um die Uhr.

Wir verkennen nicht, dass rund ein Fünftel des Gesamtumsatzes im Internethandel an Sonntagen erzielt wird und das ein Prob lem für den stationären Einzelhandel ist. Die Frage ist aber, ob die Menschen in gleichem Umfang konsumieren würden, müss ten sie sonntags ihre eigenen vier Wände verlassen. Und neben bei: Die Diskussion um den Schutz der Arbeitsruhe am Sonntag müsste auch mal für die vielen Packerinnen und Packer geführt werden, die sonntags bei Amazon am Band stehen.

(Beifall B90/GRÜNE und des Abgeordneten Vida [BVB/ FREIE WÄHLER Gruppe])