Protokoll der Sitzung vom 01.03.2017

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stel le zusammenfassend fest: Der Umsetzungsstand des KIP ist nicht zufriedenstellend. Der Investitionsbedarf in der kommu nalen Familie ist groß; das belegt die starke Überzeichnung ge rade der Programme für Bildungsinfrastruktur und Feuerwehr. Damit bestätigt sich auch meine Aussage, die Sie richtigerwei se zitiert haben.

Wir haben das Problem des geringen Mittelabflusses koaliti onsintern besprochen. Die zuständigen Ressorts sind von mir beauftragt worden, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen, sodass sich die Bewilligungen und der Mittelabfluss in diesem Jahr erheblich verbessern werden. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Der Herr Abgeordnete hat noch Nachfragen? - Bitte sehr, Sie haben die Gelegenheit.

Herr Minister, vielen Dank insbesondere für die ehrliche Aus sage, dass Sie als Finanzminister offensichtlich selbst sehr un zufrieden damit sind, wie das Programm in den einzelnen Fachressorts abgearbeitet wird. Wenn man jetzt hört, dass wir

auf der einen Seite 130 Millionen Euro haben, aber in manchen Bereichen nur 300 000 abgeflossen sind, könnte man schon sa gen, dass das Programm vor dem Scheitern steht.

Jetzt die konkrete Frage: Was ist denn dafür verantwortlich, dass die hier beschlossene Bereitstellung des Geldes - das da ist und, hoffe ich, nicht versickert; das haben Sie zugesagt - trotz eines amtlich anerkannten Investitionsstaus in diesen Be reichen nicht erfolgt, das Geld also nicht vor Ort ankommt? Die Anträge der Kommunen liegen vor. Wie mir übermittelt wurde, liegen sie auch in der notwendigen Qualität vor. Wo al so klemmt es innerhalb der Landesregierung?

Sehr geehrter Herr Petke, bevor ich zu der Frage „Wo klemmt es?“ komme, möchte ich noch etwas richtigstellen: Wir haben Verpflichtungsermächtigungen bis 2019 in Höhe von 130 Mil lionen Euro ausgereicht und reden jetzt über eine Budgetgröße von 27,5 Millionen Euro. Ich bitte Sie, das in Ihrer Bewertung zu berücksichtigen.

Die Ursachen für den schwachen Mittelabfluss sind vielschichtig. Es gibt zum einen die kommunale Planungshoheit. Da laufen na türlich auch Entscheidungsprozesse bei den Antragsstellern, die jetzt mit den neuen Investitionsprogrammen zur Gemeinschafts schule bzw. inklusiven Schule in Übereinstimmung gebracht werden. Es bedarf auch der Bereitstellung eines kommunalen Ei genanteils. Und die Ursachen reichen teilweise bis zur Genehmi gung durch die Kommunalaufsicht. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass wir aufseiten des Landes natürlich auch Prioritätensetzungen vornehmen werden. Wir hätten auch nach einer Art Windhundprinzip bescheiden können, aber da mit würde der Prioritätensetzung, die auch Sie mit den Be schlüssen des Landtages im Dezember und im Januar vorge nommen haben, sicherlich nicht entsprochen. Auch hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit!

Wie gesagt, habe ich mich auch gegenüber meinem Kabinetts kollegen sehr deutlich geäußert und hege die Erwartung, dass diese Mittel jetzt mit den für 2017 veranschlagten ausgereicht werden. Das sind ungefähr 60 Millionen, die den Kommunen am Ende möglicherweise für Investitionen zur Verfügung ge stellt werden.

Vielen Dank. - Bevor wir zum nächsten Fragesteller kommen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der „Karl-Eduard von Lingenthal-Oberschule“ aus Ortrand. Herzlich willkommen bei uns im Brandenburger Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zu Frage 782 (Kein Eintrittsgeld für die Parks und Gärten), die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt. Bitte.

Im Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter den Potsdamerinnen und Potsdamern, die die Stadtverwaltung durchge führt hat, sprach sich eine deutliche Mehrheit gegen die Ein führung eines Eintrittsgelds für den Park Sanssouci aus. Damit liegt nach einer langen öffentlichen Diskussion erstmalig ein

objektiver Nachweis einer solchen Ablehnung vor. Die Befra gung ist durchgeführt worden, um eine Grundlage für das wei tere Vorgehen zu haben, da der mit der Schlösserstiftung ge schlossene Vertrag 2018 ausläuft.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Umfrageergebnis für ihr weiteres Vorgehen im Stiftungsrat der Schlösserstiftung?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Münch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Ab geordnete! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, die Frage nach der Einführung eines obligatorischen Parkeintritts stellt sich frühestens ab 2019. Für die Jahre 2017 und 2018 gilt die Ver einbarung über die finanzielle Beteiligung der Landeshaupt stadt Potsdam an den „Mehrwert“-Gartenprojekten der Stif tung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg - so der Titel der Vereinbarung vom 26. Juni 2013.

Auch wenn noch etwas Zeit ist: Die intensivierte Nutzung der Gärten und Parks, zunehmende Vandalismusschäden oder auch die Auswirkungen des Klimawandels verursachen einen erhöh ten Pflegeaufwand. Die Diskussion darüber, wie dieser aufge fangen werden soll, ist noch nicht abgeschlossen. Die Landes regierung strebt zum Ende des Jahres 2017 eine Lösung im Stiftungsrat der SPSG an, und ich bitte um Verständnis, dass ich diesem Stiftungsratsbeschluss an dieser Stelle nicht vor greifen kann. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 770 (Einsatz von Schulcontainern in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Königer. Bitte.

Die Schulplanung vieler Kommunen scheint absolut realitäts fern und ohne Puffer oder Reserve für kommende Schuljahre an Mindeststandards ausgerichtet zu sein. Die schnelle Lösung der Brandenburger Bildungspolitik heißt Schulcontainer.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Ich frage die Landesregierung: An wie vielen Schulen Bran denburgs - Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gym nasien, Förderschulen und Oberstufenzentren - werden Schul container als Klassenraumersatz eingesetzt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Baaske.

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, schö nen guten Morgen erst einmal!

(Guten Morgen! bei SPD und DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, das ist eine Schulverwaltungsangelegen heit. Das heißt, die Kommunen regeln in eigener Verantwor tung, wie sie Schulen bauen, wie sie sie aufstellen, in welcher Größe, in welcher Zahl und auch, wo sie dies tun. Die Landes regierung hat hierauf keinen Einfluss; das machen die Schulträger in eigener Verantwortung. Es lässt sich auch nicht aus dem märkischen Schulgesetz ablesen, dass die Schulträger die Verpflichtung hätten, uns anzuzeigen, ob sie die Unterrichts räume im Dachgeschoss, im Erdgeschoss, im Keller oder in den von Ihnen genannten Containern, die ich lieber System bauweise nenne, unterbringen. Das können wir nicht sagen. Ich kann daher auch die Zahl der Schulen nicht nennen, die die Systembauweise anwenden. Ich weiß nur, und das will ich hier anmerken, dass die Systembauweise nach dem heutigen Stan dard im Allgemeinen sehr gut ist. Es sind helle Räume, es sind gut isolierte Räume. Sie haben darin alle möglichen Anschlüs se, es sind Sanitäranlagen vorhanden und, und, und.

Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass man wegen Baumaßnahmen oder kurzfristig überhöhter Schülerzahlen oder ähnlicher Dinge auch einmal auf die Systembauweise zu rückgreift. Aber wie viele hiervon in den märkischen Schulen stehen, kann ich Ihnen nicht sagen.

Herr Abgeordneter, Sie haben Nachfragen? - Bitte sehr.

Herr Minister, gesetzt den Fall, dass einige Schulen - auch ver mehrt im Speckgürtel, wo wir uns über steigende Schülerzah len und Zuwächse bei den Einwohnerzahlen freuen - damit überfordert wären, stellte die Landesregierung dann weitere Mittel zur Verfügung?

Wir haben bis Ende der 90er-Jahre die Möglichkeit gehabt, die Kommunen an dieser Stelle investiv zu unterstützen. Zunächst gab es die Möglichkeit im GFG, § 17 anzuwenden, wonach die Landkreise die investiven Mittel dann an die Kommunen wei terreichten. Nachher sagten aber die Bürgermeister, dass sie den freien Zugriff auf alle investiven Mittel haben wollen und die Landesregierung und die Landkreise nicht dazwischenre den sollten. So ist der investive Anteil, der damals noch im Landeshaushalt war, durch die Bank an die Kommunen weiter gegeben worden. Wir haben keine Möglichkeiten mehr, dort zu unterstützen. Hier müssen die Kommunen in eigener Verant wortung Prioritäten setzen. Es gibt Landkreise, die das Geld über die Kreisumlage dann sozusagen wieder einsammeln und damit Prioritäten setzen. Aber auch das ist allein kommunale Selbstverwaltung.

Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 771 (Sicherstellung der Arbeit der Biberbeauftragten) stellt der Abgeordnete Raschke.

Raschke (B90/GRÜNE)

Ich sorge mich um den Biberschutz in Brandenburg.

(Oh! bei SPD und CDU)

Das Ministerium unterstützt ein aktives Bibermanagement und hat dafür - das wissen Sie sicherlich - den berühmten 7-PunktePlan zum Bibermanagement aufgelegt. Am 15. September 2015 haben dementsprechend die beiden Biberbeauftragten des Landes ihre Arbeit aufgenommen, um auch das Netzwerk von ehrenamtlichen Bibermanagern in Brandenburg zu unterstüt zen. Jetzt haben wir Informationen von Umweltverbänden, dass diese beiden Stellen schon jetzt bzw. in naher Zukunft nicht mehr besetzt sein werden, zum einen aufgrund der Inan spruchnahme von Elternzeit - das ist ja sehr erfreulich -, zum anderen aufgrund des Austritts aus dem Arbeitsverhältnis.

Deswegen die Frage an den Minister: Wie wird die Arbeit der Biberbeauftragten in Zukunft abgesichert?

Für die Landesregierung antwortet Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Die Biberbeauftragten sind eine Säule des 7-Punkte-Pro gramms für ein aktives Bibermanagement. Gleichfalls wichti ge Säulen im 7-Punkte-Programm sind die Brandenburgische Biberverordnung und die Unterstützung der Gewässerunterhal tungsverbände durch die freiwillige Kostenbeteiligung des Landes Brandenburg für biberbedingte Mehraufwendungen. Das hat das Parlament beschlossen; ich halte das für eine rich tige Entscheidung.

Mit der Biberverordnung wurde die Grundlage geschaffen, das Biberproblem in Brandenburg wirkungsvoll zu bekämpfen. Es betrifft fast alle Wahlkreise.

Es liegt nun vor allem an den zuständigen unteren Naturschutz behörden, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Vorbild ist da Märkisch-Oderland, dort wird das entsprechend praktiziert. Das reicht von einfachen Vergrämungsmaßnahmen über die Lebendentnahme bis hin zum Abschuss von Tieren, wenn alle anderen Maßnahmen im Vorfeld keinen Erfolg brachten.

Der Vollzug im Bereich Artenschutz liegt bereits jetzt in der Verantwortung der kommunalen Ebene, das hat mit der Funktionalreform gar nichts zu tun, das ist jetzt schon so.

Auch die Gewässerunterhaltungsverbände werden seit 2015 vom Land Brandenburg für die Beseitigung biberbedingter Mehraufwendungen an Gewässern 2. Ordnung vom Land un terstützt - das habe ich eingangs schon gesagt -, das sind für die Jahre 2017 und 2018 immerhin jeweils 400 000 Euro. Das sind reine Landesmittel, das muss man betonen.

Auf einen wichtigen Punkt der Biberbeauftragten möchte ich besonders eingehen. Es ist ihnen gelungen, ein landesweites, ehrenamtliches Netz von Biberberatern aufzubauen. Diese werden künftig Ansprechpartner vor Ort sein. Insgesamt wur den 38 Freiwillige von meinem Haus geschult, von denen am Ende 30 Kandidaten die Prüfung erfolgreich abgelegt haben und nun im nächsten Schritt von den jeweils zuständigen Na turschutzbehörden zum ehrenamtlichen Biberbeauftragten be stellt werden.

Zur Frage der personellen Absicherung der Biberbeauftragten: Die Biberbeauftragten - das ist kein Geheimnis - wurden auf befristeten Stellen geführt. Ich habe durch interne Prioritäten setzung dafür gesorgt, dass für einen der beiden Biberbeauf tragten eine unbefristete Stelle bereitgestellt wurde. So kann auch zukünftig die Arbeit der Biberbeauftragten des Landes fortgeführt werden.

In Anbetracht der dargestellten Maßnahmen und des künftigen Einsatzes der ehrenamtlichen Biberbeauftragten vor Ort halte ich den dauerhaften Einsatz von einem Biberbeauftragten für sachgerecht. Die Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftrag ten erfolgt durch das zuständige Referat in der Abteilung Was ser. Damit wird es keine Unterbrechung in der kontinuierlichen Arbeit geben. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Raschke, bitte.

Herr Minister, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Es war ja fast die Evolution des Bibers dabei.

(Wichmann [CDU]: Was?)

Sie haben ausgeführt, dass Sie die zwei befristeten Stellen in eine unbefristete Stelle umgewandelt haben. Es ist aber offen geblieben, ab wann diese Stelle wieder komplett besetzt ist. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Gibt es dafür ei ne Ausschreibung? Wann geht das los? Das war die erste Fra ge.