Danke sehr, Herr Präsident! – Herr Senator Böger! Sie haben gestern dankenswerterweise die „CidS!“Initiative vorgestellt und dabei einen Aspekt erwähnt, der uns seit langem am Herzen liegt, nämlich die Systemwartung und -versorgung. Dabei haben Sie mitgeteilt, dass es dann künftig auch möglich sei, dass Schulen die Mittel für die Wartung entweder an entsprechende Unternehmen zahlen oder als Honorar an Lehrer, die diese Arbeit tätigen. Wie weit sind denn die Vorstellungen Ihrer Verwaltung in dieser Richtung gediehen, dass man einem Lehrer vor Ort tatsächlich ein Honorar zahlen kann, wenn er die Wartung von Computereinrichtungen einer Schule übernimmt?
Es ist richtig in der Presse beschrieben worden, dass die „CidS!“-Initiative nunmehr in eine rechtliche Formation kommen wird, in eine gemeinnützige GmbH, in der auch private Mittel einfließen sollen. Es ist weiterhin richtig, dass es nicht nur darum geht, Computer in die Schulen zu bekommen, sondern auch die Vernetzung und Systemadministration sicherzustellen. Darüber hinaus geht es um ein Konzept zur notwendigen Fort- und Weiterbildung der Lehrerschaft.
Was die Frage des Supports, also der Systemadministration angeht, so sind dies die Überlegungen, die mein Haus und die „CidS!“ GmbH haben, dass man auf der einen Seite sagt, Schulen sollten möglichst im Pool sich diese Unterstützung am Markt holen und dies auch im Rahmen eines Werkvertrags abwickeln. Zum anderen gibt es auch unter der Lehrerschaft das, was man „Computerfreaks“ nennt, die mit hohem Einsatz die Wartung gegenwärtig – zusätzlich zu ihrem Unterricht – leisten. Es ist ein sehr vernünftiger Gedanke, diejenigen, die das zusätzlich machen, mit einem zusätzlichen Entgelt zu belohnen. Wir haben noch nicht quantifiziert, wie das laufen soll, aber das würde sich dann – abzüglich eines Abschlags, den Unternehmen haben – auf dieser Ebene bewegen müssen.
Herr Senator! Könnten Sie sich eventuell dazu verstehen, diese Initiative innerhalb des nächsten Vierteljahres zu konkretisieren, damit im kommenden Haushaltsjahr tatsächlich Lehrer in den Genuss dieser Honorare kämen? Es würde sicherlich zur Motivation innerhalb der Schule beitragen, dass man diese besonderen Leistungen auch zu honorieren beabsichtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich b e g r ü ß e auf der Tribüne eine D e l e g a t i o n d e s T h ü r i n g e r L a n d t a g s. Herzlich willkommen!
An der Spitze der Delegation begrüße ich in besonderer Weise F r a u P r ä s i d e n t i n L i e b e r k n e c h t , die aus ihren Berliner Aktivitäten dem einen oder anderen von uns sehr gut bekannt ist. Frau Präsidentin, herzlich willkommen – die Kolleginnen und Kollegen auch!
Dann geht es weiter in unserer Spontanen Fragestunde. – Nunmehr hat sich die Kollegin Thieme-Duske zu einer Frage gemeldet. – Bitte sehr!
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Böger. Herr Böger! Es gab vorgestern einen schweren Zwischenfall an einer Schule für Gehörlose, bei dem ein Mädchen vor Beginn des Sportunterrichts mit einer scharfen Waffe hantierte und dabei eine Mitschülerin durch einen versehentlich ausgelösten Schuss schwer verletzte. Hält es die Senatsschulverwaltung für notwendig, Konsequenzen daraus zu ziehen, um das Waffenverbot an den Berliner Schulen wirksamer durchzusetzen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Es ist richtig, es gab den von Ihnen erwähnten Vorfall – und dieser Vorfall ist schlimm genug. Wir haben insgesamt in unserem Bericht zum Schuljahr vom Landesschulamt 250 Vorfälle dieser Art – also Gewalt in irgendeiner Form, gegen Sachen, gegen Personen – gemeldet bekommen. Das ist im Vergleich zum vorigen Schuljahr eine erhebliche prozentuale Zunahme. Dessen ungeachtet glaube ich, dass man diese Zahlen in Verbindung setzen muss, wie viele Schülerinnen und Schüler wir haben. Ich glaube, es gibt keinen dieser Vorfälle, von dem man sich nicht wünschte, er wäre überhaupt nicht passiert.
Wir sind weiterhin bemüht, alles zu tun, um Gewalt in den Schulen zu verhindern, auch was die Frage von verschiedenen Formen von Waffen betrifft. Da gibt es an bestimmten Schulen spezifische Vorgänge – Sie kennen das. Insofern glaube ich, dass wir trotz des bedauerlichen und schlimmen Zwischenfalls keinen Anlass haben, unsere Grundkonzeption zu ändern. Es muss dort immer eine starke personelle Betreuung geben, stark bezogen auf die konkrete Situation. Ich halte bei diesen Fragestellungen nichts von durchgängigen passiven Sicherheitsmaßnahmen, also über Videokameras oder Ähnliches, sondern ich glaube, dass es immer darauf ankommt, aktive Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und dem konkreten Fall nachzugehen.
Herr Senator! Sie haben nach meiner Auffassung eben richtig dargestellt, dass die beste Grundlage tatsächlich die Verstärkung des Erziehungsauftrags
der Berliner Schule ist, um solche Unglücksfälle grundsätzlich zu vermeiden. Dennoch haben die Eltern immer Sorge, dass ihrem Kind konkret etwas passieren könnte. Was sagen Sie diesen Eltern?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Es gehört zur Rolle der Eltern, dass sich diese Sorgen machen. Nun ist die Frage, ob die Sorgen begründet sind oder nicht. Es gibt Risiken in einer Großstadt, die mit dem Schulweg beginnen. Gewalt in der Schule ist nicht absolut auszuschließen. Mein Vorschlag ist immer, dass sich Eltern in dieser Frage in die Schule einbringen, diese Frage gemeinsam mit dem Kollegium besprechen und Probleme – sofern sie zu erkennen sind – offen benennen. Das wäre meines Erachtens der richtige Weg. Ich bin der Meinung, dass wir trotz dieses Anlasses nicht in eine Hysterie verfallen sollten. Denn angesichts der Realität, die glücklicherweise in Berlin besteht, wäre es nicht angemessen, wenn wir in die Angsthysterie verfielen, dass sich ein derartiger Fall tagtäglich wiederholen könnte. Im Übrigen wird dieser Vorfall ohnehin auch strafrechtlich und juristisch zu klären sein. Dabei lautet die erste Frage: Wie ist dieses Mädchen zu einer Pistole gekommen? Wer ist dafür verantwortlich? Gibt es dafür einen Waffenschein? Wie ist das Verhältnis zwischen den Eltern und dem Kind? Das wird alles abzuklären sein, um diesen Vorfall aufklären zu können.
Ich frage den Herrn Bürgermeister Böger: Der Regierende Bürgermeister hat im September in einer Debatte dargestellt, dass Berlin quasi auch Zufluchtsort für von rechter Gewalt bedrohte Menschen aus dem Umland geworden ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich von Ihnen wissen, ob sich der Senat dafür einsetzen wird, dass sich Asylbewerber, die beispielsweise in Brandenburg Opfer rechter Gewalt geworden sind, nach Berlin übersiedeln dürfen, wenn sie denn einen solchen Antrag stellen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Zillich! Der Regierende Bürgermeister hat diesen Zustand, wie Sie ihn gerade beschrieben haben, durchaus zutreffend beschrieben. An sich ist dieser Zustand ärgerlich. Denn wir wollen zunächst einmal darauf hinwirken, dass in Berlin und im Umland sowie in ganz Brandenburg die Situation so ist, dass sich Menschen ausländischer Herkunft jederzeit sicher und willkommen fühlen. – Das ist das Erste, was notwendig ist. Zweitens – das sage ich Ihnen freimütig: Was die Verlegung von Wohnorten von Asylbewerberinnen und -bewerbern betrifft, so bin ich in meiner Rolle als Bürgermeister – Sie mögen es mir verzeihen – nicht rechtskundig genug, um Ihnen die Frage beantworten zu können, ob das rechtlich so ohne weiteres möglich wäre. Soweit mir bekannt ist, gibt es Verteilerschlüssel, nach denen Asylbewerberinnen und -bewerber zugewiesen werden, sodass die Verlegung von Wohnorten nicht ohne weiteres möglich wäre. Ich bin der Meinung, dass auch im Land Brandenburg die Hauptaufgabe darin bestehen sollte – soweit die Gefährdung durchgängig sein sollte, was ich nicht hoffe –, für die Sicherheit der betreffenden Personen zu sorgen.
Danke, Herr Bürgermeister! – Herr Zillich, keine Nachfrage? Bitte, Herr Cramer, Sie haben das Wort zu einer spontanen Frage.
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Branoner. Herr Branoner, Sie wissen, dass Unternehmen, die beim Bau und bei der Privatisierung des Flughafens BBI Schönefeld Beziehungen zu Personen haben, die an dem Privatisierungsvorhaben beteiligt sind, nicht berücksichtigt werden dürfen. Sie wissen auch, dass das Hochtiefkonsortium über die WIB gerichtsnotorisch gegen diese Auflage verstoßen hat. Meine Frage lautet: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Forderung des Regierenden Bürgermeisters, dass sich IVG und Hochtief als Bietergemeinschaft in Sachen Privatisierung und Planung des Flughafens zusammentun sollen?
Zunächst bewerte ich derartige Verfahren nicht öffentlich. Wie Sie wissen, unterliegen Vergabeverfahren der Vertraulichkeit, und außerdem befindet sich die Überprüfungsstelle für in Berlin anfallende Vorgänge in meinem Haus.
Nun ist eine Aussage zu einer Vergabe in Brandenburg eine politische Bemerkung und keine Bemerkung zum laufenden Vergabeverfahren. Dass bei diesem Vergabeverfahren die Rechtsprechung zwei offensichtlich unterschiedliche Standpunkte – vor einigen Monaten und jetzt – an den Tag gelegt hat, indem man seinerzeit auf Trennung drängte und nunmehr auf gemeinsame Gespräche setzt, hat der Senat nicht zu kommentieren. Insofern hat der Regierende Bürgermeister exakt das aufgenommen, was das Gericht offensichtlich in der gegenwärtigen Situation für richtig hält. Man sollte jeden Schritt unternehmen, um so schnell als möglich dazu zu kommen, dass der Flughafen BerlinBrandenburg International gebaut, und zwar am liebsten nicht erst zu 2007, sondern vielleicht sogar noch früher.
Die Auflage, von der ich sprach, hat die Flughafenholding im gesamten Verfahren vorab aufgestellt, und Aufsichtsratsvorsitzender war der Regierende Bürgermeister Diepgen. Sie kennen doch bestimmt die Meldung der „Berliner Zeitung“ vom 18. Oktober, nach der seinerzeit die Berliner debis und die British Airport Authorities wegen der gesellschaftlichen Verbindung der debis zum PPS-Auftragnehmer Dornier aus dem Rennen genommen worden sind. Sind Sie mit mir der Meinung, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde, was nur dann verhindert werden kann, wenn eine völlige Neuausschreibung erfolgt oder die IVG allein mit dem Auftragsvolumen betraut wird?
Herr Kollege Cramer! Ihre Schlussfolgerungen und Bewertungen werde ich nicht kommentieren. Ich kann nur noch einmal sagen: Jede Form von Spekulation in diesem Zusammenhang und Vorfestlegung wäre mit Sicherheit falsch. Ich halte den Weg, den der Regierende Bürgermeister vorgeschlagen hat, für richtig.
Die zuständige Senatorin für das Gesundheitsressort ist nicht anwesend, und Herr Staatssekretär ist zurückgetreten, die noch vorhandene Staatssekretärein ist nicht im Raum. Also muss ich den Kollegen Böger als Bürgermeister und Stellvertreter des Regierenden Bürgermeis
ters sowie als führendes Mitglied der SPD fragen: Herr Böger, wie bewerten Sie denn den Rücktritt ihres Staatssekretärs, der die Hauptaufgabe hatte, das Gesundheitswesen in Berlin neu zu organisieren, Ihres Parteifreundes, der noch vor zehn Monaten als künftiger Superstar in diesem Haus eingeführt worden ist und nun das Handtuch geworfen und das sinkende Schiff verlassen hat?
Herr Kollege Köppl, ich sitze hier in einer bestimmten Funktion – weil Sie mich mit „Kollege“ ansprechen, aber ich bin kein Arzt. Trotzdem will ich gern auf Ihre Frage antworten: Ich möchte festhalten, dass ich den Kollegen Staatssekretär wie alle Kolleginnen und Kollegen auf dieser Ebene für wichtig und bedeutend halte und es zunächst einmal bedauere, wenn jemand beruflich eine andere Entscheidung trifft. Aber zugleich ist es immer möglich, sich anders zu entscheiden, und das hat man dann einfach hinzunehmen. Ich bin sicher, dass, wenn das alles so zutrifft, wie Sie es geschildert haben, die zuständige Senatsverwaltung innerhalb einer angemessenen Zeit einen entsprechenden Ersatz finden wird.
Herr Bürgermeister Böger! Mittlerweile ist durch die Nachrichtenagenturen mitgeteilt worden, was der Kollege Staatssekretär Schröder machen will. Er will zu einem privaten Krankenhausanbieter gehen, zu den Rhön-Kliniken. In diesem Zusammenhang – da in der Regel solche Führungspositionen langfristig vorbereitet werden – frage ich Sie: Halten Sie es nicht für einen Vertrauensbruch – auch gegenüber Ihrem Senat –, dass ein Staatssekretär, der diese führende Aufgabe in diesem Land übernommen hat, doch mittlerweile über Monate hinweg den Übertritt zu einem privaten Klinikbetreiber vorbereitet hat? – Ich bin der Ansicht, dass so etwas unter sechs Monaten nicht zu machen ist. – Wie bewerten Sie diese Tatsache?