Protokoll der Sitzung vom 18.01.2001

Die Geschäftsordnung ist nicht dafür offen, dass zweimal zum selben Sachverhalt in der Spontanen Fragestunde gefragt wird. D. h., es ist nicht zulässig. Sie müssten sich zu einer anderen Frage melden.

Die nächste Frage in der Spontanen Fragestunde hat die Abgeordnete Frau Toepfer-Kataw, bitte sehr!

Herr Präsident! Ich frage den Senator Branoner: Die Wasserbetriebe haben in den letzten Wochen die Eigentümer von Häusern angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der Sprengwasserabzug nicht mehr gewährt wird und dass sie auf eigene Kosten einen Zähler einbauen können, mit dem sie nachweisen können, wieviel des Wassers

Sprengwasser ist und damit nicht in die Abwasserrechnung einfließt. Ich frage Sie als den Vertreter des Senats, wie Sie diesen Umgang des Monopolbetriebes mit seinen Kunden bewerten und ob das überhaupt zulässig ist. Eine Ausweichmöglichkeit für die Kunden gibt es an dieser Stelle nicht.

Herr Senator Branoner, bitte!

Der Sachverhalt ist nicht neu. Es ist auch nicht aktuell, sondern es ist eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr. Die Wasserbetriebe sind als Berliner Unternehmen das letzte gewesen, das den nach bundesrechtlicher Rechtsprechung notwendigen Verteilungsschlüssel anwendet. Es galt hier immer noch die alte Regelung. Niedersachsen beispielsweise hat es vor fünf oder sechs Jahren begonnen, umzusetzen, andere noch früher.

Der Hintergrund ist, dass ein spezifizierter Nachweis erforderlich ist, und die Bezirke in der Zwischenzeit im letzten Jahr aufgemessen haben, wie das Verhältnis von bebauter Fläche zu Freifläche ist, um einen neuen Maßstab zu entwickeln. Für die Wasserbetriebe ergeben sich daraus überhaupt gar keine Veränderungen, denn der Aufwand und Ertrag steht im gleichen Verhältnis. Es wird keine Mark mehr eingenommen. Lediglich wird der Aufwand anders verteilt mit folgender Regelung: 10 % der Gebührenzahler werden betroffen durch höhere Gebühren, insbesondere diejenigen, die einen großen Freiflächenanteil haben, die eine geringe Grundstücksbreite – aber dahinter ein entsprechend großes Gelände – haben. Davon sind übrigens in der Hauptsache das Land Berlin, insbesondere die Bezirke sowie Sportvereine, und Kleingartenanlagen betroffen.

90 % der Gebührenzahler werden dadurch bevorzugt, Das hat die IHK auch noch einmal festgestellt. Frau Abgeordnete, insofern ändert sich das nochmals in der Summe für die Berliner Wasserbetriebe nicht. Der Anspruch der anderen – der 90 % – ergibt sich aufgrund der vor drei Jahren geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes – ich bin nicht sicher, ob sich nicht sogar das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandergesetzt hat. Aus diesem Grund konnten die Wasserbetriebe – auch wegen der anhängigen Gebührenprozesse – nicht länger umhin, den bundeseinheitlich üblichen Maßstab zur Anwendung zu bringen.

Die Zusatzfrage von der Fragestellerin, bitte sehr!

Offensichtlich gab es Missverständnisse hinsichtlich der Frage: Es ging mir nicht um die Dachflächenberechnung und die Regenwasserentwässerung, sondern ganz konkret darum, dass bei der Abwasserberechnung Sprengwasser, das nicht mehr dem Abwasser zugeführt wird, nichtsdestotrotz aus der Berechnung nicht herausgenommen wird. Das Abwasser berechnet sich ja immer nach der gelieferten Frischwassermenge, so dass an dieser Stelle offensichtlich – für uns ist hier die Sicht der Verbraucher wichtig, nur zweitrangig sehe ich das Interesse der Wasserbetriebe – eine Missberechnung stattfindet.

Wenn tatsächliche Mengen berechnet würden – also das Abwasser auch beim Abfließen gemessen würde –, wäre das für den Verbraucher korrekt, und er könnte das Geld entrichten. Man könnte dann zusätzlich im Zweifelsfalle die Dachfläche hinzurechnen. Aber das ist hier nicht der Fall. Dieses Angebot wird von den Wasserbetrieben nur auf Kosten des Verbrauchers gemacht. Die Wasserbetriebe sagen dem Verbraucher: Sie können gern einen Abwasserzähler einbauen, diese Kosten müssen Sie aber selbst zahlen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Wasserbetriebe den Verbrauchern nachweisen sollten, welche Mengen sie entsorgen.

Herr Senator Branoner!

(A) (C)

(B) (D)

Leider gibt es an dieser Stelle keine Wahlmöglichkeit, auch nicht für die Wasserbetriebe. Derjenige, der Nutzungsbezieher ist, muss nachweisen, wie er mit der jeweiligen Wassermenge – Zuwasser oder Abwasser – umgeht. Es ist gerade die Sicht der Verbraucher, Frau Abgeordnete; weil die Wasserbetriebe wussten, welch schwierigen Prozess eine solche Umgestaltung mit sich bringt, haben sie sich immer gescheut, diese veränderte, bundeseinheitlich übliche Vorgehensweise einzuführen. Aber ich bin gern bereit – und das auch mit dem von Ihnen zitierten Einzelfall –, mich mit Ihnen darüber zu unterhalten und zu verständigen, dann wir an Hand dieses Einzelfalles noch einmal nachweisen, unter welchen Voraussetzungen die Berliner Wasserbetriebe gezwungen waren, diese Dinge so umzusetzen, wie sie von Ihnen eben angeführt wurden.

Die nächste spontane Frage kommt von Frau Thieme-Duske, Fraktion der SPD. Bitte sehr!

Danke sehr! – Ich habe eine Frage an den Innensenator. Herr Werthebach, mir liegen Informationen vor, dass in Ihrer Verwaltung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes erarbeitet wird mit dem Ziel, die Altersteilzeitregelung im öffentlichen Dienst entscheidend zu verbessern. Trifft diese Information zu? Welche Inhalte hat diese geplante Gesetzesänderung, und wie ist der Stand?

Herr Senator – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Ihre Informationen, die Sie von meiner Behörde erhalten haben, treffen zu. Wir sind dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Er ist derzeit sowohl mit den Ressorts als auch anschließend mit den Gewerkschaften in der Abstimmung. Inhaltlich vollzieht er die bundesgesetzliche Regelung, wonach man in Zukunft auch aus der Teilzeit heraus in die Altersteilzeit wechseln kann. Darüber hinaus gibt es eine Reihe ergänzender Regelungen. Ich bin gerne bereit, die zuständigen Ausschüsse und Sie persönlich hierüber konkret zu informieren.

Eine Zusatzfrage der Fragestellerin – bitte sehr!

Dann frage ich konkret nach: Trifft auch die Information zu, dass diese Gesetzesänderung auch die Rücknahme der Regelung enthalten soll, dass Altersteilzeitler zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden müssen, auch wenn damit Abschläge bei ihrer Altersversorgung verbunden sind?

Herr Senator – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Im Grundsatz trifft diese Ihre Information auch zu. Wie die Regelung konkret ausgestaltet sein wird, wird auch von den Gesprächen abhängen, die ich mit den Senatorenkollegen führen muss, nicht zu vergessen mit unserem Senator für Finanzen.

Die nächste spontane Frage wird von Herrn Abgeordneten Cramer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Bitte!

Ich habe eine Frage an Senator Strieder. – Treffen die Berichte der „Berliner Zeitung“ vom 16. Januar 2001 zu, dass Sie beabsichtigen, den Beyschlagtunnel zu sanieren und den Autoverkehr während der Sanierungsphase durch die Ruppiner Chaussee zu führen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie dieses realisieren?

Herr Senator Strieder – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass der Beyschlagtunnel saniert werden muss. Die Gelder hierfür stehen im Rahmen der Mittel des Bundes für die Sanierung von Autobahnen zur Verfügung. Die Sanierung kann nur in der Art und Weise geschehen, dass der Verkehr für einen sehr begrenzten Zeitraum von dieser Autobahn herausgenommen wird. Deshalb ist eine Umfahrung des Beyschlagtunnels über eine Nichtautobahnstrecke dringend erforderlich. Denn wir können nicht den gesamten Verkehr Richtung Norden insgesamt von der Stadtautobahn herunternehmen. Ich weiß, dass dies eine Belastung für die Berlinerinnen und Berliner sein wird, dass wir mit einer erheblichen Zeitverzögerung jetzt endlich kraftvoll daran gehen müssen, die Stadtautobahn zu sanieren. Aber sie muss saniert werden, denn sie ist für die Abwicklung der Verkehre in Berlin notwendig.

Zusatzfrage von Herrn Cramer – bitte!

Herr Senator, ich habe nicht die Sanierung und die Notwendigkeit der Sanierung in Frage gestellt. Ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Die ist deshalb kompliziert, weil – wie Sie sicherlich wissen – es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt, dass im Falle des Autobahnbaus die Ruppiner Chaussee für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, dass sie zum Teil renaturiert wurde und dass für den Durchgangsverkehr umfangreiche Baumaßnahmen vorzunehmen sind – also finanziell und rechtlich problematisch. Deshalb noch einmal: Halten Sie trotzdem daran fest? Und wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie die bestehenden Gesetze in diesem Fall umgehen?

Herr Senator – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Senat beabsichtigt nicht, Gesetze zu umgehen. Sie müssen differenzieren, dass im Planfeststellungsverfahren an dieser Stelle eine Regelung betreffend dauerhaften Durchgangsverkehr getroffen wurde. Davon ist aber nicht die Rede. Wir wollen die Ruppiner Chaussee nicht dauerhaft wieder öffnen, sondern wir wollen nur für einen ganz geringen Zeitraum der unabweisbaren Notwendigkeit der Sanierung auf der Autobahn eine Ersatzstrecke empfehlen und ausweisen. Das hat nichts damit zu tun, dass es neben der Autobahn eine Durchgangsstrecke geben soll, sondern sie besteht dann statt der Autobahn. Dadurch entsteht nicht die von Ihnen befürchtete schwierige Rechtslage.

Die nächste spontane Frage kommt von Frau Matuschek. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Ich habe eine Frage an Senator Branoner. Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen, im August die Fahrpreise ein erneutes Mal zu erhöhen. Der vorliegende Antrag wird bislang vom Verkehrssenator abgelehnt. Ich frage Sie als Aufsichtsratsvorsitzenden der BVG: Haben Sie in Ihrer Funktion darauf gedrängt, dass die BVG ein Tarifsystem entwickelt, das durch Fahrpreissenkungen mehr Fahrgäste akquirieren wird und dadurch die Einnahmesteigerung für die BVG realisieren kann?

Herr Senator – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich habe auch als Aufsichtsratsvorsitzender auf ein differenziertes Tarifsystem gedrängt.

Zusatzfrage von Frau Matuschek – bitte sehr!

(A) (C)

(B) (D)

Herr Branoner, es verwundert mich, dass Sie die Frage nicht beantworten, wie sie gestellt war. Ich hatte gefragt: Haben Sie darauf gedrängt, durch Fahrpreissenkungen mehr Fahrgäste zu akquirieren und dadurch die Einnahmesituation der BVG zu verbessern?

Bitte sehr, Herr Senator!

Ich habe Ihre Frage so beantwortet, wie Sie sie gestellt haben. Wenn Sie fragten: Gehört auch eine Tarifsenkung dazu? – dann antworte ich: Es gehört auch eine Tarifsenkung dazu. Das sind Modelle, die gerechnet werden, allerdings nicht nur Tarifsenkungen. Differenziertes Tarifsystem heißt, dass es an einigen Stellen zu Erhöhungen kommen wird und an anderen Stellen, insbesondere was Familien oder Schüler anbelangt, zu Senkungen kommen soll. Die BVG rechnet diese Modelle, die BVG bespricht sie gegenwärtig mit den Partnern im Tarifverbund – Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg – und vor allem mit den größeren Verkehrsaufgabenträgern, insbesondere S-Bahn und Regionalbahn, sowie mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Fragen. Aus diesem Grunde wird man dann – so hoffe ich – zu einem vorabgestimmten Antrag aller kommen können.

Die letzte spontane Frage kommt von Frau Dr. Klotz. Bitte sehr!

Ich wollte diese F r a g e eigentlich an den R e g i e r e n d e n B ü r g e r m e i s t e r stellen, der seine A n w e s e n h e i t b i s 1 5 U h r z u g e s a g t hatte. Ich sehe ihn jetzt aber nicht.

[Wieland (Grüne): Der am Gendarmenmarkt preußische Tugenden gelobt hat! – Dr. Wruck (fraktionslos): Das ist aber nett, Herr Wieland! – Wieland (Grüne): Ja, aber er hält sich nicht daran! Er hält sich nicht an seine eigenen Worte! Kommt zu spät und geht zu früh!]

Ich kann die Frage jetzt nicht stellen, und ich bitte Sie, Herr Präsident, noch einmal im Interesse des ganzen Parlaments darauf hinzuweisen, dass die Senatsmitglieder – und das trifft auch auf den Regierenden Bürgermeister zu – zumindest in den Zeiten, für die sie ihre Anwesenheit zugesagt haben, anwesend sind.

[Wieland (Grüne): Zumal wenn die Zeiten so knapp sind!]

Nun hat die Spontane Fragestunde ihre zeitliche Erledigung gefunden.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 1 A:

Aktuelle Stunde zum Thema „Berlins neue Bezirke – leistungsstarke Dienstleister für Bürger und Unternehmen“

Dies haben wir vorhin auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD beschlossen. Ich rufe hierzu auch auf