Das war alles erschöpfend. Aber wenn die Kolleginnen und Kollegen Nachfragen haben, dann haben sie eben Nachfragen!
Herr Bürgermeister! Sind die Zahlen einer Erhebung von vor zwei Jahren für Sie nachvollziehbar, nach der von 280 Sexualtätern, die unter Führungs- und Bewährungsaufsicht standen, 46 behandelt wurden? Des Weiteren –
Entschuldigen Sie, Frau Kind! Sie dürfen immer nur eine Nachfrage stellen – es sei denn, Sie wollen die zweite auch gleich stellen.
Ja, bitte! – Danke schön! – Des Weiteren waren von 272 Tätern in Haft 167 nicht in Behandlung. Was sagen Sie zu diesen Zahlen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Anhand der im Zusammenhang mit dieser Debatte genannten Zahlen haben wir noch einmal genau geprüft, welche notwendigen Maßnahmen wir ggfs. einleiten müssen. Deswegen fiel auch die Entscheidung der Mitarbeiter – und zwar unabhängig von meiner eigenen Entscheidung, die sich mehr auf die bauliche Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Tegel ausrichtete –, dass es eine zusätzliche Einrichtung gibt für diejenigen, die bisher nicht behandelt werden wollten. Wir haben immer das Problem, dass ein Teil von Sexualstraftätern, nicht durch Gesetz, nicht durch Richterentscheidung, verpflichtet worden sind, sich behandeln zu lassen. Es gibt also diejenigen, bei denen wir die Möglichkeit haben, eine Behandlung zwangsweise durchzuführen, diejenigen, die eine Behandlung freiwillig zulassen, sowie diejenigen, die sich weigern. Wir wollen – gerade um auf das Problem einzugehen – durch diese sozialtherapeutische Einrichtung sicherstellen, dass alle Chancen genutzt werden, und zwar durch besondere Modelle, die entwickelt worden sind. – Verzeihen Sie, dass ich Ihnen diese nicht im Einzelnen medizinisch darstellen kann! – Wir wollen gerade dort Anreize schaffen, dass die Sexualstraftäter eine Behandlung freiwillig durchführen. Das sind die Antworten, die ich im Hinblick auf Ihre Zahlen geben kann.
Soweit es sich um zu Bewährungsstrafen verurteilte Täter handelt, liegt das im Bereich der sozialen Dienste. Dafür gilt die Zahl von 1 600 Therapeuten, die wir in der Stadt haben. Ich räume hier – –
Nein, ich habe nichts einzuräumen. Ich frage immer nach, ob die Zahlen ausreichend über dem Durchschnitt der Bundesrepublik liegen, weil ich weiß, dass wir in Berlin durch die soziale Situation der Stadt – Migrationsbewegung, Großstadtfragestellung – immer einen Zusatzbedarf haben. Das betrifft die Problematik der Gesundheitspolitik insgesamt.
Und nach den Zahlen liegen wir erheblich über dem Durchschnitt. Und – Verzeihung! – da gibt es auch noch die unabhängigen Entscheidungen der von den Kassen sehr stark bestimmten unabhängigen Gremien. Das ist also nicht eine Frage von Staatsaufsicht und Staatsentscheidung, sondern der Entscheidung von Fachleuten unmittelbar.
Herr Präsident! Vielleicht ginge es schneller, wenn Sie den Regierenden Bürgermeister darauf hinwiesen, dass er vor allem auf nicht gestellte Fragen nicht langatmig zu antworten braucht.
Die hier schriftlich vorliegenden Fragen richten sich auf ein Wirken im präventiven Bereich, richten sich vor allen Dingen darauf, ob Warnungen des Chefs des Instituts für Sexualmedizin an der Charite´ vor dem Dunkelfeld in einem Schreiben vom 13. Juli ernst genommen wurden. Wann wurde dieses Schreiben beantwortet? Hat es entsprechende Ausführungen gegeben, wo dieser Institutsleiter die bei ihm auf der Warteliste stehenden therapiewilligen Männer hinsenden soll? Oder wurde ihm in diesem Schreiben lediglich mitgeteilt: „Warten Sie eine Studie ab! Im Übrigen bin ich nicht zuständig als Regierender Bürgermeister. – Eberhard Diepgen“?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mit großer Zurückhaltung weise ich darauf hin, dass bestimmte Fragen nur im Gesamtzusammenhang beantwortet werden können,
insbesondere wenn Ihre Zielrichtung darauf geht, dass die Bevölkerung verunsichert wird. Insofern ist es wichtig, dass bei dieser Frage klar wird, wie viele Therapieplätze es in Berlin wirklich gibt. Das gehört unmittelbar dazu.
Zu Ihrer Frage: Soweit ich den Brief richtig in Erinnerung habe, wird von Herrn Prof. Beier auch ausgeführt, dass ein Teil der potentiellen Patienten, von denen er spricht, gerade ihren Namen nicht preisgibt. Dabei stellt sich die weitere Frage – da Sie ausdrücklich das für die Justiz zuständige Senatsmitglied fragen –, inwieweit solche Themen der Prophylaxe überhaupt Angelegenheit von Strafvollzug sind. Sie, Herr Abgeordneter, wissen als Anwalt, als Jurist, dass bei der Justiz nur die Zuständigkeit liegt, für Straftäter Sorge zu tragen.
Die anderen Fragen fallen in die Zuständigkeit der Gesundheitspolitik, da werden Sie mir insgesamt wohl zustimmen können. Deswegen habe ich mir auch erlaubt, das Thema nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Justiz zu beantworten, sondern Ihnen auch die Stellungnahmen der Gesundheitsverwaltung vorzutragen. Dabei habe ich – meiner Ansicht nach schlüssig – vorgetragen, dass ein besonderer Nachholbedarf im Vergleich zu anderen Regionen nicht besteht. Auf diesen schlüssigen Vortrag hat die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund Ihrer Aktivitäten einen Anspruch.
Herr Regierender Bürgermeister! Kann ich denn richtig lesen, dass dieses Schreiben an Sie als Regierenden Bürgermeister gerichtet wurde und als Justizsenator, an Sie also auch als den, der die angesprochenen Fachressorts zu koordinieren hat?
Vielen Dank für die Schützenhilfe, Herr Präsident! Ich komme zum Kern der Frage. – Wenn Ihnen also hier mitgeteilt wird: Wir haben nicht die Kapazitäten, um die, die behandlungswillig sind und bei uns nachsuchen, behandeln zu können, und können denen auch keinen anderweitigen Behandlungsplatz nachweisen. – Ist es dann richtig, drei Monate gar nicht zu antworten, und wenn man dann antwortet, auf die angeblich vorhandenen anderen Behandlungsmöglichkeiten in keiner Weise hinzuweisen, sondern – ich wiederhole mich – auf das Erstellen einer Studie in Wiesbaden, auf die man schon seit vier Jahren wartet?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich gebe Ihnen gerne zu, dass der Hinweis auf die Studie, die beauftragt worden ist, und zwar bundesweit, vielleicht nicht notwendig gewesen wäre.
Dieser Hinweis wäre sicherlich nicht notwendig gewesen. Im Hinblick auf die Handlungen darf ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass in dem Bereich Strafvollzug die notwendigen Maßnahmen oder jedenfalls Maßnahmen eingeleitet worden sind. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass Herr Professor Beier sich darüber im Klaren ist, dass es neben ihm auch andere Therapeuten in dieser Stadt gibt.
Und des Weiteren ist es selbstverständlich, dass die jeweiligen Mitteilungen und Koordinationen mit den beiden zuständigen Verwaltungen, nämlich Gesundheit und Wissenschaft, vorgenommen worden sind. Insofern pflege ich, und zwar unabhängig davon, ob ein Schreiben in der Senatskanzlei landet oder nur im Bereich der Justizverwaltung, zu koordinieren.
Herr Regierender Bürgermeister! Mich interessiert eine Frage, die Ihr Ressort Justiz betrifft. In den Pressenachrichten war auch die Rede davon, dass der Kollege Körting einmal eine Erhebung gemacht hätte, dass von 280 Sexualstraftätern lediglich 46 therapiert werden könnten, weil zu wenig Plätze zur Verfügung stünden. Ist es heute wenigstens so, dass alle unter Führungsaufsicht oder Bewährungsaufsicht stehenden Straftäter, die therapiewillig sind, auch tatsächlich eine Therapie in Anspruch nehmen können?
Herr Kollege Benneter, ich bin in der Beantwortung da etwas vorsichtig, weil ich nicht ausschließe, dass der eine oder andere noch nicht in der Therapie ist. Aber ich habe hier darauf hingewiesen, dass der Ausbau von Therapieplätzen vorgenommen worden ist und dass der weitere Ausbau von mir auch unmittelbar angeordnet worden ist im Hinblick auf die Baumaßnahmen, von denen ich gesprochen habe.
Ist dem Senat bekannt, wie hoch die Zahl der therapiewilligen Sexualstraftäter in den Justizvollzugsanstalten ist, die aufgrund fehlender Kapazitäten zurzeit nicht behandelt werden können?
Herr Regierender Bürgermeister! interjection: [Frau Herrmann, Annelies (CDU): Müssen Sie mal zuhören!]
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich glaube, aus dem Gesamtzusammenhang meiner Antworten, die ja aus der Anstalt zusammengestellt worden sind, geht hervor, dass die notwendigen Therapieformen erfüllt werden könnten. Nach dem Strafvollzugsgesetz wird alles gemacht, was notwendig ist, und dazu gehört auch die Therapie. So ist der Sachstand. Und deswegen habe ich auch darauf hingewiesen, dass das, was wir hier machen, mit der zusätzlichen Einrichtung, die am 1. November ihre Arbeit aufgenommen hat, ein Zusatz ist, nämlich auch für diejenigen, die nicht behandlungswillig sind.
Danke, Herr Regierender Bürgermeister! Nun kommen wir zu dem nächsten Fragenblock. Frau Abgeordnete Schaub stellt eine Frage zur