Ingeborg Simon
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Herr Senator! Ich frage Sie, ob Sie zumindest bei den von Ihnen dargestellten Zweifelsfällen auch den Sachverstand der Ärztekammer Berlin, so wie es einmal in der Diskussion über den Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen vorgesehen war, einbeziehen, um auf diese Art und Weise den Geruch von sich zu streifen, dass hier ausschließlich rein formaljuristisch verfahren wird.
Da die CDU offenbar auf Teile der Antwort, die sie eigentlich mit ihrer Frage impliziert hat, verzichtet, möchte ich gern noch einmal nach der wohnortnahen Basisversorgung fragen. Frau Senatorin Schöttler, sehen Sie nach Kenntnisnahme dieses Konzeptes die wohnortnahe Basisversorgung im Bereich der Erwachsenen- und der Kinder- und Jugend
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psychiatrie, wie sie im Krankenhausplan 1999 festgeschrieben wurde, weiterhin gewährleistet, oder haben Sie dazu noch mit der Geschäftsführung von Vivantes Diskussionsbedarf? Wenn ja, wie ist dann die Zeitabfolge? Bis wann werden Sie als Gesellschafter sich zu diesem Konzept endgültig und abschließend äußern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, dass die Abstimmung jetzt sicher wieder etwas unkomplizierter und übersichtlicher wird.
Ich mache es kurz. Ich möchte – was im Parlament sicher etwas ungewöhnlich ist und wozu ich bisher selten Gelegenheit hatte – mich hier einmal ausdrücklich öffentlich freuen, nämlich darüber, dass es uns gelungen ist, diese Anträge, die eben aufgerufen wurden, mit großer Einhelligkeit, mit einer deutlichen Mehrheit durch die Ausschüsse zu bringen und heute zur Abstimmung stellen zu können. Zwei Legislaturperioden hat es gebraucht, bis die PDS mit ihren Anträgen zur Mitgliedschaft Berlins im Netzwerk Gesunde Städte ähnlich wie Bündnis 90/
Grüne diese Mitgliedschaft durchsetzen konnte, von der ich glaube, dass sie für die Stadt Berlin große Vorteile bringen und – was sehr wichtig ist – bei der Umsetzung dieser Mitgliedschaft ein wesentlich erweitertes Bewusstsein für Gesundheitsförderung für diese Stadt und ihre Menschen bewirken wird.
Da auch die SPD in ihren Wahlprogrammen immer wieder diese Mitgliedschaft im Netzwerk Gesunde Städte festgeschrieben hatte, denke ich, hier nicht mehr große Überzeugungsarbeit leisten zu müssen.
Wichtig ist, dass wir in Berlin schon viele Bezirke – Ost wie West – haben, die seit Jahren Mitglied in diesem Netzwerk sind. Sie mussten in ihrer Arbeit, die sehr vielfältig und sehr basisorientiert ist, unter Einbeziehung der Menschen vor Ort, immer wieder feststellen, dass es bestimmte Fragestellungen gab, die sie mit Blick auf bezirkliche Kompetenzen und Möglichkeiten einfach nicht lösen konnten. Dazu gehören wesentliche Fragen des Verkehrs, der Umwelt, der Bauwirtschaft. Wir erhoffen uns von der Mitgliedschaft Berlins als Ganzes, dass es in Zukunft für die Bezirke leichter wird, bestimmte Probleme, bei denen sie auf die Stadt und ihre Zustimmung angewiesen sind, zu lösen. Zum anderen hoffen wir, dass in Berlin eine Auflage, die mit dieser Mitgliedschaft verbunden ist, aktiv und nachhaltig umgesetzt wird, nämlich bei allen Planungen über alle Ressorts hinweg immer Gesundheit, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden mitzudenken. Selbst der CDU dürfte es jetzt leicht fallen zuzustimmen, nachdem Herr Branoner vorhin so ein lebhaftes Bekenntnis zur Nachhaltigkeitspolitik abgelegt hat, denn auch Nachhaltigkeitspolitik ist eine Politik der Gesundheitsförderung. Ich hoffe, dass die CDU mit Blick auf dieses Ziel der Nachhaltigkeit diesen Anträgen, die heute zur Abstimmung vorliegen, die Zustimmung nicht verweigert. Ich jedenfalls bin froh, dass wir es nach zwei Legislaturperioden und beharrlicher Arbeit von Seiten der Opposition geschafft haben, das hier heute zur Abstimmung stellen zu können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme zu dem vorliegenden Antrag Stellung, ohne die Geschichte noch einmal aufzuarbeiten. Ich denke, bei aller Bescheidenheit dürfen wir froh sein, dass überhaupt jetzt die Zusage da ist, dass ein Konzept bis Jahresende darüber vorgelegt wird, wie dieses enorme Problem, das sowohl die öffentlichen als auch die gemeinnützigen Träger haben, die diese Kinder betreuen, gelöst werden kann. Ich habe zwei dieser Schulen besucht, nachdem uns der Leiter einer der freigemeinnützig geführten Schulen einen Brief geschrieben hat, in dem er die komplizierte Situation der therapeutischen Betreuung dieser Kinder vor Ort dargestellt hat. Es gilt zu unterscheiden auf der einen Seite zwischen den öffentlichen Trägern und auf der anderen Seite den freigemeinnützigen: Die öffentlichen Träger haben immer noch, sollte es zu einem Engpass in der therapeutischen Betreuung kommen, die Möglichkeit, den öffentlichen Gesundheitsdienst mit hinzuzuziehen. Das haben die freigemeinnützigen nicht. Sie werden in Teilen über den Ligavertrag finanziert, aber es hat sich herausgestellt, zumindest bei steigendem Bedarf der Betreuung gerade dieser Kinder, dass das therapeutische Angebot an Logopäden, Ergotherapeuten, Krankengymnasten und -gymnastinnen nicht hinreicht. Dann kam der Notschrei, der mich zu Anfang letzten Jahres zu einer Kleinen Anfrage veranlasst hat. Dies führte offenbar zu einer Arbeitsgruppe zweier Senatsverwaltungen – aus dem Schul- und aus dem Gesundheitsbereich –, die aber nicht so richtig vorangekommen ist. Dann haben wir eine Anhörung im zuständigen Fachausschuss durchgeführt, und wir mussten feststellen, dass es hier erhebliche Bedarfe gibt. Diese schwer und schwerstbehinderten Kinder haben einen Anspruch – wie eben schon von Frau Neumann gesagt – auf eine pädagogische Betreuung und aufs Lernen. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen im Umfeld der Schule und in der Schule möglichst ständig und parallel erbracht werden können. Es geht beispielsweise darum, die Kinder für eine bestimmte Zeit in die Lage zu versetzen, zu sitzen; das ist schon ein gewaltiges Problem. Wenn man sich das einmal vor Ort angesehen hat – ich kann wie Frau Neumann nur empfehlen, das zu tun –, wird man verstehen, wie notwendig und wichtig die Erfüllung dieser Forderung ist. Da wir jetzt in die Sommerpause gehen und der neue Senat sich frühestens Ende Oktober/Anfang November konstituieren wird, denke ich, ist der 31. Dezember unter diesen besonderen Bedingungen realistisch. Aber da wird nicht von einem Bericht gesprochen, sondern von einem Konzept, w i e dieses Problem zu regeln ist. Ich erhoffe mir zeitgerecht und ohne Aufschub, dass bis Jahresende auch für die Schulträger klar ist, egal ob öffentlich oder freigemeinnützig, dass die von ihnen versorgten und betreuten Kinder den therapeutischen Betreuungsanspruch wahrnehmen können, so wie er in Anhaltszahlen schon – da hören Sie gut zu! – zu Zeiten von Frau Stahmer Ende der 80er Jahre festgelegt wurde. Ich möchte sehr darum bitten, dass das Haus dem vorliegenden Antrag möglichst geschlossen
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zustimmt, um ein Signal nach draußen zu geben, dass wir für diese schwer- und schwerstbehinderten Kinder ein besonders offenes Ohr haben und den therapeutischen Engpass, der sich hier auf Grund der finanziellen Lage ergeben hat, möglichst schnell beseitigen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag aus fachpolitischer Sicht liest,
kann man entweder Mitleid mit den Antragstellern haben,
oder man muss ihnen unterstellen, dass sie wirklich an einer Reallitätswahrnehmungsschwäche leiden.
Ich möchte das ganz kurz erläutern.
Erstens: Herr Dr. Meier hat diesen Antrag mit der Bildung und mit dem Umsetzen eines Konzeptes bei Vivantes begründet. In der Antragsbegründung, die Ihnen allen vorliegt, steht davon kein Wort – was nicht heißt, dass man dieses Konzept nicht mit als Begründung heranziehen kann. Ich möchte mir einmal die Mühe machen, zu erklären, warum ich voller Mitleid für die Antragsteller bin. Das bin ich den Antragstellern schuldig zu erläutern. Erstens: In der Begründung können Sie nachlesen, dass es der Fortschreibung eines Krankenhausplanes deswegen bedarf, weil es zu weiteren Budgetabsenkungen kommen muss, um die Berliner Krankenkassen zu sanieren. Da muss ich Sie einmal daran erinnern – Herr Dr. Meier, dass ich Sie als Arzt daran erinnern muss, müsste Ihnen etwas unangenehm sein –, dass im § 1 des Landeskrankenhausgesetzes steht, dass die Zielsetzung eines Krankenhausplanes die ist, für eine humane und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu sorgen. Die Zielsetzung ist aber nicht, Krankenhausplanung als Instrument der Kassensanierung zu verstehen. Das ist zu kurz gegriffen, das ist auch eine Falschinterpretation.
Zweitens: Angemerkt wird hier die Entwicklung von DRGs. Wir beide wissen, dass diese DRGs frühestens, allerfrühestens, im Jahre 2005– dann, wenn der jetzige Krankenhausplan mit seinem Planungshorizont zu Ende ist – umgesetzt werden sollen. Die Experten zählen jetzt aber schon das Jahr 2008 als mögliche Variante.
Drittens: Jetzt kommen Sie auf die Idee, innerhalb von 65 Tagen – Sie können es nachzählen – einen Krankenhausplan fortzuschreiben. Also, das ist der helle Wahnsinn. Das hat ein Haus wie dieses hier noch nie geschafft, ganz abgesehen davon, dass wir jetzt in Urlaub gehen.
Sie haben doch eben Ihr Demokratieverständnis in die Diskussion gebracht. Sie wissen, dass jede Fortschreibung eines Krankenhausplanes mit den unmittelbar Beteiligten – sprich den Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Gruppen dieser Gesellschaft – zu besprechen ist. Wie wollen Sie das bis zum 31. August schaffen? Ich finde es wirklich wahnwitzig und völlig unverständlich, wie Sie auf die Idee kommen können, innerhalb weniger Tage einen Krankenhausplan, der einen Planungshorizont bis 2005 hat, hier heute als fortzuschreiben anerkannt haben möchten.
Ich bin gleich fertig. Wenn ich fertig bin, erlaube ich Herrn Dr. Meier selbstverständlich gerne eine Frage.
Wir haben – das wurde ja von Frau Helbig schon erwähnt – im Ausschuss schon die Empfehlung ausgesprochen, diesem Antrag nicht zu folgen, und ich denke, Herr Dr. Meier, wir tun Ihnen einen großen Gefallen, wenn wir diesen Antrag nicht in die große Öffentlichkeit geben, weil sich zumindest dann alle Betrof
fenen wirklich an den Kopf fassen müssen und fragen, welcher Teufel Sie bei dieser Terminplanung geritten hat. – Jetzt können Sie eine Frage stellen, ich habe noch zwei Minuten.
Vielen Dank für die kluge Frage, Herr Dr. Meier! Darauf möchte ich ganz kurz eingehen. – Das ist richtig, ich kann das bestätigen, dass Sie von einer Dynamisierung gesprochen haben, aber nicht von einer Dynamisierung bis zum Jahr 2005, sondern in einem überschaubaren engen Zeitraum, nämlich bis dann, wenn das Vivantes-Konzept vorliegt und alle Gremien durchlaufen hat. Und auch das ist für eine Krankenhausplanung zu kurz. Denken Sie an Ihre Kolleginnen und Kollegen, Beschäftigte in den Krankenhäusern, die sich gerade vom derzeitigen Krankenhausplan so etwas wie eine beginnende Planungssicherheit erhoffen, da kommen Sie schon wieder mit einem neuen Plan. Ich denke, das ist unzumutbar, auch wenn Ihre Dynamisierung bis ins nächste Jahr reichen sollte, das Ganze ist wirklich absolut unverständlich für Menschen, die sich seit Jahren mit der Thematik Krankenhausplanung beschäftigen, und ich hatte immer gedacht, Sie gehören dazu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An die CDU gerichtet will ich sagen: Sie hätten sehr gut daran getan, diesen Antrag nicht mit Redebedarf anzumelden. Ich muss Ihnen leider eine zweite kleine Geschichte erzählen, die Ihnen nicht besonders angenehm sein wird:
Sie fordern in diesem Antrag, ein Konzept vorzulegen, wie die Ausbildungskapazitäten in den gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen in Berlin auf der Basis einer Bedarfsprognose gesichert werden können. Sie haben Ihr erstes Turbo-Programm jetzt eben durch Herrn Eichler auf ein Turbo-Programm von 100 Tagen korrigieren, d. h. verlängern lassen. Bis dahin soll also dieses Konzept vorgelegt werden. Dazu erzähle ich Ihnen kurz eine Geschichte. Ich bitte Sie, gut zuzuhören.
Sie wird ganz kurz! Im September 1997
gab es hier in diesem hohen Haus einen Beschluss. Dieser Beschluss hat genau das umfasst, was Sie heute in Ihrem Antrag fordern: Die Prognose über die für Berlin notwendige Ausbildungskapazität in der Krankenpflege. Damals hieß die Senatorin Frau Hübner und gehörte der CDU an. Sie versprach, bis Februar 1998 genau dieses Konzept, das Sie heute fordern, vorzulegen.
Es geschah außer einigen Erstellungen von Zwischenberichten nichts. Im Mai 1999, nachdem der Krankenhausplan 1999 beschlossen war, versprach dieselbe Senatorin, die immer noch der CDU angehört, sie wolle in Verbindung mit dem Krankenhausplan einen gesonderten Bericht über die mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten vorlegen.
Dieser Bericht wurde nicht abgeliefert. Im November 1999 hat die PDS in einer Großen Anfrage nach dem Bericht, der Zukunft der Ausbildungsstätten und den dazugehörenden Bedarfsprognosen gefragt. Im Januar 2000, inzwischen hatten wir eine neue Regierung mit Senatorin Schöttler, SPD, bekamen wir die Antwort, dass es sehr schwierig sei, die Fragen zu beantworten, dass man sich Mühe gebe, die entsprechenden Daten zusammenzutragen und dass man im Sommer 2000 dann das, was Sie heute in Ihrem Antrag als Auftrag vorgeben, vorlegen würde. Sowohl PDS als auch die Grünen haben mehrfach nachgefragt. Wir haben sogar eine gemeinsame Veranstaltung mit den Krankenpflegeberufen durchgeführt, um mit Nachdruck auf das Defizit und auf die versprochenen, aber nicht vorgelegten Bedarfsprognosen und Ausbildungskonzepte hinzuweisen. Am 20. Juni 2001 entdeckt die CDU dieses Problem nun für sich.
Wir sind verblüfft! Machen Sie sich einfach durch Ihre Unterlagen einmal kundig – die Zwischenrufenden sind Abgeordnete, die seit Legislaturperioden hier sitzen, und könnten, wenn sie ihr Gedächtnis bemühten, mühelos meine Ausführungen nachvollziehen. Jetzt wollen Sie innerhalb von 100 Tagen etwas durchsetzen, wozu Sie seit September 1997 mit dem Auftrag an Ihre Senatorin Zeit gehabt haben. Dazu sage ich Ihnen abschließend: Es gibt zwei Möglichkeiten für diesen Antrag. Entweder er ist nicht ernst gemeint – bei der von Ihnen vorgegebenen Terminsetzung muss ich das annehmen –, oder wir haben es zum zweiten Mal mit einem Fall von Wirklichkeitsverweigerung zu tun. Egal, was von beiden Fällen zutrifft, ich finde es politisch hoch fahrlässig. Diese populistische Art und Weise, hier aufzutreten und zu tun, als ob sie das Ei des Columbus entdeckt hätten, ist wirklich lächerlich! Ich hoffe, dass dies in der Öffentlichkeit entsprechend gewürdigt wird.
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Schön, dass die CDU sich auf der Oppositionsbank alten Forderungen der PDS auf eine 100-%-Angleichung Ost- an Westvergütung anschließen möchte. Da der Antrag heute in die Ausschüsse überwiesen werden soll, will ich mich hier nicht zum Antrag selbst äußern. Allerdings möchte ich der CDU in Vorbereitung auf die bevorstehenden Ausschusssitzungen empfehlen, einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag vorzubereiten, der die Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet würdigt. Auf diese Weise wäre es möglich, nicht nur die in ihrem Antrag bedachten Ärzte und Ärztinnen zu berücksichtigen, sondern auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, (Jugend)-Psychotherapeuten und (Jugend)-Psychotherapeutinnen sowie die Hebammen.
Ich frage den Senat:
1. Wann werden vom Senat die 20 Millionen DM für das Krankenhaus Moabit als Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt, um – dem Senatsbeschluss vom 22. Mai 2001 folgend – die Zahlungsfähigkeit des Krankenhauses zu erhalten und das Insolvenzverfahren abzuwenden, und für wann ist die Einberufung der Gesellschafterversammlung zu erwarten?
2. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um den Erhalt des Standortes als Gesundheitsstandort, die Weiterführung der Krankenpflegeschule und die Verlagerung von vier Abteilungen gemäß Krankenhausplan 1999 abzusichern?
Ich habe die Worte wohl vernommen, Frau Schöttler. Sie wissen, dass Sie das Insolvenzverfahren noch stoppen können. Haben Sie vor, dieses zu stoppen? Könnten Sie sich vorstellen, einem Vorschlag der Gewerkschaften folgend das Grundstück zu verkaufen, um hier den notwendigen auch finanziellen Rückhalt zu haben, um die Absicherungen für die Beschäftigten auch auf diesem Weg zu garantieren?
Frau Schöttler! Ich komme noch einmal auf die Krankenpflegeschule zurück. Ihnen wird sicherlich – weil Sie in engem Kontakt mit den Beschäftigten dort stehen – auch bekannt sein, dass es gerade in Bezug auf die Weiterführung eines geordneten Unterrichtes aktuell enorme Probleme gibt. Haben Sie Überlegungen oder können Sie sich vorstellen, was man tun kann, um sowohl den Schülerinnen als auch dem Lehrpersonal verbindlich zuzusichern, dass der normale Schulbetrieb so weitergeht wie bisher, ohne dass irgendeiner deswegen mit Verlust seines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes rechnen muss?
Meine Nachfrage bezieht sich auf die vom Senat erarbeiteten Richtlinien und Übergangsvorschriften. Ich möchte gern wissen, ob es zwischen den Bezirken und nach der Überstellung der Aufgabe an das Studentenwerk Probleme zwischen den Beteiligten gegeben hat. Wenn ja, welche, oder hat sich die Angelegenheit reibungslos entwickeln können? Sind inzwischen die vom Landesbehindertenbeauftragten und vom Behindertenbeirat der Studierenden erarbeiteten Stellungnahmen zu den Richtlinien – die erst nach In-Kraft-Setzung vorlagen – beim Senat eingegangen, und werden sie zu Änderungen in den Richtlinien führen, wenn ja, wie werden diese aussehen?
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Einschätzung der Klinikleitung des Krankenhauses Moabit, die Berliner Krankenkassen würden ihre Zahlungsbereitschaft von der Erfüllung ihrer Forderung nach einer schnellen Schließung des Krankenhauses abhängig machen?
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2. In welchem Zeitraum und in welchem Umfang sollen die vom Senat beschlossenen Verlagerungen der Psychiatrie, der Naturheilkunde, des Tumorzentrums sowie der Krankenpflegeschule an welche Orte erfolgen, und was geschieht mit den in diesen Bereichen Beschäftigten?
Frau Senatorin Schöttler! Können Sie einschätzen bzw. haben Sie Anzeichen für die Bereitschaft aller Beteiligten, dass die Gehaltszahlungen der Beschäftigten so lange gewährleistet sein werden, wie der Standort Krankenhaus Moabit existiert?
Frau Schöttler! Es fiel eben zweimal der Begriff des Gesundheitsstandorts Moabit. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie Bemühungen insbesondere auf Seiten der Diakonie, einen alternativen Gesundheitsstandort mit nichtstationären Angeboten – dafür werden im Augenblick konzeptionelle Überlegungen angestellt – befürworten könnten? Ich möchte Sie noch bitten, weil Sie das bisher leider versäumt haben, zum Schicksal der Krankenpflegeschule etwas zu sagen. Das war Bestandteil meines ersten Frageteils.
Ist dem Senat bekannt, wie hoch die Zahl der therapiewilligen Sexualstraftäter in den Justizvollzugsanstalten ist, die aufgrund fehlender Kapazitäten zurzeit nicht behandelt werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Mit der für heute geplanten Verabschiedung des Entwurfs für das Krankenhausunternehmens-Gesetz erlebt die Berliner Gesundheits- und Krankenhausplanung eine einschneidende Zäsur,
die in ihren Auswirkungen heute noch nicht einschätzbar ist. Mit der jetzt zu erwartenden Entscheidung für die Annahme dieses Gesetzentwurfs verschwinden die letzten noch bestehenden städtischen Kliniken in Berlin. Dieses Ereignis wäre vor 15 Jahren noch absolut unvorstellbar gewesen.
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Inzwischen bestätigt es nur noch einen landesweit zu beobachtenden Trend. Auch in der Gesundheitspolitik erfolgte inzwischen eine Weichenstellung in Richtung Privatisierung und Entstaatlichung mit dem Ziel der Modernisierung und des Umbaus des Sozialstaats. Die Zahl der öffentlichen Akutkrankenhäuser sank in Deutschland von 1991 bis 1997 um 18 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der privaten um 16 Prozent zu. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kommentiert diese Entwicklung mit der Feststellung:
Im Verdrängungswettbewerb, der auf dem Krankenhausmarkt seit Jahren herrscht, sind die öffentlichen Häuser die Verlierer und die privaten die Gewinner.
Berlin leistet dazu jetzt seinen eigenen Beitrag.
Das kommt nicht überraschend. Mit dem Entwurf eines Krankenhausunternehmens-Gesetzes realisiert der Berliner Senat ein im Koalitionspapier vorgegebenes Ziel. Darin heißt es, dass in der Eigentümerschaft des Landes Berlin ein Unternehmen errichtet werden solle, das die kommunalen Krankenhäuser zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen zusammenführen solle.
Der vorliegende Entwurf enthält zwei relevante Entscheidungen, die es zu bewerten gilt: 1. Alle neun noch vorhandenen städtischen Kliniken werden unter Einbeziehung des Max-Bürger-Zentrums zu einem Einheitsunternehmen zusammengeführt; 2. das Einheitsunternehmen erhält die private Rechtsform einer GmbH. Zu beiden Punkten äußere ich mich folgendermaßen: Die PDS-Fraktion unterstützt die Zusammenführung der zehn Kliniken zu einem einheitlich organisierten Verbund. Angesichts eines politisch gewollten und forcierten Wettbewerbs im Krankenhausbereich sind solche Zusammenschlüsse notwendig, um längerfristig zu überleben.
Kleine Häuser müssen künftig um ihre Existenz bangen, wenn sie keinen besonderen Versorgungsauftrag wahrnehmen.
Wir unterstützen auch die für den Krankenhausverbund entwickelten Zukunftsvisionen vom „Netzwerk Gesundheit“, das die einzelnen Häuser mit unterschiedlichen Versorgungsprofilen und Schwerpunkten zu einem leistungsstarken Zentrum unter Einbeziehung ambulanten und komplementärer Angebote verknüpfen soll. Eine damit einhergehende weitreichende Umstrukturierung braucht einen möglichst großen Rahmen. Das von den Krankenhausleitungen, den Grünen und Teilen der CDU favorisierte Holdingmodell mit rechtlich selbstständigen einzelnen Krankenhaus-GmbHs wäre zu einer derartigen Netzbildung auf Grund anderer organisatorischer Zusammenhänge und Bedingungen nicht in der Lage. Für die Beschäftigten bietet ein großes Unternehmen eine höhere Arbeitsplatzsicherheit. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Gewerkschaften das Einheitsunternehmen forderten, während dieses von den Krankenhausleitungen als Instrument der Entmachtung abgelehnt wird. Gerade weil wir die Bildung eines stadtweit agierenden Verbands unterstützen, der nach dem Willen des Senats das Rückgrat der regionalen und bezirklichen Versorgung in Zukunft bilden soll, fragen wir uns, warum nicht alle städtischen Häuser – sowie Moabit – mit einbezogen wurden. Unser Anliegen nach Einbeziehung aller städtischen Kliniken und Moabit haben wir im Antrag Drucksache 14/435 festgehalten.
Einmal abgesehen davon, dass die genannten Häuser vom Senat ausdrücklich an dem Diskussionsprozess zur Entwicklung neuer Strukturen im Projekt ViEW beteiligt wurden, was den Schluss zulässt, dass ihre Beteiligung im Verbund zumindest geplant und denkbar war, bedeutet ihr Ausschluss, der heute vollzogen werden soll, dass sie damit zu Konkurrenten des Verbundes gemacht werden. Buch wäre für das Unternehmen eine deutliche Stärkung gewesen, zumal dieses große Klinikum auf Grund seines besonderen Leistungsspektrums und seiner vielfältigen Kooperationsbeziehungen das vom Netzwerk erhoffte Profil eingebracht hätte.
Ähnliches lässt sich zum Krankenhaus Moabit sagen. Anstatt ein in seinen Strukturen und Beziehungen vernetztes attraktives modernes Krankenhaus mit seinen Spezialleistungen einzubin
den, streitet man sich jahrelang vor Gericht mit ungewissem Ausgang. Wir alle wissen hier, dass das Krankenhaus Moabit nicht etwa auf Grund der Tatsache, dass es vielleicht nicht bedarfsgerecht oder wirtschaftlich gewesen wäre, aus dem Krankenhausplan herauskatapultiert wurde, sondern weil ein politisches Opfer gebracht werden musste. Dieses politische Opfer heißt Krankenhaus Moabit, weil es das Unglück hat, in einer hochversorgten Region in Mitte angesiedelt zu sein.
Zusammenfassend stelle ich zu der Problematik Einheitsunternehmen fest, dass die Strukturentscheidung für eine starken Krankenhausverbund richtig, ihre Realisierung aber durch den Ausschluss von Buch und Moabit halbherzig ist. Hier wird auf potente Partner verzichtet und deren Rolle als zukünftige Konkurrenten hingenommen. Auch die Vision der Etablierung eines Gesundheitsnetzwerks wird von uns ausdrücklich unterstützt. Das wird Sie nicht wundern. Die meisten Kollegen meiner Fraktion kommen aus einem Land, in dem vernetzte Strukturen das Selbstverständlichste von der Welt waren. Allerdings vermissen wir in dem Gesetzentwurf die Berücksichtigung der vom Projekt ViEW als notwendig angesehenen Maßnahmen für einen Zielvereinbarungsprozess zwischen den beteiligten Kliniken und der Unternehmensleitung, der den Mitgliedern die erforderlichen Freiräume dazu schafft. Unser Antrag zum Abschluss von Zielvereinbarungen trägt genau diesem Anliegen, das auch noch einmal schriftlich festgehalten wurde, Rechnung.
Im zweiten Teil möchte ich einige Bemerkungen zur Rechtsformänderung anfügen. Im Vorblatt zum Gesetzentwurf wird behauptet, zum Senatsvorschlag gäbe es keine Alternative. Das ist nicht richtig, wie die Lektüre der Projektergebnisse von ViEW zeigt. Hier wird deutlich gesagt, dass es mit der GmbH und der Anstalt öffentlichen Rechts zwei Rechtsformen gibt, die den von allen vertretenen Zielen der eigenen Rechtsfähigkeit des politikfernen Managements und der sachgerechten Kompetenzerfüllung gerecht werden. Darum forderten wir mit unserem Antrag vom Mai 2000 – dass er heute verhandelt wird, ist dem Widerstand der Koalitionsparteien geschuldet – einen Errichtungsgesetzentwurf auch für die Anstalt öffentlichen Rechts, um zwischen den beiden Varianten wählen und entscheiden zu können.
Der Senat hat eine der beiden Möglichkeiten, die der Anstalt öffentlichen Rechts, die von der PDS wegen der unmittelbaren Verantwortung, die dann beim Land bleibt, präferiert wird, einfach ignoriert und sich für die GmbH-Lösung entschieden. Offenbar hat den Senat folgende Feststellung des ViEW-Beraters dazu veranlasst – ich zitiere sinngemäß –: „Es gibt kein trennscharfes Gestaltungskriterium, das für oder gegen eine Rechtsform spricht. Sollte allerdings das Ziel der materiellen Privatisierung verfolgt werden, dann ist eine privatrechtliche Rechtsform zu bevorzugen.
Diese Aussage und ihre Befolgung durch den Senat lässt zumindest den Schluss zu, dass die zunächst angestrebte formale Privatisierung mit dem Land Berlin als alleinigem Gesellschafter nur eine Zwischenstation auf dem Weg in die echte und materielle Privatisierung sein könnte. Anlass zur Sorge ist da. Die Privatisierung von Leistungen, die man der allgemeinen Daseinsfürsorge zuordnet und die bisher durch kommunale und städtische Träger angeboten wurden, ist bundesweit zu beobachten. Das gilt auch für Berlin, wie die vom Senat eingesetzte Expertenkommission Staatsaufgabenkritik oder das Diskussionspapier über Modernisierungsstrategien von der Senatsinnenverwaltung belegen.
Die hier erkennbaren Strategien nach dem Motto: „Weg von der Verwöhnungsdemokratie und hin zum Bürger als Koproduzenten und Unternehmer“ mögen interessante Anregungen für bestimmte Politikfelder sein. Im Gesundheitswesen wirken solche Denkanstöße eher bedrohlich. Dennoch gibt es sie auch hier. Neuerdings und immer deutlicher wird von der rot-grünen Koalition die Ausgrenzung und damit Privatisierung bisher noch gesetzlich zugestandener Leistungen debattiert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden 2001 erhebliche Einnahmeverluste zu verkraften haben. Von rund 5 Milliarden DM ist die Rede, weil gesetzliche Maßnahmen vor allem im Renten- und Arbeitslosenbereich diese Verluste unmittelbar zur Folge haben.
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Arme Krankenkassen, wie wir sie in Berlin haben, trifft eine solche Maßnahme besonders hart. Die Kassen müssen versuchen, diesen drohenden zusätzlichen Einnahmeverlust durch die Absenkung ihrer Ausgaben zumindest abzuschwächen. Außerdem hat sich der Senat vertraglich verpflichtet, seinerseits Maßnahmen zu treffen, um in Berlin zu deutlichen Budget- und Beitragsabsenkungen beizutragen. Dazu will er das neue Krankenhausunternehmen in der Hoffnung auf betriebswirtschaftlich positive Entwicklungen nutzen. Das Unternehmen soll nicht nur Garant zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenkassen sein, indem es für eine deutliche Reduzierung der Krankenhausausgaben sorgt. Es soll ab 2003 auch noch schwarze Zahlen schreiben. Ob die ab 1. Januar 2001 eingesetzte Geschäftsführung dieses Kunststück fertigbringt, bleibt abzuwarten, zumal die Zielsetzung des Landeskrankenhausgesetzes, das eine bedarfsgerechte und humane Krankenhausversorgung fordert, oberste Priorität behalten muss.
Mit Sicherheit werden sich die Bemühungen der Unternehmensleitung auf den kostenintensivsten Bereich, die Personalausgaben, konzentrieren. Allein im Jahr 2001 sollen 1000 Vollkräfte mit Hilfe eines sogenannten „intensiven Personalmanagements“ abgebaut werden. Diese Vorstellung erscheint vor allem dem Pflegepersonal abwegig, weil seit langem Überstunden und Mehrarbeit zum Pflegealltag gehören und die Beschäftigten, die im Jahr 2000 Entlassungsanträge stellten, zum überwiegenden Teil wegen der sonst nicht mehr leistbaren Arbeit, die Dienst am Kranken bedeutet, bleiben mussten.
Die vom Senat entschiedene formale Privatisierung der städtischen Kliniken schafft Unruhe. Man muss keine Prophetin sein, um sich vorzustellen, wie die zunehmende Privatisierung im Gesundheitswesen insbesondere für die sogenannten schlechten Risiken wie chronisch Kranke, alte und behinderte Menschen, Langzeitarbeitslose, also Menschen mit einem hohen Bedarf an gesundheitlicher Zuwendung, zu einer fühlbaren Bedrohung wird. In dem Maße, in dem sich durch zunehmende Privatisierung zwangsläufig auch im Gesundheitswesen betriebswirtschaftliches Handeln immer stärker durchsetzt und damit gleichzeitig medizinisch und pflegerisch notwendiges Handeln in den Hintergrund gedrängt wird, wird das Werben um die so genannten guten Risiken zunehmen und die Versuchung verstärkt, sich von Patienten und Kranken, die sich nicht rechnen, zu trennen.
Ich wünsche mir, dass sich die mit dem Entschluss zur Privatisierung städtischer Krankenhäuser skizzierten Entwicklungen für Berlin nicht bewahrheiten. Uns fehlt zurzeit die Gewissheit, dass das neue Gesundheitsunternehmen wirklich eine Chance für Berlin darstellt und soziale Verantwortung mit ökonomischer Vernunft zusammenführt, so wie es der Titel der heutigen Aktuellen Stunde unterstellt. Unsere Fraktion wird dem vorgelegten Gesetzentwurf heute nicht zustimmen, bittet aber selbstverständlich um die Annahme unserer Anträge.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung anfügen. Ich habe heute in einer großen Berliner Tageszeitung gelesen, dass ein Kollege im Neuköllner Krankenhaus mit dem Blick auf die zu gründende GmbH die Befürchtung geäußert hat, dass dieses der Kapitalismus im Krankenhaus ist. Ich schlage vor, dass wir diese Erkenntnis als Frage in einem Jahr an dieser Stelle im Rahmen einer Aktuellen Stunde behandeln, und könnte mir vorstellen, dass es eine hochspannende Diskussion wird; wir werden dann schlauer sein.
Herr Czaja, erstens möchte ich Ihnen bekanntgeben, dass ich keine Unternehmerin bin, sondern aus tiefster Überzeugung abhängig beschäftigte Apothekerin.
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Zunächst einmal sehr herzlichen Dank, weil aus der Antwort deutlich wurde, dass offenbar gerade von Berlin aus eine Menge Aktivitäten in Sachen „Mifegyne“ auf den Weg gebracht worden sind. Das finde ich bemerkenswert und möchte es an dieser Stelle festhalten.
Meine Frage, Frau Junge-Reyer, lautet: Wenn alle die von Ihnen geschilderten Bemühungen scheitern sollten, auch gerade die Initiativen, die auf der ministeriellen Ebene erfolgten, könnten Sie sich dann vorstellen, dass das Land Berlin, vielleicht sogar im Konzert mit anderen Bundesländern, noch einmal über eine Bundesratsinitiative aktiv wird, weil sich offenbar die Selbstverwaltung nicht in der Lage sieht, dieses Problem zu klären?
Herr Kurth! Würden Sie die soeben gemachten Ausführungen auch auf das geplante Einheitsunternehmen Krankenhäuser beziehen, bei dem zunächst der alleinige Gesellschafter das Land Berlin sein wird?
Frau Junge-Reyer! Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung: Sie kennen offenbar nicht den Brief, den die niedergelassene Ärzteschaft in Tiergarten von den Krankenkassen erhalten hat, sonst wären Sie nicht zu dieser Schlussfolgerung gekommen.
Ich würde mich aber gern auf die Ausgangsfragen von Herrn Schuster beziehen, in denen es um die Beschäftigungssicherung ging. Frau Junge-Reyer, Sie haben gesagt, dass Sie den Beschäftigten weiterhin den Beitritt zu der entsprechenden Beschäftigungssicherungsvereinbarung anbieten. Wie lange sind Sie bereit, diese Bereitschaft aufrecht zu erhalten? Werden Sie es auch weiterhin unabhängig vom Fortgang der Dinge tun, die das Krankenhaus Moabit im Augenblick betreffen? Kennen Sie die Gründe der Geschäftsleitung, warum sie bisher ihre Unterschrift unter die Vereinbarung nicht gegeben hat? Wie schätzen Sie diese gegebenenfalls ein?
Herr Branoner! Sie sprachen gerade von den preiswürdigen, aber nicht preisgekrönten Arbeiten und stellten ja zu Recht die vernünftige Überlegung an, wie man diese in irgendeiner Form noch respektieren und nutzen könne. Gibt es von Ihnen, in Ihrer Funktion als Wirtschaftssenator, mit den privaten Industriebetrieben Berlins Überlegungen oder Gespräche in diese Richtung? Sie sprachen eben die Alternativen an. Gibt es konkrete Hinweise mit Blick auf die B e r l i n e r P r i v a t w i r t s c h a f t , dass hier das eine oder andere vielleicht in Form von Umsetzung gewürdigt werden könnte?
Ich bin etwas überrascht, dass zu Anträgen, von denen ich denke, dass sie für diese Stadt, die Patentinnen und Patienten sowie die Beschäftigten der Häuser von erheblicher Bedeutung sind, der Redebedarf nicht vorhanden ist.
Nichtsdestotrotz spreche ich jetzt für die PDS-Fraktion zu unseren beiden Anträgen, die für die Struktur der künftigen Krankenhauslandschaft in Berlin von großer Bedeutung sind.
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Herr Czaja, Sie können ruhig einmal zuhören, es ist bestimmt ganz gut, wenn Sie im Ausschuss gut vorbereitet sind.
Die PDS-Fraktion stimmt dem entwickelten Konzept, das die Bildung eines Einheitsunternehmens der städtischen Kliniken vorsieht, zu. Nicht einverstanden sind wir allerdings mit der Reduzierung der Beteiligten auf nur neun städtische Krankenhäuser. Es ist höchst befremdlich, wenn das städtische Klinikum Buch und das Krankenhaus Zehlendorf sowie das Max-BürgerZentrum und das Krankenhaus Moabit ausdrücklich in den zwischen Senat, Gewerkschaften und dem Hauptpersonalrat beschlossenen Kooperationsvertrag für einen gemeinsamen Modernisierungs- und Organisationsentwicklungsprozess der Krankenhäuser des Landes Berlin einbezogen, dann aber im Ergebnis der Vertrages ausgeschlossen werden. War ihre Einbeziehung eine Finte, ein Täuschungsmanöver? Sollte ihre Teilnahme nur eine zeitlich begrenzte Befriedung darstellen oder ist der Senat ursprünglich von ihrer Einbeziehung ausgegangen?
Der Senat will mit dem von ihm angestrebten Einheitsunternehmen ein zukunftsfähiges, wirtschaftlich starkes Unternehmen schaffen, das nicht nur Rückgrat der bezirklichen und kommunalen Versorgung sein soll, sondern auch stark gemacht werden soll für den nationalen und internationalen Gesundheitsmarkt. Eine Analyse im Rahmen des VIEW-Projekts ergab, dass die Herausnahme der Leistungsangebote der Klinik Zehlendorf und des Klinikums Buch eine Schwächung des Gesamtunternehmens bedeuten würde. Außerdem würde man sich mit einer solchen Ausgrenzung starke Konkurrenten schaffen, sowie auf die besonderen Angebots- sowie Versorgungsprofile dieser Kliniken verzichten, die doch gerade für den Wettbewerbsvorteil von herausragender Bedeutung wären.
Vergleichbares lässt sich zur Zeit auch für die am VIEW-Projekt beteiligten Häuser Krankenhaus Moabit und Max- BürgerZentrum sagen, deren Mitarbeit vom Senat im Kooperationsvertrag ausdrücklich begrüsst wurde. Beide sind auf Grund einer auf Jahre entwickelten Vernetzung mit teilstationären, ambulanten und komplementären Einrichtungen auf dem Weg zu dem vom Senat gewollten Netzwerk Gesundheit weit voran gekommen. Sie bieten zudem mit einem international renommierten Tumorzentrum, einer auf Naturkundebasis arbeitenden Abteilung und einem geronto-psychiatrischen Verbund Profile, die dem Einheitsunternehmen enorme Attraktivität verleihen können. Bei dem vom Senat vorgenommenem Ausschluss dieser vier Einrichtungen stellt sich die Frage, ob er wirklich ein attraktives, modernes Krankenhausunternehmen will.
Mit unserem Antrag fordern wir zur Realisierung und Absicherung des von den Koalitionsparteien angestrebten wettbewerbsfähigen Unternehmens die Einbeziehung von Buch, Zehlendorf, Moabit und des Max-Bürger-Zentrums.
Mit unserem Antrag zur Vorlage eines Errichtungsgesetzentwurfs für eine Anstalt öffentlichen Rechts wollen wir sicherstellen, dass über Zweck, Ziel und Inhalt der beiden Rechtsformen GmbH und Anstalt öffentlichen Rechts gleichermaßen diskutiert werden kann, bevor das Parlament seine Entscheidung trifft. Warum? – Die Arbeitsergebnisse von VIEW machen deutlich, dass die vom Auftraggeber verfolgten Ziele der eigenen Rechtsfähigkeit, des politikfernen Managements und der sachgerechten Kompetenzverteilung von beiden Rechtsformen gleichermaßen erfüllt werden könnten. Wenn sich jetzt die Senatorin und Koalitionspartner im Senat dennoch auf die GmbH festgelegt haben, muss es dafür einen besonderen, zusätzlichen Beweggrund geben. Diesen zu erraten, ist nicht schwierig. Mit der Entscheidung für die private Rechtsform einer GmbH macht der Senat deutlich, wohin die Reise gehen soll. Er beherzigt hier die Empfehlung von VIEW, dass die GmbH-Rechtsform zu bevorzugen sei, wenn man mittelfristig die materielle Privatisierung, also den allmählichen Rückzug des Senats als öffentlichen Träger, durchsetzen will.
Unsere Fraktion hat das dringende Interesse und den Anspruch, die vom VIEW-Projekt als gleichermaßen in Frage kommenden Rechtsformen in ihren Errichtungsgesetzentwürfen
diskutieren und bewerten zu können, zumal wir sowie Bündnis 90/Die Grünen im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen von der Mitarbeit und Beratung im VIEW-Projekt ausgeschlossen blieben. Es ist kein Geheimnis, dass die PDS-Fraktion die Anstalt öffentlichen Rechts als Rechtsform für die städtischen Kliniken favorisiert. Dieses haben wir bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode mit einem entsprechenden Antrag deutlich gemacht.
Ich komme zum Schluss. Die mit der jetzt bei Annahme unseres Antrags eröffnete Möglichkeit, im Für und Wider die zwei in Frage kommenden Rechtsformen zu überprüfen, gibt die Gelegenheit, die vom Senat abgelehnte Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts noch einmal gemeinsam kritisch hier im Parlament zu überdenken. – Danke!
Frau Thoben, ist Ihnen bekannt, dass die Beschäftigten der Uni-Klinika Robert Rössle und Franz Volhard mit Blick auf Ihre geltenden Verträge mit dem MDC einen großen Wert darauf legen, dass der universitäre Status dieser beiden Kliniken – egal was passiert, ob Kooperation, Fusion oder Privatisierung – nur als universitärer Status in diese neue Verbindung mit dem städtischen Klinikum Buch einzubringen ist, weil sonst Gefahr besteht, dass diese Kliniken wesentliche Drittmittel, die sie bisher aufgrund ihres besonderen Status als Uni-Klinika erhalten, nicht mehr erhalten werden?
Frau Senatorin Schöttler! Ist Ihnen bekannt, dass diese Projekt am Hauptbahnhof nicht nur Obdachlose im Umfeld der umliegenden Bezirke versorgt, sondern die Obdachlosen aus der ganzen Stadt, wie die Statistiken von Frau Dr. Jenny de la Torre belegen? Somit ist auch die Frage berechtigt, ob die Stadt gerade bei der Spezifizierung der Leitlinien zur Obdachlosen-Rahmenplanung gefordert ist, wenigstens Teile der Finanzierung zu übernehmen. Dabei weise ich auch darauf hin, dass das Land Berlin sich in dem europaweitem Projekt „Megapolis“ mit diesem Projekt besonders schmückt, um beispielhaft darzulegen, wie Berlin mit solchen Projekten umgeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Unsere Große Anfrage beschäftigt sich heute mit dem im April 1999 vom Senat beschlossenen Krankenhausplan 1999 und dem dazu entwickelten Personalkonzept zum Personalabbau. Die Entstehungsgeschichte des Krankenhausplans 1999 war deutlich beherrscht von den Zielsetzungen einer Vereinbarung vom April 1998, in der sich der Senat gegenüber den Krankenkassen verpflichtet hat, die Summe der Budgets aller Berliner Krankenhäuser zu senken, um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Diese ausschließlich ökonomisch bestimmte Vorgabe hat die Diskussion um den neuen Krankenhausplan entscheidend mitbestimmt. Es wurde folglich nicht auf dringend gebotene inhaltlich-strukturelle Veränderungen gesetzt, sondern auf das Senken von Bettenzahlen, die Schließung einzelner Standorte oder ganzer Häuser und die Zusammenlegung von Einrichtungen. In der öffentlichen Wahrnehmung verfestigte sich schnell die Meinung, Berliner Krankenhäuser seien teuer im Vergleich zu Städten wie Hamburg und Bremen, und weil die Kliniken zu teuer seien, gehe es den Berliner Krankenkassen schlecht. Dieser schlichten wie undifferenzierten Gleichung folgt die ebenso schlichte und undifferenzierte Erkenntnis: Soll es den Kassen wieder besser gehen, müssen die Krankenhäuser mehr einsparen oder gleich in Gänze eingespart werden.
Eine andere Variante dieses Schwarzweißdenkens lieferte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Dr. Meier, als er den Schwarzen Peter für die zu hohen Kosten allein den Kassen in die Schuhe schieben wollte. Die Frage nach möglichen Gründen für entstehende Kosten wurde nicht gestellt. Diejenigen, die sich bemühten, gegen verkürzte und verfälschte Sichtweisen zu argumentieren, wie z. B. die Krankenhausbeschäftigten oder die Berliner Ärztekammer, blieben unbeachtet.
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So degenerierte der Krankenhausplan zunehmend zu einem bloßen Instrument der Kassensanierung. Seine eigentliche Aufgabe, nämlich eine bedarfsgerechte und humane Versorgung abzusichern, trat im öffentlichen Bewusstsein in den Hintergrund. Auch die Aussage der Koalitionsvereinbarung, ein Ziel der Krankenhausplanung sei die Senkung der Lohnnebenkosten, widerspiegelt diese im doppelten Sinne beschränkte Sichtweise. Der beschlossene Krankenhausplan rückte nach seiner Beschlussfassung in den Hintergrund. Parlamentsferien, Wahlen und die Senatsbildung sorgten für ein Informationsvakuum. Im November 1999 bereiteten wir unsere Große Anfrage vor. Wir wollten über die bisherige Entwicklung, über aktuelle und zu erwartende nächste Vorhaben, über die Konkretisierung der finanziellen Rahmenbedingungen und anderes mehr eine aktuelle Übersicht gewinnen. Immerhin geht es hier um Tausende von Arbeitsplätzen, um die beruflichen Perspektiven und Alternativen hochqualifizierter Berufsgruppen und um zeit- und umsetzungsnahe Entwicklungen und Entscheidungen. Auch die Öffentlichkeit und die Krankenversicherten erwarten Planungssicherheit und Auskunft über gefährdete Häuser. Wir erleben zurzeit täglich Anrufe besorgter und verunsicherter Patienten und Patientinnen. Das gerade begonnene Jahr 2000 trägt laut Planungsvorgaben die Hauptlast bei der Umsetzung des Krankenhausplanes. Bis Ende Januar müssen hinsichtlich bestimmter Abfindungsangebote Entscheidungen getroffen sein. Die Zeit drängt. Wir haben vergeblich auf eine frühere Beantwortung unserer Fragen gehofft. Auf einige der Fragen möchte ich kurz eingehen: Wir wollen wissen, welche Krankenhäuser immer noch keinen Feststellungsbescheid erhalten haben. Wir mussten durch Nachfragen erfahren, dass von der Schließung betroffene Häuser wie z. B. Moabit oder Kliniken, denen Umzüge bzw. neue Kooperationen bevorstehen wie das Krankenhaus Zehlendorf mit seinen zwei örtlichen Bereichen und das Oskar-Helene-Heim, noch immer auf die Feststellungsbescheide warten. Warum lässt sich der Senat hierbei so viel Zeit? Will er im Vorfeld eventuell drohende Klagen verhindern helfen? Haben sich die Krankenkassen inzwischen geäußert, ob und, wenn ja, in welchem Umfang ihre mögliche finanzielle Unterstützung beim Personal- und Bettenabbau erwartet werden darf? Bleiben die städtischen Krankenhäuser mit der geschlossenen Vereinbarung zum Personalabbau unter sich? Haben andere Träger auf eine entsprechende Forderung des Senats überhaupt reagiert? Sind die Sorgen der Ärztekammer, die wir in einer Frage über die Qualitätssicherung und deren Erhalt aufgenommen haben, in Verbindung mit dem Auslaufen befristeter Verträge für Ärzte berechtigt? Welcher Personalbedarf fällt zusätzlich an, wenn konsequent alle Überstunden vermieden werden? Wie steht es um die Zukunft der Ausbildungsstätten an Krankenhäusern? Wo ist der dazu angekündigte Bericht? Was wird aus dem Klinikum Buch? Auf diese und weitere Fragen erhoffen wir uns heute endlich befriedigende Antwort. Der Präsident hat schon darauf verwiesen, dass uns die Fragen schriftlich beantwortet wurden. Allerdings geschah dies – und das ist meine Kritik an Frau Schöttler – sehr spät, so dass es nicht ganz einfach ist, sich dann ausführlich und angemessen darauf einzulassen. Zum Schluss meines ersten Redebeitrages – wir haben ja nachher noch die Gelegenheit, uns mit den Ausführungen der Gesundheitssenatorin zu befassen – erlaube ich mir eine Aufforderung an Sie, Frau Senatorin Schöttler: Ich erwarte von Ihnen, dass Sie anlässlich des mit unserer Anfrage eingebrachten Themas der Krankenhausplanung – also heute – zu den Ergebnissen Ihrer Bemühungen, den jüngsten Forderungen der Krankenkassen zu entsprechen, einige Anmerkungen machen. Sie haben am Montag während einer Pressekonferenz mit den dort vorgestellten Vorschlägen weitere Korrekturen am gerade beschlossenen Krankenhausplan angekündigt. Es ist beim Studium der Koalitionsvereinbarung auch nicht verborgen geblieben, dass darin am Beispiel des Oskar-Helene-Heims und des Krankenhauses Zehlendorf bereits eine Korrektur des erst im April 1999 beschlossenen Krankenhausplanes vorgenommen wurde.
Mit einem beschleunigten Umsetzungskonzept – so Ihre Ausführungen auf der Pressekonferenz – wollen Sie Maßnahmen, die für einen späteren Zeitraum vorgesehen waren, sofort realisieren. Das betrifft z. B. das Krankenhaus Moabit, das Max-Bürger-Zentrum und die Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Kliniken – also Campus Buch der Charite´. Außerdem sprechen Sie von einem linearen trägerübergreifenden Bettenabbau.
Mit welchen schnellen Einsparungen und Entlastungen – denn das ist die Forderung, die die Kassen an Sie gerichtet haben – meinen Sie zugunsten der Krankenkassen rechnen zu können? Geht Ihre Rechnung überhaupt auf, wenn z. B. das Krankenhaus Moabit die angekündigte Klage einreicht? Welche Einsparungen erwarten Sie bei der Schließung eines voll belegten Hauses mit wirtschaftlichen Kostenstrukturen vor allem dann, wenn die Kranken in benachbarte teurere Kliniken ausweichen müssen? Wie kommen Sie zu der zigfach – für die letzten Berliner Zahlen übrigens auch nachzulesen im „Landespressedienst“ – widerlegten Annahme, mit Bettenabbau die von den Kassen geforderten Einsparungen erbringen zu können? Von welchen Größenordnungen gehen Sie dabei überhaupt aus?
Welche Anstrengungen haben die Krankenkassen als Vertragspartner der Vereinbarung vom April 1998 unternommen, um die von ihnen eingegangenen Einsparverpflichtungen durchzusetzen? – Sie sind Partner in dieser Vereinbarung, es gibt nicht nur einen Agierenden. – Haben Sie ein Signal von den Krankenkassen, wie sie jetzt auf die neuesten Vorschläge, die Sie am Montag vorgestellt haben, reagieren werden, denn sie haben ja inzwischen getagt? – Heute ist auch die Gelegenheit, einer großen Öffentlichkeit diese neuen Vorschläge zu erläutern. Eine gewisse Erwartungshaltung ist vorhanden.
Sehr geehrte Frau Senatorin! Auf der schon zitierten Pressekonferenz schlossen Sie mit den Worten:
Unsere Krankenhauspolitik verfolgt einen modernen, transparenten und konsequenten Weg. Das bedeutet, dass auf unser Wort auch in Zukunft Verlass ist.
Wir hören diese Botschaft gerne, allein uns fehlt der Glaube, denn mit dem Sich-Verlassen ist es so eine Sache.
Ich kann mich an viele Versprechungen in ähnlicher Form erinnern. Ihre Vorgängerin, Frau Senatorin Hübner, hat z. B. auf einer sehr gut besuchten öffentlichen Demonstration des Klinikums Buch gegen die Privatisierung und gegen eine Verlagerung des Klinikums Buch auf den anderen Standort votiert und sich dort sehr engagiert öffentlich geäußert. Aber schon wenig später war das, was sie dort geäußert hat, der Schnee von gestern.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Ich kann mich auch daran erinnern, dass Herr Diepgen anlässlich einer Feier im Krankenhaus Moabit die dort Beschäftigten ermuntert hat, weiterzumachen, weil er ihnen eine sichere Perspektive vesprochen hat – was vor ihm schon andere in der Senatsverwaltung getan hatten –, als die Moabiter Beschäftigten wider ihre Überzeugung in eine andere Rechtsform gedrängt wurden.
Ich wünsche mir, dass dieses Mal tatsächlich Verlass besteht, habe aber im Augenblick angesichts des derzeitigen Diskussions- und Erkenntnisstandes wenig Hoffnung.
Herr Präsident! Der Mensch lernt, solange er lebt. Das haben wir beide in der Schule gelernt.
Insofern finde ich das ganz in Ordnung.
Meine Damen und Herren! Ich ergreife ganz gern das Wort, obwohl ich zugeben muss: Ich habe meine Schwierigkeiten, Frau Schöttler. Das, was Sie ausgeführt haben, ist das, was ich täglich in der Presse lese, nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte relativ klare Fragen gestellt. Ich denke, wenn ich im Krankenhaus Moabit, im Oskar-Helene-Heim, im Krankenhaus Buch draußen oder im Max-Bürger-Zentrum arbeitete, dann erwartete ich klarere Antworten. Die Zeit ist so fortgeschritten, dass wir sofort handeln müssen, der Krankenhausplan 2000 läuft, die überwiegende Anzahl an abzubauenden Betten an zu schließenden Standorten muss in diesem Jahr erbracht werden. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass Sie diese Erklärung hier abgeben und keine konkreten Vorschläge machen.
Gut, ich gehe gern darauf ein. Frau Schöttler verweist gerade darauf, dass wir die Antworten schriftlich erhalten hätten. Das, was ich gesagt habe, gilt auch für die Antworten. Es tut mir leid. Es ist so vage. Es ist ein Nicht-Antworten, ein Global-Antworten.
Gut. Das ist ja einmal eine neue Erfahrung, dass ich nicht so laut spreche, dass mich jeder versteht.
Frau Schöttler, das, was Sie eben als Hinweis brachten, dazu bemerke ich: Auch die schriftlichen Antworten sind so global, dass es zwei Schlüsse gibt: entweder, Sie haben keine Antwort oder aber Sie wollen nicht antworten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was in der schriftlichen Beantwortung steht, auch nur annähernd eine Handlungsgrundlage für die nächsten Wochen und Monate in dieser Stadt in Bezug auf Krankenhausplanung sein kann. Deshalb nochmals meine dringende Bitte, wenn Sie sich heute dazu nicht in der Lage sehen, dann verweise
ich auf die Ausschusssitzungen, dort müssen Fragen, auch solche zum Haushalt und zur Investitionsplanung, beantwortet werden. Wir müssen konkrete Zahlen haben, um uns überhaupt positionieren zu können.
Ich möchte einige Anmerkungen zu den Komplexen machen, zu denen schriftliche Antworten vorgelegt worden sind. Ich finde es bemerkenswert, dass offenbar nur die städtischen Häuser auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und das Angebot, dass sich auch andere Träger dieser Stadt diesem Übereinkommen unter bestimmten Voraussetzungen, die genannt worden sind, anschließen können, von niemandem in Anspruch genommen worden ist. Es gibt dabei allerdings zwei Varianten. Herr Motzkus, Verwaltungsleiter der Charite´-Kliniken, hat sich ausdrücklich von dem Konzept des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen distanziert, gegen den erheblichen Widerstand des Gesamtpersonalrates und der Personalräte der einzelnen Campi. Er hat ein Alternativprojekt entwickelt, das er nun versucht, auf eine etwas merkwürdige Art und Weise den Betroffenen schmackhaft zu machen. Weiterhin gibt es das Angebot des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes, allerdings ohne Anerkennung der Vorbedingungen, zu denen auch der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gehört. Dazu erlauben Sie mir einige Sätze:
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband macht ein Angebot. Ich denke, die Krankenhausbeschäftigten, die hier auf den Rängen sitzen, wissen, dass ein Tarifvertrag vor gar nicht langer Zeit vom DPW abgeschlossen und dem Oskar-ZiethenKrankenhaus präsentiert wurde. Was darin steht, das kann man wirklich nur als blanke Ausbeutung und als Missbrauch menschlicher Arbeitskraft titulieren, eine Missachtung der Beschäftigten und ihrer Leistungen durch erhebliche Gehaltseinbrüche; dadurch, dass sich die Beschäftigten des Krankenhauses in Wut und Rage geäußert haben, wurde offenbar – das ist meine letzte Meldung – der DPW immerhin so nachdenklich gestimmt, dass er noch einmal über diesen unsäglichen, diesen unsittlichen Tarifvertrag nachdenken möchte.
Zur Frage der Krankenhäuser, die jetzt zugemacht werden: Frau Schöttler, ich denke, Sie sind den Beschäftigten dort einfach schuldig, dass Sie etwas mehr dazu sagen.
Frau Schöttler macht den Einwand, sie rede mit den Leuten. Aber ich denke, nur mit den Leuten reden im Einzelfall, das kann‘s nicht sein, zumal auch hier die Politik einen Anspruch auf die entsprechenden Informationen hat, die wir uns jetzt natürlich immer im Einzelfall holen müssen. Und wenn Sie sagen, dass es natürlich im Krankenhaus Moabit besonders schmerzhaft ist, und die dort Beschäftigten betroffen sind, dann möchte ich das erweitern: Es ist auch besonders schmerzlich für die Patientinnen und Patienten, die in dieser Einrichtung betreut werden. Ich möchte Sie an das Tumorzentrum und dessen Behandlung Krebskranker erinnern. Dort ist ein vorbildliches integrativ arbeitendes Zentrum entstanden, das nicht nur am Krankenhaus Einrichtungen hat, sondern darüber hinaus auch in die Fläche wirkt. Und in dem Moment, wo das Moabiter Krankenhaus wegfällt, brechen auch diese Netze zusammen, und diese aufgebaute Infrastruktur funktioniert in Gänze nicht mehr. Das ist etwas, was man im Augenblick in Moabit noch nicht so wahrnimmt und noch weniger im Max-Bürger-Zentrum mit dem gerontopsychiatrischen Verbund, wo auch ein ganz wesentliches Zentrum, nämlich das der psychiatrischen Betten, wegfällt. Ganz deutlich wird es dahingegen in Buch bei den beiden Kliniken Volhard und Rössle. Wenn Volhard und Rössle ihren gegenwärtigen Universitätsstatus verlieren – ich habe heute schon in der Fragestunde von Frau Senatorin Thoben eine Antwort gehört; sie hat sich so ausgedrückt, dass sie das zumindest nicht ausschließen kann im Rahmen der Kooperation, die mit dem städtischen Klinikum Buch geplant ist –, also wenn diese Kliniken ihren Universitätsstatus verlieren, dann wird das Folgen haben. Eine konnten Sie in einem Leserbrief eines Forschungsleiters schon in der „Berliner Zeitung“ lesen: Schon jetzt ziehen sich bestimmte Anbieter mit ihren Angeboten zurück, weil sie sagen, sie investieren nur dort ihre Drittmittel, wo ein Universitätsstatus und ein universitätsge
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rechtes Institut vorhanden sind. Für das Max-Delbrück-Centrum gilt dieses Problem genauso. Das heißt, der Forschungsstandort, der hier heute von Herrn Diepgen noch einmal groß herausgestellt wurde, der von Ihrem Kollegen Branoner gelobt wird, dieser Forschungsstandort, der eine Perspektive hat, wo durch enorme Anstrengungen durch die Leute vor Ort Arbeitsplätze angelegt wurden, die werden jetzt durch die Veränderung des Status dieser Kliniken, wenn er denn so geplant ist – ich bitte sonst um ein deutliches Wort, dass es nicht so ist –, einfach gefährdet. Das ist keine Spekulation, sondern das ist ganz konkret erfahrbar und wurde bereits erfahren.
Und Frau Schöttler, ich bitte Sie einfach: Sie sagen, Sie gehen vor Ort. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen verschiedene Personalversammlungen von Krankenhäusern besucht, insbesondere die der gefährdeten Krankenhäuser. Dort war die Beteiligung der politischen Seite so ähnlich schlecht ist wie hier – ich finde das geradezu skandalös, dass, nachdem Herr Diepgen mitteilt, dass das eines der zentralen Themen in dieser Stadt ist und dass der Erhalt der solidarischen Krankenversicherungen auch in dieser Stadt einen enormen Stellenwert hat, hier die Besetzung so aussieht, als würde man über das hinterletzte Thema diskutieren; und ich denke, die Wirkung wird sich auch draußen zeigen gegenüber denen, die ein Interesse daran haben, dass genau hier auch Politik gemacht wird und hier etwas bewegt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wie gesagt, ich muss es noch einmal feststellen, die Beantwortung, die schriftliche wie die mündliche, bleibt hinter allen Erwartungen zurück, ist völlig unkonkret, macht uns nach wie vor Schwierigkeiten und bringt uns in die Situation, nur so etwas wie eine Erwartungshaltung zu äußern. Aber wir haben keine Zeit zu verlieren, und ich bin sehr gespannt, wie die Krankenkassen auf das jetzt zitierte Angebot eingehen. Auch dazu haben Sie nichts gesagt.
Unsere beiden Anträge, die als dringliche Anträge eingebracht wurden, werden selbstverständlich im zuständigen Fachausschuss bzw. Unterausschuss behandelt. Es sind zwei Anträge, von denen wir uns keine Illusionen machen, dass sie etwas großartig verändern können. Wir betrachten sie als Mittel zur Schadensbegrenzung. Der eine Antrag erbittet einen Maßnahmekatalog, so etwas wie einen Fahrplan, aus dem hervorgeht, auch unter Einbeziehung der noch sicherlich kommenden Abweichungen, in welcher zeitlichen Abfolge, an welchem Ort, in welchen Dimensionen für diese Stadt, die die Hauptlast der Krankenhausplanung auf das Jahr 2000 gelegt hat, etwas passiert, damit wir da ein Stück weit Transparenz bekommen. Das ist etwas, daß wir auch deshalb fordern, damit wir es parlamentarisch und politisch dort, wo wir es für nötig erachten, begleiten können.
Und unser zweiter Antrag fordert die Bildung eines unabhängigen Beirats. Wir haben in den letzten Jahren dieses unselige Gerangel zwischen unterschiedlichen Interessengruppen in dieser Stadt erlebt. Wir wünschen und erhoffen uns, einen ähnlichen Ansatz hat es schon einmal als planungsbegleitenden Beirat nach dem Kieler Gutachten gegeben, industrieunabhängige, fachkundige Experten, die diese Krankenhausplanung leiten, unter besonderer Berücksichtigung der Parameter, die wir in der Gesundheits- und Krankenhausplanung dieser Stadt immer eingeklagt und vermisst haben: Qualität und Leistungsgerechtigkeit, die müssen unbedingt berücksichtigt werden.
Herr Momper, ich komme zum Schluss. – Und wir möchten auch zu bedenken geben, ob es nicht richtig und sinnvoll ist, einen so langen Planungshorizont angesichts der Kompliziertheit der Situation zumindest noch einmal dahin gehend zu überdenken, ob er verkürzbar ist, und eine laufende Fortschreibung – die ist auch in andern Ländern erfolgreich – in Erwägung zu ziehen, um immer zeitnah und aktuell diese Krankenhausplanung zu begleiten. – Ich danke!