Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem nun auf Bundesebene die neue BAföG-Reform umgesetzt wurde, frage ich den Senat:
2. Hat der Senat finanzielle Vorkehrungen getroffen, die sicherstellen, dass alle BAföG-Berechtigten nach Inkrafttreten der Reform die Ihnen zustehenden Zahlungen auch ausgezahlt bekommen? – Diese sollen, wenn ich das richtig sehe, mit dem Monat April dieses Jahres beginnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster! In der Tat wird vermutlich im Plenum des Bundesrates am 9. März 2001 Zustimmung zur BAföG-Reform erfolgen. Das Inkrafttreten ist zum 1. April 2001 vorgesehen. Die BAföGReform wird in Berlin entsprechend den bundesgesetzlichen Bestimmungen umgesetzt. Die verwaltungsmäßigen Vorbereitungen sind bereits getroffen. Seit Mitte Februar werden in den Berliner Ämtern für Ausbildungsförderung neue Förderungsfälle nach dem zu erwartenden Rechtsstand vom 1. April 2001 bearbeitet.
Zu 2: Im Haushaltsplan des Landes Berlin für das Jahrshaltsjahr 2001 sind für Zuschüsse und Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz rund 149 Millionen DM eingestellt. Die Auszahlung der gesetzlichen Leistungen ist damit für die nächsten Monate gewährleistet, also auch der Auszahlungsbeginn am 1. April. Der auf das Land Berlin entfallende Anteil der Mehrkosten infolge der BAföG-Reform wird auf Schätzung des Bundes im Jahr 2001 zirka 24 Millionen DM betragen. Die haushaltsmäßigen Vorkehrungen wird der Senat in nächster Zeit treffen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mich interessiert, wie viele Studierende von dieser Erhöhung insgesamt betroffen sind.
Entschuldigen Sie, Herr Schuster! Wenn der Kollege, der – mit dem Rücken zu mir – genau vor Ihnen steht, so dass ich Sie gar nicht sehen kann, sich setzten könnte, wäre ich ihm sehr dankbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster! Nach den Schätzungen sind es ungefähr 15 % Mehrung, das heißt zirka 5 000 Förderungsfälle. Die Haushaltssperre trifft hier nicht zu, weil es sich um eine bundesgesetzliche Regelung handelt.
Danke sehr! – Herr Senator! Ich frage noch einmal nach, warum der entsprechende Mehrbedarf nicht von vornherein in den Haushalt des Jahres 2001 eingestellt wurde, wie wiederholt gefordert. Jetzt wird die Haushaltssperre unter anderem auch auf den Mehrbedarf gestützt, obwohl dieser abzusehen war. Es war ganz klar, dass das Gesetz beschlossen werden würde, weil es sich im Prinzip eines weiten Konsenses erfreut. Warum musste es also jetzt zu diesem „Haushaltsloch“ kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Der Senat hat bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2001 gültige Gesetze berücksichtigen können, die noch nicht gültigen selbstverständlich nicht berücksichtigt, aber vorhergesehen.
1. Mit welchen Verhandlungspositionen geht das Land Berlin in die Beratung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum Altersvermögensgesetz?
2. Welche finanziellen Auswirkungen für das Land Berlin erwartet der Senat, wenn die Artikel 6 – Änderung des Einkommensteuergesetzes – und 8 a – Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – GsiG – in der jetzigen Fassung des Altersvermögensgesetzes in Kraft treten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Schulze! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Zu Frage 1: Das vom Bundestag beschlossene Altersvermögensgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wie Sie sicher wissen, hat der Bundesrat dem Altersvermögensgesetz in seiner Sitzung am 16. Februar 2001 nicht zugestimmt. Auf Verlangen der Bundesregierung wird nun der Vermittlungsausschuss einberufen werden. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sollen zu einer Kompromisslösung führen. Aus strategischen Gründen ist es deshalb geboten, eigene Absichten oder Wunschvorstellungen erst in den Verhandlungen selbst einzubringen. Sie werden deshalb sicher Verständnis dafür haben, wenn ich mich heute zu dieser Berliner Verhandlungsposition nicht äußern möchte; damit würden wir eventuell einige Positionen aufgeben.
Als Sozialsenatorin wünsche ich mir sehr, dass das Reformprojekt Alterssicherung zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht wird. Gerechte Lastenverteilung, Solidarität und gestärkte Verantwortung jedes Einzelnen für seine Lebensplanung sind aus Sicht der Berliner Sozialpolitik die wesentlichen Koordinaten für die Rentenreform. Hier befindet sich die Bundesregierung auf einem guten Weg und von der Zielsetzung her im grundsätzlichen Einvernehmen mit den Ländern.
Zu Ihrer Frage 2: Das Gesetz kann wegen der Nichtzustimmung durch den Bundesrat in der gegenwärtigen Fassung nicht in Kraft treten. Nur wenn im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden wird, der die Mehrheit im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrates findet, kann ein Altersvermögensgesetz in dann allerdings neuer Fassung realisiert werden. Schätzungen der finanziellen Auswirkungen des bisherigen Gesetzes sind damit überholt. Erst nach Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss und in Kenntnis der Neufassung des Gesetzes kann eine neue Abschätzung der möglichen finanziellen Belastungen für Berlin erfolgen.
Frau Senatorin! Wir können Ihre Position nicht so richtig nachvollziehen, dass Sie dem Haus hier nicht kundtun wollen, mit welcher Verhandlungsposition das Land Berlin in den Vermittlungsausschuss des Bundesrats geht, zumal der Regierende Bürgermeister dazu schon Stellung genommen hat und das in der Presse auch publik geworden ist. Es hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auch für das Land. Deshalb frage ich Sie noch mal in der Zusatzfrage: Wie hoch schätzt denn der Senat den Anteil Berlins an den in dem Gesetz prognostizierten Steuermindereinnahmen für die Länder und Gemeinden ein? Hält er die vorgenommene Schätzung des Gesetzgebers für realistisch? Oder kommen aus Ihrer Sicht aufgrund dieser Schätzung denn nicht höhere Ausfälle als bisher erwartet auf das Land zu, was wiederum erhebliche finanzielle Konsequenzen hat?
Frau Schulze! Zur generellen Einschätzung des Rentenreformvorhabens der Bundesregierung habe ich Ihnen meine Sicht gesagt, dass eine Verbesserung und eine gerechtere Verteilung – wenn man eine soziale Grundsicherung einführen will, um damit auch verschämte Altersarmut zu vermeiden – nicht zum Nulltarif zu haben ist. Das ist, glaube ich, jedem klar. Wenn Sie darauf bestehen, dass ich Ihnen hier jetzt noch einmal die Schätzungen zu dem bereits abgelehnten Gesetz, das also in Zukunft nicht mehr relevant sein wird, abgeben soll, dann würde ich dieses noch mal tun.
Wir hatten vereinbart zu dem Gesetz, das im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hat, die Kosten der Grundsicherung sollten den Kommunen vom Bund erstattet werden. Das Bundesfinanzministerium hat die Kosten bundesweit auf 600 Millionen DM geschätzt. Dieser Betrag ist, wie allgemein bekannt ist, von den Kommunen als nicht ausreichend angesehen worden. Wir haben aber kein verlässliches Datenmaterial, insbesondere über die Dunkelziffer der so genannten verschämten Armen. Sie wissen, dass gerade alte Menschen nicht zum Sozialamt gehen und dass es sehr schwierig einzuschätzen ist, obwohl sie schon heute einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe haben. Insofern relativieren sich dann die zusätzlichen Kosten. Wir haben allerdings festgestellt, dass nicht alle mit der Grundsicherung verbundenen Aufwendungen in die Kostenschätzung des Bundes eingeflossen sind. Wir haben nach ersten vorsichtigen Schätzungen für das Land Berlin eine Mehrbelastung in einstelliger Millionenhöhe vermutet. Aber wir haben dieses nicht weiter konkretisiert, weil wir vom Nichtzustandekommen dieses Gesetzes jetzt wissen. Insofern verbieten sich weitere Recherchen auch aus Kapazitätsgründen.
Die Steuermindereinnahmen sind von der Finanzverwaltung nach dem Länderfinanzausgleich für das Jahr 2001 auf 3 Millionen DM geschätzt worden und sollten sich bis 2004 auf 140 Millionen DM erhöhen. Längerfristige Prognosen hätten auch im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen im Länderfinanzausgleich nur spekulativen Charakter.
Ihre Antworten machen deutlich, dass es eine ziemlich schwierige und komplexe Problematik ist. Wir werden uns sicherlich auch hier noch darüber unterhalten müssen, wenn die konkreten Finanzauswirkungen für das Land deutlich werden. Und dass sich der Bundesrat jetzt Zeit lässt, ist ja auch nachvollziehbar. Deshalb frage ich Sie in einer weiteren Zusatzfrage: Welche Institutionen sollen denn aus Ihrer Sicht im Land Berlin dann damit betraut werden, die Grundsicherung zu sichern?
Die organisatorische Durchführung der einzelnen Maßnahmen, Frau Schulze, ist zum einen im Gesetz geregelt; da, wo sie noch regelungsbedürftig ist, werden wir dieses zur gegebenen Zeit veranlassen.
1. Warum hat der Senat ohne jegliche öffentliche Ausschreibung das Metropol-Theater und den Admiralspalast in der Friedrichstrasse für einen Euro verkauft?