Protokoll der Sitzung vom 15.03.2001

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schaub! Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Land Berlin – darauf können wir alle stolz sein – bei der Integration im Bundesgebiet weit führend ist. Wenn alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland so weit in der gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern wären, wären wir in der Gesellschaftspolitik ein großes Stück weiter. Nach meiner Einschätzung haben wir insgesamt etwa 1 160 Lehrerstellen für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen – ich bitte darum, mich nicht genau auf diese Summe festzulegen –, so dass dieses eine außerordentlich große Anstrengung ist. Sie wissen auch, dass dieser Bereich generell unter dem Haushaltsvorbehalt im Schulgesetz verankert ist. Wir bemühen uns gegenwärtig, dieses Durchwachsen der gemeinsamen Erziehung – das ist Ihre Fragestellung – zu garantieren. Es ist in der Tat richtig, dass wir insgesamt von dem Stelleneinsatz, den wir bislang haben, ausgehen. Wir sind zumindest optimistisch, dass uns dieses in der Sekundarstufe auch tatsächlich gelingen wird.

Sie sprechen auf eine Verordnung an, die als allerletzte Möglichkeit bei der Frage, wer eine solche Sonderförderung erhalten kann, das Los vorsieht. Das klingt sehr hässlich und unzuverlässig. Die Gerichte verlangen von uns aber, dass wir bei Zuteilungsfragen immer auch eine Letztlösung darstellen müssen. Deshalb steht das Losverfahren als letzte Möglichkeit dort in der Verordnung. Nach meinem Kenntnisstand ist dies bisher so gut wie nie praktiziert worden. Ich schließe nicht aus, dass es zu diesem Bereich einzelne Fragestellungen gibt. Meine Verwaltung bemüht sich außerordentlich, dies jeweils zur optimalen Zufriedenheit der Beteiligten zu lösen.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator! Wir nehmen einmal den Fall, dass eine Familie mit ihrem Kind in das Losverfahren gerät und einen Integrationsplatz nicht erhält. Was bedeutet das für die Familie, das Kind, aber auch für die Schulen, in diesem Fall Sonderschulen?

Herr Senator, bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Dieser hypothetische Fall, den ich nicht ausschließen kann, würde bedeuten, dass der Normalfall wie in anderen Bundesländern, in denen es schlichte Normalität ist, mit einer Beschulung an einer Sonderschule greift.

Wir kommen zur nächsten spontanen Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Köppl, bitte sehr!

Schönen Dank! Ich frage den Finanzsenator! Herr Kurth, in Ihrer Eigenschaft als Finanzsenator und vom Senat beauftragt, auch in den Aufsichtsgremien der Berliner Bank die Aufsicht zu führen, frage ich Sie: Wenn ein normaler Angestellter der Berliner Bank oder der Berlin Hyp seinen Arbeitsvertrag kündigt, weil die Gefahr besteht, er könne als nicht zuverlässig eingestuft werden, möchte ich wissen, ob dieser Angestellte Anspruch auf Abfindungszahlungen oder Weiterzahlungen seines Gehaltes hat. Ist es nicht eher so, dass die Bank froh sein kann, wenn dieser Angestellte, möge er auch ein leitender sein, diese Bank verlassen hat?

Herr Senator Kurth, bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Dr. Köppl! Alle diese Punkte bedürfen einer Abwägung und einer Regelung im Einzelfall. Pauschale Antworten scheinen mir hier nicht möglich.

Eine Zusatzfrage des Fragestellers, bitte sehr!

Ich frage Sie, Herr Kurth, ob auch normale Angestellte einer Bank auf diese Abwägung – Abfindungszahlen in der Höhe eines mehrfachen Monatsgehaltes – hoffen können, wenn sie aus diesen Gründen die Bank aus freien Stücken verlassen. Ist dies ein üblicher Vorgang in Ihren Augen, den Sie als Aufsichtsorgan tolerieren würden? Ist es nicht eher ein unüblicher Vorgang?

Herr Senator, bitte!

Herr Dr. Köppl! Vorstandsmitglieder sind keine normalen Angestellte.

[Cramer (Grüne): Das haben wir gemerkt! – Frau Dr. Klotz (Grüne): Das stimmt! – Müller-Schoenau (Grüne): Den Eindruck haben wir auch!]

Hier liegen den Arbeitsverhältnissen andere Vertragsbedingungen zu Grunde. Wie diese vertraglichen Grundlagen beendet werden, entzieht sich dem Vergleich mit normalen Angestelltenverhältnissen.

Nun hat zur spontanen Frage das Wort der Abgeordnete Cramer, bitte sehr!

(A) (C)

(B) (D)

Ich habe eine Frage an die Staatssekretärin Krautzberger! Es ging durch die Presse, dass der Südwesten während der Sanierung der Wannseebahn im Zuge der Sanierung der Stadtbahn abgekoppelt wird. Herr Senator Strieder hat sich öffentlich geäußert, dass diese Planungen ein Unding seien. Wie sieht die neue Planung aus?

Herr Abgeordneter Cramer! Ich muss Sie enttäuschen. In der Spontanen Fragestunde darf zwar die Frau Staatssekretärin dort sitzen bleiben, aber nicht antworten. Sie müssten die Frage an ein anderes Senatsmitglied stellen. Bitte sehr!

Es hat keinen Zweck, diese Frage an ein anderes Senatsmitglied zu stellen. Ich bedanke mich!

Dann kommt die nächste spontane Frage der Frau Abgeordneten Thieme-Duske, bitte sehr!

Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Schöttler. Sie haben in Ihrem Ressort noch eine pauschale Minderausgabe, müssen also Einsparungen von 19,2 Millionen DM erbringen. Wie können Sie sicherstellen, dass Arbeitsmarkt- und Frauenprojekte trotz der von Ihrem Ressort noch zu erbringenden Einsparungen weitergeführt werden können?

Frau Senatorin, bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Meine Damen und Herren! Der Senat hat sich zur Auflösung der pauschalen Minderausgaben auf einen Schlüssel geeinigt, bei dem auch auf mein Ressort eine Summe in Höhe von 19,31 Millionen DM zur Auflösung fiel. Wir haben in der vergangenen Woche durch den Einsatz von Mehreinnahmen diese pauschalen Minderausgaben aufgelöst, so dass sichergestellt ist, dass über diese Auflösung keine Kürzung im Arbeitsmarktbereich und in den Frauenprojekten erfolgen wird.

Eine Zusatzfrage durch die Fragestellerin – bitte sehr!

Ich verstehe Ihre Antwort so, dass die Projekte weitermachen können wie bisher. Haben sie die Bescheide für dieses Jahr bekommen?

Frau Senatorin – bitte!

Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Ein Teil der Bescheide ist erteilt, ein anderer Teil befindet sich noch in der Prüfung. Es gibt weiter sukzessive Anträge über das Jahr hinweg. Wir haben, wie Sie wissen, eine Haushaltssperre, wobei wir erreicht haben, dass große Teile der Arbeitsmarktpolitik, die Frauenprojekte und die Programme gegen Rechtsextremismus aus dieser Haushaltssperre herausgenommen worden sind.

Die nächste Frage geht an Frau Abgeordnete Dr. Tesch – bitte sehr!

Ich habe eine Frage an den Schulsenator: Trifft es zu, dass ab dem Schuljahr 2001/2002 zwei zusätzliche Stunden für den Fremdsprachenfrühbeginn eingestellt werden, ohne dass Kürzungen bei anderen Fächern vorgenommen werden?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Tesch! Ja, das trifft zu. Wir planen, ab dem Schuljahr 2001/2002 in allen dritten Klassen des Landes zwei Stunden für den Frühbeginn Englisch einzurichten – allerdings noch in der Form „Begegnungssprache“ – und ab dem Schuljahr 2002/2003 dann in der Konzeption „Erlernen einer Fremdsprache“. Das ist auch Ausdruck des allgemeinen politischen und bildungspolitischen Willens, den ich zumindest in Berlin vernehme, so dass wir in unserem Land demnächst noch bessere Fremdsprachenkenntnisse bei Schülerinnen und Schülern haben werden als gegenwärtig.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur nächsten Frage der Frau Abgeordneten Hämmerling – bitte sehr!

Ich frage Herrn Senator Kurth: Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der beabsichtigten Grundstücksübertragung an die Messe Berlin GmbH und dem CDU-Großparteispender Groth?

Zur Beantwortung hat Herr Senator Kurth das Wort – bitte!

Keinen, Frau Abgeordnete!

[Gelächter bei der PDS und den Grünen – Frau Dr. Klotz (Grüne): Jetzt steht es im Protokoll! – Cramer (Grüne): Wie bei Aubis – da gibt es auch keinen! – Weitere Zurufe von den Grünen]

Eine Zusatzfrage von der Fragestellerin!

Da streikt sogar das Mikrofon! – Herr Kurth, dann erklären Sie mir bitte, wie Sie sich erklären, dass ein geplantes Gebäude in den Planspielen des Senats dem Stadtplanungsausschuss als Groth-Hotel vorgestellt wurde und schon so benannt wird, obwohl wir die Flächen noch gar nicht übertragen haben!

Herr Senator – bitte!

Frau Abgeordnete, ich antworte etwas ausführlicher: Der Senat hat sich darüber verständigt, dass die Grundstücke außerhalb des Messegeländes jetzt – also z. B. der Parkplatz an der Kantstraße – ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung wird von der Finanzverwaltung gemeinsam mit der Stadtentwicklungsverwaltung durchgeführt. Die Messe wird sich an dem Verfahren der Ausschreibung beteiligen, und selbstverständlich steht zu Beginn eines solchen Verfahrens noch nicht fest, wer den Zuschlag bekommt.

[Frau Oesterheld (Grüne): Das weiß man bei Ihnen nie, nicht wahr! – Cramer (Grüne): Warum heißt es dann so?]

Die nächste Frage in der Spontanen Fragestunde kommt von Frau Sarantis-Aridas – bitte sehr!

Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Stölzl: Welche Schlussfolgerung ziehen Sie aus der Beanstandung durch den Landesbehindertenbeauftragten zu den geänderten Richtlinien zur Anwendung des § 9 Absatz 2 des Hochschulgesetzes vom Februar besonders hinsichtlich der Nachrangigkeit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber der Leistungspflicht der Hochschulen z. B. bei der Übernahme der Beförderungskosten für behinderte Studierende?

Herr Senator Dr. Stölzl – bitte!