Nach dem gegenwärtigen Zeitplan ist vorgesehen, dass zum 3. Oktober 2002 das Tor enthüllt darstehen wird.
Haben Sie eine weitere Nachfrage, Frau Kasten? – Das ist nicht der Fall. Dann geht das Fragerecht an Frau Dr. Neef über – bitte!
Übernimmt der Senat die Verantwortung dafür – wenn es bei einer Zeitreduzierung auf 14 Monate bleiben wird –, dass die sich dort befindenden kulturhistorisch wertvollen Reliefs ohne Sicherheitskopien für die Nachwelt wahrscheinlich nicht bleibend erhalten werden können? Die Unwiederbringlichkeit der Kunstwerke ist in verschiedenen Diskussionen bereits betont worden. Halten Sie es für vertretbar, dass nicht alles, was zu ihrer Bewahrung möglich ist, in einer gründlichen Restaurierung jetzt gemacht wird?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das Brandenburger Tor ist in den 50er Jahren nach den Kriegsschäden saniert worden und befindet sich auch auf Grund dieser Sanierung in einem erbärmlichen Zustand. Auch die Sanierung Anfang der 90er Jahre war nicht dazu geeignet, das Brandenburger Tor wesentlich zu schützen. Das, was jetzt durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin gemacht wird, ist die erste gründliche Sanierung und Restaurierung des Brandenburger Tores. Das Engagement dieser Bürgerinnen und Bürger ist für die Stadt und für den Erhalt des Brandenburger Tores nicht hoch genug einzuschätzen.
Aber nur, weil es gelungen ist, diese privaten Mäzene für die Sanierung des Brandenburger Tores zu finden, halte ich es dennoch nicht für vertretbar, dass wir in diesem Zusammenhang alles machen, was die Denkmalschützer sich vorstellen könnten, beispielsweise eine dreidimensionale Computeraufnahme des Tores, einen Abdruck aller Reliefs, eine weitere Kopie der Quadriga. Ich glaube, dass es auch übertriebene Wünsche gibt. Das Brandenburger Tor existiert mit diesen Reliefs seit über 200 Jahren. Ich glaube nicht, wenn wir die Reliefs jetzt nicht nachbildeten, gingen sie der Nachwelt für immer verloren. Im Gegenteil: Die Reliefs weisen kaum Schädigungen auf. Es gibt keinen Grund zu Befürchtungen. Wir sind sehr dankbar, dass das Brandenburger Tor so umfassend saniert und restauriert wird, wollen es aber auch bald wieder sehen, unverhüllt und in seiner ganzen Schönheit.
Vielen Dank, Herr Senator Strieder! – Frau Dr. Neef, haben Sie eine weitere Nachfrage? – Nein. Dann stellt die nächste Nachfrage Herr Gaebler.
Meine Damen und Herren! Bevor ich Herrn Gaebler das Wort gebe, ist es mir eine Freude, E h r e n g ä s t e auf unserer Tribüne zu b e g r ü ß e n. Ich begrüße sehr herzlich seine Exzellenz, den P r ä s i d e n t e n d e s P a r l a m e n t s d e r U k r a i n e , Herrn I w a n P l u s t s c h und seine Delegation!
Ich frage den Senator: Es drängt sich der Eindruck auf, dass auch ein gewisses wirtschaftliches Interesse an einer möglichst langen Verhüllung des Brandenburger Tores besteht. Ist dieser Eindruck völlig falsch, oder haben Sie von den Werbeträgern und der Stiftung Denkmalschutz dafür Anzeichen erhalten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich sage es noch einmal: Die Stiftung Denkmalschutz Berlin hat kein wirtschaftliches Interesse an einer Verlängerung der Bauzeit. Dass Firmen von einer Verlängerung der Bauzeit profitieren, liegt auf der Hand. Dass diejenigen, die dort Werbeflächen unterhalten, länger am Brandenburger Tor werben können, wenn das Tor länger verhüllt wird, liegt auch auf der Hand. Möglicherweise gibt es da Zusammenhänge, aber wir werden auf diese Zusammenhänge nicht eingehen.
Herr Strieder! Ganz konkret die Frage, die Herr Gaebler etwas umschrieben hat: Wie hoch sind die Einnahmen, die die Stiftung Denkmalschutz mit der Werbung am Brandenburger Tor hat gegenüber den nun zu erwartenden Kosten der Sanierung des Tores? Wenn ich mir noch eine Nebenfrage erlauben darf: Ist inzwischen die Entscheidung, mit welcher Farbe das Brandenburger Tor gestrichen werden soll, gefällt, und wie lautet das Ergebnis?
Ich hatte eingangs darauf hingewiesen, dass der Nachweis für die Kosten der Sanierung nicht Gegenstand des Vertrages ist, wie er abgeschlossen wurde. Deswegen kann ich dazu keine Auskunft geben.
Zur Frage nach der Farbe kann ich Ihnen sagen: Nachdem ich vor kurzem das Brandenburger Tor und lasergereinigte Flächen hinter der Plane gesehen habe, finde ich, es ist ein so strahlender
Stein geworden, dass ich noch skeptischer bin hinsichtlich eines Anstrichs, als ich es vorher war. Aber das ist keine Entscheidung, die man in kleinem Kreis treffen sollte. Wir haben das Interesse, den Berliner Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, was es bedeutet, ob man das Tor als Sandsteintor wieder aufstellt, ob man es weiß anstreicht, vielleicht kommt auch noch jemand auf weitere Farben. Das sollen die Berliner Bürgerinnen und Bürger diskutieren. Wir wollen das so aufbereiten, dass jeder sich eine eigene Vorstellung machen kann, wie es wirken würde. Dann können wir ja sehen, wie wir das organisieren, ob wir eine Abstimmung machen, entweder nur im Parlament oder auch unter den Berlinerinnen und Berlinern.
Das ist, glaube ich, etwas, was durchaus den Berlinerinnen und Berlinern so am Herzen liegt, dass sie sich an einer s o l c h e n Abstimmung, an einer solchen Unterschriftensammlung großartig beteiligen würden.
Bevor ich die nächste Frage aufrufe, bitte ich noch einmal alle Abgeordneten, darauf zu achten – es ist eine Frage der Höflichkeit –, wenn ein Senator oder jemand anders redet, nicht mit dem Rücken zum Redner im Raum zu stehen und zu reden oder zu diskutieren. Ich bitte alle Damen und Herren des Abgeordnetenhauses, darauf ein bisschen häufiger zu achten.
1. Was ist der Inhalt der so genannten Y-Akten im Planfeststellungsverfahren zum Großflughafen BBI, und warum wurden diese Akten nicht ausgelegt?
2. Wie werden diese Akten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, und wie werden Stellungnahmen und Einwendungen zu diesen Akten in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht?
Wer antwortet für den Senat? – Ich brauche beinahe nicht mehr zu fragen: Es ist der Senator Strieder!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Die Entscheidung darüber, welche Akten zu Planfeststellungsunterlagen gehören und deshalb öffentlich ausgelegt werden und welche Akten nicht auslegungspflichtige vorbereitende und ergänzende Untersuchungen darstellen, die es bei jeder Planfeststellung gibt und die kein unmittelbarer Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sind, obliegt dem jeweils verfahrensführenden Amt, im Falle des Planfeststellungsverfahrens BBI für den Ausbau des Flughafens Schönefeld dem brandenburgischen Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen als zuständiger Anhörungsbehörde. Berlin hat hier keine eigene Zuständigkeit, deshalb kann von Berlin aus die Frage, warum Akten nicht vorgelegt worden seien, nicht beantwortet werden.
Herr Strieder! Die Zuständigkeit des Brandenburger Amtes ist mir sehr wohl bekannt. Dennoch würde ich Sie gern fragen: Hat Ihre Verwaltung, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, diese Akten zur Beurteilung und Bewertung, und haben Sie zu diesen Akten entsprechende Stellungnahmen in das Planfeststellungsverfahren eingebracht?
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, Frau Matuschek. Sie hatten gefragt, warum die Akten nicht öffentlich ausgelegt wurden. Ob meine Mitarbeiter diese Akten für die Abgabe der Stellungnahme hatten, weiß ich nicht, weil ich die Stellungnahme nicht selbst erarbeitet habe.
Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in der Frage 2 genau danach gefragt habe, wie die Stellungnahmen zu diesen Akten eingebracht werden in das Verfahren. Es wundert mich schon, dass Sie das nicht wissen, denn es handelt sich bei diesen Akten insbesondere um Detailunterlagen zu Flächenstrukturdaten, Grundwasserbelangen und Naturschutzbelangen. Ich bitte Sie, sich deswegen noch einmal zu äußern zu dem Punkt, ob Ihre Verwaltung nicht verpflichtet gewesen wäre, auch über diese Akten informiert zu werden und entsprechende Stellungnahmen einzubringen.
Sie können davon ausgehen, Frau Abgeordnete, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Unterlagen, die für ihre Stellungnahmen wichtig waren, zur Verfügung hatten, und wenn sie nicht in den ausgelegten Akten dabei waren, sie angefordert und sie dann auch erhalten haben.
1. Trifft es zu, dass am 23. März 2001 neun Flüchtlinge, die sich im polizeilichen Abschiebungsgewahrsam befanden, von dort mit auf dem Rücken gefesselten Händen zur zahnärztlichen Behandlung transportiert und beim Zahnarzt gefesselt behandelt wurden?
2. Teilt der Senat die Auffassung, dass dieser Umgang eklatant die Menschenwürde verletzt und dass die Grundrechte auch für Menschen gelten müssen, die sich ohne staatliche Erlaubnis in unserem Land aufhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich bitte, die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten zu dürfen.