Protokoll der Sitzung vom 26.09.2002

Nun hat der Kollege Schmidt von der Fraktion der FDP das Wort. – Bitte schön, Herr Schmidt!

Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Trifft es zu, dass es eine Anweisung aus Ihrem Hause an die Bezirke oder zumindest an den Bezirk Mitte gibt, wonach bei Neubauvorhaben in M-2-Gebieten des Flächennutzungsplans gegenüber den Investoren darauf hinzuwirken ist, dass der Geschossflächenanteil für die Wohnnutzungen im Regelfall mindestens 50 % beträgt?

Herr Senator Strieder!

Herr Abgeordneter! Ob es da eine formale Weisung gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber dass in Wohngebieten Wohnen stattfinden soll, finde ich, ist eine ziemlich selbstverständliche Forderung.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Danke schön! – Herr Schmidt, eine Nachfrage? – Bitte!

Wäre eine solche Weisung mit § 34 Baugesetzbuch vereinbar?

[Over (PDS): Er darf keine Rechtsberatung machen!]

Herr Senator Strieder!

Ich sage es noch einmal, Herr Schmidt: Wenn im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet ausgewiesen ist, dann heißt das, dass die Stadtplanung vorsieht – und der Flächennutzungsplan ist ein Gesetz –, dass dort Wohnen stattfindet. § 34 Baugesetzbuch betrifft die konkrete Baugenehmigung. Das hat nur insofern etwas mit dem Flächennutzungsplan zu tun, als die Baugenehmigung aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden muss. Aber es sind unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und unterschiedliche Rechtsverhältnisse, weil der Flächennutzungsplan ein Gesetz ist, und aus § 34 Baugesetzbuch ergibt sich dann für die Bauwilligen eine öffentlich-rechtliche Genehmigung.

Danke schön, Herr Senator!

Dann ist der Abgeordnete von Lüdeke mit einer Frage dran. Bitte!

(A) (C)

(B) (D)

Welche Maßnahmen trifft der Senat, die Existenzgefährdung der freien Träger und die damit verbundene Gefährdung des Angebots an Kitaplätzen zu verhindern, die dadurch entsteht, dass im Zuge des In-Kraft-Tretens des Haushaltsentlastungsgesetzes, der Änderung des Kitagesetzes und der Kitapersonalverordnung die freien Träger gezwungen werden,

[Frau Dott (PDS): Sehr spontan, Ihre Frage! – Doering (PDS): Sehr spontan!]

betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, hierzu aber wegen fehlender Kostenblätter und auf Grund bestehender Kündigungsfristen dazu nicht in der Lage sind und damit erhebliche unerwartete finanzielle Lasten tragen müssen?

[Wieland (Grüne): Lesen Sie ein Formular vor?]

Herr Kollege von Lüdeke, darf ich darauf hinweisen, dass in der Spontanen Fragestunde wirklich kurze Fragen gestellt werden, die auch für alle verständlich sind.

[Doering (PDS): Was haben Sie denn jetzt gefragt?]

Bitte schön, Herr Senator Böger hat das Wort zur Beantwortung!

[Zurufe – RBm Wowereit: „Böger“ hat er gar nicht gesagt. Er hat nur den Senat gefragt, keinen einzelnen Senator!]

Wenn das ein Irrtum sein sollte – Herr Böger, ich habe verstanden, dass der Bildungssenator gefragt ist.

Ich habe diese spontan formulierte Frage insofern vollkommen verstanden, als ich dafür geradestehen soll.

[Heiterkeit]

Ich will diese spontan formulierte Frage tatsächlich spontan beantworten.

Wir werden alle Maßnahmen unterstützen, um die Übertragung, die von dem Haus gewünscht ist, an freie Träger umzusetzen. Wir sind – wie das üblich ist – in Kostenverhandlungen mit den freien Trägern, und wir werden uns im Zuge dieser Kostenverhandlungen auch nicht durch parlamentarische Anfragen unter Druck setzen lassen. Es wird dort weitere Fortschritte geben.

Sie wissen allerdings, Herr Abgeordneter, dass ich nicht unmittelbar zuständig bin. Das liegt in bezirklicher Kompetenz. Ich bestreite übrigens auch nicht, dass die freien Träger notwendige Anpassungsmaßnahmen vornehmen müssen. Das können sie auch, weil sie eine Fülle von Einrichtungen haben. Ich glaube nicht, dass es zu den von Ihnen unterstellten Effekten kommen muss.

Herr Kollege von Lüdeke, ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass Sie die Mündliche Anfrage Nr. 4 als spontane Frage gestellt haben. Das ist nicht zulässig. Ich bitte Sie, das fürderhin zu unterlassen. Eine Nachfrage dazu gibt es deshalb auch nicht.

Als nächster hat der Kollege Apelt das Wort. – Bitte schön, Herr Apelt – zu einer spontanen Frage!

Zu einer spontanen Frage, und die geht an Herrn Dr. Körting. – Herr Dr. Körting, ich frage Sie als Innensenator: Was gedenkt der Senat zu tun, um die Anpassung der Renten der politisch, rassisch und religiös Verfolgten des Nationalsozialismus auch in den Jahren 2002 und 2003 sicherzustellen, wo doch der Senat kürzlich erst mitgeteilt hat, dass er dies nicht könne?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Präsident! Herr Kollege! Wir haben durch das 10. Änderungsgesetz zum Gesetz über Maßnahmen zu Gunsten der politisch und rassisch Verfolgten eine Regelung dahin gehend getroffen, dass die zuständige Senatsverwaltung für Inneres ermächtigt wird, bei wesentlichen Veränderungen der Lebenshaltungskosten eine Anpassung der Renten durch Rechtsverordnung vorzunehmen. Für das Jahr 2002 stelle ich schlichtweg fest, dass eine im Sinne dieses Gesetzes wesentliche Veränderung der Lebenshaltungskosten nicht vorliegt. Im Übrigen handelt es sich bei dieser Regelung um eine Ermächtigung für den Senat und nicht um einen Zwang für den Senat, das zu machen. Das heißt, die Frage, ob im Jahre 2003, wenn man dann die Indizes von zwei Jahren zusammenzählt, oder im Jahr 2004, wenn man die Indizes von drei Jahren zusammenzählt, eine Anpassung dieser Renten erforderlich wird, ist dann politisch zu entscheiden. Ich gehe allerdings davon aus, dass eine völlige Nichtanpassung über Jahrzehnte bei dieser Rente nicht stattfinden wird.

Herr Kollege Apelt, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Angesichts der Tatsache, dass Sie bei diesen Renten keine Anpassung vornehmen wollen: Gedenkt der Senat, wenigstens die Kürzung für die Stiftung Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft aufzuheben?

Herr Senator Körting!

Ich stelle erst einmal klar: Es geht nicht darum, dass ich etwas nicht vornehmen will, sondern es geht darum, dass das Gesetz eine Anpassung nur bei wesentlicher Veränderung der Lebenshaltungskosten vorsieht, und meine Überzeugung ist, dass die jedenfalls für dieses Jahr nicht eintritt. Wir haben eine Anpassung im letzten Jahr vorgenommen. Das muss man nüchtern betrachten.

Soweit es den Sachverhalt „Stiftung“ betrifft: Da leisten wir – anders als die anderen Bundesländer – für einen bestimmten Personenkreis über diese Stiftung zusätzlich Zahlungen in Form von Renten. Das betrifft in erster Linie Menschen, die im Rahmen eines Kontingents zu uns kommen. Die anderen Bundesländer leisten hier nur Einmalzahlungen, wir leisten hier Rentenzahlungen. Da bin ich als Mitglied der Stiftung mit der Stiftung im Gespräch, ob wir dieses nicht so handhaben wie die anderen Bundesländer auch und für Neufälle Einmalzahlungen an Stelle von laufenden Renten leisten. Wir haben ein Stiftungskapital von 15 Millionen; davon ist ein wesentlicher Teil vom Land Berlin gezahlt worden. Dieses Kapital soll eigentlich dazu dienen, die Belastungen der Stiftung für solche Zahlungen zu finanzieren. In der Vergangenheit war es so, dass die Stiftung mehr bewilligt hat, als an Kapitalzinsen da war. So hat das Land Berlin in der Vergangenheit regelmäßig Beträge von 1 Million oder mehr zusätzlich an Zuwendungen für die Stiftung geleistet. In welchem Umfang wir uns das in Zukunft leisten können, wird mit von den Haushaltsberatungen abhängen. Im Haushaltsplan 2002 des Landes ist ein Maximalbeitrag von 625 000 $ als Zuwendung eingestellt. Da die Satzung der Stiftung zulässt, jährlich bis zu 250 000 $ aus dem Stiftungskapital zu entnehmen, müssen wir uns angesichts der Haushaltsknappheit in diesem und in dem kommenden Jahr fragen, ob wir von dieser Satzungsmöglichkeit, die ja stiftungsimmanent ist, Gebrauch machen. Diese Frage muss ich mit den anderen Stiftungsmitgliedern bereden, die können wir nicht auf dem öffentlichen Markt diskutieren. Wir müssen mit der Stiftung bereden, was sinnvoll ist, was im Interesse der Betroffenen ist und was auch im Interesse der Haushaltslage der Stiftung sinnvoll ist.

Danke schön, Herr Senator!

Damit hat die Spontane Fragestunde ihre Erledigung gefunden.

(A) (C)

(B) (D)

Präsident Momper

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Aktuelle Stunde zum Thema „Trotz knapper Kasse: Priorität für Bildung – Berliner Schulen zukunftsfähig machen“

Die Aktuelle Stunde findet auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS statt. Hierzu rufe ich auf

lfd. Nr. 9:

a) Drucksache 15/738:

Große Anfrage der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Berliner Schule

b) Drucksache 15/758: