und ist es – ich bin da vorsichtig – möglicherweise heute auch nicht, wenn neue Tatsachen vorgetragen werden, hier zu Strafverfolgungsmaßnahmen zu kommen.
Ich bin vorsichtig, sehe aber die enormen rechtlichen Schwierigkeiten, die seinerzeit auch dazu geführt haben, dass es gerichtliche Freisprüche gegeben hat.
Herr Senator Wieland! Es ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden kann und nach dem Legalitätsprinzip auch tätig werden muss. Meine Frage deshalb noch einmal: Haben diese neuesten Presseveröffentlichungen möglicherweise dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus bei der unabhängigen Prüfkommission nachfragt, weil ja – ich will es ein wenig erläutern – nach dem mit der PDS geschlossenen Vergleich die unabhängige Prüfkommission weiterhin Stichproben vorzunehmen hat und bei der letzten Stichprobenüberprüfung festgestellt wurde, dass nach wie vor Gelder ins Ausland verschoben wurden?
Die Staatsanwaltschaft befindet sich in ständigem Kontakt mit der unabhängigen Prüfkommission, weil sie in vielerlei Hinsicht insbesondere da, wo es sich um wirtschaftliche Unternehmen handelt, mit der Prüfkommission zusammenarbeitet. So haben sie allein in dieser Woche zweimal Kontakt gehabt – auch über die in dem „Spiegel“-Artikel vorgelegten Sachverhalte. Bei dieser Gelegenheit mussten sie feststellen, dass das, was ich ausgeführt habe, zutrifft: Es gibt keine neuen Erkenntnisse – auch nicht bei der Prüfkommission –, die geeignet wären, einen neuen Anfangsverdacht hervorzurufen, sondern alles, was die Prüfkommission vorbringt, ist der Staatsanwaltschaft seit ca. neun bis zehn Jahren bekannt und war Gegenstand alter Ermittlungsverfahren, so dass sich möglicherweise sogar die Frage der Rechtskraft und von anderem stellen würde, wenn man wiederum in Ermittlungen eintritt. Sie wird dies selbstverständlich nach dem Legalitätsprinzip tun – egal, woher neue Sachverhalt mitgeteilt werden, und sei es, dass es in einer Zeitung geschieht. Aber – ich wiederhole mich – in diesem „Spiegel“-Artikel stand nichts, was nicht bereits Inhalt von Ermittlungsverfahren seinerzeit gewesen ist. Der Rest war vage und unbestimmt. Auf ein „Es könnte, es sollte, wir vermuten“ könnte Ihnen der Kollege Gysi möglicherweise umfassend Auskunft geben. interjection: [Heiterkeit bei den Grünen und der SPD] Die Staatsanwaltschaft kann es nicht, Herr Kollege Braun!
Herr Senator Wieland! Nun haben wir feststellen müssen, dass die PDS im Wahlkampf außergewöhnlich hohe Spenden bekommen hat, die immer unterhalb der Veröffentlichungsgrenze lagen. interjection: [Heiterkeit bei der PDS und den Grünen – Hoff (PDS): Wohl aus dem Nähkästchen geplaudert! – Wolf, Harald (PDS): Wie bei der CDU?] Gaben diese vielen Spenden möglicherweise der Staatsanwaltschaft Anlass, da einmal genauer hinzugucken?
Die Staatsanwaltschaft leistet viel, wenn ich das aus meiner Überzeugung sagen kann. Aber wie sollte sie denn bei Spenden, die gerade unterhalb der Veröffentlichungspflicht sind, die Spender feststellen und dem nachgehen, ob es möglicherweise höhere Spenden sind? – Hier fehlt es schlicht an einem Verdacht, und Ermittlungen in das Blaue hinein wollen Sie nicht und will ich nicht. Möglicherweise hat die PDS ja auch von einer anderen großen Partei gelernt, und wir freuen uns doch alle, wenn Parteien lernfähig sind. interjection: [Beifall bei den Grünen und der SPD – Heiterkeit bei den Grünen, der SPD und der PDS]
Herr Justizsenator! Vor knapp 10 Tagen hat sich Ihre Partei zur Opposition erklärt. Nun frage ich Sie, in welcher Rolle Sie uns eben geantwortet haben –
als Regierungsmitglied, das sich um die Erklärung der eigenen Partei wenig schert, oder als Oppositioneller mit Sitz am Senatstisch und Dienstwagen?
Ich möchte alle Kollegen darauf aufmerksam machen, dass Sachfeststellungen an dieser Stelle nicht die Aufgabe sind, sondern dass Fragen gestellt werden müssen. Herr Hahn! Das war hart am Rande. – Bitte sehr, Herr Senator für Justiz!
Die Frage ist leicht zu beantworten. Die Antwort kam vom Senator. Diese Antwort hätte Ihnen auch ein Vertreter genauso gegeben. Es fehlt bisher an einem strafrechtlichen Verdacht, und es ist mit die komplizierteste Materie – ich sage es noch einmal –, weil diese Geldverschiebungen in der Regel vor der Deutschen Einheit und zu einem Zeitpunkt gemacht wurden, als nach Recht der DDR die SED/PDS mit diesem Geld machen konnte, was sie wollte. Das ist die rechtliche Schwierigkeit dabei. Es müssten neue, tatsächlich strafbare Sachverhalte erläutert werden.
Die unabhängige Kommission sucht weiter nach dem Geld. Das soll sie nach meiner Überzeugung auch tun. Das ist sehr unbefriedigend. Darin sind wir uns alle einig. Es ist unbefriedigend, dass 6 Milliarden Mark der DDR irgendwo „verleppert“ wurden. Die PDS hat 1995 erklärt, dass sie davon nichts mehr haben will, und hat alles Geld, was aufgefunden wird, abgetreten. Deswegen können wir alle nur hoffen, dass möglichst viel gefunden wird.
Aber eine Staatsanwaltschaft kann anders als diese Prüfkommission nur tätig werden, wenn es den Verdacht auf eine strafbare Handlung gibt, und den gibt es zurzeit jedenfalls nicht.
Herr Senator! Sie haben eben bestätigt, dass Geld in Größenordnungen von SED/PDS verschoben wurde. Kann es sein, dass die vereinigte Linke überhaupt kein Interesse daran hat, diesen Sachverhalt noch aufzuklären?
[Hoff (PDS): Die vereinigte Linke existiert als Institution gar nicht! – Weitere Zurufe von der PDS und den Grünen]
Ich sehe mich geistig nicht in der Lage, hier eine Frage an den Senat zu erkennen, und deswegen kann ich sie auch nicht beantworten.
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 6. und 11. Dezember 2001 zum Professorenbesoldungsreformgesetz unter dem Blickwinkel der künftig für das Land Berlin entstehenden Kosten bezogen auf den Vergaberahmen in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung?
2. Wie bewertet der Senat das nun im Bundesrat zur Abstimmung stehende Professorenbesoldungsgesetz im Hinblick auf die angestrebte Gleichwertigkeit von Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen und Universitäten, und wie wird sich der Senat im Bundesrat zu diesem Gesetz verhalten?
Herr Abgeordneter Hoff! Dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom 11. September kann der Senat im Bundesrat zustimmen. Es ist in der Tat ein Kompromiss. Sie wissen: Am 6. September wurde eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses eingerichtet, und die Idee der Vermittlung – dass die Bemessungsgrundlage jährlich um 2 % nach oben gehen und insgesamt um 10 % überschritten werden kann – halten wir für einen Kompromiss. Vor allem die Kappung der Überschreitung wird vom Senat grundsätzlich begrüßt, weil damit auch wieder eine Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Bundesländern hergestellt wird.
Angesichts der Tatsache, dass wir Hochschulverträge haben und eine Novellierung des BerlHG brauchen, ist immer davon auszugehen, dass das kostenneutral zu erfolgen hat. Wir tragen uns derzeit mit dem Gedanken, dass wir, bevor wir in die Reform des BerlHG gehen, bestimmte Passus, die sich durch die Veränderung des Bundesrechts ergeben, vorziehen werden. Das gilt z. B. für die Master- und Bachelorfrage. Daraus wird sich dann eine andere Verhältnismäßigkeit zwischen den Fachhochschulen und den Universitäten ableiten, so dass das auch eine Rückwirkung auf die Besoldung hat. Das aber, sehr geehrter Abgeordneter Hoff, ist möglicherweise eine Frage, die vor allem von der neuen Regierung zu beantworten ist.
Hoch verehrte Frau Senatorin! Die Abstimmung im Bundesrat wird aber noch mit der rot-grünen Landesregierung stattfinden, die dann einem rot-grünen Reformgesetz zustimmt. Aus diesem Grund war der entscheidende Aspekt für mich Folgendes, und hierzu möchte ich gern die Auffassung des Senats noch einmal deutlich hören: Die verstärkte Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird dazu führen, dass sich die Unterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen eher verringern. Wie sinnvoll ist es, dass man dort auch noch einmal eine Differenzierung vornimmt? Sollten wir nicht auch bei der Professorenbesoldungsreform dazu kommen, keine Zweiteilung zwischen Universitätsbesoldungsprofessoren und der Besoldung von Professoren an Fachhochschulen zu haben, sondern drei wissenschaftliche Tarife, die hochschulübergreifend definiert werden? Ist es das, was Sie – etwas verkürzt – auszudrücken versucht haben?
Ich finde nicht, dass ich das verkürzt, sondern knapp und mit der gebotenen Kürze beantwortet habe. Es gibt ja noch so viele Fragen der Abgeordneten z. B. auch an meinen Kollegen, der dringend auch noch eine Antwort geben möchte. Ich kann Ihnen sagen, dass es sicherlich zu einer Veränderung kommen wird. Es wird auch sinnvollerweise eine Obergrenze geben,
nehme ich an. Also, ich gehe nicht davon aus, dass bei Universitäten und Fachhochschulen künftig alles das gleiche ist, sondern es hat schon einen Sinn, dass es da Unterschiede gibt, und wir werden sicherlich zu so etwas wie Obergrenzen kommen. Die sind aber politisch festzulegen, und die sind in der Tat von der neuen Regierung vorzunehmen.
Noch einmal die knappe Wiederholung: Dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses der rot-grünen Bundesregierung kann der rot-grüne Senat sehr wohl zustimmen.