Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

[Niedergesäß (CDU): Sperenberg, Freunde!]

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Abgeordneter Cramer! Ich werde als Vertreter des Landes Berlin und Gesellschafter keinem Angebot zustimmen, das einseitig zu Lasten des Landes Berlin oder der anderen Gesellschafter geht. Deshalb werden wir dieses Angebot sorgfältig prüfen. Das ist zurzeit der Fall, dass die Prüfung vorgenommen wird. Erst danach kann man Bewertungen des Angebots vornehmen. Die daraus zu ziehenden Schlüsse kann man auch wiederum erst nach Vorliegen der Bewertung ziehen. Alles andere ist Spekulation. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass der Flughafen Berlin Brandenburg International gebaut wird, und zwar läuft das Planfeststellungsverfahren für den Standort Schönefeld. Daran hält der Senat auch fest.

(A) (C)

(B) (D)

Danke, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann hat der Kollege Pewestorff eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Regierender Bürgermeister! Sind denn in das jetzt vorgelegte oder veränderte Angebot Erkenntnisse, die sich im Lauf der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren ergeben haben, eingeflossen, und wenn ja, in welchem Umfang? Zum Beispiel die Problematik am Standort Schönefeld.

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Abgeordneter! Da mir die abschließende Bewertung der PPS nicht vorliegt, kann ich dazu nicht Stellung nehmen.

Dann gibt es dazu keine weiteren Fragen. Ich rufe auf die Frage des Abgeordneten Lorenz über

Konsequenzen aus den Verlusten bei der Bankgesellschaft Berlin

Bitte schön, Herr Lorenz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen haben die Organe der Bankgesellschaft und deren Tochtergesellschaften unternommen, um die ungeschmälerte Auszahlung und Fortzahlung von Bezügen, Pensionen oder Abfindungen an im Jahr 2001 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder zu verhindern, und wie ist der Stand der Verfahren?

2. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um Ersatz für den von diesen Vorstandsmitgliedern zu verantwortenden immensen Schaden zu erlangen?

Für den Senat antwortet die Frau Finanzsenatorin! – Bitte schön!

Herr Abgeordneter Lorenz! Die Organe der Bankgesellschaft Berlin AG sowie ihre Teilbanken haben alle erforderlichen, aber auch alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um jedwede Ansprüche gegen die im Jahre 2001 durch Kündigungen ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder zu prüfen sowie gegebenenfalls geltend zu machen und durchzusetzen. Mit der Wahrnehmung der Rechte der Banken wurde eine namhafte Anwaltskanzlei beauftragt. Die umfangreichen Sachverhaltsermittlungen zu etwaigen Tatbeständen ist noch nicht abgeschlossen.

Herr Abgeordneter Lorenz hat keine weitere Nachfrage. – Bitte sehr, Herr Pewestorff!

Frau Senatorin! Treffen die von Ihnen gemachten Aussagen auch auf den Fall des inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden der Bankgesellschaft zu, dessen Vertrag erst verlängert und dann beendet wurde?

Frau Senatorin Krajewski! – Bitte!

Herr Abgeordneter! In der Anfrage des Abgeordneten Lorenz war die Rede von den im Jahr 2001 durch Kündigung ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern. Herr Dr. Rupf ist nicht durch Kündigung ausgeschieden.

Eine weitere Nachfrage? – Frau Dr. Klotz, bitte schön!

Frau Finanzsenatorin! Teilen Sie dennoch unsere Einschätzung, dass es – auch wenn das Arbeitsverhältnis von Herrn Dr. Rupf nicht gekündigt wurde – in der öffentlichen Wahrnehmung, die auf der einen Seite mit drastischen Sparmaßnahmen im sozialen und im Kinder- und Jugendbereich sowie auf der anderen Seite in den nächsten Jahren wird umgehen müssen, ziemlich unerträglich ist, dass der Abgang von Herrn Rupf – so ist es zumindest in der Presse zu lesen gewesen – 6 Millionen DM für die nächsten Jahre kosten wird?

Frau Senatorin Krajewski! – Bitte sehr!

Frau Abgeordnete Klotz! Die Zahlen kann und will ich hier in der Öffentlichkeit nicht bestätigen, aber ich teile Ihre Einschätzung, dass es in der Öffentlichkeit schwer verständlich ist, wenn eine Persönlichkeit, die lange Zeit für die Bankgesellschaft Berlin Verantwortung getragen hat, nach ihrem Ausscheiden aus der Organstellung weiterhin Bezüge aus der Bankgesellschaft erhält.

Man muss aber hier bedenken, ob und in welchem Umfang Fehlverhalten nachzuweisen ist. Sie können davon ausgehen, dass in jedem Einzelfall diese Frage, ob und in welchem Umfang Fehlverhalten nachzuweisen ist, sorgfältig geprüft ist und soweit Regressansprüche bestehen, diese auch realisiert werden.

Herr Kollege Cramer für eine Nachfrage!

Welche Möglichkeiten sehen Sie denn – sollte es zutreffen, dass diese 6 Millionen DM als Ablösesumme gezahlt worden sind –, diese Rechnung zu verhindern, und was haben Sie bisher unternommen, damit es erst gar nicht dazu kommt, und vor allen Dingen was unternehmen Sie bei den anderen angeklagten Bankern, dass so etwas nicht passiert, dass diese mit hohen Abfindungen entlassen werden, nachdem sie die ganze Bank dermaßen in den Dreck gefahren haben?

Frau Senatorin Krajewski!

Herr Abgeordneter Cramer ! Wir leben in einem Rechtsstaat. Sie können sicher sein, dass wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Verantwortlichen für Fehlentwicklungen in der Bankgesellschaft Berlin vorzugehen.

Herr Pewestorff noch einmal. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Dann noch einmal die konkrete Frage: Halten Sie denn erst die Vertragsverlängerung und dann das Ausscheiden nicht für mitverantwortlich für die jetzt entstandenen Ansprüche, und würden Sie deshalb die damalige Vertragsverlängerung heute noch in dem Sinne beurteilen, wie es damals zustande gekommen ist?

Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter! Es ist im Hinblick auf das Vertragsverhältnis mit Herrn Dr. Rupf im November des Jahres 2000 eine Entscheidung im Aufsichtsrat getroffen worden. Diese Entscheidung will ich nachträglich nicht bewerten. Es bleibt dabei: Soweit Fehlverhalten vorliegt, wird dieses Fehlverhalten auch unnachsichtig geahndet.

(A) (C)

(B) (D)

Danke schön!

Dann rufe ich auf die Anfrage Nr. 6 des Abgeordneten Braun von der Fraktion der CDU über:

Geldwäsche der SED/PDS

Bitte schön, Herr Kollege Braun!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab erlauben Sie mir bitte eine Frage: Haben Sie den Abgeordneten Gysi gebeten, den Saal zu verlassen, weil die Anfrage ihn möglicherweise betreffen könnte?

Nein! Wie Sie leicht wissen können, habe ich das nicht getan. – Bitte!

Ich frage den Senat:

1. Ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen führende Repräsentanten der SED/PDS wegen Verschiebung der durch den Parteiapparat dem Volk der DDR gestohlenen Vermögenswerte?

2. Verneinendenfalls, geben neueste in der Presse veröffentlichte Erkenntnisse der unabhängigen Prüfkommission jetzt hierzu Anlass?

Der Senator für Justiz beantwortet die Anfrage für den Senat. – Bitte schön, Herr Wieland!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Bei der Staatsanwaltschaft werden derzeit keine Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Entziehung von Vermögenswerten des Volkes der DDR durch Repräsentanten oder Repräsentantinnen der SED oder der PDS geführt.

Auch die in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsverfahren – es waren circa 30 – mussten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen überwiegend eingestellt werden, da der erforderliche Nachweis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit zu führen war.

Zu Teil 2 Ihrer Frage: Der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine neuen Anzeigen, Hinweise oder Erkenntnisse der unabhängigen Prüfkommission vor, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen würden. Für den Fall, dass entsprechende Mitteilungen der Prüfkommission an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet werden, tritt diese, wie auch in der Vergangenheit üblich, in die strafrechtliche Überprüfung ein.

Ich möchte hinzufügen, dass das, was diese Woche im „Spiegel“ stand, sicher für Sie und viele informativ und möglicherweise auch neu war, für die Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Für die Staatsanwaltschaft war dies alles, auch die in Faksimile dort veröffentlichten Schreiben – zum Beispiel „ Hallo, Dieti, vernichte bitte diesen Brief sofort!“ –, bekannt. Sie hat zum Teil diese Schreiben seinerzeit sichergestellt. Es war nicht möglich, in einer Situation, in der das Verhalten noch nicht bundesrepublikanischem Recht unterlag, in keiner Beziehung – weder Strafrecht noch einem Parteiengesetz, wie wir es inzwischen haben, das im übrigen ja auch keine Straftatbestände vorsieht – daran darf ich Sie aus gegebenen Anlass erinnern –,

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen und der PDS]