Ich habe diesen Staatsvertrag an sechs Punkten dezidiert kritisiert. Es wäre gut gewesen, wenn Sie zu allen sechs Punkten etwas gesagt hätten! Was Sie gesagt haben, ist, dass Sie alles an diesem Staatsvertrag prima finden, aber im Detail gar nicht genau wissen, was dort steht. Wenn Sie sagen, Sie haben sich in vielen Punkten nicht durchgesetzt, dann weiß ich nicht, wo Sie sich durchgesetzt haben. Nach dem, was Sie uns selbst hier gesagt haben, ist im Ergebnis immer die schlechtere Lösung für Berlin herausgekommen. Und dafür bin nicht ich verantwortlich; dafür sind als Verhandlungsführer von der Berliner Seite Sie verantwortlich.
Der 22. Oktober 2002 hat stattgefunden als Wahltag in der ARD ohne einen einzigen Beitrag aus der Landesrundfunkanstalt Sender Freies Berlin. Aus meiner Sicht macht spätestens dies deutlich, dass wir eine gestärkte öffentlichrechtliche Anstalt aus der Region brauchten, die dafür sorgt, dass die Hauptstadtberichterstattung - ich spreche jetzt ausdrücklich von der Hauptstadtregion, Frau Vorsitzende - viel stärker in diesem Staatsvertrag verankert werden muss. Aber das ist nicht erfolgt. Deshalb ist auch der Intendant des Westdeutschen Rundfunks, Herr Pleitgen, so glücklich über diesen unglücklichen Staatsvertrag, weil nämlich das Platzgreifen des WDR hier in Berlin sich weiter fortsetzen und es leider nicht dazu kommen wird, dass der Anteil, und zwar insbesondere in der Informationsberichterstattung, des öffentlich-rechtlich neu gegründeten Senders gestärkt wird. Ich finde das
bedauerlich. Hier hätte es eines klaren Auftrages in diesem Staatsvertrag bedurft. Sie haben ihn nicht vorgelegt. Im Ergebnis wird eine schlechtere Lösung als vorher herauskommen, mit vielleicht im ARD-Programm einem 7-Prozent-Anteil, aber es wird nicht den Informationsteil aus der Hauptstadt von der Landesrundfunkanstalt der beiden Länder stärken. Dass Sie das nicht sehen, dass Sie sich dafür nicht eingesetzt haben, das allein rechtfertigt schon unsere sehr bedauerliche Ablehnung dieses Staatsvertrages.
Ich könnte gegen den konkreten Staatsvertrag noch eine Vielzahl von Beispielen bringen. Als Letztes vielleicht das Redaktionsstatut. Ein Redaktionsstatut, das als Statut im Staatsvertrag verankert ist, ohne dass überhaupt die beteiligten Redakteure mit an der Beratung teilnehmen, Herr Zimmermann, sondern erlassen wird vom künftigen Intendanten oder der künftigen Intendantin, das ist doch irrwitzig. Da frage ich wirklich, wo in diesem Staatsvertrag eigentlich das rote Signal ist. Ich habe es jedenfalls nicht gefunden. Deswegen tut es mir herzlich Leid, dass ein Projekt, für das ich mich sehr eingesetzt habe, weil ich wirklich glaube, dass wir die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Region brauchen, für uns als Staatsvertrag nicht zustimmungsfähig ist.
Danke schön! - Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit zu den Abstimmungen. Zum vorliegenden Gesetzentwurf empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der Grünen sowie bei Enthaltung der Fraktion der CDU die Annahme. Wer demnach der Vorlage mit der Drucksachennummer 15/632 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit, stelle ich fest, ist das Gesetz mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS sowie der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen worden.
- Ja. Ich trage es gern nach, es gab eine Stimmenthaltung bei der Fraktion der CDU. Wir haben es von hier oben zu spät gesehen.
Zum Antrag der Fraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 15/852 empfiehlt der Ausschuss gegen die antragstellende Fraktion der
Grünen bei Enthaltung der Fraktion der CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! - Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zum Entschließungsantrag des Medienpolitikausschusses wird gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme empfohlen. Wer diesem Antrag mit der Drucksachennummer 15/854 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus somit die Grundlage für die Entstehung des neuen Senders RBB gelegt. Gestatten Sie mir von dieser Stelle an alle Vertreterinnen und Vertreter, die hier heute auch als Gäste anwesend waren, dem neuen zukünftigen Sender viel Erfolg bei seiner Arbeit zu wünschen. Ich greife gern die Dankesworte von Herrn Zimmermann auf und sage auch noch einmal allen Beteiligten, ob aus der Verwaltung, ob von den verschiedenen verantwortlichen Trägerebenen ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit!
I. Lesung der Vorlage - zur Beschlussfassung - über Gesetz zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lebensmittelverkehr im Land Berlin
Hier ist eine Beratung von bis zu fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen. In der Reihenfolge beginnt die Fraktion der CDU. Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Brinsa - bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sehe gerade, dass die für Verbraucherschutz zuständige Senatorin Ihren Platz einnimmt. Herzlichen Dank dafür!
Ich beginne mit einem Zitat: "Verbraucher wollen wissen, was in den Lebensmitteln steckt." - Diese Worte stammen aus einem PDS-Papier, inhaltlich verantwortlich war seinerzeit die heutige Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner. Mit dieser
Bemerkung können Sie heute kein gutes Gewissen haben angesichts der Politik, die Sie in der Stadt seit Übernahme Ihres Amtes geleistet haben. Aber, wie es so ist, Sie heften sich gern etwas an Ihre Brust, wie man im Volksmund sagt. Aber bekanntlich ist ein gutes Gewissen das beste Ruhekissen.
Nein, Frau Senatorin und auch meine Damen und Herren, die sich hier schon leicht erregen aus der Regierungskoalition! Diese Senatorin wird kein Ruhekissen in Berlin bekommen, obwohl - ich weiß nicht, wie ich das zu deuten habe - die "Berliner Morgenpost" vor einigen Tagen uns darüber informierte, dass es sich bei dieser Senatorin um diejenige mit der üppigsten Materialsammlung handelt. Vielleicht finden Sie darin auch Ideen für einen idealen und besseren Verbaucherschutz, als wir ihn bisher in Berlin haben.
Der Verbraucherschutz in Berlin zeichnet sich aus durch Vollzugsdefizite, durch eine schlecht und wenig effizient arbeitende Lebensmittelkontrolle. Dies bildet eine unzureichende Grundlage für den Verbraucherschutz und für eine sinnvolle Informationspolitik.
Im Übrigen, wenn ich einen Blick in die Vergangenheit werfen darf - ich gehörte damals dem Parlament nicht an -, dann erinnere ich daran, dass eine EU-Inspektion ergeben hat, dass es in Berlin in diesem Bereich viele Mängel gab. Die Kommunikationswege sind demnach unzureichend, es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen und keine einheitlichen Überprüfungspraxen. Es gibt zu wenig Personal und es gibt deshalb zu wenig Kontrollen. Daraus kann man folgern, Frau Senatorin, dass wir viel weniger Kontrollen haben, als eigentlich notwendig wären. Es stellt sich deshalb die Frage: Wie wollen Sie eigentlich Verstöße aufdecken? - Sie können nachher die Fragen gern beantworten. - Wie wollen Sie die Verbraucher rechtzeitig vor Verstößen warnen, wenn Sie gar keine Kontrollen durchführen können?
Auch die Tatsache, dass Sie in Ihrem spärlichen Entwurf zum Beispiel die Behörden nicht einmal verpflichten, Verstöße unverzüglich zu melden, ist ein Manko. Die häufige Formulierung, mit der Sie das öffentliche Interesse strapazieren oder gar
erst amtliche Untersuchungen oder Gutachten einholen möchten, könnten sich durchaus als Verzögerungsstrategien erweisen.
Denn, Frau Senatorin, Sie haben wohl vergessen, dass bei konkreter Gesundheitsgefährdung bereits ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen, um tätig zu werden. Bei einer abstrakten Gefährdungslage greift Ihr Gesetzentwurf - und das mit Recht - Gott sei Dank nicht.
Denn die Folgen von unüberlegten Warnungen wären für die betroffenen Betriebe, für die Wirtschaft verheerend. Es ist wirtschaftspolitisch verantwortungsbewusst, wenn wir "staatlichen
Ihr Gesetzentwurf, Frau Senatorin, steht auf recht tönernen Füßen, weil dem Land Berlin juristisch keinerlei Gesetzgebungskompetenz zusteht. Wir bewegen uns hier im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Aber darüber können wir uns gerne im zuständigen Fachausschuss detailliert unterhalten. Inhaltlich ist der Entwurf ohne Qualität. Nach den Skandalen der Vergangenheit ist er wenig transparent. Er gibt keine Aufklärung für die Verbraucher, und er wird nicht dem Informationsbedürfnis gerecht, auch nicht dem hohen Anspruch der Verbraucher an eine gute Ernährung und ein gesundes Leben.
Die Bevölkerung setzt Vertrauen in den Verbraucherschutz. Wir, die CDU, werden dafür sorgen. - Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brinsa! Die CDU hatte im Sommer eine hervorragende Gelegenheit, für Verbraucherschutz zu sorgen. Da ist aber auf der Bundesratsebene ein Gesetz zur Verbraucherinformation am Widerstand der CDU-regierten Länder gescheitert.
Die Verbraucherministerin Renate Künast wird allerdings nicht locker lassen. Sie verfolgt diese Pläne weiter. Doch darauf wollen wir nicht warten. Wir haben hier in Berlin einen Entwurf, übrigens schon aus der Zeit der Senatorin Gabriele Schöttler, und unsere jetzige Senatorin bringt ihn dankenswerterweise ein.
Wir tun hier in Berlin zum Schutz der Verbraucher das, was wir können. In Brandenburg und in Baden-Württemberg gibt es übrigens schon Bestimmungen zur Verbraucherinformation. Der Fall Baden-Württemberg, der lange zurückliegt, macht den Unterschied klar, der hier offenbar nicht so ganz verstanden worden ist. Wenn es um Gefahr für Leben und Gesundheit der Verbraucher geht, dann konnten die Behörden schon lange Ross und Reiter nennen und sagen: Das und das Produkt ist gefährlich, das sollte man nicht mehr kaufen. - Aber die Fälle nehmen zu, in denen die Verbraucher gerne informiert werden und ihre Entscheidungen treffen möchten, auch in Dingen, wo es nicht ihr Leben und ihre Gesundheit betrifft, z. B. bei Dioxin oder Nitrofen in Geflügel und Eiern. Da waren die Spuren so gering, dass es eigentlich nichts tut. Man möchte es aber trotzdem nicht konsumieren. Der Fall in Baden-Württemberg lag so ähnlich. Da bestand ebenfalls keine Gesundheitsgefahr durch Flüssigei, das Bestandteile von angebrüteten Eiern enthielt, aber so etwas ist unappetitlich, und man möchte es vermeiden. Wenn wir dieses Gesetz bearbeitet und beschlossen haben werden, dann kann man es auch vermeiden.
Künftig werden die Namen entsprechender Produkte, die Namen der Hersteller und der Handelsfirmen genannt werden können, wenn ein besonderes Verbraucherinteresse daran besteht. Was das genau heißt, danach müssen wir im Ausschuss fragen. Das sehe ich ähnlich wie Herr Brinsa. Aber eine solche Regelung wird den unschätzbaren Effekt haben, auch gerade im Interesse der Wirtschaft und des Handels, dass die Verbraucher künftig wissen, das und das kann ich meiden, möchte ich meiden. Aber die allgemeine Verunsicherung, die zu Kaufzurückhaltung geführt hat, weil man nicht wusste, in welcher Wurst sind undeklarierte Spuren oder Reste oder Bestandteile von Rindfleisch, diese Zurückhaltung, ohne dass ein bestimmter Grund dafür vorliegt, wird ein Ende haben. Und das ist durchaus im Interesse der Wirtschaft.
Im Titel des Gesetzes ist speziell vom Lebensmittelverkehr im Land Berlin die Rede. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass es im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das im Text erwähnt ist, um sehr viel mehr Produkte des täglichen Lebens geht, z. B. auch um Tabakerzeugnisse, Erzeugnisse des Weinrechts, unser Trinkwasser, Kosmetika, Textilien, die auf der Haut getragen werden, und auch Spielzeug für Kleinkinder, das nach aller Erfahrung regelmäßig in den Mund wandert. Die Information wird sich auch nicht allein auf Inhaltsstoffe beschränken. Sie erfasst auch irreführende Werbung, Täuschungsversuche und - nach meinem Verständnis - Mogelpackungen. Immer mehr Menschen möchten wissen, welche Art von Konsum sie verantworten können, ob ihre Kosmetika ohne Tierversuche erzeugt wurden und ob der Eierkarton ihnen eine ländliche Idylle vorgaukelt, während die Eier im Grunde aus Legebatterien stammen. Alles das werden wir erfahren, wenn wir dieses Gesetz beschlossen haben. Ich hoffe, deutlich gemacht zu haben, dass das Land Berlin hier einen großen Schritt in die richtige Richtung geht.