Zur Beantwortung hat vermutlich der Senator für Finanzen das Wort. – Herr Dr. Sarrazin, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wieland! Die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte sind allesamt
Zunächst komme ich zu dem Thema Parteispenden. Es gab in den Jahren 1998 bis zum Jahr 2000 nach Auskunft der Bankgesellschaft drei Parteispenden an Abgeordnete in Höhe von jeweils 5 000 € oder DM, das weiß ich jetzt gar nicht so genau. Ich muss einmal nachschauen.
Die Namen kenne ich nicht. Wir haben an diesem Punkt keinerlei Möglichkeit, von der Bankgesellschaft Auskunft zu erlangen, weil es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt und wir Auskünfte nur im Rahmen der Hauptversammlung einholen können.
Ich komme nun zur anderen Frage bezüglich der Dienstvillen und der dort angesetzten geldwerten Vorteile. Dazu hatte ich schon im Mai eine Anfrage des Abgeordneten Krüger von der PDS beantwortet. An dem damaligen Sachverhalt hat sich nichts geändert. Es wird – soweit hier nicht der angemessene geldwerte Vorteil abgefordert wurde – dies nachgeholt werden. Die Bankgesellschaft hat eine namhafte Anwaltskanzlei damit beauftragt. Diese wird alsbald berichten. Der Bericht wird dem Aufsichtsrat vorgelegt. Soweit sich daraus Ansatzpunkte ergeben, wird unverzüglich vorgegangen.
Der dritte von Ihnen angesprochene Sachverhalt betrifft die LBB, die Landesbank Berlin. Im Jahr 1999 gab es Auflagen nach § 153 a StPO, die von der LBB für die betroffenen Vorstandsmitglieder übernommen wurden. Es ging dabei nicht um die Übernahme einer Geldstrafe oder um eine strafähnliche Sanktion.
Es wurde vielmehr das Ermittlungsverfahren gegen diese Vorstandsmitglieder im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eingestellt. Vor einer Entscheidung des Aufsichtsrats der LBB, diese Auflagen zu übernehmen, wurden rechtliche Stellungnahmen eingeholt, welche darlegten, dass diese Übernahme rechtens war. Ein von der Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Zusammenhang eingeleitetes Verfahren wegen Untreue wurde eingestellt. Hintergrund war, dass die Vorstandsmitglieder ansonsten darauf bestanden hätten, dass das Verfahren gegen sie zu Ende geführt wird, weil sie sich als unschuldig ansahen. Das war die Antwort auf Ihre beiden Fragen. – Danke schön!
Ich habe viele, viele Nachfragen, aber zwei darf ich nur stellen! – Herr Finanzsenator! Teilen Sie die Einschätzung des Berliner Rechnungshofes, die er in einem Schreiben zu den Parteispenden wie folgt zusammengefasst hat:
Wir können keinerlei sachgerechte Begründung erkennen, weshalb ein mehrheitlich im Landesbesitz befindliches Unternehmen Spenden an Bundestagsabgeordnete leistet, und hätten es für erforderlich gehalten, dass sich die Vertreter Berlins in der Sitzung gegen diese Spenden ausgesprochen hätten.
Teilen Sie diese Ansicht? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass man gerade wissen muss, bei wem sich die Bankgesellschaft mit Parteispenden bedankt hat? Es gibt hier manifeste Vorwürfe, dass die Bankgesellschaft von handelnden Politikern falsch konstruiert wurde. Das sind auch Vorwürfe aus den Reihen der Sozialdemokratie.
In der Tendenz teile ich Ihre Einschätzung, Herr Abgeordneter Wieland. Natürlich muss man sehen, dass es drei Spenden waren. Alle drei Spenden lauteten über den Betrag von – ich glaube – 5 000 DM. Ich hatte eben von Euro gesprochen. Das war falsch; es handelte sich um DM. Dies ist nicht in Ordnung. Das ist auch meine persönliche Einschätzung. Allerdings ist dies vorbei, das muss man auch definitiv sagen.
Es geschah im Jahre 1998, jetzt haben wir das Jahr 2002. Und der Aufsichtsrat hat durch ein neu eingeführtes Berichtswesen sichergestellt, dass künftig über die gesamte Praxis an Spenden im Aufsichtsrat berichtet wird. Es ist allerdings so, dass es nach den aktuellen, uns erteilten Auskünften des Unternehmens, außer diesen drei Spenden an drei Abgeordnete unterschiedlicher Parteien in diesen Jahren, die ich erwähnt hatte, keine weiteren politischen Spenden gab.
Herr Finanzsenator! Man mag 5 000 DM für eine geringe Summe halten. Darüber will ich jetzt nicht rechten. Aber eine Summe von 100 000 DM fünfmal für fünf Vorstandsmitglieder plus eine Kollektivbuße von 6 000 000 DM für die ganze Bank ist nicht wenig. Und auch hier hat der Rechnungshof, wie Sie möglicherweise wissen, gefragt, warum es keine Rückforderungen gäbe. Rechtlich kundig hat sich der Aufsichtsrat schlicht bei dem Anwalt und prominenten SPD-Mitglied gemacht, der diesen Deal mit der Staatsanwaltschaft auf Seiten der Beschuldigten eingefädelt hatte. Das war dann auch der Experte, der im Aufsichtsrat gesagt hat, dass das alles mit rechten Dingen zugehe.
Banker standen im Verdacht, den Steuerzahler dadurch geschädigt zu haben, dass sie in Millionenumfang Gelder nach Luxemburg transferiert haben und dadurch
zur Steuerverkürzung beigetragen haben. Sie wurden dabei ertappt und haben dann eine Einstellung gegen eine Geldbuße erreicht, die jeweils noch individuell auf sie zugeschnitten war – indem sie selbst bestimmen durften, wohin sie gern spenden wollten. – Wollen Sie hier ernsthaft sagen, dass diese Art der Einstellung korrekt ist und unter vermögensrechtlichen Gesichtspunkten keine Konsequenzen nach sich zieht?
Herr Abgeordneter! Ich habe in meiner Amtseigenschaft, in der ich jetzt hier antworte, keinen Anlass, Abwägungen im Aufsichtsrat der LBB im Februar 2000, vor fast drei Jahren, in irgendeiner Weise zu hinterfragen oder zu bewerten.
Es folgt eine weitere Nachfrage, von der Kollegin Oesterheld von der Fraktion der Grünen. – Frau Oesterheld – bitte!
Herr Senator Dr. Sarrazin, ich frage Sie: Sehen Sie es nicht als Ihre Aufgabe, die Interessen des Landes Berlin auch gegenüber der Bank wahrzunehmen, wenn sie sich solche Fehlkonstruktionen leistet?
Frau Abgeordnete! Ich sehe es in der Tat als meine Aufgabe an, die Landesinteressen gegenüber der Bank wahrzunehmen, was ich auch umfassend und intensiv tue. Dabei geht es mir allerdings vor allem darum, Kinder, die in den Brunnen gefallen sind, nicht zu bejammern – denn sie sind schon ertrunken –,
Herr Senator! Würden Sie die jahrelange Praxis der Bankgesellschaft, in von Berliner Parteien herausgegeben Periodika regelmäßig Annoncen zu schalten, auch in das Umfeld der Parteienfinanzierung stellen? Und würden Sie diese Praxis auch noch bis unmittelbar in die Ausgaben mit erhöhter Auflage des Wahlkampfes des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigen können? Wenn ja, würden Sie eine solche Praxis zukünftig unterbinden wollen?
Herr Abgeordneter! Ich war damals in Berlin kein Zeitzeuge und muss Ihnen das einfach glauben, was ich auch tue, Herr Abgeordneter. –Falls solch eine Praxis stattfand, ist sie abgestellt worden. Sie war natürlich nicht in Ordnung.
Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage Nr. 6 des Abgeordneten Dr. Arndt von der Fraktion der SPD zu dem Thema
1. Wie viele Grundstücke wurden in den Jahren 2001 und 2002 durch den Liegenschaftsfonds an Dritte veräußert?
2. Treffen Meldungen zu, wonach es eine erhebliche Differenz in der Bilanz zwischen den erzielten Verkaufspreisen für die Grundstücke einerseits und den tatsächlich beim Land Berlin eingegangenen Erlösen, also den kassenwirksamen Einnahmen, gibt, und welche Gründe liegen hierfür ggf. vor ?
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Im Jahr 2001 wurden durch den Liegenschaftsfonds 290 Verträge beurkundet. Im Jahr 2002 waren es bis zum 15. November 312 Verträge, insgesamt also 602 Verträge.
Zu Frage 2: Dazu muss ich etwas erläutern. Es gibt zwischen der Beurkundung – das ist der eigentliche Verkaufsvorgang – und dem Zeitpunkt, zu dem der Veräußerungserlös tatsächlich zufließt, immer einen gewissen Zeitlag. Dieser beträgt beim Liegenschaftsfonds durchschnittlich sechs Monate. Er muss verkürzt werden, ist aber auch nicht unüblich lang. Wegen dieses Zeitlags sind aus den Beurkundungen des Jahres 2001 im Jahr 2001 insgesamt nur 74 000 000 DM geflossen. Das Beurkundungsvolumen selbst betrug natürlich mehr, 274 000 000 DM. Im Jahr 2002 flossen aus den Beurkundungen insgesamt bis zum 30. Oktober 164 000 000 €. Das Beurkundungsvolumen selbst im Jahr 2002 war 90 000 000 €. Wir haben also eine „Bugwelle“, Zahlungen, die wir vor uns herschieben, die aber am Ende mit einer Durchschnittsverzögerung von sechs Monaten alle einkommen werden.
Wir sind uns bewusst, dass neben vielen anderen Mängeln, die im Augenblick noch im System des Liegenschaftsfonds und in der Art der Zusammenarbeit des Lan
des mit ihm existieren, auch das Thema des zu hohen Zeitabstandes zwischen der eigentlichen Beurkundung und dem Geldmittelzufluss einer der Punkte ist, die geändert werden müssen. Wir sind dabei, für den Liegenschaftsfonds eine umfassende Neukonzeption zu erarbeiten, die neben anderen auch die Beseitigung dieses Mangels zum Ziel hat.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Dr. Arndt. – Bitte schön, Herr Dr. Arndt!
Nach Ihren Ausführungen, Herr Senator, ist – zumindest die Daten im Jahr 2001 betreffend – nicht nur ein Timelag von sechs Monaten, sondern ein weit größeres entstanden. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass es eigentlich üblich ist – wie bei anderen Grundstücksverkäufen der privaten Hand –, nach dem Zuschlag die Bonität des Käufers sicherzustellen? Der Käufer muss dann innerhalb von einem Monat die Finanzierung des Kaufobjekts darlegen, und die kassenwirksamen Leistungen haben sofort zu erfolgen.