1. In welcher Weise gedenkt der Regierende Bürgermeister als Vertreter des Landes Berlin in der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat, das Berliner Parlament an den dort zu treffenden Entscheidungen zu beteiligen?
2. In welcher Weise sind die Empfehlungen des Lübecker Konvents der Landesparlamente für den Regierenden Bürgermeister Grundlage für seine Tätigkeit in der genannten Föderalismuskommission?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hoff! Zu 1 und 2: Bundestag und Bundesrat haben in ihren parallelen Einsetzungsbeschlüssen für die Gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung folgendes Verfahren zur Beteiligung der Landtage an der Kommissionsarbeit beschlossen: Sechs Landtagsabgeordnete nehmen mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen der Kommission teil. Die Landtage können sechs weitere Abgeordnete als Stellvertreter benennen, die im Fall der Abwesenheit eines beratenden Mitglieds rede- und antragsberechtigt sind. Die Stellvertreter können an allen Kommissionssitzungen teilnehmen. Die Landtage regeln das Verfahren der Benennung der von ihnen in die Kommission zu entsendenden beratenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter. Das ist, wie ich höre, inzwischen geschehen.
Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2003 eine Vorlage – Drucksache 15/2107 – zugeleitet, die Einzelheiten zu der neuen Kommission und einen Überblick über den bisherigen Verhandlungsstand zwischen Bund und Ländern zur Bundesstaatsmodernisierung enthält. Mit Hilfe des Direktors des Abgeordnetenhauses hat die Senatskanzlei außerdem sichergestellt – darauf weist auch diese Drucksache hin –, dass alle Abgeordneten auf weitere Materialien, zum Beispiel auf von Bund und Ländern erarbeitete Bestandsaufnahmen und Problembeschreibungen zu einzelnen Verfassungsfragen, zugreifen können, die wir wegen ihres Umfangs nur auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen konnten.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt kommt eine Nachfrage des Kollegen Hoff, der dazu das Wort hat.
Herr Abgeordneter Hoff! Die Föderalismusdebatte ist – egal, ob in der Bruder- oder Schwesternschaft – eine gemeinsame, und Kompetenzen der Länder sind gleichzeitig Kompetenzen der Legislative; das ergibt sich aus dem staatlichen Aufbausystem. Insofern sehe ich da gar keinen Widerspruch. Bei der Föderalismusdebatte geht es darum, klarer zu unterscheiden, was die Länder in eigener Kompetenz machen müssen, aber auch um die Frage, welche Funktionen die Länder eigentlich an die Bundesebene abgeben müssten, nicht gegen den Föderalismus, sondern auch zur Stärkung des Föderalismus. Gerade die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Bundestag und Bundesrat über die Frage von Zustimmungspflichtigkeit bei Gesetzen zeigt, dass wir uns bei dem großen Reformbedarf in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Zuständigkeitsrangeleien verfangen dürfen, sondern klare Kompetenzzuweisungen haben müssen. Das wird eine spannende Debatte sein, und ich hoffe, dass alle Beteiligten sich dafür
Aber Frau Klotz, das wäre auch nicht anders, wenn die Kompetenz bei Ihnen läge und der Senat zustimmen müsste. – Also: Bei einem Zuwachs der Gesetzgebungskompetenzen in den Länder würden sich auch die Rechte und Stärken der Parlamente deutlich hervorheben.
Das hört sich ein bisschen danach an, als ob Sie den Kopf vor den Realitäten in den Sand stecken, Herr Regierender Bürgermeister. – Aber ich spreche in diesem Zusammenhang noch einen anderen Komplex an. Wir durften vor kurzem erleben, dass in dieser Stadt im Zusammenhang mit der Neuordnung des föderalen Systems an Ihrer Stelle von anderen die Frage der Hauptstadt aufgeworfen wurde. Wie bewerten Sie die auf der Tagung der Nationalstiftung gemachten Vorschläge zur Organisation, gerade auch zur rechtlichen Organisation, und welche würden Sie sich davon zu eigen machen?
öffnen, für Deutschland eine vernünftige Lösung zu finden, und dass nicht jeder auf seiner Position beharrt, sondern sieht, wie man heute zukunftsorientierte Politik für die Republik betreiben kann.
Die Antwort lief darauf hinaus, dass es einen Status quo geben soll. Es kommen mehr Aufgaben in die Länder, aber sie verbleiben bei der Senatskanzlei und den Ministerien. Wenn Gesetzgebungskompetenzen des Bundes wieder an die Länder gehen sollen, heißt das, dass diese Kompetenzen auch mit einem Machtzuwachs der Länderparlamente einhergehen, oder wird es sich dabei überwiegend um Staatsvertragsformen und Ähnliches handeln, in denen die Exekutiven etwas aushandeln, und die Landesparlamente werden vor vollendete Tatsachen gestellt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hoff! Ich weiß nicht, in welchem Parlament Sie bislang gearbeitet haben. Der Senat hat nicht die Befugnis, Gesetze zu verabschieden. Er kann sie dem Parlament zuleiten, das dann zustimmen muss. Sonst kommt in Berlin kein Gesetz zu Stande. Das wird auch so bleiben. Ohne Zustimmung der Parlamente wird kein Gesetz in Berlin oder sonst wo in der Bundesrepublik verabschiedet. Insofern ist die Frage nicht eine Alternative oder eine Abgrenzungsfrage, sondern wir machen Vorschläge, Sie haben selbst Gesetzgebungsinitiativrecht, und das Parlament muss die Gesetze beschließen, nicht der Senat. Dementsprechend ist ein Kompetenzzuwachs für die Länder immer auch ein Kompetenzzuwachs für die Parlamente in den Ländern, weil diese letzten Endes die Gesetzgebungskompetenzen haben. – Aber das können Sie mit Herrn Ratzmann noch einmal vertiefen.
Er wird aufpassen, dass nicht Exekutivrechte gestärkt werden. Diese haben wir im Prinzip nur in Form von Staatsverträgen, aber auch diese müssen vom Parlament beschlossen werden.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des schon zitierten Kollegen Ratzmann! – Bitte schön! Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ratzmann! Die Fragen des Status des Landes Berlin sind in der Vergangenheit von Seiten Berlins relativ deutlich beantwortet worden. Wir haben zu Recht den Anspruch erhoben, ein voll berechtigtes und gleichwertiges Mitglied der Ländergemeinschaft zu sein. Wir hatten schwierige Situationen, als Berlin das nicht war, und waren zufrieden, als diese Situationen überwunden waren. Berlin ist gut beraten, diese Rechtsposition nicht aufzugeben.
Davon unabhängig ist die Frage der ausreichenden Finanzierung, auch über Bundesergänzungszuweisungen, die Frage der Verfassungsklage bezüglich der Haushaltsnotlage des Landes Berlin, die Diskussion: Was bedeutet in einem Föderalismus Hauptstadt? –, auch rational und emotional zu begreifen, dass wir nicht nur die Hauptstadt der Berlinerinnen und Berliner sind, sondern auch für die ganze Republik Aufgaben zu erfüllen haben, ein Thema, das wir dort mit ansprechen werden. Bei der Frage, ob dies im Sinne von Helmut Schmidt oder anderen zu einer statusrechtlichen Veränderung führen sollte, bin ich sehr skeptisch, zumal die Frage der Finanzierung nicht am Status hängt. Wenn mir eine gute Fee erschiene und sagte: Du hast einen Wunsch frei. Berlin wird entschuldet. Die Bedingung ist ein besonderer Status für die Stadt Berlin. – dann könnte man ernsthaft mit dem Parlament darüber diskutieren, ob man da zugreift. Ich sehe diese Fee allerdings noch nicht, und die Frage der Finanzierung wird sich bei den finanziellen Situationen im Bund und auch in den Ländern auf freiwilliger Basis so ohne weiteres nicht klären lassen. Man darf die Föderalismuskommission auch nicht überfrachten. Mein Standpunkt ist ganz klar:
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Ich bin recht froh, dass dies öffentlich geworden ist. Wir haben bei dieser Firma Lohnnachweise angefordert, um feststellen zu können, ob die in unserem Lieferantenverzeichnis geführte Firma Schwarzarbeiter beschäftigt und sich an die Abmachung der Zahlung von Tariflöhnen hält.
Die Firma hat sich – das ist einmalig – geweigert, uns diese Auskünfte zu erteilen. Daraufhin haben wir die Streichung aus dem Lieferantenverzeichnis veranlasst. Wir wollen nur Firmen beschäftigen, von denen wir wissen, dass sie sich entsprechend der Gesetzeslage verhalten, dass sie Tariflöhne zahlen und keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Es ist unsere einzige Möglichkeit, im laufenden Verfahren zu prüfen, ob tatsächlich Schwarzarbeiter beschäftigt werden oder nicht.
In erster Instanz ist uns das Gericht auch gefolgt. In zweiter Instanz hat das Gericht die Auffassung vertreten, diese Informationen zwar schon verlangen zu dürfen, nicht jedoch Auskünfte über Lohnsteuerklassen und ähnliches zu erhalten, um feststellen zu können, ob Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Das ist zutreffend. Das wollen wir auch nicht wissen. Wir grenzen also unsere Fragen ein.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Herr Ratzmann hat eine weitere Nachfrage und dazu das Wort.
Herr Regierender Bürgermeister! Darf ich Ihre Ausführungen als eine Absage an eine Fusion der Länder Berlin und Brandenburg verstehen, in der die Hauptstadt nicht mehr als voll berechtigtes Mitglied der Ländergemeinschaft verankert würde? Wie bewerten Sie die Vorschläge, die Herr Grimm als Rektor des Wissenschaftskollegs zu diesem Komplex unterbreitet hat?
Präsident! Herr Ratzmann! Diese Aussage dürfen Sie nicht so interpretieren! Sie lässt sich auch überhaupt nicht daraus ableiten. Ich spreche von einer Situation, in der das Land Berlin eigenständig ist. Bei einem Zusammenschluss, den ich weiterhin anstrebe und für den ich kämpfen werde, wäre Berlin nicht mehr Land und könnte selbstverständlich nicht Teil des Bundesrats und der Ländergemeinschaft sein. Vielmehr wäre Berlin dann eine Stadt und Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Dabei sind natürlich finanzielle Fragen zu berücksichtigen. Diese würden jedoch auf einem anderen Niveau gestellt werden müssen. Ich hoffe, dass ich Sie nicht so verstanden habe, ein 17. Land, eine Hauptstadt, anzustreben. Auf diese Idee kommt vermutlich keiner. Bei einer Fusion hätte Berlin nur noch den Status einer Stadt und den Status der Hauptstadt. Das hat mit der Länderdiskussion nichts zu tun.
Nach einer Stunde ist die Fragestunde beendet. Die nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 mit einer Beantwortungsfrist bis zu 3 Wochen wieder schriftlich beantwortet.
auf. Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Kollege Gaebler. – Bitte schön, Herr Gaebler!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Strieder. Es gibt heute im „Tagesspiegel“ Meldungen darüber, dass Aufträge bekommt, wer Datenschutz ignoriert. Es wird darüber berichtet, dass eine Firma aus dem Lieferantenverzeichnis gestrichen wurde, weil sie bestimmte Informationen nicht an die Senatsverwaltung weitergeben wollte. Könnten Sie etwas zum Hintergrund dieses Streits sagen? Was wird mit den abgeforderten Informationen bezweckt?